Nach Sachsen-Anhalt und Thüringen trifft nun der dritte Landesverfassungsschutz diese Entscheidung und liefert dazu eine offizielle Begründung mit.
Vorab aber ein Blick auf die aktuellen Umfragewerte der AfD in den drei betroffenen Bundesländern:
In Sachsen-Anhalt liegt die AfD in den Wahlumfragen mit 33 Prozent auf Platz 1 vor der CDU. In Thüringen liegt die AfD ebenfalls auf Platz 1 mit 34 Prozent, auf Platz 2 folgt die CDU, abgeschlagen mit 22 Prozent. In Sachsen liegt die AfD mit 33 Prozent ebenfalls auf Platz 1, den sie sich allerdings mit der CDU teilt. Die CDU allerdings hatte zuletzt abnehmende Umfragewerte, während die AfD steigende Zuwächse hat – Die Tendenz, die CDU abzuhängen, besteht demnach.
Warum genau hat der sächsische Verfassungsschutzes (VS) den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft? Die Einstufung ist laut Pressemitteilung des Verfassungsschutzes eine „Höherstufung“ nach vier Jahren Ermittlungsarbeit. Zunächst sei die sächsische AfD ein „Beobachtungsfall“ gewesen, sie wurde dann „seit Februar 2021 als Verdachtsfall“ eingestuft.
Ein 134-Seiten langes Gutachten wurde zusammengestellt, das nach Angaben des VS „eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen“ der sächsischen AfD enthalten soll. Gesammelt wurden diese Zitate laut VS von „Funktionären und Mandatsträgern der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad“. In Summe seien diese Zitate „unzweifelhaft verfassungsfeindlich“, so der Präsident des LfV Sachsen, Dirk-Martin Christian.
„Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren ‚Flügel‘ hervorgegangene sogenannte solidarisch- patriotische Lager, dessen geistiger Vater und Anführer der Rechtsextremist Björn Höcke ist und das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und dominiert“, so Christian weiter in der dreiseitigen Presseerklärung.
Auch heißt es da, die Partei erscheine nach außen wie ein „monolithischer Block“, was positiv ausgedrückt zunächst einmal eine Parteidisziplin meinen könnte, hier aber negativ genutzt wird, um eine fehlende „Distanzierung oder zumindest kritischen Auseinandersetzung“ der Partei gegenüber Aussagen von Mitgliedern des Landesverbandes zu beschreiben.
Problem bei der Bewertung dieser VS-Entscheidung ist, dass der 134-Seiten starke Bericht den Medienvertretern nicht vorliegt, sondern lediglich die 3-seitige Interpretation der Presseerklärung. Ein Anruf von alexander-wallasch.de beim Landesverband Thüringen führt zu der achselzuckenden Einschätzung, dass da wohl nicht viel anderes aufgelistet sei als das, was man schon in den Berichten zu den anderen Landesverbänden aufgeschrieben habe.
Das wenig Konkrete, dass man dem 3-seitigen Papier entnehmen kann, klingt beispielsweise so:
„Dem Gutachten des LfV Sachsen zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, z. B. in der Migrationsfrage gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde.“
Mit diesen Informationen kommt man im Sinne einer brauchbaren Einschätzung nicht weiter. Denn Kritik an der Migrationspolitik kann nicht automatisch verfassungsfeindlich sein. Hier kann es nur darum gehen, welche Maßnahmen von der AfD vorgeschlagen werden, um Migration zu stoppen bzw. Abschiebungen durchzuführen. Aber welche sollten das sein, die hier als verfassungsfeindlich und „gesichert rechtsextrem“ eingeschätzt werden?
Der VS schreibt dazu, die sächsische AfD verfolge im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus und das sei ein „Markenkern des politischen Rechtsextremismus“. Danach richte sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit „ausschließlich nach ethnisch-biologischen bzw. kulturellen Kriterien“. Ein solches Volksverständnis sei jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar. Und weiter:
„Mit dem Ethnopluralismus würde zwangsläufig die Herabsetzung, Ausgrenzung und Benachteiligung fremder Völker, also von Migranten und ethnischen Minderheiten, einhergehen. Sie würden als Menschen zweiter Klasse angesehen und pauschal verächtlich gemacht.“
Der Chef des Landesverfassungsschutzes meint, dass „eine derart rassistische Ausprägung des Volksbegriffs, wie ihn die AfD Sachsen öffentlich vertritt“ seine Wurzeln im „historischen Nationalsozialismus“ habe.
