Nancy Faeser leidet an einem schwerwiegenden Demokratiedefizit

Justizminister Buschmann: Was interessiert ihn sein Geschwätz von gestern?

von Alexander Wallasch (Kommentare: 7)

"Sie dürfen keine hohen Staatsämter ausüben"© Quelle: X/ MarcoBuschmann, Screenshot

Das dröhnende Schweigen aus dem Justizministerium zum Compact-Verbot muss als Einvernehmen mit dem Vorgehen der Innenministerin gewertet werden. Aber das Internet vergisst nicht: Marco Buschmann hatte sich 2019 klar geäußert, was er von solchen Übergriffen hält. Heute will er nichts mehr davon wissen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) – seit Ende 2021 – erklärte noch im Mai 2019 im Zusammenhang mit der sogenannten Ibiza-Affäre rund um den ehemaligen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache:

„Politiker, die gezielt die Pressefreiheit einschränken wollen, leiden unter einem schwerwiegenden Demokratiedefizit. Sie dürfen daher keine hohen Staatsämter ausüben.“

Der Zusammenhang mit dem Vorgehen der Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) in Sachen Hausdurchsuchungen bei Verleger Jürgen Elsässer und Verbot des Magazins "Compact" und weiterer aus dem Verlag stammender Produkte ist offensichtlich.

Nancy Faeser hat den Fall Elsässer bewusst den Juristen aus dem Justizministerium entzogen, indem sie das Verbot zu einem Verwaltungsakt mit Bezügen zum Vereinsrecht machte.

Alexander-Wallasch.de hat im Justizministerium nachgefragt, inwieweit man dort involviert war und ob Marco Buschmann von der Innenministerin zu Beratungen konsultiert wurde.

Die Antwort sei einfach, so eine Sprecherin: Das Justizministerium sei für dieses Verbot nicht zuständig, sondern nach Paragraf 3 des Vereinsgesetzes ausschließlich das Bundesinnenministerium (BMI) als Verwaltungsbehörde.

Minister Buschmann habe sich zu dem Verbot tatsächlich noch nicht geäußert. Ob er das als Privatperson oder als Bundestagsabgeordneter noch zu tun gedenke, sei nicht bekannt. Als Justizminister habe er jedenfalls bisher nicht angemeldet, sich dazu äußern zu wollen. Und das sei auch unüblich, weil es eigentlich keinen Grund gebe, warum das Bundesjustizministerium sich zu Verwaltungsmaßnahmen anderer Resorts äußern sollte.

Das Verbot sei keine Entscheidung der Bundesregierung, so eine Sprecherin weiter. Das Bundesinnenministerium handele in diesem Moment, wenn es Vereine verbietet (das ist im Vereinsgesetz vorgesehen), sozusagen als Verwaltungsbehörde. Das könnte, so die Sprecherin des Justizministeriums weiter, auch eine Polizeibehörde oder was auch immer sein. In diesem Fall sei aber, weil es bundesweit ist, das Innenministerium zuständig.

Pikant am Schweigen des Justizministers: Ein Parteikollege von Buschmann, Vizebundestagspräsident Wolfgang Kubicki, hatte sich zeitnah zum Verbot bereits kritisch in Richtung Faeser geäußert und ihr den Rücktritt nahegelegt, wenn das Verbot nicht gerichtsfest sei. Und Kubicki hatte den Eindruck entstehen lassen, dass er das Vorgehen nicht für gefestigt hält.


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