Großproblem deutscher Behörden: Der Datensalat

Zuwanderer bekommen Führerschein bezahlt – Aufregung bei einheimischen Selbstzahlern

von Alexander Wallasch (Kommentare: 9)

Ist das gerecht?© Quelle: Pixabay / Peggy_Marco

Wie viele Zuwanderer bekommen von der Arbeitsagentur einen Führerschein bezahlt? Die Arbeitsagentur verfügt nicht über hinreichende Daten, diese Frage zu beantworten. Dokumentation eines Frage- und Antwortspiels.

Der Sohn eines Bekannten macht seinen Führerschein in der Region Salzwedel. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie sein Vater heimlich stöhnte, wie teuer das geworden sei. Aber er habe den Führerschein damals auch von seinem Vater geschenkt bekommen, mit dieser Tradition wolle er nicht brechen.

Sein Sohn staunte später über die Zusammensetzung der Teilnehmer in seiner Fahrschule. Neben zwei weiteren Personen war er der einzige Deutsche in der Gruppe, alle weiteren 14 Fahrschulgäste waren Zuwanderer. Der Junge berichtete zudem, dass jeder einzelne Ausländer seinen Führerschein vom Staat bezahlt bekam. Nur er und die beiden anderen Nicht-Zugewanderten waren Selbstzahler.

Da er wusste, wie sehr sich sein Vater krumm machen musste, war er darüber verärgert. Aber wenn das stimmt: Warum bekommen Zuwanderer ihren Führerschein bezahlt?

Mittlerweile gibt es fast keinen Postservice mehr, wo Bestellungen und Pakete nicht von Zuwanderern ans Haus gebracht werden. Das Gleiche gilt für die meisten Bringdienste. Sind es solche Fahrerjobs, welche für besonders ungelernte Kräfte in Frage kommen und die Übernahme der Kosten eines Führerschein sinnvoll erscheinen lassen?

Alexander-Wallasch.de sendete der Arbeitsagentur folgenden Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung:

Wie viele Migranten, Asylbewerber, Asylanten, Zuwanderer bzw. Flüchtlinge bekommen bzw. bekamen von der Arbeitsagentur Führerscheine bezahlt oder teilweise bezahlt (Gern aufgeschlüsselt für die Jahre ab 2015 - 2024 und nach Ländern und Aufenthaltsstatus der so Geförderten)?

Wie viele der bisher geförderten sind mittlerweile in Arbeit (Gern aufgeschlüsselt nach Art der Tätigkeit und ob in Vollzeit, Teilzeit usw. Und in wie vielen Fällen weiterhin aufgestockt wird)?

Wie ist das prozentuale Verhältnis zwischen Bewilligung und Ablehnung einer Führerschein-Kostenübernahmen?

Werden Führerscheine pro-aktiv von den Arbeitsvermittlern angeboten? Wenn ja, in welcher Form?

Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die übernommen werden, gibt es eine maximale Fördersumme?

Wie viele der Geförderten schaffen den Führerschein nicht oder brechen ab?

Was wissen Sie über die Anerkennung von Führerscheinen aus einem Nicht-EU-Land?

Die Antwort kommt zeitnah, ein Sprecher der Arbeitsagentur ruft zusätzlich an und fragt Details nach. Jetzt heißt das nicht automatisch, dass immer alle Fragen beantwortet werden können. Auch die Arbeitsagentur kann nur insoweit Auskunft geben, wie auch Daten vorhanden sind. Fehlende Daten waren auch bei der Frage zur Finanzierung von Führerscheinen für Zuwanderer ein Problem.

Die Arbeitsagentur schickte folgende umfängliche Antwort samt Verlinkung zu zwei Archiven, die möglicherweise weitere Hinweise geben können. Hier dürfen sich gern auch Leser von Alexander-Wallasch.de einmal versuchen, ob sie in den Tiefen dieser Archive weitere interessante Informationen erhalten – dann bitte in die Kommentare schreiben.

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Die Presseabteilung der Arbeitsagentur antwortet:

„Agenturen für Arbeit und Jobcenter können ihre Kund*Innen beim Erwerb eines Führerscheins unterstützen. So kann im Rahmen einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung der Erwerb des LKW-Führerscheins unterstützt werden. In diesem Fall nimmt der/die Kund*in an einer Weiterbildung bei einem Bildungsträger teil, die den Erwerb des LKW-Führerscheins beinhaltet (in der Regel neben weiteren beruflich relevanten Unterrichtseinheiten, z.B. zu Gefahrgut, Logistik o.ä.).

Die Förderentscheidung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Dabei werden der bisherige berufliche Werdegang, die Vorkenntnisse und die persönlichen Voraussetzungen wie bspw. Eignung und Mobilität berücksichtigt. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter entscheidet, ob und inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann und dafür notwendig ist. Dabei ist der bestehende Bedarf (hier an LKW-Fahrer*Innen) auf dem Arbeitsmarkt zentral. Eine maximale Fördersumme gibt es nicht. Maßgeblich ist der für das jeweilige Bildungsziel ermittelte Bundes-Durchschnittskostensatz. Er dient als Orientierungswert im Zulassungsverfahren von Maßnahmen/Maßnahmeträgern durch die jeweiligen fachkundigen Stellen.

Dann gibt es noch das Instrument „Vermittlungsbudget“. Darüber können Kund*Innen etwa bei Fahrtkosten, Umzugskosten oder dem Anfertigen von (Bewerbungs)Dokumenten unterstützt werden. Über das Instrument kann unter bestimmten Voraussetzungen und im Einzelfall der Erwerb eines PKW-Führerscheins unterstützt werden. Etwa wenn die Ausübung der in Aussicht stehenden Tätigkeit (z.B. Kurierfahrer*in) einen Führerschein erforderlich macht. Eine maximale Förderhöhe gibt es in dem Gesetz nicht. Die zu erwartenden Kosten müssen jedoch angemessen sein. In der Regel werden nicht die vollen Kosten des Führerscheins gefördert sondern ein Zuschuss gewährt.

Die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in der Statistik der BA sind nach den berufsbezogenen Bildungszielen darstellbar. Es existiert aber keine Kennzeichnung, ob in einzelnen Maßnahmen ein (LKW) Führerschein Bestandteil ist, oder ob es sich um andere mögliche Komponenten einer Weiterbildung (Gefahrengutschein, Staplerschein o.ä. ) handelt.  Die entsprechenden Daten zu den Bildungszielen finden Sie hier:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524036&topic_f=teilnehmer-massnahmen-fbw

In Bezug auf das Vermittlungsbudget ist es ähnlich: Es wird in der Statistik nicht ausgewertet, welcher Sachverhalt (z.B. Bewerbungskosten, Umzugskosten, Anfertigung von Dokumenten oder eben Zuschuss zum Erwerb des Führerscheins) über das Instrument gefördert wird.

Ein spannendes Übersichtstool zu den Arbeitsmarktpolitischen Instrumenten mit regionalen und soziodemografischen Daten finden Sie hier.
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Arbeitsmarktpolitische-Instrumente/Arbeitsmarktpolitische-Instrumente-Nav.html
Damit können Sie zum Beispiel Daten zu den oben beschriebenen Förderinstrumenten (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Vermittlungsbudget) abrufen.“

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