Nun kann es ja nicht Aufgabe des VS sein, zu erklären, wie man dem Missbrauch des Asylrechts durch die Bundesregierung, Seehofers „Herrschaft des Unrechts“ oder den erneuten Herabsetzungen der Voraussetzungen, Deutscher zu werden, begegnen soll, wenn man hier nicht zustimmt. Die schwammigen Definitionen des VS erwecken allerdings den Eindruck, dass jedwede Forderung einer Vorzugsbehandlung der Deutschen gegenüber Zuwanderern automatisch verdächtig ist, rechtsextremistisch zu sein.
Der VS ist auch kein Thinktank, er kann nicht beantworten, wie die Deutschen einer woken Ampel-Ideologie als Fortsetzung der merkelschen Herrschaft des Unrechts entgegentreten sollen, wenn seit acht Jahren keinerlei Bestrebungen erkennbar sind, die Migrationsfrage zu klären, wenn, im Gegenteil, die Ampelregierung sogar alles dafür tut, eine illegale Massenzwanderung noch zu beschleunigen.
Hier wäre im Übrigen auch der Bundesverfassungsschutz gefragt. Der VS Sachsen sollte ebenfalls bedenken, dass Äußerungen der AfD Sachsen zur Migrationspolitik auf Bundesebene für Sachsen vollkommen unerheblich sind, weil keine Ländersache.
Wenn der VS Sachsen auf drei Seiten die Gründe für die Hochstufung der AfD Sachsen zusammenfasst, dann kann man davon ausgehen, dass er bemüht war, die wesentlichen Argumente überzeugend zu platzieren. Aber wie überzeugend ist das, wenn hier beispielweise mit solchen Kontakten argumentiert wird, die nur dadurch als kontaminiert gelten können, weil der VS sie ebenfalls hochgestuft hat?
Oder anders erklärt: Sie machen Geschäfte mit Person X. Der wird als Betrüger verurteilt. Hatten Sie dann Kontakte zu einem Betrüger? Und wie sähe es aus, wenn dieser Betrugsvorwurf nur deshalb vorgenommen wurde, um diese Kontaktschuld vornehmen zu können?
Zur Erinnerung: Wir schöpfen hier weiter aus dem Dreiseiter, dem man unterstellen darf, das Wesentliche aus dem 134-Seiten-Papier vorwegzunehmen. Aber was sagt das über folgenden Absatz aus?
„Führende Vertreter der Landespartei verwenden in diesem Kontext im öffentlichen Diskurs regelmäßig ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremistischen Szene, wie ‚Der Große Austausch‘, ‚Umvolkung‘ oder die Forderung nach ‚Remigration‘. Auch diese Begriffe verbergen ihren rassistischen Kern und ihre Urheberschaft im Nationalsozialismus.“
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Ist das schon kontrafaktisch? Denn wenn innerhalb weniger Jahre und auf Basis politischer Entscheidungen der Bundesregierung die Anzahl der Asylanten und Migranten ebenso wie die Anzahl der Menschen mit muslimischem Hintergrund durch Zuwanderung so eklatant ansteigt, dass Schulen und Kitas Alarm schlagen, dass Städte und Kommunen Brandbriefe verfassen, ist es dann insbesondere eine Frage der Begrifflichkeiten?
Natürlich ist „Remigration“ ein häufig gebrauchter Begriff etwa von Martin Sellner, dem Gründer der Identitären Bewegung. Aber was unterscheidet diesen Begriff „Remigration“ von dem, was Nancy Faeser öffentlich verspricht, es nur anders formuliert?
Nancy Faeser Ende Oktober im Deutschen Bundestag:
„Ich werde unser umfassendes Gesetzespaket für mehr und schnellere Rückführungen am Mittwoch ins Kabinett einbringen. (...) Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen.“
Der Chef des sächsischen VS führt weiter aus, die AfD gelte deshalb in Sachsen jetzt als gesichert rechtsextrem, weil sie sich einer „drastischen, angsteinflößenden Wortwahl“ bediene. So sei etwa bei der AfD von „Messer-Migranten“ die Rede. Aber was ist hier eigentlich angsteinflößender? Die dokumentiert explodierenden Messerangriffe gegen Deutsche durch vorwiegend junge muslimische Männer oder der Begriff „Messer-Migranten“?
