Die Opposition ist „gemeinwohlschädlich“

Bundesregierung will Kritiker zu Schädlingen erklären und verfolgen lassen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 5)

Ein klares Zeichen gegen gemeinwohlschädliche und demokratiefeindliche Straftaten soll es sein.© Quelle: Youtube / Tagesschau, Screenshot

Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf verfasst, der auf besondere Weise perfide ist: Die von ihr selbst verursachten Verheerungen der Massenzuwanderung werden als Waffe gegen die Opposition eingesetzt. Dreister und verschlagener geht es kaum.

Aber der Reihe nach:

Eine Folge der vielfach illegalen Massenzuwanderung sind wiederkehrende Übergriffe, Angriffe, Pöbelleien und Beleidigungen von Polizisten, Krankenhauspersonal, Amtspersonen und Sanitätern durch Asylanten und geduldete oder andere sich mit dem Segen der Regierung illegal hier aufhaltende Ausländer.

Diese kriminellen Übergriffe sind direkte Folge der Asylpolitik der Ampelregierung und ihrer Vorgängerregierung. Niemand kann heute sagen, dass diese massive Zunahme von Angriffen eine neue Erkenntnis wäre. Davon unbeeindruckt hat auch die Ampelregierung ihre Agenda einer illegalen Zuwanderung weiter fortgeführt bis hin zu einer konkreten Subventionierung illegaler Fährbetriebe auf dem Mittelmeer.

Besagte Übergriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wurden dabei als Kollateralschaden verstanden. Jetzt geht die Ampel noch einen Schritt weiter. In einem Gesetzesentwurf sollen diese von ihr maßgeblich beförderten Angriffe auf die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik gewissermaßen als Alibi dafür herhalten, zukünftig Oppositionelle und Kritik an der Bundesregierung, am Bundespräsidenten und anderen Verfassungsorganen empfindlich zu verfolgen und zu bestrafen.

Der Titel des Gesetzentwurfs trägt den Täuschungsversuch bereits in sich:

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“.

Dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten?

Die Ergänzung diene, heißt es weiter, der Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage, wonach die verschuldeten Auswirkungen der Tat bei der Strafzumessung zu berücksichtigen seien. Und weiter heißt es da:

„Sie setzt zugleich im Lichte der aktuellen Entwicklungen ein klares Zeichen gegen gemeinwohlschädliche und demokratiefeindliche Straftaten.“

Nochmal: Die überwiegend von Zuwanderern verübten Straftaten gegen beispielsweise Polizei und Rettungskräfte sollen instrumentalisiert werden, um gegen Oppositionelle vorzugehen und um Kritik auch an der Bundesregierung und am Bundespräsidenten zu Strafsachen zu machen. Der Dieb zeigt mit dem Finger auf die von ihm eingeschlagene Scheibe und will anschließend den Glaser bestrafen?

Die Bundesregierung schreibt auf ihrer Webseite über den Gesetzesentwurf, nicht nur Polizei, Rettungskräfte, Regierungsmitglieder und Abgeordnete, auch Medienschaffende sollen besonders geschützt werden.

Aber vor wem? Kritische Medien, denen von einem politischen Verfassungsschutz nachgestellt wird, sind in der folgenden Zusammenfassung sicher nicht gemeint:

„Neben Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr werden auch Medienschaffende und ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe als Betroffene solcher Angriffe genannt. Aus Sicht der Bundesregierung können solche Angriffe ,gravierende Auswirkungen' haben, nicht nur für die angegriffenen Personen, sondern auch für die ,Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens'. ,Denn dort, wo für das Gemeinwohl tätige Personen zum Ziel von Aggressionen und Angriffen werden, steht zu befürchten, dass sie sich von solchen Tätigkeiten zurückziehen und auch andere Personen vor einem solchen Engagement zurückschrecken', heißt es weiter.“

Mutmaßlich sind in dem Beritt auch Correctiv, die Amadeu Antonio Stiftung und Sea Watch gemeint, wenn da die Rede ist von einer „besonderen Schutzwürdigkeit“. Aber Schutz gegen was? Gegen Kritik?

