Bigott, bigotter, BSW!

Das kann ja heiter werden: Wagenknecht-Partei hadert schon vor der Ehe mit ihren Auserwählten

von Alexander Wallasch (Kommentare: 8)

„Kritik ist Teil der Demokratie und muss erlaubt sein.“© Quelle: Youtube/ Phoenix, Screenshot

Wie bigott ist das eigentlich vom BSW, sich Koalitionen anzubieten wie eine Straßendirne, sich aber gleichzeitig zu beschweren, dass der Zuhälter nicht freundlich genug ist?

Sahra Wagenknecht hatte Anfang Oktober in Berlin auf ihrer Friedensdemo unter anderem mit Ralf Stegner (SPD) als Bühnenpartner hinreichend bewiesen, dass das BSW zu jenen Kräften gehört, die Ausgrenzung akzeptieren, wenn es nur erfolgversprechend für sie ist.

Wer einen Verächter der Meinungsfreiheit wie Ralf Stegner auf die Bühne bittet und gleichzeitig alle AfD-Mitglieder und Anhänger pauschal als Antisemiten, Rassisten und Nazis bezeichnet, der setzt damit ein klares Signal, auf welcher Seite er zukünftig stehen möchte: Auf der Seite der Macht. Um jeden Preis?

Hatte sich Wagenknecht vor dem Start in die parteipolitische Selbstständigkeit noch pro forma neugierig und offen gegenüber Oppositionellen und Dissidenten gezeigt, die sich etwa den Regierungsmaßnahmen widersetzen, die sich als Kritiker eine illegalen Massenzuwanderung oder als mRNA-Verweigerer zu erkennen gegeben hatten, war damit mit der Parteigründung und der Umwerbung durch die etablierten Medien und die Politik relativ schnell Schluss.

Alexander-Wallasch.de hatte als einer der ersten schon vor knapp einer Woche über einen Gesetzentwurf der Ampel berichtet, der auf besondere Weise perfide ist: Unter dem Deckmantel zunehmender Übergriffe gegen Polizisten und Rettungskräfte, haben sich die Herrschenden gleich selbst als besonders schutzbedürftig eingeordnet und – vereinfacht ausgedrückt – Kritik an ihrer Politik zukünftig strafbar gemacht.

Alexander-Wallasch.de schrieb dazu:

„In einem Gesetzesentwurf sollen diese von ihr maßgeblich beförderten Angriffe auf die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik gewissermaßen als Alibi dafür herhalten, zukünftig Oppositionelle und Kritik an der Bundesregierung, am Bundespräsidenten und anderen Verfassungsorganen empfindlich zu verfolgen und zu bestrafen.“

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Für Epoch Times folgte eine ausführliche Analyse zum Gesetzesvorhaben:

Die Analyse bestätigte den Anfangsverdacht: Bestraft werden soll zukünftig nicht mehr nur eine Beleidigung an sich, sondern auch die „verschuldeten Auswirkungen der Tat“, das sei „ein weiteres wichtiges Signal zum Schutz von Personen, die sich ehrenamtlich oder in beruflichem Kontext für das Gemeinwohl engagieren“.

Heute nun meldete sich Wagenknechts BSW via Facebook zum Thema zu Wort. Und huch, man sah sich plötzlich selbst betroffen.

Nichtsdestotrotz ist die Kritik natürlich berechtigt, auch wenn sie ein Geschmäckle hat. Das BSW schreibt via Facebook:

Das Meinungsspektrum zu verengen, ist der Ampel ein wichtiges Anliegen. Unter der neu eingeführten Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ etwa lässt sie 1.600 Personen vom Geheimdienst beobachten, wie die BSW-Abgeordnete Jessica Tatti bereits im August per parlamentarischer Anfrage erfuhr.

Jetzt ist eine weitere Gesetzesverschärfung geplant. Öffentliche Äußerung, von der sich ein politischer oder staatlicher Funktionsträger psychisch belastet fühlt oder nur fühlen könnte, soll unter der neuen Kategorie „Gemeinwohlgefährdung“ mit bis zu zehn Jahren bestraft werden. Politische Unmutsäußerungen in sozialen Netzwerken, in Stadtrats- oder Gemeindesitzungen oder auf öffentlichen Protestaktionen – das könnte dann bald alles zu einer Eintrittskarte ins Gefängnis werden.

Wir finden: Diese Kategorisierung muss aufhören! Unsere Gesellschaft ist komplexer als eine stumpfe Einsortierung in „gut“ und „böse“. Kritik ist Teil der Demokratie und muss erlaubt sein. In einem Land, in dem nur noch 40 Prozent glauben, ihre Meinung frei äußern zu können, brauchen wir aber eines nicht, und das sind neue Maulkorb-Kategorien!

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