Thomas Haldenwang, der Chef des Bundesverfassungsschutzes veröffentlichte einen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der eine Debatte über die Aufgaben seiner Behörde anstieß. Der Titel seines Gastbeitrags: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde“.
Prof. Martin Schwab – er lehrt seit Oktober 2015 an der Universität Bielefeld, dort hat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht inne – ist empört.
Im Interview erklärt Prof. Schwab aus der Perspektive des Rechtsexperten, was ihm am Text des Behördenleiters besonders missfallen hat. Im Anschluss ergänzte Prof. Schwab seine Antworten zur besseren Einordnung für den Lesern zusätzlich mit Verweisen und Quellen.
Thomas Haldenwang, der Chef des Bundesverfassungsschutzes schreibt einen Gastartikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Worum ging es da?
Es ging darum, dass Herr Haldenwang geäußert hat, die Meinungsfreiheit sei kein Freibrief. Was er damit meint, sieht man dann im Fließtext: Kein Freibrief für extremistische Äußerungen, kein Freibrief für hasserfüllte Hetze, kein Freibrief für aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns und Gewaltaufrufe, kein Freibrief für Agitation, die die Grundfeste der demokratischen Grundordnung erschüttern sollen und den Boden für unfriedliche oder gewalttätige Aktivitäten bereiten können. Im Klartext: Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz der Meinung ist, jemand denkt oder sagt etwas, was irgendwann später Unruhe stiften könnte, dann schreitet die Behörde schon präventiv ein.
Der prominente Ex-Stern Journalist Hans-Ulrich Jörges hat den Artikel ebenfalls gelesen. Ihn hat Haldenwangs Text zu folgendem Kommentar veranlasst: „Haldenwang betritt das düstere Reich des autoritären Staates und stellt sich selbst in die Tradition der Gestapo.“ Ist er damit übers Ziel hinausgeschossen?
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Herr Haldenwang hat ja in einem anderen Kontext gesagt, man müsse verhindern, dass sich bestimmte Denk- und Sprachmuster in unsere Sprache einnisten [1] [Quellen siehe im Anschluss an das Interview, die Red.]. Er will also damit zunächst das Reden, in letzter Konsequenz aber auch das Denken kontrollieren. Ein Staat aber, der das Denken kontrollieren will, ist nicht nur autoritär, er ist totalitär.
Hätte der Stasi-Vergleich da nicht besser gepasst? Wo ist der Unterschied bei Stasi versus Gestapo?
Da ich die Arbeitsmethoden des Verfassungsschutzes nicht kenne, fällt mir auch ein Vergleich in Richtung Stasi oder Gestapo schwer. Die Eingriffsbefugnisse sind im Bundesverfassungsschutzgesetz beschrieben, aber es entzieht sich meiner Kenntnis, wie sie im Einzelnen eingesetzt werden.
Wenn ich allerdings den BILD-Bericht vom 27.10.2023 [2] lese, worin Nancy Faesers Pläne beschrieben werden, dem Verfassungsschutz zu erlauben, die von ihm bespitzelten Personen in deren privatem Umfeld anzuschwärzen, fühle ich mich schon eher an die Stasi als an die Gestapo erinnert.
Warum müssen es denn immer und gegen jeden und von jeder Seite diese Nazivergleiche sein? Da hat ja auch gerade die Coronamaßnahmen-Kritik sehr darunter gelitten in den letzten Jahren ...
Ich habe, wenn ich auf Kundgebungen geredet habe, immer gesagt, historische Vergleiche überlassen wir den Historikern. Der Vergleich mit dem Dritten Reich lag für die Kritiker der Corona-Maßnahmen deswegen so nahe, weil die ausgrenzende und diffamierende Feindbild-Rhetorik, derer sich die Scharfmacher der Lockdown- und Impfzwang-Propaganda bedienten, durchaus Erinnerungen an die Art und Weise nahelegten, wie in der NS-Zeit gegen Juden gehetzt wurde. Ich erinnere nur daran, wie Sarah Bosetti Ungeimpfte als Blinddarm der Gesellschaft brandmarkte – ebenso wie KZ-Arzt Fritz Klein die Juden als „Blinddarm“ beschimpft hatte. Sarah Bosetti zeigt übrigens bis heute keine Einsicht [3]. Und wenn – wie 2022 nachweislich in Heidelberg geschehen – linke Extremisten ein Plakat „Querdenker nicht willkommen“ auf Facebook zeigen, das Händler ausdrucken und in ihre Schaufenster stellen sollen [4], kann man schon darüber nachgrübeln, ob es dann noch einen signifikanten Unterschied bedeutet hätte, wenn auf dem Plakat die Aufschrift gestanden hätte: „Händler! Wehrt Euch! Verkauft nicht an Querdenker!“ Für die geschichtswissenschaftliche Forschung gibt es also eine Menge Stoff.
