Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) – seit Ende 2021 – erklärte noch im Mai 2019 im Zusammenhang mit der sogenannten Ibiza-Affäre rund um den ehemaligen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache:
„Politiker, die gezielt die Pressefreiheit einschränken wollen, leiden unter einem schwerwiegenden Demokratiedefizit. Sie dürfen daher keine hohen Staatsämter ausüben.“
Der Zusammenhang mit dem Vorgehen der Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) in Sachen Hausdurchsuchungen bei Verleger Jürgen Elsässer und Verbot des Magazins "Compact" und weiterer aus dem Verlag stammender Produkte ist offensichtlich.
Nancy Faeser hat den Fall Elsässer bewusst den Juristen aus dem Justizministerium entzogen, indem sie das Verbot zu einem Verwaltungsakt mit Bezügen zum Vereinsrecht machte.
Alexander-Wallasch.de hat im Justizministerium nachgefragt, inwieweit man dort involviert war und ob Marco Buschmann von der Innenministerin zu Beratungen konsultiert wurde.
Die Antwort sei einfach, so eine Sprecherin: Das Justizministerium sei für dieses Verbot nicht zuständig, sondern nach Paragraf 3 des Vereinsgesetzes ausschließlich das Bundesinnenministerium (BMI) als Verwaltungsbehörde.
Minister Buschmann habe sich zu dem Verbot tatsächlich noch nicht geäußert. Ob er das als Privatperson oder als Bundestagsabgeordneter noch zu tun gedenke, sei nicht bekannt. Als Justizminister habe er jedenfalls bisher nicht angemeldet, sich dazu äußern zu wollen. Und das sei auch unüblich, weil es eigentlich keinen Grund gebe, warum das Bundesjustizministerium sich zu Verwaltungsmaßnahmen anderer Resorts äußern sollte.
Das Verbot sei keine Entscheidung der Bundesregierung, so eine Sprecherin weiter. Das Bundesinnenministerium handele in diesem Moment, wenn es Vereine verbietet (das ist im Vereinsgesetz vorgesehen), sozusagen als Verwaltungsbehörde. Das könnte, so die Sprecherin des Justizministeriums weiter, auch eine Polizeibehörde oder was auch immer sein. In diesem Fall sei aber, weil es bundesweit ist, das Innenministerium zuständig.
Pikant am Schweigen des Justizministers: Ein Parteikollege von Buschmann, Vizebundestagspräsident Wolfgang Kubicki, hatte sich zeitnah zum Verbot bereits kritisch in Richtung Faeser geäußert und ihr den Rücktritt nahegelegt, wenn das Verbot nicht gerichtsfest sei. Und Kubicki hatte den Eindruck entstehen lassen, dass er das Vorgehen nicht für gefestigt hält.
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Kommentar von Kurt Wührer
Daß Polen den Krieg mit Hitlerdeutschland förmilch suchte, wird völlig ausser acht gelassen!.
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Kommentar von .TS.
Alles wie gehabt: Keine andere Partei ist so eilig dabei ihre einst hochgelobten Vorsätze fallen zu lassen sobald dafür auch nur ein paar weitere Krümel an der Macht locken.
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Kommentar von Rainer Möller
Buschmann braucht doch überhaupt nicht eine persönliche Stellungnahme zu Faesers Verhalten abzugeben. Es würde reichen, wenn er eine Verfassungsänderung vorschlägt, derzufolge Vereinsverbote nur noch aufgrund eines Gerichtsbeschlusses möglich sind (ähnlich wie Hausdurchsuchungen!) - also unter Beachtung der obergerichtlichen Rechtsprechung. Wenn er allerdings nicht mal dazu fähig ist ...
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Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
Nein, „Einvernehmen“ Buschmanns mit Faeser lässt sich daraus nicht ableiten. Dafür fehlen konkrete(!) Indizien. Zumal sich Buschmann im österreichischen Beispielfall eindeutig andersherum positioniert hat, was zwar gratismutig war aber immerhin ein konkretes Gegenindiz darstellt.
Somit bleibt als Erklärung nur, dass sich Buschmann feige wegduckt. Ein Bundesminister der Justiz, der sich für die Einhaltung elementaren Rechts nicht zuständig fühlt, just im Moment, wo es ihn im eigenen Land etwas angeht. Auch solche Flaschen haben in der Staatsführung nichts zu suchen.
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Kommentar von F. Lo
Ich glaube, kaum jemand wird Herrn Buschmann als FDP-Vertreter identifizieren? Er scheint mir doch ziemlich ergrünt.
Dass er sich gerade freut „Frauenanteil an Führungspositionen steigt kontinuierlich“ (Pressemitteilung 17.07.), sei ihm aber unbenommen. Mal abgesehen davon, dass sein Votum
„Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen. Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen ist dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auch in diesem Jahr erneut Daten zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. ... Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg“
nicht bedeutet, dass im Ergebnis mal eine 50-zu-50-Regelung herauskommt bzw. kommen muss. Art. 3 GG, lieber FDP-Justizminister (und liebe Frau Paus), spricht von Gleichberechtigung = Chancengleichheit, das Durchzählen von realen statistischen Frauen-Quoten legt eher nahe, dass Gleichstellung/Ergebnis-Gleichheit angestrebt wird. Art. 3 legt keine Quoten für irgendwelche Merkmale fest. Das tut nur die Politik. Na ja, Buschmann weiß das selbstverständlich ...
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Kommentar von Mad Max
Es ist aber anerkennenswert, wie Buschmann sich bemüht ein wichtiges Gesicht anzutrainieren. Die Muppets hätten Freude an ihm.
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Kommentar von Bernhard Rossi
https://www.medienstrafrecht.de/landespressegesetz/
Sind es nicht die 16 Ländergesetze, die für die Pressefreiheit stehen!
Die Zuständigkeit des Innenministerium und des Justizministerium muss erst einmal geprüft werden.
Die Väter des Grundgesetzes haben sich 1949 auf die Zuständigkeit der Länder geeinigt. Aus Gründen der von Goebbels vereinheitlichten Propaganda direkt aus Berlin heraus! Personal und Programm standen unter der unerbittlichen Überwachung des Propagandaministeriums unter Joseph Goebbels.
Im Grundgesetz Artikel 5 findet sich die wichtigste Grundlage der Pressearbeit in Deutschland: die Pressefreiheit. Sie garantiert den Medienmachern, dass keine Zensur durch den Staat stattfindet. Dadurch können die Pressevertreter ihre wesentlichen Aufgaben wahrnehmen.
Dazu gehört neben dem Zugänglichmachen von Informationen auch die Überwachung und Kontrolle des Staates. Die Presse fungiert quasi als vierte Gewalt im Staat und soll gerade im Rahmen des investigativen Journalismus Missstände aufdecken und die Bevölkerung über selbige aufklären.
Doch ist die Pressefreiheit gemäß Grundgesetz (GG) in Deutschland immer gegeben? Oder ist die Pressefreiheit in Deutschland in Gefahr?