Mutter fragt Redaktion: „Wovor haben Sie Angst?“

Zeitung verweigert Impfkritik in Gedenkanzeige – Mutter des Impftoten setzt sich erfolgreich zur Wehr

von Alexander Wallasch (Kommentare: 5)

Zeitung: „Nach erneuter Rücksprache mit der Verlagsleitung darf Ihre Gedenkanzeige erscheinen.“© Quelle: Pixabay / margarita_kochneva

Gestern veröffentlichten wir ein Interview mit einer Mutter, deren Sohn an den Folgen einer Corona-Impfung starb. Er hinterließ Frau und zwei Kinder. Der Text einer Gedenkanzeige der Mutter wurde von einer Zeitung zunächst abgelehnt. Hier der Briefwechsel.

Anfang April gab die Mutter ihres ein Jahr zuvor verstorbenen Sohnes eine Erinnerungsanzeige in ihrer Tageszeitung auf. Die Druckausgabe hat in der Region eine Auflage von über 80.000 Exemplaren.

Der Text der Erinnerungs- oder Gedenkanzeige wurde von der Mutter wie folgt formuliert:

„Plötzlich und unerwartet“Seit einem Jahr ist mein Sohn tot. Liebe und Mitgefühl zeichneten ihn aus. Aufgrund von Lügen und Druck zur Corona-„Impfung“ genötigt, wurde er ein Opfer der sogenannten „Wissenschaft“ und Politik. Er war Sohn, Ehemann, Vater und werdender Vater, Bruder und Freund. Er fehlt uns sehr!!! Unser Leben ist erfüllt von Trauer und Wut! Unser Mitgefühl gilt allen, die das gleiche Schicksal teilen.
In Liebe, Deine Mutter

Die Anzeigenannahme meldete sich wenig später bei der Mutter mit folgender E-Mail:

Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir gerne bearbeiten, wenn Sie uns noch Ihre Anschriftmitteilen. Den Satz „Aufgrund von Lügen …“ können wir jedoch so nicht veröffentlichen, da er Mutmaßungen enthält, die nicht bewiesen sind. Senden Sie uns gerne zeitnah einen anderen Textvorschlag oder teilen Sie uns mit, ob der Satz weggelassen werden kann. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen

Die Mutter des Verstorbenen antwortete der Zeitung per E-Mail wie folgt:

Sie informierten mich, Sie können den einen Satz nicht schreiben, da er Mutmaßungen enthält. Leider kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen, da (Ihre Zeitung) in den letzten zwei Jahren tagtäglich Artikel zur Corona-Impfung veröffentlich hat, die nichts weiter als reine Vermutungen waren: Die Impfung ist sicher, schützt vor Ansteckung und es gibt kaum Nebenwirkungen etc. Ihre Zeitung hat sie hat trotzdem gedruckt!

Was ist mit meinen Recht zur Meinungsfreiheit, welches in unserem Grundgesetz verankert ist? Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten – und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Ich finde es sehr bedauerlich, dass eine bei uns in der Region etablierte Zeitung wie Ihre nicht den Mut aufbringt, diese Anzeige zu drucken. Wovor haben Sie Angst? Gerne schreibe ich auch meinen kompletten Namen darunter und übernehme damit die volle Verantwortung für den Inhalt!

Der Satz, den Sie gerne gestrichen haben wollen, ist elementar wichtig. Mein Sohn war ein 48-jähriger, gesunder, sportlicher Mann ohne Vorerkrankungen. Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen und hat letztendlich dem Druck der Politik nachgegeben, da er seinen Arbeitsplatz nicht verlieren wollte. Wenige Tage nach der 2. Corona-Impfung bekam er eine Herzmuskelentzündung. Der Arzt sagte ihm sofort, dass dies eine typische Nebenwirkung dieser Impfung sei. Er könne ihm diese Information allerdings nicht schriftlich geben, da auch er Konsequenzen fürchten müsse (Verlust seines Arbeitsplatzes). Mein Sohn wurde also medikamentös behandelt und erholte sich zunächst. Es blieben jedoch Folgeschäden zurück: In regelmäßigen Abständen bekam er immer wieder Herzprobleme (Herzrasen, Engegefühl, Schwäche) – das letzte Mal kurz nach Karneval, als die Beschwerden so stark waren, dass er Zitat “....dachte ich müsse sterben!."

Er bekam jedoch keinen zeitnahen Termin beim Kardiologen. Die Beschwerden gingen zunächst wieder zurück. Dann, am 11.04.2023, war er mit dem Fahrrad unterwegs, von dem er einfach tot herunterfiel. Er konnte noch einmal wiederbelebt werden, ohne jedoch zu Bewusstsein zu kommen. Zusätzlich bekam er Hirnbluten und er hatte Einblutungen an Armen und Beinen. Man legte ihn an eine Herz-Lungen-Maschine, was jedoch auch nichts mehr nützte. Wir, als Familie, konnten uns am 12.04.23 nur noch verabschieden und die Maschine abschalten lassen. Die Tochter meines Sohnes hatte einen Tag später ihren 12. Geburtstag und seine Frau war im 7. Monat schwanger mit dem zweiten Kind. Das Ausmaß unseres Leids können Sie sich gar nicht vorstellen.

Es gibt inzwischen genügend Beweise dafür, dass die Coronaimpfung alles andere als harmlos ist und unzählige Menschenleben gefordert hat – man muss nur bereit sein, sich der Wahrheit zu stellen.

Mit Ihrem Vorschlag also, diesen für mich wichtigen Satz zu streichen, beweisen Sie einmal mehr, dass die Medien immer noch nicht bereit sind, der Wahrheit wirklich auf den Grund zu gehen und sich an unser oben zitiertes Grundgesetz zu halten. Ich frage mich, wann fängt die Presse endlich an, der Wahrheit mit Mut und Rückgrat ins Auge zu blicken?

Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich – wie Sie sicherlich erahnt haben – nicht bereit bin, diesen Satz zu streichen. Stattdessen werde ich meinen Auftrag stornieren. Sollten Sie bereit sein, die Anzeige vollständig nach meinen Wünschen und meinen Namen zu veröffentlichen, lassen Sie es mich wissen. Ansonsten werde ich sicherlich andere mediale Möglichkeiten finden, um meinem Sohn in aller Würde und Wahrheit zu gedenken. Freundliche Grüße.

Die Zeitung antwortete der Mutter einen Tag später:

Nach erneuter Rücksprache mit der Verlagsleitung darf Ihre Gedenkanzeige unter der Voraussetzung erscheinen, dass Ihr vollständiger Name mitveröffentlicht wird. Sollten Sie damit einverstanden sein, teilen Sie uns dieses bitte mit, damit wir den Auftrag final bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen.

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