Die Kritiker der Corona-Maßnahmen wollten daran erinnern, dass das Dritte Reich nicht mit Konzentrations- und Vernichtungslagern angefangen, sondern in dieser Weise geendet hat. Angefangen hatte es mit besagter Feindbild-Rhetorik. Die Kritiker sahen hier die Gefahr, dass es bei solcher Rhetorik nicht bleiben könnte. Und in der Tat: Was gab es nicht für gruselige Forderungen? Habilitierte Verfassungsjuristen forderten, dass Impfverweigerer das Haus nicht mehr verlassen dürften (Prof. Dr. Ulrich Battis im Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 22.11.2021 [5]) und notfalls von der Polizei zur Zwangsimpfung vorgeführt werden müssten (Prof. Dr. Christian Graf Pestalozza im Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 16.11.2021 [6]). Ihren Krankenversicherungsschutz sollten sie ebenfalls verlieren (Prof. Dr. Franz Mayer im Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 22.11.2021 [7]) und bei Engpässen im Gesundheitswesen notfalls ohne medizinische Versorgung bleiben (Prof. Dr. Stefan Huster in der taz vom 6.2.2022 [8]). Und irgendwo plakatierte die Antifa: „Aufgreifen! Einfangen! Internieren & Durchimpfen!“ Letzteres nachgewiesen bei #ichhabemitgemacht [9]. Die Antifa hat damit nichts Geringeres gefordert als die Einführung von Konzentrationslagern für Impfverweigerer.
Immer wieder ist übersehen worden, dass es den Kritikern der Corona-Maßnahmen einfach nur um die Sorge zu tun war, dass sich derartige Fehlentwicklungen, wie wir sie in Deutschland ab 1933 beobachten mussten, nunmehr wiederholen könnten. Am deutlichsten wurde die Holocaust-Überlebende Vera Sharav in einer bewegenden Rede in Nürnberg am 20.8.2022: Sie erkannte in der Corona-Zeit die Muster von damals wieder [10].
Aber Sie haben völlig Recht: Um die Kritik an der Corona-Politik und der sie begleitenden Rhetorik zu untermauern, hätte es der NS-Parallelen nicht bedurft. Denn das Muster ist bei totalitären Diktaturen am Ende des Tages genau das gleiche, egal aus welcher politischen Richtung sie herrühren.
Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat dazu einen interessanten Satz gesagt: Vergleichen dürfen wir durchaus, nur nicht gleichsetzen ...
Das tragen auch viele Strafverteidiger vor, deren Mandanten derzeit wegen solcher Vergleiche vor Gericht stehen – unter Anklage der Volksverhetzung in der Variante des § 130 Absatz 3 StGB. Vorgeworfen wird ihnen die Verharmlosung der NS-Verbrechen.
Wunderbar auf den Punkt gebracht hat es der Weimarer Richter Matthias Guericke, der am 18.10.2023 auf der Internetseite der Vereinigung Kritische Richter und Staatsanwälte Folgendes ausführte [11]:
„Das ‚Wehret den Anfängen!‘ war ein Credo in der Geschichte der Bundesrepublik. Wie aber sollen die Anfänge erkannt werden, wenn die Gegenwart nicht mehr mit der Vergangenheit verglichen werden darf?“
In der Tat: Wie soll ich denn aus der Vergangenheit lernen, wenn ich nicht einmal versuchen darf, die jetzige Lage mit der damaligen Lage zu vergleichen und nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden zu suchen? Darin besteht doch das Lernen aus der Geschichte! Wenn ich Vergleiche verbieten will, verbiete ich also letztlich das Lernen aus der Geschichte.
Leider sind nicht alle Gerichte bereit, sich dieser Argumentation zu öffnen. Reihenweise wurden Corona-Maßnahmen-Kritiker, die zu NS-Vergleichen gegriffen hatten, wegen Volksverhetzung verurteilt. Darunter auch Robert Hoeschele [12], selbst Jude und Nachfahre eines Mannes, der im KZ umgebracht wurde [13]. Und sogar Vera Sharav fing sich wegen ihrer Nürnberger Rede vom 20.8.2022 eine Strafanzeige wegen Verharmlosung des Holocaust ein [14]. Den Propaganda-Treibern ist wirklich gar nichts zu peinlich.
Haldenwang wird von seinen Kritikern auch als eine Art Marionette von Nancy Faeser erzählt. Dabei vergisst man schnell, dass Haldenwang CDU-Mitglied ist. Aber Friedrich Merz lässt ihn gewähren, während bei Hans-Georg Maaßen die Alarmsirenen geläutet werden. Was sagt das eigentlich über die aktuelle Politik der CDU aus?
Ich habe am 3.4.2024 in Hannover einen Vortrag von Peter Hahne gehört, der gemeint hat, die jetzige Ampelregierung sei nur das Sahnehäubchen auf einem Übel, das sechzehn Jahre lang eine von der CDU und insbesondere von Angela Merkel dominierte Regierung angerichtet hätte.
