Anwalt im Interview: „Das Hamburger Gericht hat vorsätzlich weggeschaut.“

Urteil nach Gruppenvergewaltigung an 15-Jähriger – Anwalt Schmitz sieht „dramatisches Unrecht am Opfer“

von Alexander Wallasch (Kommentare: 10)

„Jede nicht empfindliche Strafe ist ein Ansporn für weitere Vergewaltigung“© Quelle: Pixabay / Counselling

Eine 15-Jährige wurde im Hamburger Stadtpark von mehreren jungen muslimischen Migranten 70 Minuten lang in einem Gebüsch vergewaltigt. Das Hamburger Landgericht sprach am Dienstag die Urteile: Acht der neun Täter müssen jeweils 60 Sozialstunden ableisten.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz kommentiert das Urteil im Exklusiv-Interview mit alexander-wallasch.de:

Zum Vergewaltigungsurteil des Hamburger Landgerichts. Können Sie bitte kurz den Tathergang zusammenfassen?

Ich kenne den Tathergang nur aus den Medien: Ein 15-jähriges Mädchen war allein unterwegs in Hamburg, wohl im Zusammenhang mit einer Feier oder einer Festveranstaltung. Die 15-Jährige war angetrunken und ist dann von mehreren Männern, wohl in der Gruppe, und folgend einzeln, vergewaltigt worden. Und die Rechtfertigung der Täter: Das war freiwillig.

Nach der Gruppenvergewaltigung, so war zu lesen, folgte eine weitere Vergewaltigung von einer anderen Gruppe. Und das nicht irgendwo im hintersten Winkel eines düsteren grimmschen Märchenwalds, sondern mitten im Stadtpark ...

Samuel Huntington hat es mal genannt: Einen Kampf der Kulturen. Wir befinden uns in einem Land, in dem Gruppenvergewaltiger – statistisch abgesichert – im Wesentlichen entweder Ausländer sind oder Nicht-Bio-Deutsche. Eine solche Tat ist in den Herkunftsländern dieser Kriminellen kaum möglich, weil die Antwort wahrscheinlich Blutrache an der Familie des Täters wäre. In Deutschland ist das hiesige Opfer - aus Sicht des Täter-Kulturkreises - weil betrunken, alleine oder freizügig gekleidet - Freiwild. Nicht für alle Zuwanderer, aber für sehr viele „Gäste“ aus diesem Raum - und entsprechend ist die Verhaltensweise.

Nun haben wir Blutrache ja vor 2000 Jahren möglicherweise in unseren Kulturkreisen auch gehabt. Wir sind aber ganz froh darüber, dass es die nicht mehr gibt ...

Ich bin kein Anhänger von Blutrache-Prinzipien. Allerdings muss ich den Täterkreis beschreiben. Und ich muss eine täterspezifische Antwort geben. Und die deutsche Antwort – insbesondere die des Jugendstrafrechts – ist unsinnig und nicht mehr zeitgemäß. Der Grundgedanke des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), des Jugendstrafrechts, ist Resozialisierung und Erziehung vor Bestrafung.

Diese Menschen kommen aus Kulturkreisen, in denen eine solche Tat mit Tod, Blutrache oder mit anderen sehr finalen Maßnahmen geahndet wird. Und jetzt kommen sie in einen Kulturkreis, in dem ein Richter nach langer Verhandlung zu ihnen und ihren Freunden sagt: Du, Du, das war aber nicht in Ordnung. Deshalb Sozialstunden. Das heißt: Bitte weitermachen! Die deutsche Justiz versteht nicht die Veränderung der Täterstruktur in den letzten zwanzig bis dreißig Jahren, die im Wesentlichen biodeutsche Straftäter verfolgt hat. In den beschriebenen Kreisen ist unser Jugendstrafrecht „Verliererkultur“ - völlig wirkungslos. Ich fordere einen deutlichen Strafzuschlag für Menschen, die unser Gastrecht missbrauchen.

Unter diesen neun Tätern soll einer mit deutschem Pass sein. Einer der Verurteilten muss tatsächlich ins Gefängnis. Handelt es sich hier um den Deutschen?

Dazu kann ich nichts sagen. Ich vermute allerdings, es gab jetzt keinen deutschen Zuschlag, sondern wahrscheinlich war der Täter älter, vielleicht ein Heranwachsender, der Rest war jugendlich. Jugendlicher ist man im Jugendstrafrecht bis 18, Heranwachsender bis 21 Jahren. Und ab 21 gilt dann das Erwachsenenstrafrecht. Jugendstrafrecht wird gesetzlich hinter verschlossenen Türen verhandelt in Deutschland. Von daher verbleibt es bei meiner Spekulation. Es sei denn, ein Anwalt der Täter oder der Anwalt des Opfers äußern sich hierzu.

