Der Vatikan ist milliardenschwer, das Personal der Kirche wird weltweit fürstlich bezahlt, was ist bei „Wir sind Papst“ auf dieser schnöden, materiellen Habenseite hängen geblieben? Gab es Eigentum, Gold und Geschmeide, das Ratzinger selbst gehörte?
Da es laut Vatikan kein Testament des Verstorbenen gibt, kommen fünf Erben in Betracht, die jetzt allesamt von Erzbischof Georg Gänswein persönlich und schriftlich mit Post aus dem Kirchenstaat darüber informiert wurden, dass es etwas zu erben gibt. Gänswein ist der Testamentsvollstrecker seiner Seligkeit.
Aber kein Wort steht in diesem Brief mit dem aufwendig gestalteten Briefkopf darüber, wie hoch das Vermögen wohl sein und um was es sich bei eventuellen Sachwerten konkret handelt könnte.
Martina Holzinger ist die Tochter einer dieser fünf potenziellen Erben, sie führt auch die Geschäfte der betagten Dame. Für den Kameramann des Fernsehsenders sitzt Frau Holzinger auf ihrem heimischen roten Ledersofa und zeigt das Schreiben mit Absender „Vatikan“ vor.
Die Frau erzählt, ihre Mutter und Joseph Ratzinger seien Cousin und Cousine. „Na, vielen Dank“, sagt sie gegenüber dem bayrischen Rundfunk mitm hochgezogener Braue, „aber es steht ja nicht drin, wieviel Geld ausgezahlt wird.“ Ja, so eine gestandene Bayerin lässt sich nicht so leicht übers Ohr hauen.
Aber Gänswein hat auch ordentlich Essig in den Wein geschüttet. Er informiert die 88-Jährige in seinem Schreiben nämlich darüber, dass eine Zivilklage am Landgericht Traunstein gegen den Papst anhängig sei, die leider ebenfalls Teil der Erbmasse sei.
Der Bayerische Rundfunk schlussfolgert: Wer erbt, muss sich auch anstelle des verstorbenen Ex-Papstes vor Gericht verantworten.
Um was geht es bei der Klage in Traunstein? Ein Mann zeigt an, als Kind von einem Priester missbraucht worden zu sein, in einer Zeit, als Joseph Ratzinger Erzbischof von München und Freising war.
Die Kirche hatte den pädo-kriminellen Priestertäter selbst dann noch in der Kinderseelsorge beschäftigt, als der schon von einem weltlichen Gericht für seine Sexualstraftaten gegen Kinder verurteilt worden war. Der davon betroffene Kläger macht Schadensersatzansprüche geltend.
Martina Holzinger befürchtet nun, am Ende sogar ins Minus zu geraten und lehnt also stellvertretend für die Mutter die Erbschaft ab:
„Es ist ja eine Erbschaftssteuer fällig plus noch vielleicht selber einen Anwalt. Ich will jetzt auch nicht drum bibbern, wieviel ich jetzt da draufzahle. Ich bin ehrlich gesagt auch nicht interessiert an diesem Geld.“
Der Schlusssatz klingt hier bei Frau Holzinger bald so, als ginge es um Erlöse aus irgendeinem schmutzigen Geschäft.
Der reiche Onkel aus Amerika ist hier der verstorbene Cousin aus dem Vatikan, gegen den ein Verfahren anhängig ist wegen mutmaßlicher Förderung des Kindesmissbrauchs. Damit möchte die Dame auf dem roten Ledersofa nichts zu tun haben.
Förmlich riechen kann man jetzt allerdings die Glückritter, die Frau Holzinger Angebote machen, notfalls das Minus auszugleichen, wenn sie im Gegenzug am Erbe beteiligt werden. Sind neben den Geldwerten auch Sachwerte vorhanden oder gar einklagbar?
Der Devotionalienhandel wird selbst noch für eine Strickjacke vom deutschen Papst gutes Geld bezahlen, vielleicht ist sogar noch ein viel geküsster Christenring dabei. Und selbst die Erlöse aus Buchverkäufen der Autorenschaft Ratzinger/Benedikt könnten zukünftig womöglich eine stattliche Einnahmequelle bedeuten.
Dem entgegen steht allerdings eine Meldung vom März 2023, wonach solche Dinge in der Erbschaft explizit nicht enthalten seien.
War es wirklich so klug von der braven Frau, hier kategorisch „Nein“ zu sagen? Aus Sicht der Verehrer des Papstes könnte ihre Haltung allerdings auch überraschend Zeugnis dafür ablegen, dass die Ratzingers da ein paar ehrenvolle Gene besitzen, was wiederum für den Papst spräche.