Hahne hat gemeint, das Schlimmste, was uns passieren könne, wäre eine schwarz-grüne Koalition. Weil die CDU für genau die totalitäre Politik stehe, welche die jetzige Ampelregierung zelebriere. Wir sollten uns, so meinte er, nicht der Illusion hingeben, dass eine CDU-geführte Regierung das alles, was die Ampel jetzt gerade macht, wieder rückgängig mache, sondern sie werde es nur unter anderem Label fortführen.
Nancy Faesers Anschwärz-Gesetz, von dem ich vorhin gesprochen habe, wurde jedenfalls laut BILD vom 27.10.2023 von der CDU mit Beifall bedacht. Da sehen wir schon, wo die Reise mit der CDU hingeht.
Die Kernaussage von Haldenwang lautet: „Die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die verteidigt werden müssen“. Aber ist diese Meinungsfreiheit nicht vom Grundgesetz festgelegt und geschützt?
In allererster Linie ist es Aufgabe aller staatlichen Gewalt, die Meinungsfreiheit zu verteidigen! Wir stellen uns jetzt mal vor, wir studierten Jura im zweiten Semester und hörten die Vorlesung „Grundrechte“. Dort würden wir Folgendes lernen:
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hat einen sehr weit gefassten Schutzbereich. Ich darf zunächst einmal alles sagen, was ich denke, fühle und für richtig halte. Auch Tatsachenbehauptungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt. Und entgegen einem verbreiteten Irrglauben ist auch Hass eine Meinung. Jedenfalls im Sinne des Grundgesetzes.
Die Meinungsfreiheit unterliegt allerdings auch Schranken. Diese formuliert Artikel 5 Absatz 2: die allgemeinen Gesetze, Gesetze zum Schutz der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre. Jetzt aber kommt etwas ganz Wichtiges: Gesetze, die die Meinungsfreiheit beschränken, müssen ihrerseits wieder sehr einschränkend ausgelegt werden, um der besonderen Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Rechnung zu tragen.
Wenn nicht eine dieser äußersten Grenzen der Meinungsfreiheit eingreift, darf jeder sagen, was er will. Er darf dafür nicht nur nicht bestraft, sondern auch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. In dieses Koordinatensystem muss sich auch der Kampf gegen die vielbeschworene Hassrede einsortieren: Solange nicht die Schwelle zum Gewaltaufruf oder zur Volksverhetzung überschritten wird, bewegt sie sich im Bereich des Legalen. Und ist damit auch für den Verfassungsschutz tabu.
Wir müssen einfach mal ins Bundesverfassungsschutzgesetz hineinschauen, um zu erkennen, was für massive Befugnisse die Verfassungsschutzbehörden haben: Observation, Abhören, Einsatz von verdeckten Mitarbeitern (§ 9a BVerfSchG), Einsatz von Vertrauensleuten (§ 9b BVerfSchG). Verdeckte Mitarbeiter und Vertrauensleute unterscheiden sich dadurch, dass die verdeckten Mitarbeiter Beschäftigte des Verfassungsschutzes sind, die Vertrauensleute hingegen Privatakteure (zum Beispiel Correctiv-Journalisten?). Alle diese Eingriffe dürfen niemals die Konsequenz einer zulässigen Meinungsäußerung sein. Freiheit, an deren Ausübung solche Nachteile geknüpft werden, ist keine Freiheit mehr. Solche Eingriffe sind schlicht und ergreifend unzulässig.
Jetzt sagt Haldenwang: „Die Meinungsfreiheit ist von daher kein Freibrief, sich der – gerichtlich kontrollierten – verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung und Bewertung entziehen zu können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen vorliegen.“ Meinungsfreiheit ist kein Freibrief ...
Mein sehr geschätzter Oldenburger Kollege Volker Boehme-Neßler hat Herrn Haldenwang klipp und klar entgegengehalten (Cicero vom 3.4.2024 [15]): Doch, die Meinungsfreiheit ist ein Freibrief! Der Verfassungsschutz hat einzig und allein die Aufgabe, Bestrebungen zu bekämpfen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Alles, was diese Deutungshöhe nicht erreicht, hat den Verfassungsschutz nicht zu interessieren.
Das ganz große Problem ist, dass Herr Haldenwang sich anmaßt, selber zu bestimmen, was die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet und was nicht. Wie willkürlich seine Behörde dabei verfährt, zeigt aktuell die geradezu lächerliche Einstufung von Hans-Georg Maaßen als rechtsextrem.
Die Trennlinie zwischen tatsächlich staatsgefährdenden Umtrieben auf der einen Seite und legitimer Kritik an der Regierung auf der anderen Seite droht auf diese Weise zu verschwimmen. Man muss die Befürchtung haben, dass jegliche Kritik an der Regierung dann gleich als Extremismus bekämpft wird, und sei es nur mit dem Argument: Wer sich gegen das Handeln der Regierung wende, lehne eine demokratische Mehrheitsentscheidung ab.