Was ist schlimmer: Das Achselzucken einer Migration-befördernden Regierung oder der unschöne Begriff „Rapefuggees“ vor dem Hintergrund von über 700 Gruppenvergewaltigungen jedes Jahr in Deutschland mit überproportionalen Anteil junger muslimischer Migranten?
Wieder der Chef des sächsischen VS kommentiert: „Damit schürt der AfD-Landesverband fortwährend Ängste und Ressentiments gegen Ausländer in der Bevölkerung“. Tatsächlich aber ist es die AfD, die sich nicht scheut, die Tätergruppen zu benennen während die Politik seit Jahren Maßnahmen ergreift, die Täterzuordnung zu verschleiern bis hin zum Angebot, bereits nach drei Jahren den deutschen Pass zu erhalten.
Der sächsische Verfassungsschutz erweckt hier den Eindruck, als wolle er mit seiner Hochstufung der AfD vor allem eines erreichen: Die „Herrschaft des Unrechts“ noch zu stützen und oppositionelle Arbeit gegen die woke-grüne Ideologie zu bekämpfen. Aber kann das die Aufgabe des VS sein?
Diese drei Seiten des sächsischen Verfassungsschutzes sollten den Autoren hochnotpeinlich sein. Der VS hat sich bundesweit nicht mit Ruhm bekleckert, als es darum ging, die Bundesregierung und die Landesregierungen dazu zu drängen, mehr gegen zugewanderten muslimischen Antisemitismus zu tun. Jetzt werden aus dieser Gruppe heraus wieder Häuser von Juden in Deutschland mit gesprühten Davidsternen markiert und Juden verbergen ihre Religion in der Öffentlichkeit.
Was ist der Kommentar des VS in besagtem Papier?
„Antisemitismus wird von führenden Vertretern des AfD-Landesverbandes nicht direkt geäußert, sondern durch sogenannte Codes und Chiffren verschlüsselt, zum Beispiel über die ‚internationale Finanzelite‘. So sprach der Landesvorsitzende Jörg Urban in diesem Zusammenhang wiederholt von den ‚tonangebenden Globalisten in Politik, Medien und Konzernen‘.“
Weil man etwa den Milliardär Soros, seinen Sohn und sein europäisches Netzwerk kritisiert und Soros zufällig einen jüdischen Hintergrund hat, ist man, wenn man diese politische Einflussnahme kritisiert, automatisch Antisemit?
Die schwammige Delegitimierung der Vertreter des Staates darf in den drei Seiten auch nicht fehlen: Die AfD habe während der Corona-Maßnahmen Repräsentanten der politischen Grundordnung der Bundesrepublik „öffentlich diffamiert und verächtlich“ gemacht. Und deshalb ist die AfD in Sachsen jetzt gesichert rechtsextrem?
Weiter heißt es da, die AfD in Sachsen wolle sich gar nicht sachlich auseinandersetzen. Es ginge ihr nur um eine „Herabwürdigung“ der Demokratie. Hochrangige sächsische AfD-Vertreter hätten „Unrechtsregime“ gesagt und „Parteienkartell“, sich also in etwa so geäußert wie Horst Seehofer, als er noch bayerischer Ministerpräsident war, Und jetzt? Wird Seehofer beim Spielen mit der Eisenbahn in seinem Keller ebenfalls beobachtet?
Zuletzt wird dann auf diesen drei Seiten wieder die angebliche Vernetzung mit einem rechtsextremen Umfeld genannt, das als Beleg die Einstufung sichere. Dass eben dieses Umfeld von den Verfassungsschutzbehörden erst als rechtsextrem eingestuft werden musste, um als Argument für die Höherstufung Relevanz zu bekommen, stört hier niemanden. Heißt: Wenn die AfD Sachsen sich mit der bereits hochgestuften AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt vernetzt, was innerhalb einer Partei eher üblich ist, dann reicht das wiederum aus, die AfD in Sachsen ebenfalls als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen?
Nicht ganz unerheblich dürfte bei dieser Entscheidung des VS auch sein, dass der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla aus dem sächsischen Landesverband kommt. Da bleibt am Ende nur noch die Frage, vor wem der Wähler hier mehr erschrocken sein soll, vor der AfD oder vor einem politischen Verfassungsschutz?
