Höcke ja, Müller nein

Was Ann-Katrin Müller und Björn Höcke verbindet: Beide wollen nicht Faschist genannt werden

von Alexander Wallasch (Kommentare: 6)

„Mal schauen, wie der Rechtsstaat das so findet“© Quelle: © Superbass / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons), Screenshot

Im Herbst 2019 hatte ein Verwaltungsgericht per Eilverfahren entschieden, dass einer Demonstration nicht untersagt werden darf, den thüringische AfD-Chef Björn Höcke als „Faschist“ zu bezeichnen. Das gilt aber nicht automatisch auch für Spiegel-Autorin Ann-Katrin Müller. Warum nicht?

Wie absurd ist das eigentlich? Spiegel-Autorin Ann-Kathrin Müller möchte vom AfD-Abgeordneten Stephan Brandner nicht „Faschistin“ genannt werden. Eine in der Spiegel-Redaktion Werktätige, aus der heraus Opposition seit Jahr und Tag regierungspropagandistisch als Rechts-irgendwas Nazi beschimpft wird will selbst nicht Faschistin genannt werden.

Hier besteht der dringende Tatverdacht einer Täter-Opfer-Umkehr, die jetzt auch die Gerichte allerdings wohl zugunsten von Frau Müller hat entscheiden lassen. Ein Urteil allerdings, die sehr schnell zu Bumerang werden kann. Gestern twitterte die Frau Müller, die vielen Lesern erst durch X-Aktivitäten bekannt sein dürfte:

„Ihr erinnert euch vielleicht: AfD-Bundesvorstand und Jurist Stephan Brandner hatte mich auf X mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht verbot ihm das, doch er löschte nicht alle Tweets. Insgesamt 20.000€ Ordnungsgeld muss er deswegen zahlen. Doch das ist nicht alles.

Denn am Abend der Europawahl twitterte er nochmal, nannte mich wieder so. Das wird nun noch teurer, hat das LG Berlin entschieden: Weitere 30.000€ kommen hinzu, plus die Verfahrenskosten (noch nicht rechtskräftig). Also 50.000€, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte.

Das Gericht begründet die Höhe des Ordnungsgeldes auch. Es schreibt, Brandner habe „zumindest fahrlässig“ gehandelt, indem er die Beleidigung trotz Verbots wiederholte. Es soll „ausreichen“, um ihn „künftig zur Einhaltung gerichtlicher Gebote anzuhalten“.

Zudem läuft ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung. Brandner hatte außerdem allen eine „großzügige“ Belohnung versprochen, die mich Faschistin nennen, ohne juristisch belangt zu werden - nachdem ihm die Bezeichnung erstmals untersagt worden war.

Mal schauen, wie der Rechtsstaat das so findet. In der Zwischenzeit hat Brandner übrigens seinen X-Account mit über 73.000 Followern deaktiviert, um sicherzustellen, dass wir (und vielleicht andere?) nicht weitere Verstöße finden. #hatespeech“

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Was verwundert: Im Herbst 2019 hatte das Verwaltungsgericht Meiningen per Eilverfahren entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke ihn einer Demo-Ankündigung als „Faschist“ bezeichnet werden darf. Warum gilt das nicht auch für Spiegelfrau Ann-Kathrin Müller?

Das Gericht hatte im Fall Höcke behauptet, es habe sich nicht um eine Diffamierung Höckes gehandelt, sondern um eine „Auseinandersetzung in der Sache“. Zudem habe es sich um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehandelt. Zwar habe laut Urteil die Bezeichnung „Faschist“ einen ehrverletzenden Charakter und könne im heutigen politischen Sprachgebrauch dazu diene, politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken. Aber im Falle Höcke sei die „Herleitung“ glaubhaft geschildert worden.

Was allerdings noch lange nicht bedeutet, dass man Höcke "Faschist" nennen darf, wie "Nordbayern" herausgefunden haben will.

Apropos Herleitung: Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt über Medien und Faschismus Folgendes bezogen auf Zeitungen im Faschismus:

„Insbesondere die damals neueren Medien Hörfunk und Film wurden zu wichtigen Stützen der Macht erklärt und mit erfolgreicher Propaganda assoziiert. (...) Leitmedium der politischen Öffentlichkeit war nach wie vor die Presse. Sie setzte Themen der öffentlichen Debatte und lieferte Deutungsangebote. Diese Wirkungen konnten stark sein, da JournalistInnen und vor allem PolitikerInnen an den Einfluss der Zeitungen und Zeitschriften glaubten."

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