Eine solche Gedankenführung greift natürlich deutlich zu kurz. Denn Demokratie lebt von der Möglichkeit, dass aus Minderheiten in Zukunft wieder Mehrheiten werden, dass also die Mehrheit ihre Herrschaft jederzeit zur Disposition stellen muss. Und genau das scheint Herr Haldenwang nicht zu begreifen.
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Gibt es eigentlich akademische Debatten darüber, wer den Verfassungsschutz beobachtet, wenn der seine Arbeit nicht vernünftig macht?
Ich habe mir die Mühe gemacht, die Datenbank „juris“ für die Jahre 2023 und 2024 nach Aufsätzen zu den Stichworten „Extremismus“ und „Verfassungsschutz“ durchzumustern. Ich habe außerdem recherchiert, was auf dem Portal „Verfassungsblog“ in den letzten 12 Monaten veröffentlicht wurde.
Das Ergebnis ist ernüchternd: Nicht ein einziger Autor nimmt Anstoß an der Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung Andersdenkender. Vereinzelt wird immerhin die Neuregelung kritisiert, wonach Bundesbeamte nunmehr nicht mehr durch gerichtliches Urteil, sondern durch Disziplinarverfügung aus dem Amt entfernt werden können [16]. Ebenso aber wird in völlig unkritischer Übernahme des Verfassungsschutzberichts 2021 über das angebliche Gefahrenpotential von (u.a.) „Delegitimierern“ räsoniert [17]. Im Übrigen arbeiten sich etliche Autoren daran ab, wie schlimm die Demokratie durch die AfD gefährdet werde. Auf dem linken Auge ist die deutsche Staatsrechtslehre demgegenüber weitestgehend blind.
Zum Glück gibt es löbliche Ausnahmen. Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler hatte ich bereits erwähnt. Ein weiterer Autor, den ich hier als positives Beispiel nennen möchte, ist Prof. Dr. Dietrich Murswiek. Er hat nicht nur den vom Verfassungsschutz 2021 eingerichteten, diffusen Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ kritisiert (Legal Tribune Online vom 24.11.2022 [18]), sondern auch Nancy Faesers 13-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Rechtsextremismus mit Recht als Angriff auf die Grundrechte gebrandmarkt (Tichys Einblick vom 16.3.2024 [19]).
Was mir auffällt ist, dass die Stimmen, die sich heute zum Thema Verfassungsschutz kritisch äußern, dieselben sind, die uns auch während der Corona-Zeit daran erinnert haben, wie Grundrechte eigentlich auch in einer Krise funktionieren sollten, und die sich dagegen gewehrt haben, unsere freiheitliche Verfassungsordnung unter dem Vorwand des Seuchenschutzes zu pervertieren.
Ein Großteil der deutschen Staatsrechtslehre hat indes in der Corona-Krise jämmerlich versagt. Und ich befürchte, dass die Zahl der kritischen Stimmen auch jetzt unter der Ägide der heutigen Debatte zur Extremismusbekämpfung nicht sonderlich steigen wird. Das ist mehr als betrüblich.
Es geht um die Meinungsfreiheit. Da denke ich als Journalist auch an die Pressefreiheit. Und da verstehe ich die Äußerung „Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“ auch ein Stück weit als Drohung. Als Drohung, aufzupassen, was man sagt und schreibt. Aber woher soll jemand wissen, was genau nicht zulässig ist, wenn Strafbarkeit hier nicht mehr zählt? Führt das nicht erst dazu, dass viele Bürger lieber die Klappe halten, man weiß ja nie ...?
Genau das wird die Konsequenz sein. Und wenn ich mir angucke, dass jetzt angeblich hunderte Polizisten unter Extremismusverdacht stehen sollen und dabei noch nicht einmal genau beschrieben wird, inwiefern sich die Betroffenen extremistisch betätigen oder geäußert haben sollen – dann ist das genau die Ansage: „Passt auf, was Ihr sagt, Ihr könntet die Nächsten sein!“ Immerhin berichtet der „stern“ am 4.4.2024, es würden bei der Polizei auch Disziplinarverfahren wegen „Verschwörungsideologie“ geführt [20]. Wenn man sieht, wie inflationär dieser Begriff in den letzten vier Jahren gegen Regierungskritiker ins Feld geführt wurde, zeigt sich bereits jetzt, wie locker der Colt im Schaft der Disziplinarjäger sitzt. Es ist schwer vorstellbar, dass Herr Haldenwang nach dem, was er in der FAZ zum Besten gegeben hat, die Eingriffsschwelle höher ansiedelt, wenn es um Interventionen seiner Behörde geht.