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Kommentar von .TS.
@StephanU: Es gibt aber auch andere Wähler, und wenn diese zu großen Teilen ebenfalls als "gesichert extremistische" abgeurteilt werden ist das hochproblematisch:
Das betrifft schließlich mittlerweile 20% der Bevölkerung, in manchen Gegenden jeder Dritte, die sich von diesem Stigma nicht mehr abschrecken lassen, die Diffamierung aber sehr wohl massenmedial praktisch tagtäglich mitbekommen.
Mag sein daß "Verfassungs"schutz, Büttelmedien und Konsorten damit der aktuelle Regierung und vor allem der CDU als momentaner Gewinner noch eine Gnadenfrist geben, aber der Kollateralschaden für die Gesellschaft ist immens und eine unverantwortliche Bürde für die weitere Zukunft.
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Kommentar von StephanU
Der Verfassungsschutz und das Establishment haben ihr Ziel bereits erreicht - zumindest bei den oberflächlich oder gar nicht informierten Wählern. Und diese bilden immer noch die Mehrheit, auch wenn viele von ihnen mit der aktuellen Politik unzufrieden sein mögen. Machen wir uns nichts vor.
Durch die aufeinander aufbauenden und medial kommunizieren Verdachtskategorien (Verdachtsfall, Beobachtungsgabe, gesichert rechtsextrem usw.) hält der Verfassungsschutz die verknüpften Begriffe "AfD" und "rechtsextrem" permanent in der Öffentlichkeit. Welche Bilder assoziiert der oberflächliche Medienkonsument mit "rechtsextrem"? Rückwärtsgewandte Ewiggestrige, Ausländerhaß, Gewaltbereitschaft und ähnliches. Bilder, die durch die Kommunikation des Establishments ständig getriggert werden.
Das verfehlt seine Wirkung nicht. Mancher, der aus Politikverdrossenheit seine Wahlstimme heute der AfD geben würde, schreckt am Wahltag dann doch davor zurück. Insbesondere, wenn sich die Union vor den Wahlen plötzlich an ihre Oppositionsrolle erinnert und sich als angebliche "Alternative" gebärdet.
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Kommentar von .TS.
Man beachte die Wortwahl: "gesichert rechtsextremistisch[e]" "Bestrebung".
Also: Nicht "(rechts)extrem" sondern nur "extremistisch", und keine Taten sondern nur eine "Bestrebung".
Mit anderen Worten:
Was hier als "gesichert" bezeichnet wird sind letztlich nur Indizien die allesamt legal und im Rahmen des regulären gesellschaftlichen Diskurses liegen.
Es wird also, ganz im Sinne des rotzgrünen doppelmoralischen (Un)Rechtsverständnisses aus zusammengesammelten Verdachtsmomenten eine schuldunterstellende Vorverurteilung konstruiert und engagierten Mitbürgern eine kriminellen bis terorristischen Gesinnung zugeschrieben.
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Kommentar von Karl Eduard
Man sollte aufhören die Spielchen der Mächtigen mitzuspielen und darüber zu sinnieren ob eine Einstufung der Opposition rechtens oder gar glaubhaft ist. Die CDU ist vor allem im Osten in Panik und will mit allen Mitteln die AFD zu Fall bringen. Das wird ihnen im Osten nicht gelingen, da viele Bürger ganz im Gegensatz zum Westen noch ihre 5 Sinne zusammen haben und eine aufkommende Diktatur erkennen wenn sie sie sehen. Ein Verbot der AFD würde im Osten eine Revolution wie 1989 auslösen - und das wissen die Bonzen auch. BTW - wenn die beste Innenministerin aller Zeiten sagt: "Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen.“ - meint sie natürlich AFD Wähler, Klima- und Coranaleugner sowie Putinversteher. Wird Zeit das sich diese Gruppen zusammen schließen.... sonst sind sie die nächsten auf der Agenda.
