Angriff auf die Verfassung

Demokratie in großer Gefahr: Regierung und Union wollen Opposition vor Neuwahlen kaltstellen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 8)

Was unterscheidet diese Politik noch von einer feindlichen Übernahme?© Quelle: Pixabay/lbokel/OpenClipart-Vectors/Youtube ZDF heute, Montage: Wallasch

Für die Fortsetzung des Ukrainekrieges schrecken Scholz, Merz und Habeck nicht mehr davor zurück, die Grundpfeiler unserer parlamentarischen Demokratie abzureißen. Die Neuwahlen werden bis Ende Februar hinausgezögert, bis gesichert ist, dass eine Opposition zukünftig nur noch Dekoration ist.

Rechtsstaat und Demokratie sind in diesen Tagen in ernsthafter Gefahr. Was die etablierten Parteien unter aktiver Beihilfe einer breiten Medienfront und juristischer Berufsverbände noch vor kommenden Neuwahlen Ende Februar planen, ist ein massiver Angriff gegen explizite Sicherheitsvorkehrungen, welche die Verfassungsväter installiert hatten, um ein Durchregieren einer Mehrheit gegen eine oppositionelle Minderheit zu verhindern.

Die besondere Robustheit des Grundgesetzes basiert unter anderem auch auf einer Zweidrittelmehrheit, die es braucht, wenn an der geltenden deutschen Verfassung etwas geändert werden soll.

Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu:

„Die Verfassung verleiht der demokratisch gewählten Regierung und der sie stützenden Parlamentsmehrheit die Legitimation, Recht und Gesetz nach ihrem Willen zu verändern, aber es entzieht ihr dieselbe im gleichen Atemzug dort, wo es um sie selber geht.“

Zum Ändern der Verfassung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit. Die Verfassungsväter sind hier explizit davon ausgegangen, dass es idealerweise im Deutschen Bundestag immer eine starke Opposition gibt und keine durchregierende Einheitspartei. Das bedeutet in der Praxis, dass eine Regierung dann, wenn sie die Verfassung ändern will, darauf angewiesen ist, die Mithilfe der im politischen Wettbewerb unterlegenen und damit zur Machtausübung nicht legitimierten Opposition zu suchen.

Und dabei handelt es sich keineswegs um kosmetische Änderungen des Grundgesetzes. So umwarb die Ampel Mitte 2022 den Oppositionsführer CDU/CSU erfolgreich darum, Zustimmung zu erteilen für einen neuen Absatz in Art. 87a GG, der verankert, dass - an der Schuldenbremse vorbei - Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro für ein „Sondervermögen Bundeswehr“ aufgenommen werden dürfen.

Das geht nur mit der Opposition, wenn die Regierungsparteien zusammen über keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag verfügen. Habeck, Scholz, Merz und Co fürchten jetzt, das damit zu rechnen sein wird, dass mit der AfD und dem BSW in der Opposition mutmaßlich nicht so leicht ein Einvernehmen gefunden werden könnte, wie zwischen Union und Ampel.

Noch-Wirtschaftsminister Habeck hatte dazu in einem Deutschlandfunk-Interview unverblümt erklärt, warum es keine schnellen Neuwahlen geben darf: Wichtige Infrastrukturprojekte und militärische Ausgaben müssten jetzt schnell noch aus der demokratischen Mitte entschieden werden und dürften nicht bis zu Neuwahlen warten.

Man muss die eigentliche Ungeheuerlichkeit dieser Aussage noch einmal hervorheben: Damit wird eine zukünftige demokratisch gewählte Opposition samt Millionen von Wählern, die inhaltlich nicht der Ideologie der Ukrainefront aus Ampel und Union folgen, von Habeck pauschal als nicht demokratisch diffamiert.

Aber was will Habeck? Er möchte weitere einhundert Milliarden Euro als „Sondervermögen Bundeswehr“ falsch etikettieren. Denn die per Grundgesetzänderung mit der Union an der Schuldenbremse vorbeigeschaufelten einhundert Milliarden seien schon 2027 aufgebraucht. Aber für was aufgebraucht? Die Bundesrepublik hat mittlerweile laut offiziellen Angaben des Bundeskanzlers bei Caren Miosga etwa 30 Milliarden Euro in ukrainische Kanäle gepumpt.

Ist das alles Bargeld oder werden auch die gelieferten Waffen gegengerechnet? Und warum spricht der Kanzler von 30 Milliarden, wenn auf der Seite der Bundesregierung schon im Oktober dieses Jahres unter der Schlagzeile „So unterstützt Deutschland die Ukraine“ zu lesen war:

„Seit dem russischen Überfall am 24. Februar 2022 hat Deutschland der Ukraine bereits Hilfen im Gesamtwert von rund 37 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt – als humanitäre Unterstützung, direkte Zahlungen oder in Form von Waffen.“

Es geht dem grünen Noch-Minister darum, jetzt schon die Weichen dafür zu stellen, dass der Bund weitere 100 Milliarden Euro zur Finanzierung der Bundeswehr genehmigen kann. Zur Finanzierung der Bundeswehr? Wenn etwa die Bestände der Bundeswehr seit Jahren massiv in die Ukraine verschoben werden und dann neue angeschafft werden müssen, ist es dann noch ein Sondervermögen Bundeswehr oder schon ein verfassungsfeindlicher Akt der Ampelregierung?