Aber mit solchem Hexenwerk wird posthum in Traunstein kein Freispruch zu erwirken sein. Die Sache bleibt also spannend. Vielleicht ist Martina Holzinger die ganz große Verliererin dieser Geschichte.
Hätte der Kläger seine Klage nicht auch zurückziehen können mit der Zusage, einen bestimmten Anteil des Erbes zu erhalten? Auch das wäre eine Variante gewesen, die mit dem abgelehnten Erbe nun dahin ist. Wenn es nur um den schnöden Mammon ginge – aber der Missbrauchte will neben der Entschädigung auch Gerechtigkeit und Seelenfrieden.
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Kommentare
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Kommentar von Michael
Da scheinen einige Dinge zur Erbmasse zu gehören, die nicht an die Öffentlichkeit sollen. Ein Tagebuch z.B. Oder eine Vermögensauflistung. Einkommen hat der Papst keines; als Papst bekommt er keinen Lohn, aber vorher als Erzbischof mindestens 250000 Euro/Jahr. Davon sollte noch genügend da sein, da er ansonsten ja alles von der Kirche bekam (Wohnung, Dienstwagen, Haushälterin). Er musste also nur Essen, Getränke und Kleidung kaufen.
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Kommentar von Silverager
Also das ist ein derartig juristischer Blödsinn, den dieser Genswein da verbreitet, dass man sich an den Kopf fasst.
Wer sollte denn da auf der Beklagtenbank sitzen, etwa die Erbin Frau Holzinger, die zu all dem überhaupt nichts sagen kann?
Gegen einen Toten ist überhaupt kein Gerichtsverfahren möglich. Punkt.
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Kommentar von Bernhard Rossi
"Du hast nie alle Informationen, wenn Du eine Entscheidung triffst, aber Du musst entscheiden." Alte armenische Volksweisheit.
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Kommentar von Trudi
ich kann es nachvollziehen.
Wenn man nicht "vom Stamme Nimm" ist, geht das ganz leicht.
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Kommentar von Servicekraft
Hatte hier jemand saure Gurken bestellt? ;-)
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Kommentar von Johnny St. Quentin
Kein Gold, kein Geschmeide, steht zur befürchten, und der Golf gehört auch nicht mehr zur Erbmasse. Aber bleiben Sie bitte dran, an dem extrem spannenden Fall, Herr Wallasch.
https://www.welt.de/motor/article160307834/Verkaeufer-bleibt-auf-Papst-Golf-sitzen.html
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Kommentar von Johannes Schumann
Was für ein Unfug. Die Leute sollen sich nicht kirre machen lassen. Ratzinger ist tot und kann gar nicht mehr verklagt werden und ist auch nicht mehr schadensersatzpflichtig. Die Erben schon mal gar nicht. Ich hatte einen ähnlich gearteten Fall. Mein Vater produzierte mit Trunkenheit am Steuer deftige Geldstrafe. Er war Alkoholiker und starb dann auch ein paar Wochen später. Er hatte die Strafe auch nicht vor Ableben beglichen bzw. die Strafe trudelte erst nach seinem Tod ein. So genau weiß ich das mehr. Ich weiß aber sehr genau, dass ich bei der verantwortlichen Behörde anrief und die mir bestätigten, dass damit die Strafe nicht mehr beglichen werden muss, die Strafe also auch nicht Teil der Erbmasse würde. Sicherlich ist so ein Strafgeld was anderes als ein eine Schmerzensgeldforderung, aber einen Unterschied gibt es doch: Ein Richter müsste ja hier erst mal Recht sprechen, was aber nicht geht, da Ratzinger tot ist. Zudem dürfte auch alles längst verjährt sein.
Ich halte die ganze Art und Weise für eine üble Beeinflussung der Erben, die als juristische Laien sich einschüchtern lassen. Das ist wie bei den Abmahnanwälten, die wegen angeblich illegal heruntergeladener Musik oder sonstwas, mit einem Vokabular drohen, dass einem Angst und Bange wird. Auch da hatte ich einen Fall in der Familie, wo dann, man sich hat einschüchtern lassen und dann einen Betrag von 50 bis 100 € bezahlt hat. Obwohl nachweislich alles erfunden war, die angebenen Mail-Adresse sowie die Uhrzeit, wo mein Bruder, dem es angelastet wurde, nachweislich in der Schule war, aber mein Vater war zu eingeschüchtert ob so eines Schreibens. Ich war ja Student und wohnte nicht mehr zu Hause, sonst hätte ich da noch interveniert.
Es wird wirklich schlimm, was wir uns Deutschland von so manchen Juristen bieten lassen.
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Kommentar von Rudi
Hier frage ich aber, ob jemand gegen einen Toten klagen kann und seine Forderungen geltend machen? Und ein Freispruch gibt es in einem Zivilprozess genau genommen meines Wissens ja nicht.