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Kommentar von Sandra Richter
Von wegen Kontaktschuld, auf die die Einstufung des sächsischen "Verfassungsschutzes" grösstenteils beruht, lohnt es sich mal genauer die Begründung anzusehen, wieso zuvor der thüringische "Verfassungsschutz" die Thüringer AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft hat, hier anschaulich analysiert des für AfD-Nähe unverdächtigen Felix Perrefort :
https://www.achgut.com/artikel/was_ist_gesichert_rechtsextrem
Demnach bleibt vom Vorwurf zu angeblichen "Verstößen gegen das Demokratieprinzip" nur übrig, dass Höcke der Regierung über Facebook unterstellte, mittels der illegalen Zuwanderung von Millionen kulturfremder Menschen und des herbeigeführten "Corona-Notstands" das Volk zu spalten, um es dann in Bälde erneut in einen wohlstandsvernichtenden "Klima-Notstand" zu spalten, bis das Volk im Zustand permanenter Spaltung zerrissen wird.
Höckes Vorwürfe an die Regierung werden vom "Verfassungsschutz" so umgedeutet, als hätte er damit die Demokratie infragegestellt, obwohl er ja im Gegenteil genau die demokratischen Defizite der Regierung kritisierte. Ergänzt mit Begriffen wie "Mächte im Hintergrund", die gar nicht in Höckes Rede vorkamen, wird einfach vom "Verfassungsschutz" etwas erfunden, was nie behauptet wurde, um es dann wortgewaltig als "deutlichen" Beleg der Verfassungsfeindlichkeit vorzutragen. Genau wie man das von den zwangsgebührenfinanzierten "Faktencheckern" kennt, die einfach etwas erfinden was nie behauptet wurde, um es dann kunstvoll zu widerlegen.
Auch hier ist die seit den Demonstrationen gegen die linksradikalen Corona-Maßnahmen eingeführte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" der Aufhänger, um jegliche Kritik an der Regierung als "verfassungsfeindlich" zu markieren, Ähnlichkeiten mit der "Staatsfeindliche Hetze (§ 106) der "Deutschen Demokratischen Republik" sind kaum noch zu übersehen.
Unter dem Vorwurf der "staatsfeindlichen Hetze" wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte. Es ist nur zu hoffen, dass die sozialistische Regierung mit Hilfe ihrer schwarzgelben Steigbügelhalter es nicht so weit kommen lässt, aber bei der rasant fortschreitenden Zersetzung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch die linksgelbe Regierung wird man leider sogar damit in Zukunft rechnen müssen.
Nicht verwunderlich, dass der thüringische Verfassungsschutz durch ein "Antifa"-nahes Mitglied im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung geleitet wird, das mit seinem abgebrochenen (!!) Jura-Studium nicht über die Befähigung zum Richteramt verfügt, die laut Gesetz für einen Präsidenten einer Landesbehörde Voraussetzung ist.
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Kommentar von F. Lo
Ich kenne das Gutachten nicht. So oder so ist allen Berichten von Seiten der Verfassungsschutzorganisationen gemein, dass sie a) bei der Auslegung von Phänomenen und zitierten Statements einen Interpretationsspielraum haben und b) dass oft negative Phänomene kritisiert werden, ohne dass gänzlich klar ist, was die guten Alternativen wären. Der Bezugspunkt „freiheitliche demokratische Grundordnung“ ist schon recht abstrakt. Man möge mal eine Bevölkerungsumfrage machen: Was bitte ist die FDGO?
Die grundlegende Frage ist allerdings: Was ist quasi verboten, was unter grundgesetzlich geschützter Meinungsfreiheit zu verbuchen. Meinungen müssen nicht immer „richtig“ sein, sie dürfen sogar dümmlich erscheinen, und sie können auch überspitzt und harsch formuliert sein, wie das politische Tagesgeschäft und die s.g. „Satire“ zeigen.
Ob ein Ethnopluralismus, übersetzt wohl die Bevorzugung einer ethnisch-biologisch und kulturell eher (!) homogenen Gesellschaft nicht verfassungsgemäß ist und automatisch „die Herabsetzung, Ausgrenzung und Benachteiligung fremder Völker, also von Migranten und ethnischen Minderheiten,“ bedeutet, wäre zu diskutieren. Jeder Verein, jede Partei hat Aufnahmekriterien und grenzt sich damit von Außenstehenden ab. Migrantenverbände nehmen, vermute ich mal, auch nicht so gern Nichtmigranten auf. Man kann selbstverständlich eine bunte Gesellschaft mit kontinuierlicher Zuwanderung (die gehört dann wohl dazu) für das einzig Wahre halten. Entscheidend wäre aber die Frage, ob Skepsis gegenüber diesem Modell rechtsextremistisch ist. Sind alle Staaten, die Zuwanderung reglementieren, so ein klein bisschen rechtsextrem? Ist das erklärte Bemühen von Flüchtlingshelfern wie Axel Steier, eine „Enthomogenisierung der Gesellschaft“ erreichen zu wollen, Europa also tendenziell mit eigenem Zutun „weniger/gar nicht mehr weiß“ zu machen, ok?
