Schaut man sich wesentliche Passagen im Durchsuchungsbeschluss des Münchener Generalstaatsanwaltes an, dann ist man zunächst erstaunt darüber, dass die „Gründe“ im vom Oberlandesgericht München unterschriebenen Durchsuchungsbeschluss auch auf einer „Auswertung der Presseberichterstattung“ basieren. Weitere Kuriositäten folgen.
Bevor Alexander-Wallasch.de wesentliche Passagen aus dem Petr Bystron ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss hier veröffentlicht, beantwortete der Bundestagsabgeordnete eine Reihe von Fragen zu diesem Papier.
Mal angenommen, Sie hätten tatsächlich Russland-freundlich abgestimmt, so haben Sie doch mit Ihrem Abstimmungsverhalten keine einzige Entscheidung für sich entschieden. Wie frustrierend kann denn so etwas sein für die angeblichen russischen Geldgeber?
Ja, das wäre natürlich eine klassische Fehlinvestition gewesen. Da müsste der Putin aber ganz schön dumm sein. Na ja, vielleicht war er aber nur abgelenkt, weil er muss ja Tag ein Tag aus die Mikrochips aus unseren Waschmaschinen und Geschirrspülern ausbauen...
Wann kommen die Durchsuchungen beispielsweise bei Frau Strack-Zimmermann (FDP), wessen Interessen vertritt sie?
Da warte ich jetzt seit der Haussuchung bei mir jede Minute drauf. Denn die Begründung bei mir war, dass ich "laut Medienberichten" von den Russen dafür bezahlt werden sollte, gegen den Krieg in der Ukraine zu stimmen und gegen Waffenlieferungen. Und bei Frau Strack-Zimmermann ist das ja nicht nur "laut Medienberichten" so, sondern richtig nachgewiesen, dass sie eine Waffenlobbyistin ist. Sie hat sich nachweislich für Waffenkäufe, für Milliarden an Steuergeldern an diese Waffenkonzerne, für die sie lobbyiert, für die hat sie sich eingesetzt. Ich glaube, noch bevor die Pfingstfeiertage zu Ende gehen, sitzt Frau Strack-Zimmermann im Knast, wenn das hier so weitergeht. Der Diensteifer und die Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft beeindrucken mich gleichermaßen.
Wozu sollte man überhaupt jemanden bestechen, damit sein Abstimmungsverhalten im Einklang mit dem AfD-Programm ist: Gegen Krieg?
Das müssen sie sich von Frau Ann-Kathrin Müller vom Spiegel erklären lassen. Ich glaube, sie ist die Einzige, die eine Antwort darauf hat.
Kennen Sie sich mit Kryptowährungen aus?
Nein. Ich bin schon an der Installation der App gescheitert.
Wie haben Sie eigentlich Wiktor Medwedtschuk kennengelernt?
In Charkow vor dem Krieg, als er zu Unrecht im Hausarrest war im Zuge des Verbots seiner Partei. Er war damals Oppositionsführer in der Ukraine. Die Partei war in den Umfragen die stärkste Partei, sie hatte sogar mehr Stimmen als die Partei von Präsident Selenskyj. Medwedtschuks Partei wurde verboten. Vier Fernsehsender und zehn Radiosender wurden geschlossen.
Und was haben Sie da in Charkow gemacht in welcher Funktion?
Ich war dort offiziell auf Dienstreise. Ich habe mir angeschaut, was mit Wiktor Medwedtschuk passiert. Ich war beim Gerichtsprozess dabei. Das war genauso eine Dienstreise wie zum Beispiel nach London zum Gerichtsprozess von Julian Assange.
Ihnen wird ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zur Last gelegt, haben andere Abgeordnete nicht ebenfalls wie Sie abgestimmt? Möglicherweise auch aus der Linkspartei/BSW?
Eben, diese Anklage ist ein völliger Irsinn. Da müsste man jetzt fast die Hälfte des Bundestages einbuchten.
Sie sollen laut Durchsuchungsbegründung „Kritik an den Vereinigten Staaten von Amerika sowie der NATO“ geübt haben. Sind Sie ein heimlicher Linker?
Diese Aufteilung des politischen Spektrums in links und rechts funktioniert nicht mehr. Wir haben eine Aufteilung nach oben und unten. Oben die Globalisten, unten die Populisten. Und Populisten meine ich positiv. Das sind die, die sich noch für das Volk einsetzen.
Und deswegen stimmen wir gegen die Waffenlieferungen, weil sie unserem Volk schaden. Und am Ende schaden sie auch dem ukrainischen Volk und dem russischen. Das nützt nur den Globalisten, das nutzt nur den Großkonzernen, die dran verdienen, aber es schadet allen Menschen.
Würden sie politischen Menschen heute abraten, sich gegen Waffenlieferungen an die Ukraine stark zu machen, weil es zu gefährlich geworden ist?
Nein, es ist immer noch richtig, und deswegen sollte man das umso mehr machen.
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Aus dem Original-Durchsuchungsbeschluss:
Gründe
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen, insbesondere der Auswertung der Presseberichterstattung seit dem 28.03.2024, der Clearingerkenntnisse der GFG Bayern sowie der Analyse der Plenarprotokolle und Abstimmungsergebnisse im Deutschen Bundestag seit Anfang 2022, besteht folgender Verdacht:
Der Beschuldigte ist seit September 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags in der Fraktion der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Er ist Kandidat seiner Partei auf Listenplatz 2 für die Wahl zum Europaparlament am 09.06.2024.
Ab einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt, beginnend im Jahr 2020, erhielt der Beschuldigte auf bislang unbekanntem Weg, möglicherweise unter anderem bei einer Übergabe in Prag, Bargeldbeträge ausgehändigt oder Kryptowährungen überwiesen, die von dem Betreiber der prorussischen Internetseite „Voice of Europe" stammten und dem Beschuldigten (jeweils) als Gegenleistung für dessen Bereitschaft gezahlt wurden, sich im Rahmen seiner parlamentarischen Arbeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages in Reden und Abstimmungen für die Interessen der russischen Regierung einzusetzen.
Insbesondere wurde dem Beschuldigten im März 2023 oder kurz zuvor ein Betrag von mindestens 34.850 EUR in bar ausgehändigt. Die zugrunde liegende Unrechtsabrede traf der Beschuldigte zu einem bislang nicht näher feststellbaren Zeitpunkt vor der erstmaligen Geldübergabe mit dem Unternehmer Wiktor Medwedtschuk, der die Internetseite
Jedenfalls seit dem Jahr 2022 gab der Beschuldigte in mehreren Abstimmungen des Deutschen Bundestages, die einen Bezug zu Russland haben, seine Stimme ab, um gemäß der Unrechtsabrede die Interessen der russischen Regierung zu fördern. So stimmte er am 28.04.2022 bei einem Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verurteilte und umfassende Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine einschließlich Waffenlieferungen forderte, mit Nein.
Am 03.06.2022 stimmte der Beschuldigte bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr" mit Nein. Die AfD-Fraktion und einzelne Abgeordnete aus dieser Fraktion hatten am selben Tag einen Änderungsantrag zu dem vorgenannten Gesetzentwurf eingebracht, in dem sie unter anderem betonten, dass der Konflikt in der Ukraine zwar den Anlass zur Errichtung des Sondervermögens gebe, aber die „nunmehr neu angestoßenen Investitionen keinerlei Einfluss auf das Kriegsgeschehen in der Ukraine haben werden." Den Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 22.02.2024 für eine Fortsetzung der militärischen Unterstützung der Ukraine und eine Verschärfung und wirksame Umsetzung der Sanktionen gegen Russland lehnte der Beschuldigte ab.
Darüber hinaus setzte sich der Beschuldigte in mindestens zwei Reden, die er am 19.01.2023 und am 02.03.2023, also kurz vor der oben beschriebenen Bargeldtransaktion bei der Targobank AG, vor dem Deutschen Bundestag hielt, gemäß seiner Unrechtsvereinbarung gegen Waffenlieferungen an die Ukraine ein und übte Kritik an den Vereinigten Staaten von Amerika sowie der NATO.
Die Abstimmung im Plenum. aber auch eine Rede im Rahmen von parlamentarischen Debatten ...
Und was meint Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. dazu?
Eine politisch vollständig gesteuerte Justiz wie in der DDR? Und das in der Bundesrepublik? Verschwörungstheorie? Nach dem ersten Lesen des Durchsuchungsbeschlusses des Oberlandesgerichts München zur Durchsuchung der Räumlichkeiten des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron ist dies langsam greifbar geworden. Und besonders verdächtig kurz vor der Wahl des EU-Parlamentes.
Das Lesen des gerichtlichen Beschlusses wirkt mehr als befremdlich. So stützt sich der „deutsche Michl“ – so heißt der erlassende Richter – auf Presseberichte, die Ampelpolitiker und ihre Medien gegen die AfD veranlasst hatten.