Man muss es sich mehrfach gegenseitig vorlesen, um zu verstehen, was hier passiert, wenn die Bundesregierung schreibt:

„Die geplante Erweiterung erscheine gleichwohl geeignet, ,um im Lichte der aktuellen Entwicklungen ein klares Zeichen gegen gemeinwohlschädliche und demokratiefeindliche Straftaten im analogen und digitalen Raum zu setzen'.“

Die Bundesregierung hat die Vorlage als „besonders eilbedürftig“ eingestuft.

Natürlich ist die härtere Bestrafung von Übergriffen gegen Polizei und Rettungskräfte inklusive eines ebenfalls geforderten Einsatzes von sogenannten Taser-Elektroschock-Waffen erst einmal eine notwendige Überlegung.

Es wird allerdings dort perfide, wo die Bundesregierung es versäumt, deutlich zu formulieren, dass sie diese Eskalation der Übergriffe mit ihrer Migrationspolitik der unbegrenzten Zuwanderung selbst verschuldet hat. Und es wird weiter zum Skandal, wo die Bundesregierung sich und die ihnen zuarbeitenden Gefälligkeitsmedien mit diesem Gesetzesvorhaben zukünftig vor Kritik schützen und die freien Medien und die politische Opposition kriminalisieren möchte.

Ganz konkret: Die Migrationspolitik der offenen Türen für jedermann hat die Situation für Sicherheits- und Rettungskräfte in den vergangenen zehn Jahren dramatisch verschärft. Aber auch für jeden Bürger, wie die täglichen Messerangriffe bestätigen.

Und was macht die Bundesregierung jetzt? Sie erlässt ein Gesetz zur Strafverschärfung und baut sich selbst und den ihr gefälligen Medien gleich eine Waffe gegen jedwede oppositionelle Kritik und kritische Medienberichtserstattung mit ein. Geht es eigentlich noch perfider?

Und weil Buschmann und Co natürlich wissen, was sie da tun, wenden sie den alten und erfolgreichen Merkeltrick mit an: Eigentlich könne man auch gar nicht anders, als so zu verfahren, denn die Sache habe göttlichen Segen und Auftrag.

Es ist nicht zu glauben, was da schwarz auf weiß geschrieben steht:

„Dieser Entwurf steht im Kontext der Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 ,Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung'.“

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Besser kann man Theorien einer Verschwörung auf internationaler Ebene kaum noch bedienen. Diese Bundesregierung ist in ihren letzten Atemzügen zu einer noch weiter anwachsenden Gefahr für die Demokratie geworden. Und die Union unter Merz und Söder als stärkste oppositionelle Kraft – jedenfalls theoretisch – bleibt still.

Das muss man sich immer wieder neu vorlesen: Dieser FDP-Minister und diese Ampelregierung meinen allen Ernstes, den Bürgern weismachen zu wollen, dass der Heiligenschein, den sie sich selbst verpassen, ebenso wie eine fehlende Anbetung dieses Heiligenscheins, zukünftig unter Strafe zu stellen, eine Order der Weltgemeinschaft sei und dazu beitrage,

„zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 bei, die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler Ebene zu fördern und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen“.

Wäre es nicht so unfassbar durchtrieben und verschlagen, man müsste in ein schrilles Lachen ausbrechen.

Die Bundesregierung hat dem Gesetzentwurf eine Begründung beigefügt. Dort werden explizit auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) unter einen besonderen Schutz gestellt, wie ihn sonst nur staatlichen Organen und den Medien als Vierte Gewalt im Staat zusteht.

Und es geht hier eindeutig nicht nur um körperliche Angriffe, sondern es werden auch „psychische“ Übergriffe erwähnt mittels Beleidigungen usw. Ein aktueller Fall dürfte der Anwurf eines AfD-Abgeordneten gegen eine Spiegel-Journalistin sein, sie sei „Faschistin“ – also quasi die Spiegelung jener vielfachen Anwürfe gegen AfD-Abgeordnete. Dafür wurde doch tatsächlich die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.