„Die Islam- und Muslimfeindlichkeit des AfD-Landesverbandes drückt sich insbesondere dadurch aus, dass männliche Migranten aus dem arabischen Raum mit einer drastischen, angsteinflößenden Wortwahl … öffentlich diffamiert und diskriminiert werden. Damit schürt der AfD-Landesverband fortwährend Ängste und Ressentiments gegen Ausländer in der Bevölkerung“. Das Vokabular einzelner AfD-Politiker kenne ich jetzt nicht; zum derzeitigen Zeitpunkt stellt sich jedoch die Frage, ob Teile der Bevölkerung nicht auch ohne AfD Skepsis gegenüber einer zu intensiven zumal muslimischen Zuwanderung, dem Import von Antisemitismus und Kriminalität haben. Inwieweit der Vorwurf von den „‚tonangebenden Globalisten in Politik, Medien und Konzernen“ das „verschwörungstheoretische und antisemitische Narrativ einer vermeintlich mächtigen und im Hintergrund agierenden Gruppe, welche die Weltpolitik bestimme, den Nationalstaat abschaffen wolle und gleichzeitig Migration und Kriege fördere“ bedient, wäre auch zu diskutieren. Zumindest stellt sich wieder die Frage, ob eine solche Sichtweise zu 100 Prozent rechtsextrem ist oder schlicht eine erlaubte Variation ganz am Rande des Meinungsspektrums.
Es gehe dem AfD-Landesverband nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit den politischen Verhältnissen, sondern um die generelle Herabwürdigung unserer Demokratie, so Verfassungsschutzchef Christian aus Sachsen. Hier sollte man, wie einige Bevölkerungs-Studien das ja praktizieren, zwischen dem idealen Modell der Demokratie und der Demokratie, wie sie konkret umgesetzt wird, unterscheiden. Man kann die Umsetzung der Demokratie in einigen Bereichen als defizitär ansehen, ohne damit die Staatsform Demokratie als Bezugspunkt abzulehnen. Der FOCUS hat der Ampel gerade ein Zwischenzeugnis verpasst: „Vier Fünfer, eine Sechs und nur eine Zwei“ – ist das nicht auch schon so ein bisschen eine Delegitimierung des Staates, wenn Außenstehende meinen, dass politische Vertreter ihre Funktion in keiner Weise sachgerecht erfüllen?
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Kommentar von Bernhard Rossi
Hier in Orts-, Gemeinde-, Stadt- und Kreisratgremien sind die Alternativen mit ein bis vier Abgeordneten gut vertreten. Menschen, die anprangern, dass in der Berufsschule auf den Tischen mit Drogen gehandelt wird, dass Mobilfunktürme direkt neben Kitas, Schulen und Krankenhäusern stehen. CDU und SPD wollen deren Anträge aussitzen. Da spielt sich einfach sehr viel Misstrauen, aber auch Beschränktheit, in den Köpfen der etablierten Parlamentarier ab, die es weder körperlich noch geistig schaffen, auf diese Menschen als Partner im Rat zuzugehen!
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Kommentar von Carl Peter
Ich verstehe die AfDler als deutsche Nationalisten und kann daran nichts Verwerfliches finden - diese Positionierung ist grob betrachtet keine Straftat und das Recht eines jeden Staatsbürgers.
Es ist aber gefährlich, wenn ein selbst immer grober agierender Justizapparat vorgibt, auch noch politische Haltungen im Sinne der herrschenden Politik feinjustieren zu können.
Die deutsche Bevölkerung hat in den letzten Jahren zunehmend erfahren müssen, dass eine politisch motivierte Rechtssprechung oftmals selbst als Straftat erscheint - nicht nur Migration und Corona scheinen wieder das schlechteste aller Deutschlands hervorzubringen.
Da macht es sich die herrschende Politik schlicht zu einfach, ihre eigene politische Unfähigkeit der AfD unterschieben zu wollen.
Eigentlich tödlich dummdreist, wie man in der Bevölkerung Angst und Misstrauen gegen die AfD hervorrufen will - entgegen der Angst und dem Misstrauen, das die herrschende Politik erzeugt.