Zugleich bezieht sich Kampfjurist Michl auf „Abstimmungsergebnisse“ im Bundestag. Auf Deutsch: Man wirft Petr Bystron vor, gegen die Ampel-Regierung gestimmt zu haben – wie übrigens auch zahlreiche andere Politiker. Das ist ein ernster Angriff auf die parlamentarische Freiheit der Abgeordneten. Gegen die Regierung und gegen den Krieg zu stimmen, ist dem Richter verdächtig.
Dieser entblödet sich, das Abstimmungsverhalten von Bystron und der AfD gegen die verfehlte und katastrophale Kriegspolitik der Bundesregierung pauschal als „Förderung der Interessen der russischen Regierung“ einzuordnen.
Das ist dreist, das ist schlicht offener Verfassungsbruch. Der Richter verzichtet in dem Beschluss sogar auf den sonst regelmäßigen Konjunktiv, was bedeutet, dass dieser sich den Vortrag der Generalstaatsanwaltschaft zu Eigen macht.
Hier scheinen Selenskyj und Putin dem Richter in der Formulierung dieses famosen Dokumentes geholfen zu haben.
Denn die derzeit geltende Vorschrift des § 108 Strafgesetzbuch (StGB) - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern – formuliert klar:
Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes … einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das bedeutet nichts anderes als das die Justiz beweisen muss, dass Bystron nicht nur a) Geld von der russischen Regierung bekommen und b) „als konkrete Gegenleistung“ für ein konkretes Abstimmungsverhalten erhalten hat.
Der BGH sprach noch vor kurzem bestochene Abgeordnete trotz mehrerer Millionen Euro Schmiergeld im Zusammenhang mit Corona-Masken in Bayern frei, weil deren Aktivitäten nichts mit dem Mandat zu tun gehabt hätten.
Der BGH erklärte, dass § 108e StGB keine Auslegung gebiete, dass außerparlamentarische Betätigungen ohne Bezug zu seinem Mandat strafrechtlich zu sanktionieren wären. Mit anderen Worten: Der Mandatsbezug muss eindeutig und klar bewiesen werden. Selbst wenn der Politiker Bystron „unklare Gelder“ aus vielleicht privaten Geschäften in Prag erhalten haben sollte, sagt das nichts zum strafrechtlichen Tatbestandsmerkmal „als Gegenleistung“ für Abgeordnetenfunktionen.
Die Begründung wirkt umso abenteuerlicher, als dass Regierungspolitiker von unterschiedlichen Seiten zugeschüttet werden mit lukrativen „Aufträgen“ – nicht zuletzt Wolfgang Kubicki als Rechtsanwalt und Verteidiger während er nachweislich im Bundestag und den einschlägigen Ausschüssen zur gleichen Zeit den Cum-Ex-Fall flachgehalten hat. Nix § 108e StGB!
Wenn also Gericht und Staatsanwaltschaft kein sauberes Geständniss des Wiktor Medwedtschuk haben, dass Bystron das Geld exakt für sein Abstimmungsverhalten erhalten hat - danach sieht es wohl gar nicht aus – ist die Sache „töter als tot“ – und genau das was naheliegend ist – eine gerichtlich-staatsanwaltschaftliche Wahlkampfhilfe.
By the way: 34.850 EUR für einen im übrigen privat wohlhabenden Politiker für ein Abstimmungsverhalten, das von Anfang an keinerlei Einfluss auf das Gesamtergebnis der Abstimmung haben konnte, erscheint abwegig.
Die Sache wird sich nach den Wahlen „in Nichts“ auflösen. Es sei denn der Staatsanwalt hofft auf „Beifunde“, die nichts mit dem Fall zu tun haben …
Die Bananenrepublik gedeiht aus dem Dünger „von Innen“, nicht aus der Delegitimierung „von Außen“.
Da passt das Urteil eines belgischen Gerichts, Ermittlungen gegen Ursula von der Leyen trotz der von ihr verursachten Milliardenschäden wegen des Europawahlkampfes auszusetzen. Davon können Bystron und Trump nur träumen.
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Kommentar von Werner Müller
War München nicht die "Stadt der Bewegung ?"
Ob das Zufall ist und der Name des Richters Michl nicht ein Omen ?
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Kommentar von .TS.
"Nein. Ich bin schon an der Installation der App gescheitert."