Die Verlogenheit geht aber noch weiter. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es wörtlich:

„Die Berichte und statistischen Erkenntnisse der letzten Jahre deuten auf eine zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Miteinanders und eine steigende Tendenz zu Übergriffen unterschiedlicher Art auf für das Gemeinwohl tätige Personen hin.“

Mit keinem einzigen Wort erwähnt die Bundesregierung hier, dass sie selbst diese Gefahrenzunahme verursacht hat. Der Sender RBB schrieb Anfang des Jahres 2023:

„Wir haben mit einem Feuerwehrmann gesprochen, der mittendrin war und massiv angegriffen wurde. Er sagte, die Angreifer hätten größtenteils einen Migrationshintergrund gehabt und sagte, er habe selbst einen Migrationshintergrund - fange aber auch an zu stigmatisieren.“

Und noch etwas ist besonders perfide: AfD-Abgeordnete wurden in den vergangenen Jahren am häufigsten Opfer physischer und psychischer Gewalt, die Dunkelziffer der nicht zur Anzeige gebrachten Straftaten ist hier mutmaßlich ebenfalls besonders hoch. Von einer „Opferrolle“ war anschließend verhöhnend immer wieder aus der etablierten Politik und den Medien zu hören.

Oder anders ausgedrückt: Die Regierung hat ihre Antifa-Straßenbanden losgeschickt die Opposition zu drangsalieren und schützt sich jetzt mit Hinweis auf solche Drangsalierungen per Gesetz gegen Kritik auch an diesem Vorgehen. Der Staat hat hier wirklich jede Hemmung verloren.

Die Hemmungslosigkeit spiegelt sich in jedem Detail, wenn beispielsweise Studien der Körber-Stiftung als Zeuge für die Notwendigkeit der Gesetzesverschärfung angegeben werden. Eine private Stiftung, die zuletzt in Zusammenarbeit mit einem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten aufgefallen ist und der per Online-Enzyklopädie Partnerschaften mit der Politik vorgehalten werden.

Als Beleg dafür, dass das Gesetzesvorhaben auch notwendig sei, um Journalisten zu schützen, wird das „Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit“ als Zeuge aufgerufen. Eine Organisation, die auch von der Bundesregierung und der deutschen etablierten Politik gestützt wird und die auf Zusammenarbeiten beispielsweise mit der Soros Foundation zurückblickt, wie eine Online-Enzyklopädie zu wissen meint:

„Einige Projekte, wie beispielsweise das Journalists-in-Residence Programm, werden durch weitere Geber gefördert. Hierzu zählen das National Endowment for Democracy, das Auswärtige Amt, die Open Society Foundations und die Staatsministerin für Kultur und Medien.“

Das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit befindet: Auch Straftaten zum Nachteil von Medienschaffenden nehmen zu. Das damit nicht die staatliche Verfolgung der Neuen Medien, die Diskreditierung, die Diffamierung und die Nachstellung durch regierungsnahe Journalisten und die Geheimdienste gemeint sind, muss hier ebenfalls nicht extra erwähnt werden.

Der Gesetzesentwurf birgt aber auch Vorteile: Er zeigt einmal mehr das mittlerweile weitverzweigte Organigramm der Machteliten. Dieser Entwurf wird zukünftig ein weiteres Missing Link dafür sein, wie weit die Herrschenden bereit sind zu gehen, wenn es darum geht, Demokratie auszuhöhlen und jedwede legitime Opposition zu beschädigen.

Eines mögen die Profiteure solcher Vorgehensweisen allerdings nicht bedacht haben, denn dafür sind sie sich ihres Machterhalts offenbar zu sicher: Wenn es der Opposition tatsächlich gelänge, diesen Spuk per Wahl ein Ende zu beenden, dann könnten sich die vielfältig geschaffenen Unterdrückungsinstrumente gegen jene richten, die sie installiert haben.

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