Bundesregierung legt Gesetzesentwurf vor für Asyl auf Lebenszeit

Ampel beschließt Finanzierung: NGOs übernehmen offiziell Asylberatungen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 7)

Aus dem Gesetzesentwurf: „Der Bund wird (…) dazu verpflichtet, diese ausschließlich behördenunabhängige Beratung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu fördern.“© Quelle: Youtube / BILD / SWR, Montage Alexander Wallasch

Diese Bundesregierung hat ein Interesse daran, dass die Massenzuwanderung nicht nur nicht aufhört, sondern jene ab 2015 noch bei weitem übertrifft. Und es passiert nicht irgendwann in ferner Zukunft, sondern hier und heute.

Am 14.10.2022 berichtete Tagesschau.de davon, dass Frau Faeser Asylverfahren beschleunigen möchte. Das wollte schon Horst Seehofer (CSU) auf selbem Posten, um Asylbewerber schneller abschieben zu können. Aber die Regierung Merkel hat Seehofer dieses Vorhaben nicht gestattet, heute ist der Bayer vollkommen von der Bildfläche in seinem Keller verschwunden und spielt mit seiner Eisenbahn, wie er selbst freimütig eingesteht. Und das frei von jeder Haftung für sein politisches Versagen.

Aber kann man das glauben, dass jetzt ausgerechnet Ministerin Faeser vom linksradikalen Flügel der Sozialdemokratie die Asylverfahren beschleunigen will? Nein, dieses Vorhaben ist eine gigantische Mogelpackung, dieses Land weiter zu destabilisieren. Es geht auch gar nicht mehr um Ausweisungen nicht Asylberechtigter, sondern um die Aufhebung der Asylverfahren selbst.

Elementar zum Wesen der Asylverfahren gehört es, regelmäßig zu prüfen, ob der Asylgrund noch vorliegt. Ist das nach Prüfung nicht der Fall, wird der Asylant aufgefordert, binnen einer angemessenen Frist wieder in sein Heimatland zurückzukehren. Solche „Regelüberprüfung“ gibt es beispielsweise auch bei Waffenscheinen.

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Das dem Faeser-Ministerium unterstehende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum Asylverfahren eine Broschüre aufgelegt, hier nachzulesen.

Im Gesetzentwurf der Ampel (Grüne, SPD, FDP) vom 8. November 2022 soll die Regelprüfung jetzt ganz wegfallen. Vereinfacht gesagt: Wer einmal Asylanspruch erhalten hat, der behält ihn lebenslang. Weiterhin helfen zudem weit über fünfzig unterschiedliche Aufenthaltstitel, demjenigen, der es überraschenderweise einmal nicht schafft, in Deutschland seinen dann faktisch unwiderruflichen Aufenthaltstitel zu bekommen. Die Bundesregierung reicht den Einreisenden aus allen Richtungen die Hände: Zusätzlich längst auf den Weg gebracht wurde ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“. Wer es trotz aller das klassische Asylrecht unterwandernder Hilfestellungen der Bundesregierung nicht geschafft hat, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu erlagen, der erhält für ein Jahr eine rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung = Chance.

Welcher Migrant es unter diesen Erleichterungen und trotz der Aushöhlung des Asylgesetzes nicht schafft, dauerhaft hier bleiben zu können, den geben Nancy Faeser und die Ampel-Regierung aber noch lange nicht auf. Denn jetzt kommt eine weitere geplante Gesetzesänderung zum Tragen, welche Tagesschau.de so zusammenfasst:

„Außerdem solle die bislang staatliche freiwillige Asylverfahrensberatung für Schutzsuchende durch unabhängige Einrichtungen erfolgen. Davon erhoffe sich das Innenministerium bei den Antragstellern eine größere Kooperationsbereitschaft, hieß es.“

Die Tagesschau hinterfragt hier nichts. Sie bleibt stumpfsinniges Sprachrohr der Regierung. Denn was das genau heißt, ist mutmaßlich Sprengstoff, wenn erst einmal bekannt wird, wer diese unabhängigen Einrichtungen sind, die jetzt hochoffiziell zu Vertretern der Asylantragsteller gemacht werden und für diese Tätigkeit staatlich subventioniert werden.

Ein Hinweis kann sein, dass die sogenannte Seenotrettung auf dem Mittelmeer jetzt hochoffiziell subventioniert wird. Nutznießer ist hier zunächst eine vom Ehemann der Grünen Katrin Göring-Eckardt geführten EKD-Organisation, die in die Schlagzeilen geriet wegen einer Nähe zur Antifa. (Dazu heute am späten Nachmittag in einem Folgeartikel mehr bei alexander-wallasch.de.)