Und wenn man es zum Äußersten treibt – das hat Fatina Keilani letztens treffend beschrieben (NZZ vom 3.4.2024 [21]; siehe ferner Claudio Casula in achgut.com vom 5.4.2024 [22]) –, dann kann es sogar passieren, dass man die Verfolgung unliebsamer Amtsträger auf die Richterschaft ausdehnt: „Wehe, Ihr sprecht jemanden frei, der hier wegen einer regierungskritischen Äußerung angeklagt ist. Dann seid ihr die Nächsten, die aus dem Dienst rausfliegen.“ Auf diese Weise bringt man Justiz und Verwaltung stramm auf Linie. Ich drücke es mal aus wie Coolio, der in „Gangsta's Paradise“ in der ersten Strophe die folgenden Zeilen rappt:
“You better watch how you talkin' and where you walkin'. Or you and your homies might be lined in chalk. (Pass besser auf, wie du redest und wo du gehst. Oder du und deine Kumpels könnten mit Kreide umrandet werden.)”
Diese Androhung steht gegenwärtig im Raum, und ich befürchte, sie wird ganz bewusst gesetzt. Auch schon dieser ominöse Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ bedeutet nichts anderes als die Androhung: „Passt bloß auf, wenn ihr die Regierung kritisiert! Passt vor allem auf, wenn Ihr zu behaupten wagt, die Regierung habe versagt, Unrecht begangen oder gelogen! Es könnte euch als Delegitimierung des Staates ausgelegt werden und dann habt ihr den Verfassungsschutz an der Backe!“
Herauskommen könnte dabei am Ende das, was Mike and the Mechanics in der dritten Strophe ihres Liedes „Silent Running“ wie folgt besungen haben: „Swear allegiance to the flag, whatever flag they offer. Never hint at what you really feel. (Schwöre der Flagge die Treue, egal welche Flagge sie anbieten. Mache nie Andeutungen darüber, was Du wirklich fühlst.)“ Öffentlich wahrnehmbar wären dann nur noch die Apologeten der Regierung, nicht aber deren Kritiker.
Wenn wir erkennen wollen, was nach den Vorstellungen der Ampelregierung alles als demokratiefeindlich bekämpft werden soll, müssen wir nur die Gesetzesbegründung zum Demokratiefördergesetz konsultieren (Bundestags-Drucksache 20/5823). Da ist natürlich zunächst die Rede von Rassismus, Antisemitismus und anderen Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Danach aber folgt schon die bereits erwähnte Delegitimierung des Staates. Und noch weiter unten – aber immer noch im selben Textabsatz – finden wir die folgende Aussage:
„Dabei nehmen die Verbreitung von Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschaftsleugnung, eine sich zunehmend radikalisierende Szene (etwa vor dem Hintergrund der öffentlichen Coronamaßnahmen), die neue Bündnisse zwischen verschiedenen radikalisierten Milieus schafft, aber auch Hass und Hetze im Internet sowie multiple Diskriminierungen und Bedrohungen immer weiter zu.“
Wer sich die Corona-Maßnahmen auflehnt, ist also „radikalisiert“. Im Klartext: Es geht in diesem Gesetz darum, Initiativen zu fördern, die Menschen wie Sie und mich bekämpfen, die wir es wagen, die Wahrheit hinter dem Pandemie-Lügenkonstrukt aufzudecken und auszusprechen. Wo die staatlich finanzierte Antifa ihre Hetze gegen uns verbreitet, ist der Verfassungsschutz nicht mehr weit.
Thomas Haldenwang hat auch behauptet, in der Nachkriegsgeschichte sei die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr gewesen wie heute. Ich habe den Eindruck, man könnte ihm fast zustimmen, nur eben ganz anders ...
Genau so sehe ich es auch: Thomas Haldenwang und Nancy Faeser verkörpern die personifizierte Bedrohung für unsere Demokratie. Sollte mich jemand für diese Aussage disziplinarrechtlich belangen, werde ich sämtliche Angriffe, die von Frau Faeser und Herrn Haldenwang gegen unsere Verfassung geführt werden, vor Gericht ausbreiten. Die Versuche dieser beiden Personen, den demokratischen Diskurs abzutöten, lassen sich glasklar und gerichtsfest belegen.
Für mich ein erstaunlicher Schlusssatz von Haldenwang, der zwar bestätigt, dass man als VS „politisch neutral“ sei, aber „nicht gegenüber denen, die gegen unsere freiheitliche Demokratie agieren und agitieren“. Aber muss man nicht durchgehend politisch neutral sein?
Herr Haldenwang hat mit dieser Aussage seine offensive Medienpräsenz zu rechtfertigen versucht. Aber vergebens. Der Verfassungsschutz hat politisch neutral zu sein, wenn er es mit Meinungsäußerungen zu tun hat, die nicht darauf gerichtet sind, unsere Verfassungsordnung dem Umsturz preiszugeben. Es ist nicht seine Aufgabe, Menschen davon abzuhalten, die AfD zu wählen. Letztens hat er ja mal gesagt, der Verfassungsschutz sei „nicht allein“ dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken [23].
