Jürgen Todenhöfer muss man niemandem mehr vorstellen. Über viele Jahre hinweg gehörte er zu den kritischen Geistern dieser Republik. Jetzt ist er offenbar im hohen Alter Opfer einer politischen Vereinsamung geworden.
Es mag daran liegen, dass sein letztes großes Projekt einer Partei, die seinen Namen trägt, so grandios scheiterte. Oder es begann schon früher, als er mit Jakob Augstein zusammenging und für eine kurze Zeit Herausgeber des "Freitag" war. Ganz gleich: Todenhöfers Verdienste bleiben unberührt. Aber dokumentieren wollen wir dennoch, was der Narr Todenhöfer 2024 in die Welt bläst:
Die AfD ist nicht mehr weit von der "Machtergreifung" entfernt. Falls sie diese für rassistische Naziprojekte wie die Deportation von Migranten nutzen sollte, werden wir "Widerstand" nach Artikel 20 IV des Grundgesetzes leisten. Auch der Sturz von Regierungen wäre dann legal. Die angedachten Deportationen von Migranten im Stil des "Madagaskar-Plans" der Nazis wären ein Anschlag, ein "Staatsstreich" gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung, vor allem auf unseren Rechtsstaat. Die AfD sollte frühzeitig wissen, dass wir ihr nicht erlauben werden, unser Grundgesetz und unsere rechtsstaatliche Demokratie zu zerstören.
Artikel 20 IV unseres Grundgesetzes lautet: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsgemäße] Ordnung zu beseitigen, haben ALLE Deutschen das Recht zum WIDERSTAND, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Wir werden unsere demokratische Grundordnung leidenschaftlich verteidigen. Notfalls mit allem, was Artikel 20 IV unseres Grundgesetzes erlaubt. Wir dürfen das nicht nur, wir müssen es. Auch das ist eine Lehre aus dem mangelnden Widerstand der Weimarer Republik gegen die Nazis und den dramatischen Folgen dieses Durchwinkens der Diktatur.
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Kommentar von Alwin Ettl
Es gibt sie überall die Sektierer. Todenhöfer hat es mit seiner höchst eigensinnigen Brille, die Welt zu sehen, verständlicherweise nie aus der Exotenecke in die große Politik geschafft.
Mit der Interpretation der kürzlichen Ereignisse hat er wieder gezeigt, wie grandios er daneben liegt.
Schade, dass es nichts geworden ist mit ihm als Mainstream-Oppositionellen. Aber er stand sich selbst zu oft im Weg.
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Kommentar von .TS.
Todenhöfer ist schon lange mit einem unangenehmen roten Geschmäckle aufgefallen, ebenso mit seiner im Vergleich zu seiner Relevanz und Leistung überzogenen Selbstdarstellung auf unzähligen Veranstaltungen die mehr Spaltung zum eigenen Vorteil als Nutzen für den Zusammenhalt bewirken sollte. Glücklicherweise sind ihm nicht viele auf den Leim gegangen.
Mit seinen Allüren sollte er der roten Sahra Gesellschaft leisten, denn nicht nur bei der dieser Brandmauer würden die sich gut ergänzen.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Mein allererster Eindruck: Hat Todenhöfer ein Angebot bekommen, welches er nicht ausschlagen konnte!
Sein Spruch: "Unsere Berufspolitiker fahren gerade unser Land an die Wand. Da kann ich nicht länger tatenlos zusehen", ist aktueller denn je. Das bestätigt meinen Eindruck, dass er es nicht geschafft hat, bundesweit für die Arbeit in Gremien Bürger zu gewinnen und präsent zu sein.
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Kommentar von Manfred Caesar
Offenbar hat er ein Angebot bekommen ,das er nicht ausschlagen konnte.Ob er deshalb ein Narr ist?