Konkret heißt es im Gesetzentwurf zur Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen:

„Die Neufassung des § 12a AsylG verpflichtet den Bund zur Förderung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. (…) Der Bund wird (…) dazu verpflichtet, diese ausschließlich behördenunabhängige Beratung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu fördern.“

Eine staatliche Finanzierung, eine Privatisierung der begleitenden beratenden Tätigkeiten. Die Bundesregierung hat sich dafür mit den NGOs zusammengesetzt und beratschlagt, wie viel Geld diese benötigen, wie viele neue Stellen geschaffen werden sollen.

Hier könnte man noch mutmaßend anfügen, dass das schon von den Sprachbarrieren her perfekte Stellen sind für bereits ansäßige Asylanten, die dann in Brot und Arbeit kommen. Ein Schneeballsystem: Umso mehr kommen, desto mehr staatlich subventionierte Stellen muss ich innerhalb der Asylindustrie schaffen um zu verschleiern, dass der Arbeitsmarkt für viele dieser legalisiert Illegalen überhaupt gar keine Arbeit anbieten kann.

Es liest sich zunächst kryptisch, so aus dem Zusammenhang genommen, aber es vermittelt eindrucksvoll ein Bild davon, über was sich die Bundesregierung bereits bis ins letzte Detail mit NGOs, die hier „Spitzenverbände“ genannt werden, geeinigt hat. Hier nur ein exemplarischer Ausschnitt:

„Es wird angenommen, dass pro Verband 200 Stellen Informationen bereitstellen. Der zeitliche Aufwand wird anhand der Zeitwerttabelle für die Verwaltung geschätzt. Es wird angenommen, dass jeweils 573 Minuten auf die Klärung des Sachverhalts (Standardaktivität 2 in Anhang VIII des Leitfadens bei hohem Komplexitätsniveau), 90 Minuten auf die Sichtung, Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit von vorhandenen Informationen (Standardaktivität 3), sowie 60 Minuten auf die Übermittlung der benötigten Angaben an den Spitzenverband (Standardaktivität 10) anfallen. Bei Ansatz des Durchschnittslohns der Verwaltung der Länder in Höhe von 43,80 Euro entsteht ein jährlicher zusätzlicher Aufwand in Höhe von 624 672 Euro (6* 200 * (573 + 90 + 60) Minuten/60 * 43,80 Euro/Stunde). Insgesamt entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 1 017 072 Euro.“

Und weiter:

„Es wird von einem Betreuungsschlüssel von 180 Ratsuchenden pro Beratendem und Jahr ausgegangen, sodass 700 Vollzeitäquivalente zur Deckung des Beratungsbedarfs benötigt werden. Bei der Berechnung der Personalkosten wird davon ausgegangen, dass Gehälter vergleichbar mit Entgelten in der Verwaltung gezahlt werden, und ein Bruttogehalt in Höhe von 53 788,67 Euro (Mittelwert der Entgeltgruppen 9 und 10 TVöD) zuzüglich Personalnebenkosten in Höhe von 14 139,67 Euro pro Berater veranschlagt werden muss.“

Alles ist bereits haarklein organisiert bis dahin, dass die Übermittlung von Daten des Antragstellers an das BAMF pro Person zehn Minuten dauert und mit welcher Summe das anschließend vergütet wird.

Betont wird hier unter anderem, dass diese Privatisierung Kosten spart. Es sind die immer gleichen Argumente jeder staatlichen Privatisierungsmaßnahme seit Bestehen der Bundesrepublik.

Nur, dass sie dieses Mal von einer ihrem Wesen nach eigentlich privatisierungsfernen grün-linken Regierung genutzt werden, um eine – man muss es so bezeichnen – Querfront auszubauen hin zu den Nichtregierungsorganisationen, die auf der Straße für sich beanspruchen, die alleinigen Vertreter der Zivilgesellschaft zu sein.

Jetzt muss nur die Katze noch aus dem Sack gelassen werden. Wen hat Nancy Faeser im Sinn, wenn es der Bundesregierung darum geht, hier die NGOs zu befördern und ihnen eine Art Behördenstatus zu verleihen?

Teil 2 folgt noch heute: Die so genannte Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird jetzt staatlich subventioniert. Alexander-wallasch.de berichtet mit weiteren Einzelheiten von diesem komplexen wie mutwillig herbeigeführten Staatsversagen. Bitte bleiben Sie gespannt.

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