Dazu ist klarzustellen: Er ist überhaupt nicht dafür zuständig, in den parteipolitischen Meinungskampf einzugreifen, sondern er muss zusehen, dass alle diejenigen, die an die Stelle einer vom Volk durch eine Wahl legitimierten und von Parlamenten und Gerichten kontrollierten Regierung irgendwas anderes Autoritäres, Totalitäres oder in anderer Weise Freiheitsfeindliches setzen wollen, mit ihrem gefährlichen Treiben frühzeitig erkannt werden.
Aber alles andere ist kein Extremismus, sondern legitime Kritik an der Regierung. Herr Haldenwang schreibt selbst:
„Meinungsvielfalt und Diskurs – selbst scharfe, polemische oder radikale Äußerungen – sind nämlich das, was eine Demokratie von einer Autokratie oder Diktatur mit ihrem staatlich vorgegebenen propagandistischen Einheitsbrei unterscheidet.“
Die Frage lautet, welche Taten Herr Haldenwang aus dieser Aussage ableiten wird. Propagandistischen Einheitsbrei haben wir uns allein schon zur Corona-Krise vier Jahre lang anhören müssen, und auf anderen Politikfeldern (z.B. Klima, Ukraine) sieht es nicht viel besser aus. Gegen all dies scheint Herr Haldenwang nicht einschreiten zu wollen. Aber er betrachtet es als seine Aufgabe (wenn auch nicht seine alleinige), die Umfragewerte der AfD zu senken. Und so müssen wir seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz jene Doppelstandards befürchten, die wir schon seit Jahren beobachten müssen: Die Hetze der Antifa ist vermutlich aus seiner Sicht zulässiger demokratischer Diskurs. Kritiker des Regierungshandelns müssen sich demgegenüber auf eine Begegnung mit seiner Behörde gefasst machen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird damit in Wirklichkeit zu seinem eigenen Beobachtungsfall.
Danke für das Gespräch!
Von Prof. Martin Schwab nach dem Interview hinzugefügte Verweise und Quellen
- Merkur vom 13.2.2024, https://www.merkur.de/politik/verfassungsschutzchef-rechtsextremismus-groesste-gefahr-zr-92830080.html.
- https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/mehr-geheimdienst-rechte-faeser-plant-neues-anschwaerz-gesetz-85897114.bild.html+.
- https://www.facebook.com/bosettisarah/posts/ichhabemitgemacht-br%C3%BCllt-wir-vergessen-nicht-was-ihr-gesagt-habtaber-ich-m%C3%B6chte-/624442519049010/.
- https://www.facebook.com/afdwatchhd/, gepostet am 23.2.2022.
- https://www.rnd.de/politik/corona-impfpflicht-verfassungsgemaess-bielefelder-rechtsprofessor-sagt-ja-verweigerer-koennten-JTXDMH6WZZDNNDBBYTTKSOZXQM.html.
- https://www.rnd.de/politik/impfpflicht-werden-ungeimpfte-bald-von-der-polizei-zum-impfarzt-gebracht-EWFGYQMUEFBXPAQZM5WQTK6ZUM.html.
- https://www.rnd.de/politik/corona-impfpflicht-verfassungsgemaess-bielefelder-rechtsprofessor-sagt-ja-verweigerer-koennten-JTXDMH6WZZDNNDBBYTTKSOZXQM.html.
- https://taz.de/Corona-und-Impfpflicht/!5830407/.
- https://ich-habe-mitgemacht.de/liste/nach-id.html, ID 1727.
- Deutsche Übersetzung der damaligen Rede von Vera Sharav auf tkp.at vom 21.8.2022, https://tkp.at/2022/08/21/rede-von-holcaust-ueberlebender-vera-sharav-in-nuernberg-20-august-2022-nie-wieder-ist-jetzt/.
- https://netzwerkkrista.de/2023/10/18/verharmlosung-des-holocausts-durch-historische-vergleiche/.
- Über diesen Fall wurde bereits unter Offenlegung des Namens berichtet, nämlich bei Alschner Klartext vom 2.11.2022, https://alschner-klartext.de/2022/11/02/die-anklage-gegen-robert-hoeschele-wegen-holocaustleugnung/.
- LG München I, Urteil vom 6.6.2023 – 18 NBs 112 Js 160206/22; bestätigt durch BayObLG, Beschluss vom 18.12.2023 – 206 StRR 413/23.
- Nürnberger Nachrichten vom 26.8.2022, https://www.nn.de/nuernberg/nurnberger-corona-demo-anzeige-wegen-volksverhetzung-gegen-rednerin-1.12467492?fbclid=IwAR317Y9WUW7qiZxCQhhD86UjeqKXAH6cYz71vnt9AUrN2xSjRCWZKcooSfI_aem_AUWwUBScDzelOsF6gz4rGirQfzYRKSkvjfQntd01GFLBfn_2H3YDBeAk4IojJAGEelDL8vQTUR1CH1-xGw5BJOaM.
