Die Ampel hat nachgelegt in Sachen „Potsdamer Geheimtreffen“. Die AfD – hier namentlich der Abgeordnete Martin E. Renner – hat eine umfassende Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage mit dem Titel "Kenntnisse der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden über das vorgebliche Geheimtreffen von Potsdam“ bekommen.
So wollte der Fragesteller wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung und der Verfassungsschutz über das vorgebliche c vom 25. November 2023 besaßen.
Die Antwort der Bundesregierung ist trotz umfänglicher Auskunftsverweigerung aufschlussreich. Die Relevanz der Fragestellung trieft quasi aus jeder Zeile:
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nach ihren Kenntnissen zu der Veranstaltung am 25. November 2023 in Potsdam/Brandenburg aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann. Die Beantwortung könnte Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Bundeamtes für Verfassungsschutz (BfV) und die nachrichtendienstlichen Methodiken und Arbeitsweisen zulassen. Dies würde die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV gefährden.
Eine Beantwortung scheidet auch unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, aus. Die Frage betrifft eine bestimmte Veranstaltung mit einem bestimmbaren Teilnehmerkreis sowie einen bestimmbaren Kreis an Personen, die vorab Kenntnis hiervon gehabt haben. Zugleich ist sie hinsichtlich ihres Umfangs in keiner Weise eingegrenzt.
Würde die Frage beantwortet, wäre zu befürchten, dass die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des BfV ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten sowie entsprechende Abwehrstrategien entwickeln könnte. Durch die pressewirksame Thematisierung hat bereits eine Sensibilisierung der Szene stattgefunden, welche möglicherweise ein verstärktes Misstrauen hervorgerufen hat und die Szene klandestiner vorgehen lassen könnte.
Eine Offenlegung von Erkenntnissen und Aufklärungsinteressen des BfV könnte ein konkret hierauf angepasstes Verhalten, wie etwa die Verschleierung von Treffen oder Kommunikationswegen, zur Folge haben.
Eine Aufklärung durch das BfV würde hierdurch erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden. Die wehrhafte Demokratie ist zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zum Schutz des Bestandes des Bundes und der Länder auf leistungsfähige und funktionierende Nachrichtendienste - im konkreten Fall das Bundesamt für Verfassungsschutz - angewiesen.
Vom Begriff der Leistungsfähigkeit ist auch umfasst, dass Arbeitsweise und Instrumentarium der Nachrichtendienste vor den Zielpersonen nachrichtendienstlicher Überwachung geheim gehalten werden müssen, da nur so verhindert werden kann, dass Zielpersonen nachrichtendienstlicher Aufklärung sich auf die Modi operandi der Verfassungsschutzbehörden einstellen und eine nachrichten- dienstliche Aufklärung ihrer Handlungsweisen und ihrer Ziele auf diese Weise unter- laufen, erschweren oder gar unmöglich machen.
Soweit eine Offenlegung der Arbeitsweisen und Methoden des BfV die künftige Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden erschwert oder unmöglich macht - bzw. hierdurch gar Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde -, liegt hierin ein Nachteil für das Wohl des Bundes (BVerwG, Beschluss v. 28.03.2006 - 20 F 1.05).
In Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die angefragten Informationen für derart schutzbedürftig, dass das selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Hierdurch wird keine Aussage darüber getroffen, ob im vorliegenden Falle V-Personen involviert waren.
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Eine Reihe weiterer Fragen wird von der Bundesregierung so beantwortet:
Die Aufnahmen, die öffentlich verbreitet wurden, sind der Bundesregierung bekannt. mI Zuge seiner Aufgabenwahrnehmung hat das BfV die von „CORRECTIV" veröffentlichten Inhalte entsprechend ausgewertet. Eine weitergehende Beantwortung kann nach sorgfältiger Abwägung aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Es wird auf die Antwort zu Frage 1verwiesen.
Mit dieser Verweigerung aus grundsätzlichen Erwägungen ist keine Aussage darüber getroffen, ob die in den Fragestellungen zum Ausdruck kommenden Vermutungen zutreffend oder unzutreffend sind. (...) Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. (...) Eine Beantwortung kann aufgrund überwiegender Belange des Staatswohls nicht er- folgen. Die Mitteilung, über welche der Teilnehmer des Treffens Verfassungsschutzbehörden Akten führen, würde Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden zulassen. Hierdurch könnten Abwehrstrategien entwickelt werden, die die Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden deutlich erschweren würden.