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Kommentar von Thomin Weller
Die die ein Verbot aufgrund "Remigration" u.a. fordern, stehen nicht mehr auf rechtsstaatlichen Boden. Es wurde schon vor Jahren geurteilt und im Grundrechtereport 2012 dargestellt. Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz? Siehe auch restlos rechtswidrig Andrej Holm überwachung nur wegen dem Begriff Gentrifizierung die real passiert.
-->Die Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Im Gegenteil: Die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes basiert entscheidend auf der Meinungsfreiheit des Artikel 5 GG und damit auf der Kritik. Selbst die Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu ändern, ist noch keine verfassungsfeindliche Bestrebung, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005, Az. 1 BVR 1072/01). Das Verwaltungsgericht Köln ist in seinem 65-seitigen Urteil jedem einzelnen Vorwurf des Verfassungsschutzes gegen Rolf Gössner nachgegangen, hat aber in seinen Beiträgen und Forderungen nichts Verfassungswidriges entdecken können, was nicht durch die nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte freie Meinungsäußerung gedeckt wäre.
https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2012/publikation/40-jahre-unendliche-geschichte-oder-die-unbelehrbarkeit-des-verfassungsschutzes/
Was war mit dem Todenhöfer noch bezüglich geheimdienstlich gesteuerten "Adopt a Revolution" in Syrien? Konstantin Wecker hat sich angewidert abgewendet.
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Kommentar von F. Lo
Herr Todenhöfer scheint ja in alle Richtungen auszuteilen. Todenhöfer auf X: „Die systematische Lügenstrategie der Ampel zerstört unsere Demokratie. ...“ / „Die AfD ist nicht mehr weit von der ‚Machtergreifung‘ entfernt. …“ Wenn seriöse Menschen die NS-Zeit unmittelbar zum Leben erwecken wollen, muss man sich schon Gedanken machen. Ricarda Breyton/Die WELT überlegt auch gerade, dass „wenn eine Partei mehr als 50 Prozent der Stimmen hat, … es ohnehin keine Mehrheit mehr, die einen Verbotsantrag stellen könnte, (gibt)“, und beschwört im Ansatz Horrorszenarien.
Immerhin geht aus ihrem Text eines hervor, was entscheidend ist. Sie zitiert den Verfassungsrechtler Uwe Volkmann: „Was das bedeute, habe das Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren dargelegt, sagt Volkmann. Demnach müsse für ein Verbot ein Angriff auf die zentralen Grundprinzipien der Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorliegen. ‚Im Falle der AfD könnte sich dieser aus der Hinwendung zu einem sogenannten ethnischen Volksbegriff ergeben. Ein Volksbegriff, der nicht auf rechtliche Zugehörigkeit abstellt, sondern auf biologisch-kulturelle Eigenschaften im Sinne eines ‚deutschen Stammbaums’, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.‘ “
– Ein Großteil der Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der AfD dreht sich nach meinem Eindruck letztlich darum, welchen Begriff von „(Deutsches) Volk“ (damit zusammenhängend von „Menschenrechten“) das Grundgesetz verpflichtend und alternativlos vorsieht, wessen Menschenrechte es schützen möchte. Es wird auch in den Verfassungsschutzberichten gern als Kritikpunkt darauf abgestellt, Deutschsein werde von Rechten „vor allem unter Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff im Sinne der völkischen ‚Blut-und-Boden'-Ideologie“ definiert (Verfassungsschutzbericht 2022, S. 70). Offen bleibt aber, was Herrn Volksmanns „rechtliche Zugehörigkeit“ konkret bedeutet. Legt diese faktisch sogar nahe, als Gegensatz zum Völkischen, dass eine unbegrenzte Anzahl von Menschen mit jedweden Merkmalen einwandern darf? Der Asylparagraf 16a GG bezieht sich bekanntlich explizit auf „politisch Verfolgte“, und der gern zitierte Art 3 („Niemand darf wegen … benachteiligt oder bevorzugt werden“) lässt formal offen, ob damit nur Menschen gemeint sind, die bereits (ggf. im engeren Sinne als Staatsbürger) hier leben, oder es sich um eine allgemeine menschenrechtliche Äußerung über Menschen in aller Welt handelt. Dann freilich wäre die Remigration einer Person, die über die Grenzen gekommen ist, quasi ein No Go. Das kann nicht sein, weil die Bundesregierung ja abschiebt. Diese Thematik sollte mehr diskutiert werden.