- https://www.cicero.de/innenpolitik/demokratieverstandnis-des-verfassungsschutz-prasidenten-die-meinungsfreiheit-ist-ein-freibrief.
- Bretschneider/Peter, Das Dienstrechtsänderungsgesetz 2023, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2024, S. 16 ff.
- Goertz, Das Gefahrenpotenzial militanter „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, Rechtsextremisten und „Delegitimierer“, in: Kriminalistik 2023, Seite 219 ff.
- https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verfassungsschutz-kritik-extremismus-delegitimierung-verfassung-bericht/.
- https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/staatsrechtler-murswiek-faesers-13-punkte-plan-greift-in-grundrechte-ein/.
- https://www.stern.de/gesellschaft/hunderte-rechtsradikale-und-mutmassliche-reichsbuerger-in-den-polizeien-der-bundeslaender-34596762.html.
- https://www.nzz.ch/international/unliebsamen-beamten-droht-in-deutschland-die-entfernung-aus-dem-dienst-ld.1824698.
- https://www.achgut.com/artikel/auftakt_zur_polizei_saeuberung_a_la_faeser.
- https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsschutz-haldenwang-102.html.
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Kommentar von Perry Moppins
'Unsere Demokratie'? Ich lache mir einen Ast, was ist denn '(Unsere) Demokratie', wenn nicht nur der Trick, die Massen ohne physische Repression zu beherrschen? (Mausfeld, Angst und Macht)
Demokratie hat nichts damit zu tun, daß den einfachen Menschen Gerechtigkeit, oder gar dem mysteriösen 'Souverän' in der Staatstheorie eine Bestimmungsgewalt gegeben wird, IM GEGENTEIL, 'Demokratie' ist exakt nur das Mittel einer Bande von Politikern und Oligarchen, Länder und Menschen nach IHREN INTERESSEN zu steuern.
Also, wem soll denn mit 'Demokratie' gedient sein, außer den Machteliten? Das kann man übrigens auch bei Prof. Michael Hudson nachlesen, der die Staatsformen des antiken Griechenlands und des antiken Roms untersucht hat. Lohnt sich! (bitte hier im Blog die Suche benutzen und 'Mausfeld Repression' eingeben).
@ Carl Peter: ich mag mich wiederholen, aber sei's drum, die Sache ist mE ganz einfach: es mag ein Recht auf individuelle Dummheit geben, jedoch gibt es kein Recht auf Faschismus und kein Recht auf einen Faschismus der Dummen, auch nicht verkleidet als 'Demokratie'. Das ist keine persönliche Kritik an Ihnen, Herr Peters. Liebe Grüße.
Und natürlich ist die überall geplärrte strategische Gleichsetzung: 'Wir sind mehr' , meint: "unsere Dummheit / Ignoranz / Ablehnung eigener Kompetenzbildung und unser Gekreische ist genausoviel wert wie euer Wissen und eure Argumente" eben genau das, eine Methode, einen Faschismus der Dummen im Affekt zu etablieren. Affekt ist übrigens der Schlüssel, Affekt ist die dumpfe triebhafte / instinktive Emotion, die von keinerlei Verstand begleitet ist, also unterhalb jeglicher kulturellen Stufe. Und genau das, betreiben die Massenmedien jeden Tag, die Menschen überall mit Affekten zu triggern, damit sie grunz grunz, ugah bugah, mit Gier, Neid, Ellenbogen auf der niedersten Stufe unterwegs sind mit viel Emotion ohne einen einzigen sinnvollen, klärenden Gedanken eines erwachsenen verantwortlichen Menschen, vulgo: die Herde. Und das ist VORDEMOKRATISCH, damit ist der Beweis erbracht: die Herde ist in ihrem emotionalen Affekt NICHT ZU 'DEMOKRATIE' FÄHIG. Bumm. Insofern ist 'Demokratie' mit triggernden Massenmedien eine MOGELPACKUNG. Bumm.
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Kommentar von Carl Peter
Danke für das Interview.
Herr Schwab hat den Überblick über eine rechtssichere Freiheit, und seine Studentenschaft kann sich glücklich schätzen, das von Rechtsfreiheit unterscheiden zu lernen - die, die es gelernt haben müssen, haben das vergessen, oder ignorieren das vorsätzlich.
Das Terrain des Rechts unterliegt schnell einem Missbrauch, wenn der Wachschutz des Rechts versagt.
Dieses Versagen kann auch eine scheussliche Ursache haben:
Dazu fällt mir der italienische Wirtschaftshistoriker Caro M. Cipolla ein, der sich mit bestimmten Prinzipien und Kategorien beschäftigt hat, die beinahe zu einem Ausschlusskriterium des Rechts führen müssen.
Er stellte 5 Gesetze menschlicher Beschränktheit vor, deren Auswirkungen jeden freiheitsliebenden und vernünftigen Menschen erschrecken müssen.