Zuletzt äußert sich die Bundesregierung auch zum Begriff „Deportation“ wie folgt:
Der Duden definiert Deportation als „Zwangsverschickung, Verschleppung, Verbannung von Verbrechern, unbequemen politischen Gegnern oder ganzen Volksgruppen". Die Integrationsbeauftragte hat bei der Kommentierung des Treffens vom 25. November 2023 diesen Begriff verwendet, um den rechtsextrem aufgeladenen und euphemistisch verwendeten Begrif „Remigration" nicht weiter zu verbreiten, gleichzeitig aber den damit verbundenen, menschenverachtenden und rassistisch motivierten Inhalt hervorzuheben.
Der fragende Abgeordnete Martin Renner (AfD) äußert sich zu den Antworten wie folgt:
Auf ihre Weise demaskiert die Nicht-Antwort der Bundesregierung einen fast schon existenten tiefen Staat, der seinerseits Geheimpläne verfolgt: Mit Hilfe von Geheimdienstlern, Steuergeld und dubiosen Journalisten wird Stimmung gegen missliebige Bürger und Oppositionelle gemacht. Und jede Forderung nach Transparenz unter dem Hinweis auf das angebliche Staatswohl negiert. Verleumdung, Vertuschung und Verheimlichung sind keine Kennzeichen eines demokratischen Rechtsstaats. Sie sprechen eher für ein Abgleiten in einen Willkürstaat.
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Kommentar von Marcus Thiemann
Da bräuchten wir mal wieder ein Urteil zur Klärung ob das nicht unter das IFG fällt. Oder einen Wisstleblower im Amt.
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Kommentar von .TS.
Das Regime antwortet wie schon seit Jahren von den BPK-Statisten gewohnt: "Wir wissen wenig, sagen erst recht nichts, haben aber trotzdem mit allem Recht!"
Erschreckend ist aber daß eine derart substanzlose Räuberpistole die sogar schon von Anfang an vollöffentlich als bühnenfüllendes Theaterstück(!) aiufgeführt wurde ungeachtet der Offensichtlichkeit der Inszenierung dennoch bei vielen Millionen Quantitätsjournaillenkonsumenten vollumfänglich verfangen hat.
Und was hat eine vorgebliche Umweltschutzorganisation bei einer derart rein politischen Aktion zu suchen? Wo bleiben da Finanzamt und Strafverfolgung um dem starken Verdacht des Spendengeldmißbrauchs bzw. -betrugs nachzugehen?
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Kommentar von Rolf Oetinger
Naja, geht man halt einfach mal davon aus, dass dem Verfassungsschutz Ort, Terminierung und Teilnehmende bekannt waren. Correctiv und Greenpeace dienten dazu, Aussagen an die stets ausgehungerte Presse zu lancieren, die man offiziell als Verfassungsschutz so nicht bedienen kann. Denn man ist ja eher unsichtbar und eigentlich gar nicht da.
Das abgehörte Wort kann ja so direkt auch nicht veröffentlich werden.....
Dieses Material wurde monatelang eingelagert, bis zur Zeit der Bauernproteste der Idealzeitpunkt da war, die dem Volk symphatischen Bauern aus den Medien und Köpfen zu verdrängen, indem das Volk gefälligst gegen Rechts und gegen Deportationen auf die Straßen geht.
Durchgeführt haben das dann auch die SPD und die Grünen und die Linken mit der Bundesregierung und die ausgehungerten Medien, naja, Sie wissen schon.....
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Kommentar von Roberto Conte
Es ist schon so, dass die eine Seite darf, unterstützt durch den Bund (Corrective) Wissender und Vorbereiter dieser Aktion und die andere Seite nicht (Teilnehmer) Täter und Abgehörte! Es geht ja wohl darum das Volk zu polarisieren um die angebliche Täterschaft zu korrumpieren und die Spaltung in der Bevölkerung anzuheizen! Jedoch ist es umgekehrt die Täter sitzen auf der anderen Seite im Gespann mit dem Verfassungsschutz Faeser und Haldenwang, gedeckt durch den Kanzler!
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Kommentar von Ostdeutsche
F. Lo hat es auf den Punkt gebracht. Die Antwort "Keine" wäre klar und würde zeigen, daß es keinesfalls so ist, wie man nun doch befürchten muß. Gruselig.
