MdB Petr Bystron siegt mit Unterlassungsklage gegen Öffentlich-Rechtliche

Sag das noch einmal: Deutschlandradio drohen 250.000 Euro Strafe wegen Behauptungen gegen AfD-Politiker

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

xxx© Quelle: Privat / Pixabay / maja7777 / analogicus, Montage Alexander Wallasch

Der im Folgenden exemplarisch geschilderte Vorgang passt nahtlos ins Bemühen der woken Bunderegierung, ihrer Entourage und des polit-medialen Komplexes, jedwede oppositionelle Reaktion, ob parlamentarisch oder außerparlamentarisch, zu unterdrücken.

Fangen wir mit dem Positiven an, jedenfalls positiv aus Sicht des Bundestagsabgeordneten Petr Bystron (AfD): Dieser hat vor dem Landgericht München einen Beschluss gegen das öffentlich-rechtliche „Deutschlandradio“ erwirkt, der es dem Sender per Einstweiliger Verfügung untersagt, in Bezug auf Bystron zu äußern, er hätte mehreren Störern aus der rechten Verschwörungstheorieecke einen Zugang zum Reichstag verschafft.

Sollte das Deutschlandradio diese Behauptung wiederholen, droht das Gericht dem öffentlich-rechtlichen Sendebetrieb eine Strafe von bis zu 250.000 Euro Strafe bzw. dessen Verantwortlichen eine Erzwingungshaft von bis zu sechs Monaten an, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.

Letzteres dürfte kaum passieren, denn um sich Gelder zu beschaffen, macht der öffentlich-rechtliche Rundfunk eben genau das: Er treibt Zwangsgebühren ein.

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Aber um was genau geht es bei diesem erstaunlichen Rechtsstreit? Ursächlich geht die Klage von MdB Petr Bystron auf eine Radiosendung von Anfang Dezember zurück. Deutschlandradio interviewte mit Gottfried Curio einen Fraktionskollegen von Bystron. Curio schrieb am 9. Dezember 2022 per Facebook, um was es in der Sendung ging:

„Der Deutschlandfunk hat mich heute Morgen zur Razzia im Reichsbürger-Milieu interviewt. Zur Debatte stand, was über Relevanz, Größe und Gefährlichkeit der Gruppe zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesagt werden kann. Hören Sie im Audio meine Einschätzung.“

Was dieses achteinhalbminütige Interview nun mit Bystron zu tun hat, ergibt sich aus den Fragen bzw. Anwürfen des Senders an oder gegenüber Curio, hier im transkribierten Originalton:

Deutschlandradio: „Ihr Fraktionskollege Peter Bystron hat jetzt getwittert: ,Die Bemühungen, eine Gefahr von rechts herbeizufabulieren, werden immer absurder.' Das ist Derselbe, der 2020 mehreren Störern aus der rechten Verschwörungstheorie-Ecke einen Zugang zum Reichstagsgebäude verschafft hat. Wieso ist Peter Bystron noch Mitglied der AfD und ihrer Fraktion?“

Der Sender bezieht sich hier auf im Reichstag filmende Gäste der AfD, wofür sie einen Presseausweis hätten beantragen müssen. Eine vom Völkerrecht kommende, auch journalistisch tägige Menschenrechtlerin hatte sich negativ über ihre überraschten politischen Gesprächspartner im Reichstag geäußert, Äußerungen, die wahrscheinlich nie das Licht der Öffentlichkeit oder die Ohren der Betroffenen erreicht hätten, wäre nicht der Filmende (ebenfalls ein Gast, der sich nicht als Journalist hatte akkreditieren lassen) damit ohne Schnitt und quasi gegen den Willen der Frau öffentlich geworden.

Zwischenzeitlich ist die Behauptung von „bösen Menschen, die den Reichstag erobern wollen", inflationär geworden. Eine aktuelle Dokumentation  der Aktivistin und Journalistin Aya Velázquez beleuchtet noch einmal die Umstände um den so genannten Sturm des Reichstags im August 2020 und kommt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass es sich hier um eine staatlich inszenierte Veranstaltung handeln muss.

Deutschlandradio hatte zunächst über seine Anwälte auf die Unterlassungsforderung von Bystron eine ablehnende Antwort geschickt. Inhaltlich wurde hier fortgesetzt, was schon im Interview selbst verstörend gewirkt hatte: Deutschlandradio agitiert hier erkennbar politisch. Von irgendeiner journalistischen Sorgfalt im Sinne des Neutralitätsgebot keine Spur.

Die Anwälte des Radios arbeiten weiter stur mit dem Begriff „Störer“, ohne hier klarzumachen, was mit dem Begriff überhaupt gemeint sein soll oder worin diese Störung bestanden hätte und inwieweit diese Störung etwa justiziabel wäre. Hier fehlt nicht viel und diese Anwälte des Zwangsgebührenfernsehens hätten noch Aussagen aus dem Wikipedia gegen Bystron ins Feld geführt.

Wörtlich heißt es in dem alexander-wallasch.de vollständig vorliegenden Schreiben vom 19. Dezember 2022:

„Für das Ansehen Ihres Mandanten kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen Störer, zwei Störer – bereits in diesem Fall könnte man fraglos von mehreren Störern sprechen – oder mehr als zwei Störer handelte, denen er Zugang verschaffte. Maßgeblich ist nicht die genaue Anzahl von Störern (und erst recht nicht der Unterschied zwischen einem und zwei Störern), sondern vielmehr, dass Ihr Mandant an dem fraglichen Vorgang beteiligt war, indem er unter Inanspruchnahme der ihm als Mitglied des Deutschen Bundestages zustehenden Privilegien Zugang zum Reichstagsgebäude verschaffte und damit zur Präsenz von Störern im Plenargebäude des Deutschen Bundestages und damit verbundenen Störungen beitrug.“

Das ist zweifellos schon vom Schriftsatz her auf eine Weise dadaistisch, die man nicht mehr nur allein auf juristisches Kauderwelsch zurückführen kann. Der Beschluss des Gerichts, dem Deutschlandradio unter Androhung von bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monaten Gefängnis zu untersagen, was es zweifellos gesagt hat, mag auch in dieser grotesken Erwiderung begründet sein.

Der polit-mediale Komplex ist hier einmal per Gerichtsbeschluss einem gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten unterlegen. Nein, damit ist längst nicht angezeigt, dass sich an den vielfältigen Diffamierungen der Opposition in naher Zukunft etwas ändern würde. Aber es zeigt doch an, dass es mittlerweile durchaus Richter und Gerichte gibt, die inzwischen  sprichwörtlich die Schnauze voll haben von einem so gearteten politischen Aktivismus der Öffentlich-Rechtlichen.

Wir erreichen Petr Bystron telefonisch und bitten um eine abschließende Stellungnahme. Der winkt ab, das Urteil spreche für sich und viel wichtiger, so Bystron: „In zwei Minuten beginnt ,Avatar: The Way of Water', die Lichter sind bereits ausgegangen. Popcorn habe ich allerdings zu Hause schon gegessen, nachdem das Schreiben vom Gericht kam.“

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare