Der politisch unkorrekte Tübinger Oberbürgermeister ohrfeigt erneut die Anti-Deutschen

Boris Palmer über Zunahme von Gewalttaten: Der Staat muss den Bürger vor Angriffen von Asylbewerbern schützen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 3)

Es wäre angezeigt, dass Sie die Leserschaft über diese Grundlagen meiner Aussage angemessen informieren.© Quelle: YouTube / ZDF, Screenshot

Man kann über Boris Palmer geteilter Meinung sein. Vieles, was der Ex-Grüne mit Gartenzaunmentalität etwa zum Zwangsimpfen von sich gegeben hat, ist gruselig. Aber Palmer lässt sich von niemandem das Maul verbieten. Schon gar nicht von einer Zeitung, die ihm am Zeug flicken will.

Der Tübinger Oberbürgermeister wird vom Schwäbischen Tagblatt in einer Kolumne hart und vorlaut angegangen, nachdem er dem Innenminister seines Landes einen Brief geschickt und mahnend auf die überproportionale Beteiligung von Menschen aus Gambia bei Gewalttaten hingewiesen hatte.

Eine Kolumne mahnt den Oberbürgermeister jetzt an, er solle besser die Klappe halten, wenn es um „People of Color“ geht: „Ein Generalverdacht ist ein Generalverdacht und fällt zunächst auf alle schwarzen Menschen“. Boris Palmer reduziere Gambier auf ihre „mögliche Straffälligkeit“.

Palmer wehrt sich und antwortet via Facebook umfangreich auf den Blödsinn des jungen weißen Kolumnenschreibers:

„@Was bewirkt Gewalt von Asylbewerbern im öffentlichen Raum?

Leider hat das Schwäbische Tagblatt bis heute nicht darüber geschrieben, was es bewirkt, wenn ein Asylbewerber an einem Jugendhaus Passanten bedroht, zwei Polizisten verletzt, einen lebensgefährlich, und dann sofort wieder auf freien Fuß kommt und weiterhin alle staatlichen Leistungen einschließlich Sozialarbeit und Unterkunft bekommt.

Meine Meinung: Solche Vorfälle untergraben das Vertrauen in den Staat und demoralisieren die Polizei. Die Zustimmung zur AfD speist sich gerade aus solchen Ereignissen und deren Bearbeitung in den Medien. Als Bürger erwarte ich, dass der Staat ganz besondere Anstrengungen unternimmt, um mich vor körperlichen Angriffen von Menschen zu schützen, die nur hier sind, weil sie Schutz begehrt haben.

Ausführlich wird nun aber die Theorie vertreten, dass ich einen Generalverdacht über Schwarze Menschen habe und unter die Leute bringe.
Das ist nicht der Fall, ich verdächtige nicht alle Schwarzen oder Gambier, ich verlange kriminalitätspräventive Maßnahmen für eine Gruppe, die sich seit vielen Jahren als konstant überdurchschnittlich kriminell erwiesen hat. Dass offenkundig erhöhte Risiko existiert, es ist belegbar und es ist sichtbar.

Ich habe daher der Redaktion heute folgenden Brief geschrieben:

Sehr geehrte Redaktion,

Das Übrigens (Red.: Name einer Kolumne) vom Samstag lässt erkennen, dass der Kommentator die einschlägigen Stellen im Bundeslagebild nicht erkannt hat. Das Bundeslagebild zeigt eindeutig und sehr konstant folgende Muster:

1) Asylbewerber aus Gambia sind mehr als doppelt so häufig an Straftaten beteiligt wie ihr Anteil an den Asylanträgen (0,7% vs. 1,8%). Im Gegensatz etwa zu Syrern, die nur etwas mehr als halb so oft an Straftaten beteilig sind, wie es ihrem Anteil entspricht. Sie finden dazu eine Übersichtstabelle in den Jahresberichten. Die Überrepräsentation gambischer Tatverdächtiger übertrifft die aller anderen Nationalitäten.

2) Bei Straftaten gegen das Leben, Roheitsdelikten und gegen die persönliche Freiheit liegt der Anteil der Asylbewerber bei 10-12%. Der Anteil an der Bevölkerung aber unter 3%. Im Mittel also einer Überrepräsentation um den Faktor 4-5. Und die gambischen Tatverdächtigen übersteigen im Schnitt nach Ziff 1) diesen Faktor erneut um mehr als Doppelte. Damit ist insgesamt für die Gruppe von einer nahezu zehnfachen Überrepräsentation auszugehen.

3) Seit diese Bundeslagebilder erstellt werden, hat es eine drastische Zunahme der Asylbewerber gegeben. In Verbindung mit der dargestellten Überrepräsentation ergibt sich eine starke Zunahme von Taten nach diesem Muster. Und genau das sehen wir beginnend mit 2014 auch in Tübingen.

4) Nicht exakt in der Statistik ausgewiesen sind Fälle, bei denen Gewalt im öffentlichen Raum gegenüber Unbeteiligten ausgeübt wird (Straftaten gegen das Leben sind ansonsten mehrheitlich Beziehungstaten oder geschehen im Kontext anderer Verbrechen). Für diese besonders verstörenden und die Öffentlichkeit aufwühlenden Straftaten ist die Liste der Fälle, bei denen Asylbewerber die Tatverdächtigen waren, besonders lang. Beispiele sind Würzburg Zug, Würzburg Kaufhaus, Offenburg Arztpraxis, Illerkirchberg, Wiesloch, Brokstedt, Reutlingen, Regensburg, Worms, Mainz … und das sind nur einige der Fälle, die etwas mehr Aufmerksamkeit erfahren habe als andere. Auch hier in Tübingen dasselbe Muster.

Es wäre angezeigt, dass Sie die Leserschaft über diese Grundlagen meiner Aussage angemessen informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Boris Palmer
Oberbürgermeister“

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