Es handelt sich genau genommen um 5 Gesetze menschlicher Dummheit:
1. Jeder unterschätzt die Anzahl dummer Menschen
2. Dummheit ist unabhängig von Bildung, Reichtum oder Status
3. Dumme Menschen schaden anderen, ohne selbst zu profitieren
4. Andere unterschätzen die schädlichen Auswirkungen durch Dumme
5. Dumme Menschen sind gefährlicher als Banditen
Schon eine Untersuchung von Punkt 1 schafft ein Horrorszenario, dem eine Gesetzgebung garnicht gewachsen ist - möge jeder die darauf aufbauenden Folgepunkte einmal selbst untersuchen.
Eine Einsiedelei wird zum Wunschprojekt.
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Kommentar von Olaf
Man muss sich natürlich klar machen, dass diese 2 Gestalten aus der Politik und des Systemapparates, nur die ausführenden Organe sind, die gerade jetzt die 2 Namen darstellen, die das verkünden, was dahinter befohlen und gewollt ist. Die beiden selbst sind nicht das Problem, sie sind nur ein Symptom.
Wären es nicht die beiden Namen, dann wären es eben zwei andere.
Das eigentliche Problem sitzt viel tiefer und es wiederholt sich nur mal wieder.
Die Menschen, wir alle, müssen endlich den wahren Feind erkennen, auch wenn sich dieser stetig geschickt versucht im Schatten des Kriegsschiffes zu verbergen...
Woher es kommt und wer so einen Umbau immer stetig braucht, sollte ja klar sein. Wohin stetig das Geld fließt und wer auch Abseits des Geldes davon profitiert, ist zumindest einer der größen Anhaltspunkte. Aber eben nicht der Einzige.
Die die das Sagen haben, denen geht es nicht mehr um Geld, sie brauchen davon keines mehr, sie beherrschen die Regeln darum. Diesen Menschen ging es und geht es stetig nur darum, dass die große Mehrheit der Menschen eben keines hat und auch keine Macht erhält. Abhängigkeit, ewiglich unterworfen, stimmlos, machtlos und unfrei, das sind die Ziele dieser Kraft, um ja keine Änderungen befürchten zu müssen.
Das Ziel der eigentlichen besitzenden und herrschenden Kreise war seit jeher, diesen Besitz und diese Macht gegen die Besitzlosen und Machtlosen zu verteidigen.
Der Umbau des Systems, der Great Reset und was für niedliche gutklingene Namen man dafür auch immer finden mag wie 17 globale Nachhaltigkeitsziele, Agenda x, y, hat im Kern genau dieses Fundament.
Das wird sich in einer Machtpyramide auch nicht ändern und solange es diese gibt, gibt es weder Demokratie noch echte Medien, noch Freiheit und Selbstbestimmung.
Im Gegenteil, der Fortschritt, den diese Kreise stetig zuerst in Händen halten und damit die Zukunft geplant werden kann, wird immer weiter zu einem noch schlimmeren Konstrukt missbraucht.
Das sieht man ganz klar und die Unterwanderung des Systems und das was getan wird, sind mehr als nur ein Indiz dafür...
Wir verstricken uns in Einzelheiten des größeren Ganzen, aber wir brauchen den Blick auf das Gesamtbild und wir brauchen eine machbare Vorstellung davon, wie wir wirklich Leben könnten und wollen mit immer mehr Fortschritt. Denn genau das fehlt absolut. Es gibt nur dieses System und dieses System ist keine Grundlage für eine freie Gesellschaft, es schließt sich ganz automatisch aus.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Hervorragendes Interview mit Prof. Dr. Martin Schwab! Das gibt es in den Mainstream-Medien nicht.
Dafür gibt es dort den amtierenden Chef des Geheimdienstes so oft zu sehen, wie manche seiner Vorgänger in ihrer gesamten Amtszeit nicht in der Presse und TV zu sehen waren. Ich erkenne deutlich einen politischen und ideologischen Einfluss von Seiten der amtierenden Behördenvorsteherin auf den Geheimdienst.
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Kommentar von .TS.
"Sarah Bosetti zeigt übrigens bis heute keine Einsicht"
Und ihr Auftraggeber, der ÖR-Schundfunk ebensowenig wie deren Komplizen in der als "Kabarett" doppelplusgutbeschönigten Dauerhetzsenderei.
Es kommt in einem Gesinnungsregime eben nicht darauf an was man sagt sonder nur darauf wer es zu welchen Ansinnen sagt.
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Kommentar von Karl Nadler
Wer früher frei hier durfte denken,
Muss sich halt mal jetzt beschränken.
Der Denker darf das denken wagen,
Doch nicht das falsch gedachte sagen,
Denn nur wenn’s passt in die Doktrin,
Macht das gedachte wirklich Sinn.
So denkt der große Denker nun,
Ständig ohne auszuruh’n,
Ob sein Gedank’ der grad noch frei,
Morgen auch noch rechtens sei.