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Kommentar von Hans Freimann
Soso, der Herr Systemling möchte nun Art. 20,4 bemühen?
Nicht achtend der Tatsache, dass dieser Artikel schon weit früher hätte bemüht werden müssen, denn die "verfassungsmässige Ordnung" wurde schon vor vielen Jahren ausser Kraft gesetzt und es herrscht nun eine kommunistische, menschenfeindliche Dikatur ohne jedes Recht. Die Politiker haben spätestens seit 1990 keinerlei Recht mehr, irgendetwas zu beschliessen, zu verordnen oder irgendwelche Gesetze zu erlassen. Das ist vielfach nachzulesen, wo haarklein die Rechtslage in der BRD dargelegt wird, es gibt sogar Gutachten dazu. Ich kann Quellen nennen. Die Wiedervereinigung fand nie statt, Art.23 GG war damals schon abgeschafft. Gleichzeitig (Juli 1990) wurde die BRD und DDR liquidiert. 2006, 2007 und 2010 wurden zusätzlich die Bundesbereinigungsgesetze in das Bundesgesetzblatt aufgenommen, es wurden dadurch hunderte von Gesetzen ungültig gemacht (u. a. Abgabenordnung, OWiG, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung usw.), im Bundesgesetzblatt nachzulesen. Es gilt also kein Gesetz mehr in der BRD, auch kein Grundgesetz (Art. 20,4 kann also nicht angewandt werden). Die BRD war noch nie ein Staat, nur ein Wirtschaftsgebiet, das gnadenlos ausgebeutet wurde und noch wird. Auf der offiziellen Homepage der UN kann über die BRD folgendes gefunden werden: Die BRD ist gleichbedeutend mit der früheren Besatzungszone der Allierten, eine NGO (Nichtregierungsorganisation) mit den Amtssprachen Yiddisch, Englisch und Deutsch. Doch da die Ausbeuter nun das Wirtschaftsgebiet selbst zerstören, ist bald mit der Ausbeutung bald schluss. Die Tage der BRD sind gezählt. Doch Deutschland muss sich die Souveränität zurückholen und sich wieder eine korrekte Rechtsordnung geben. Sonst kann es hier nicht besser werden. Es ist Zeit, aus der Welt der Lüge aufzuwachen.
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Kommentar von Carl Peter
Stellt es sich jetzt als ein großes Unglück heraus, daß sich die Mehrheit der Deutschen
(ich meine tatsächlich der deutschen Bevölkerung, die migrantische Impfquote existiert ja nicht und da tickt in der Tat eine Bombe),
der lebensverändernden Genspritze nicht verweigert und keinen Widerstand geleistet hat, gegen einen offensichtlichen Betrug?
Kann man also jetzt jeden weiteren Betrug verkaufen - sogar hin bis zur Pogromstimmung?
Ja, wenn ich sie sehe, die tapferen Eltern, die es nicht geschafft haben, ihren Kindern ein Vorbild zu sein, für Anstand, Bildung und vor allem für Liebe in Mitleid und Glück, die ihre Kinder gefährden, nicht mit einer Zukunft der verstrahlten und verbrannten Erde, sondern ganz wirklich mit Unaufmerksamkeit und Selbstverachtung, dann ist ein grausames und großes Unglück geschehen.
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Kommentar von Johannes Schumann
Jürgen Todenhöfer ist mir vor allem für seine unkritische Verbreitung antisemitischer (aka israelkritischer) Narrative bekannt, wonach Israel immer schuld ist. Und wenn so einer vor der AfD warnt, dann Glückwunsch AfD.