Selbst der regierungsnahe „Spiegel“ hatte genau das Ende 2023 bemängelt:

„Künftig muss (die Bundeswehr) nach Spiegel-Informationen den Kauf von Waffen, die sie an die Ukraine abgibt, aus dem Sondervermögen zahlen.“

Im März dieses Jahres berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass vom Sondervermögen Bundeswehr bereits 99,99 Milliarden Euro verplant seien. Die
Fraktionschefin Katharina Dröge drang vor diesem Hintergrund schon damals auf eine weitere Reform der Schuldenbremse.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministers muss eine langfristige Finanzierung der Bundeswehr sichergestellt werden. Der Bundeswehr oder des Krieges in der Ukraine? Im Interview der Woche des Deutschlandfunks betonte der mögliche Kanzlerkandidat der Grünen, die Mittel des bisherigen Bundeswehr-Sondervermögens seien bald aufgebraucht.

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Was ist der Plan von Hasbeck und Co? Jetzt, wo die Ampel geplatzt und Neuwahlen unvermeidlich sind, muss eine zukünftige Opposition in ihrer Arbeit so weit eingeschränkt werden, dass die Kriegshilfen für die Ukraine und eine massive Aufrüstung gegen Russland nicht gefährdet ist.

Habeck befürchtet eine Blockade durch AfD und BSW, wenn für die nächsten einhundert Milliarden eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig sein wird. Nach den Neuwahlen könne eine Sperrminorität von AfD und BSW eine Entscheidung blockieren und, so Habeck, „die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gefährden“.

Indirekt beglückwünscht Habeck obendrein die mutmaßlichen Nordstream-2-Attentäter (USA und Ukraine?) zu ihrem Angriff gegen Deutschland: In der Vergangenheit sei die Bundesrepublik in Europa zu viele Sonderwege gegangen. Als Beispiel nannte Habeck das Festhalten der Bundesregierung am Pipeline-Projekt Nordstream.

Immerhin der Tagesspiegel scheut sich hier nicht, den ungeheuerlichen Angriff auf die Verfassung und gegen eine nicht genehme Opposition eindeutig zu beschreiben:

„Auch ohne Regierungsbeteiligung könnten AfD und BSW im nächsten Jahr zentrale Entscheidungen beeinflussen. Schon jetzt wird diskutiert, was vor Ablauf der Legislatur mit den derzeitigen Mehrheiten noch schnell geändert werden sollte, um im nächsten Jahr sicher zu sein.“

In einem Satz zusammengefasst: Bevor es Neuwahlen gibt, soll sichergestellt sein, dass die Wahlen an den Machtverhältnissen nichts verändern. Ein habecksches Demokratieverständnis, drei Etagen unter dem Gully. Und es ist gleichsam das Demokratieverständnis von Merz, Scholz und Lindner.

Nochmal zur Erinnerung, weil es so bedeutend ist:

„Die Zweidrittelmehrheit verpflichtet die Fraktionen dazu, einen breiten Konsens zu finden. Sie ist ein Schutzmechanismus der Demokratie auch für die Opposition.“

Dass auch Juristen hier zu Helfershelfern eines Ausschaltens der Opposition werden können, beweist ein Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs. Dort heißt es legitimierend zum Habeck-Vorhaben:

„Dieser Schutzmechanismus könnte ab der nächsten Legislatur allerdings zum Problem werden: 'Wenn eine Gruppe im Bundestag mehr als ein Drittel der Stimmen auf sich vereinigt, kann sie alles blockieren, was eine Zweidrittelmehrheit bräuchte. Das kann auch Schaden anrichten (...) In Thüringen und Brandenburg hat die AfD ja schon angekündigt, das als Druckmittel zu verwenden'.“

Der Thüringer Verfassungsblog erklärt – am Beispiel der Wahl von Verfassungsrichtern – zudem, wie diese weitere Facette einer Blockade der Opposition im zukünftigen Bundestag und noch vor Neuwahlen erreicht werden könne:

Hier stehe ein Gesetzesvorhaben im Raum, welches für den Fall einer solchen Blockade einen Ersatzwahlmechanismus vorsehe. Sollte der Bundestag langfristig blockiert sein und die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Wahl der Richter nicht zustande kommen, würde dann der Bundesrat als Wahlgremium einspringen und andersrum. Dazu müsste – wie im Fall des Sondervermögens – das Grundgesetz geändert werden.

Daher, so der Thüringer Verfassungsblog, wäre es sinnvoll, dies noch vor den Neuwahlen zu beschließen. Ganz besonders schlimm für den Zustand der Demokratie: Auch Berufsverbände, darunter der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer werben dafür.

Es ist alles so unfassbar, dass man sich kaum noch wundert, wer hinter diesem Verfassungsblog steht: Zur „Redaktion“ des Blogs gehört unter anderem Anna von Notz, die Ehefrau des Grünen-Politikers Konstantin von Notz.

Die Ampel vertritt die Interessen der Ukraine. Und sie vertritt sie gegen die Bürger Deutschlands und auf Kosten des Wohlstands, der Sicherheit und der Freiheit der Deutschen. Und auch – oder insbesondere – unter einem Kanzler Merz wird sich daran nichts ändern.

Ernsthaft gefragt: Was unterscheidet diese Politik noch von einer feindlichen Übernahme?

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