Mir gefällt dieser banal-subtile subversive Sarkasmus. Leider wird ihn kaum jemand noch verstehen, denn wenn Niveau heutzutagefür Handcreme (=schmiere) gehalten wird wird Subtil als Waschmittel verstanden.
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Kommentar von Palmström
Muss da nicht ein Richter die Hausdurchsuchung bestätigen? Und was wollten die eigentlich finden?
Übrigens wurde der Herr Wiktor M. in ukrainischer Gefangenschaft gefoltert. Wurde dann gegen mehrere Asow-Offiziere eingetauscht. Im Westen wird er schon als Putins Hand im neuen Kiew gehandelt. Zum einen wird schon die Zukunft gesehen und zum anderen im mehr Waffen geliefert.
Fragen über Fragen.
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Kommentar von Matthias P.
Korrektur meines Kommentars:
Es müsste natürlich "[...] östlich der Elbe [...]" heißen. Es ist schon etwas her und Berlin (West) war ausgenommen ...
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Kommentar von Matthias P.
Bei "Globalisten" fällt mir neben SED/PDS/Linke und Wagenknecht-Partei ("Proletarier aller Länder vereinigt euch") v. a. die AfD ein. Tritt sie nicht auch für einen "Russland-Block" ein, der aber anders als 1945-1990, nicht nur das Europa östlich der Oder, sondern ganz Europa umfassen soll? Dass sie (die AfD) sich für das (dt.) Volk einsetzt, sehe ich jedenfalls kaum noch.
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Kommentar von Enthor Grundbacken
Herr RA Schmitz formuliert seine Sichtweise zu dem Urteil meiner Meinung nach sehr treffend. Man könnte noch deutlicher werden, was aber vermutlich justiziabel wäre.
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Kommentar von Micha
Der Richter hat den Begriff "Indemnität" noch nie gehört, das Grundgesetz kennt er ohnehin nicht. Buchstabieren wird er ihn ohnehin nicht können.
https://de.wikipedia.org/wiki/Indemnit%C3%A4t
Sie dürfen also wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Parlament oder dessen Ausschüssen getan haben, zu keiner Zeit – also auch nicht nach Ablauf des Mandats – gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. Sie gilt für jedes gerichtliche Verfahren, also einschließlich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Klagen. Die einzigen Ausnahmen sind Verleumdungen gemäß § 187 StGB sowie Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB. Die Indemnität ist ein Strafausschließungsgrund und kann im Gegensatz zur Immunität weder vom Parlament noch von einer anderen Stelle aufgehoben werden.
Interessantes Detail: Die deutschen Verfassungen von 1849 (Paulskirchenverfassung), 1871 (Bismarcksche Reichsverfassung) und 1919 (Weimarer Verfassung) kannten keine Ausnahmen von der Indemnität des Abgeordneten.
Art 46 GG
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
Deutschland ist also kein Rechtsstaat. Schon lange nicht mehr.
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Kommentar von Bernhard Rossi
'Uwe Seeber: Sie verstehen das Grundgesetz und die Demokratie. Hervorragender Kommentar!
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Kommentar von Bernhard Rossi
Abgeordnete wie Strack & Zimmermann sind nachweislich Waffenlobbyisten! Der Schachzug, raus der Bundestagsfraktion, rein ins EU-Parlament, wird in exakt drei Wochen zeigen, ob das eine gute Planung der FDP-Spitze war!
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Kommentar von Uwe Seeber
In einem Rechtsstaat gehörten Staatsanwälte, die wegen des Abstimmungsverhaltens eines BT- Abgeordneten ermitteln hinter Gitter. Nicht mehr und nicht weniger.
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Kommentar von Markus Helmreich
Zu den fragwürdigen Urteilen von Münster und Halle gesellt sich nun die Meldung über eine Staatsanwaltschaft, die das Abstimmungsverhalten eines Bundestagsabgeordneten sowie Presseberichte als Anlass für einen Durchsuchungsbeschluss hernimmt. Das kommentiert sich eigentlich selbst.
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Kommentar von Carl Peter
Ist das schon das Kriegsrecht, das fortan über unser Leben bestimmen wird?
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Kommentar von Sigrid Leonhard
Allein aus dem Grund wie übelst unfair gegen die AfD geschossen wird, ist es naheliegend genau diese Partei zu wählen.
Das ist aber nur ein Grund.
Die Bundestagsreden und vor allem das Abstimmverhalten der AfD-Abgeordneten bei für uns Menschen essentiellen Themen sind noch viel überzeugender.
Und ja, ich brauche nicht nur Gratismut, um das zu schreiben.