Impfnebenwirkungen werden einfach nicht weitergeleitet oder angefordert

Luft wird dünner: Dienstaufsichts­beschwerde gegen RKI und Paul-Ehrlich-Institut

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Datenerhebung und Auswertung von Nebenwirkungen sind notwendig, weil so Häufigkeit, Schwere und Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden können.© Quelle: © Quelle: Pixabay

Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD), gesundheitspolitischer Koordinator seiner Partei, reichte heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Professor Wieler und Professor Cichutek, also gegen die Vorsitzenden von RKI und PEI, beim Bundesgesundheits­ministerium ein.

Worum geht’s dabei? Laut § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben die Institute den Auftrag, die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen einzuholen und auszuwerten. Aber beide dem Gesundheitsministerium unterstellten Institute sind dieser Pflicht laut MdB Martin Sichert seit über einem Jahr nicht nachkommen.

Und das meint nicht etwa nur Sichert, das bestätigt auch das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage (3/362): „Bislang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) keine anonymen Diagnosedaten von den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Zwecke der Arnzeimittelsicherheitsüberwachung (Pharmakovigilanz) gem. § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (...) erhalten.“

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Die Unterlassung wird laut Beschwerde mit Eingangsstempel unter anderem damit begründet, dass anonymisierte allgemeine ICD-Codes zu Impfnebenwirkungen (z.B. Myokarditis nach mRNA-Impfstoffen) nicht geeignet seien, „robuste Aussagen über bestimmte impfstoffspezifische Nebenwirkungen“ zu machen.

Eine weitere Antwort des Ministeriums (4/212) besagt, dass nicht einmal Gespräche stattgefunden hätten zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Paul-Ehrlich-Institut hinsichtlich der Datenübermittlung.

Aber warum wurde im Infektionsschutzgesetz festgelegt, diese Daten zu erheben? Sie dienen dem Zwecke der Überwachung von Wirksamkeit und Nebenwirkungen von Impfungen. Also alles andere als ein eventuell zu vernachlässigender Auftrag.

Laut Gesetzgeber ist diese Datenerhebung und Auswertung notwendig, weil so Häufigkeit, Schwere und Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden können. Die Daten dienen dazu, zu untersuchen, ob gesundheitliche Schäden bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.

Und so kommentiert Martin Sichert seine Dienstaufsichtsbeschwerde:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass sich RKI und PEI weigern, die Daten nach §13 Abs.5 IfSG zu erheben und auszuwerten. Indem diese elementaren Daten nicht erfasst und ausgewertet werden, verstoßen RKI und PEI nicht nur gegen geltendes Gesetz, sondern kommen auch ihrem Auftrag, die Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln zu überprüfen, nicht nach. Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist in der Pflicht, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass die Datenerhebung und Datenauswertung nicht weiter verschleppt werden und die Regierung sich an die bestehenden Gesetze hält. Es wird höchste Zeit für einen verantwortungsvollen Umgang mit Corona-Impfstoffen und deren Nebenwirkungen.“

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