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Kommentar von Eddy Nova
"Gesichert rechtsextrem" gilt nicht umsonst als das neue "Bundesverdienstkreuz" wahrer Deutscher Patrioten - Parteien ohne diese Patria Auszeichnung geraten heute schnell in Verdacht volksfeindlich unterwegs zu sein ...da fehlt einfach das Vertrauen in die Redlichkeit der Volksvertreter.
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Insbesondere im Hinblick auf die 12 jährige Deutsche Geschichte muss dem Socialismo - egal ob national oder global , entschlossen entgegen getreten werden. Künftig dürfen "ungesichert rechtsextremistische Patria Parteien" die unter der Systemtroll Flagge segeln nicht mehr toleriert werden. Beim Gesinnungstest muss schon gesichert Deutsch ,neudeutsch rechtsextrem bei herauskommen , andernfalls kommt noch Demos Krötie Müdigkeit auf ....
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Ich tippe mal diese Auszeichnung dürfte 5 % bis 10 % neue Wählerstimmen bringen - die Menschen wollen einfach was "gesichertes" ....Nur schade das es kein Foto von dem Patria Verdienstorden "gesichert rechtsextrem" gibt ...So als Ansporn für die "ungesicherten wenig vertrauenswürdigen rechtsextremen AfD ler im Westen" ...
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Kommentar von Eddy Nova
Glückwunsch AfD Sachsen - langsam wurde es auch peinlich derart hinter Thüringen und Sachsen Anhalt hinterherzuhinken ! Einige "wahre Deutsche" hegten schon den Verdacht die AfD Sachsen sei von Systemtrollen unterwandert.
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Kommentar von Ben Diekmann
Seit 2014 wird täglich mit der sogenannten Migration gegen das GG Asylrecht verstoßen, ich sehe weder Facharbeiter noch Menschen wertvoller als Gold, wie es uns seit Jahren versprochen wird, ich sehe Destabilisierung unserer Gesellschaft, massiv steigende Kriminalität und Ausnutzung unserer Sozialsysteme!
Aber kann ja auch sein, das ich nicht den großen Durchblick wie die jetzige und die Vorgänger Regierungen habe?
Ich wünsche mir Rechtstaatlichkeit, eine Justiz und einen VS, der gegen Demokratiefeinde endlich vorgeht!
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Kommentar von Hans-Joachim Gille
In meinem Rating ist der Verfassungschmutz als extrem faschistisch eingestuft, steht auf der Kippe zu radikal.
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Kommentar von Palmström
4 Jahre Beobachtung, für 134 Seiten Bericht. Keine 3 Seiten im Monat zusammen bekommen. Ist schon ein mühseliges Arbeiten beim VS. Dann mussten die auch noch im Aussendienst ermitteln da in der Klotze nix kommt. Den ganzen Tag Zeitungen durchgeblättert, auch nichts.
Dann der erlösende Gedanke „Die sind alle durch Oberstudienrat B. H. wohnhaft in TH verstrahlt“.
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Kommentar von Karsten Maltinger
Diese Werte dürften realistischer sein; und ohne BSW-Berücksichtigung liegt Blau bei 40+X Prozentpunkten sächsischen LTW-Zuspruchs. https://twitter.com/PrognosUmfragen/status/1732678834481476042?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet
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Kommentar von Bernd Neumann
Ich denke, daß die AfD über jene Phase hinaus ist, indem sie mit Hilfe interner oder teurer externe Anwälte nachzuweisen versuchte, sie sei nicht rechtsextremistisch oder verfassungsfeindlich. Das ist ebenso nutzlos wie unnötig.
Ich habe eben auf dieser Seite einen längeren Leserbeitrag zum russisch-ukrainischen Krieg gepostet und will niemanden mit endlosen Beiträgen langweilen.
Daher nur kurzer Rat an die AfD: Das ganze unkommentiert aussitzen und ignorieren, die Wahlen 2024 gewinnen und dann das Landesamt für Verfassungsschutz abschaffen. Ein demokratischer Staat hält sich schlicht keinen Geheimdienst gegen das eigene Volk. Geschieht das doch, kommt immer so etwas heraus wie jetzt.
Im Osten ist der Instinkt dafür zum Glück noch nicht ganz verschüttet.