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Kommentar von Palmström
Tja ich hatte ja von Anfang an den VS unter Verdacht das Treffen organisiert zu haben. Das ganze Ding hat doch ein plumpes Drehbuch.
Nun sagen wir es mal so, es ist indirekt bestätigt.
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Kommentar von F. Lo
So wollte der Fragesteller wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung und der Verfassungsschutz über das vorgebliche Geheimtreffen vom 25. November 2023 besaßen.
Die aus einem Wort bestehende Antwort „Keine!“ hätte rein logisch ja gereicht. Aus der Erklärung muss man eigentlich stringent schließen, dass beide Stellen womöglich informiert waren, mithin mit einer NGO (Correctiv) bzw. zwei (auch Greenpeace) zusammengearbeitet haben und so die landesweiten Demos gegen Rechts mit initiiert haben? Was das klassische Modell der Gewaltenteilung, in dem die ominöse „Zivilgesellschaft“ ja neuerdings als unabhängige Einheit auftaucht, etwas in Frage stellen würde.
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Kommentar von Carl Peter
Man kann feststellen, in der Deutschen Politik gibt es Probleme mit der An- und Verwendung von Begriffen.
Staatswohl
"Ein Verweis auf das Staatswohl vonseiten des BfV reicht aus, um allen drei Gewalten Informationen vorzuenthalten – das haben wir im Laufe der teilweise erheblich blockierten Aufklärung des NSU-Komplexes gesehen. Doch was genau ist das: dieses Staatswohl? Das Besondere an diesem Begriff ist, dass er in doppelter Weise magisch wirkt – er beendet schlagartig jegliche Diskussion und ist trotz seiner permanent zur Schau gestellten Kraft unsichtbar. So gibt es kaum Fachliteratur zum Staatswohl selbst und das, obwohl dieser Begriff die Aufmerksamkeit eines jeden politisch interessierten Menschen auf sich ziehen müsste. Vor allem, wenn man bedenkt, dass der oberste Verfassungswert laut Grundgesetz die Menschenwürde ist – an Artikel 1 haben sich alle staatlichen Organe zu orientieren.
Weder in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch in den einzelnen Artikeln des Grundgesetzes und gesetzlichen Bestimmungen, in denen das Staats-, aber auch das öffentliche Wohl des Bundes oder einzelner Bundesländer angeführt werden, sind Definitionen zu finden. In den Urteilen, in denen der Begriff auftaucht, heißt es aber, dass das Staatswohl allen Gewalten zur gemeinsamen Hand anvertraut ist. Wie könnte es auch anders sein? Doch wie wir gesehen haben, konnte sich das BfV absurderweise als alleiniger Wahrer dieses Werts positionieren." (Cantürk Kiran 2020 auf verfassungsblog.de )
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Kommentar von Perry Moppins
Alles, was durch die nackte Wahrheit (auch nur in Teilen) die Lügenfassade des BTD-Kartells gefährden würde ist natürlich Verschlußsache.
Egal ob Nordstream, Cum-Ex oder dieses Thema hier. Und das ist natürlich auch konsequent in seiner inhärenten Logik, daß die 'Lügner der Macht' wie ich sie nennen würde, nicht vor Publikum beim Lügen nackt dastehen.
Obwohl, so hartgesotten und dreist, wie teilweise seit Jahren schon gelogen wird von oben herab, das hat schon ganz andere 'Qualitäten', juristisch ist dann die Phase 'grob fahrlässig' schon lange vorbei, und es geht nur noch um Grade von echter Hardcore-Kriminalität für meine Begriffe, teilweise härtester Kriminalität auf Völkerrechts-Niveau. Ach was ein Glück, solange das BRD-Konstrukt, das EU-Konstrukt und das US-Konstrukt noch stabil genug sind, um all das weiterhin zu ermöglichen. Doch horch, gibt es da nicht überall schon seismische Anzeichen...?
Wie dem auch sei, Theodor Adorno scheint mir unseren antideutschen Umkehrsprech-Lügenbolden sein berühmtestes Zitat auf den Leib geschrieben zu haben, wie mir deucht:
"Es gibt kein richtiges Leben im falschen."
Irgendwann bricht das ständige orwellsche 'Gegenteil-Tag' Spiel zusammen, könnte nicht mehr soo weit weg sein, der immer größeren Panik nach zu urteilen, hihi.
Satire!