Jetzt hat der Gerichtssprecher des Landgerichts Hamburg anschließend in etwa gesagt, dass bei den Tätern kaum Reue erkennbar war. Ist so eine Haltung kein strafverschärfender Moment?

Dieses Gericht hat aus meiner Sicht, so wie das bislang veröffentlicht wurde, dramatisches Unrecht begangen am Opfer - auch nach geltendemJugendstrafrecht.
Es ist nach deutschem Strafrecht möglich, empfindliche Freiheitsstrafen zu verhängen, ebenfalls in dem Fall. Kürzer als im Erwachsenenstrafrecht, aber empfindlich. Ich selbst habe einen 16-jährigen biodeutschen Mandanten, dem lediglich – lediglich in Anführungsstrichen – vorgeworfen wird, Einbruchdiebstähle in Nebengebäuden begangenen zu haben. Nebengebäude heißt, da wohnt kein Mensch. Die erbeutete Summe für alle Taten lag bei etwa 600 Euro. Der sitzt seit Monaten in Haft, wegen des Rechtsgrundes der Wiederholungsgefahr. Es gibt drei Rechtsgründe für U-Haft vor der Verurteilung: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Wiederholungsgefahr wird nach der Rechtsprechung nur sehr vorsichtig ausgeworfen, da Untersuchungshaft nicht als „Schutzhaft“ verhängt werden soll. Aber hier hat es den Deutschen mit voller Wucht erwischt. Ich bin fassungslos, dass demgegenüber Jungmänner, die eine Gruppenvergewaltigung begangen haben oder sich daran beteiligen, ohne zu verbüßende Freiheitsstrafe abgeurteilt werden. Das gibt sogar unser schwaches Jugendstrafrecht her. Hier ist das Gericht eingeknickt vor einem woken Hamburger Kulturkreis und dessen Zeitgeist.

Die Idee, dass eine 15-Jährige auf dem Weg von einer Party durch einen Park nach Hause geht und eine größere Gruppe von Migranten, die sich dort aufhalten, der Annahme ist, dass dieses Mädchen Interesse daran hätte, in einem Gebüsch vergewaltigt zu werden, ist doch per se abwegig ...

Alleine die Behauptung der „Freiwilligkeit“ müsste aus meiner Sicht schon heute zu einer erheblichen Strafschärfung führen. Und zwar unter dem Gesichtspunkt der mangelnden Unrechtseinsicht. Ich selbst habe in der Vergangenheit diverse Fälle im Umfeld von Impfausweisfälschungen und falschen oder unrichtigen Maskenattesten vertreten. Dabei haben die Gerichte regelmäßig Strafschärfungen wegen der „Uneinsichtigkeit“ des Täters vorgenommen. Ich habe keinerlei Verständnis, wenn in solchen ekelhaften Vergewaltigungsfällen deutsche Gerichte das nicht erheblich strafschärfend berücksichtigen. Leider ist der Rechtfertigungssatz: „Das Mädchen wollte das doch!“ Standardvortrag bei Gruppenvergewaltigungen. Ich weiß es von einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg, wo die Täter genau das behauptet haben, sich gegenseitig in den Aussagen stützten, dass es das Mädchen gewollt habe. Und das ist hier genau wieder das gleiche Muster. Alle Täter sind sich einig – „Zeugen“ in Anführungsstrichen – dass das Opfer wollte - und das Opfer war, bei solchen Taten üblich, alleine.

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Allerdings ist das Gericht gar nicht davon ausgegangen, dass das Opfer wollte. Es hat trotzdem diese milden oder gar keine Strafen verhängt. Ist das nicht der eigentliche Skandal?

Das Gericht hat vorsätzlich weggeschaut von den tatsächlichen Täterstrukturen und Mentalitäten der Täter - wollte keine echten Freiheitsstrafen auswerfen. Und ich sage noch einmal genau zu diesem Täterkreis und dieser Gruppe: Jede nicht empfindliche Strafe ist ein Ansporn für weitere Vergewaltigungen und weitere Taten; das Hamburger Gericht trägt an jedem weiteren Delikt eine moralische Mitschuld.

Auch für andere oder nur für die Täter hier?

Für die konkreten Täter aber auch für andere. Denn der Kulturkreis ist hoch vernetzt. Manche haben keine Ausweise, aber sie haben auf jeden Fall Handys. Und es heißt, na ja, wenn die uns überhaupt kriegen, dann gibt es eine „Du-Du-Bestrafung“ nach dem Motto: Das darfst du aber nicht machen! Und eine Bewährungsstrafe oder lächerliche Sozialstunden werden als Freispruch verstanden. Das versteht die deutsche Justiz nicht, will sie nicht verstehen. Wir brauchen eine dramatische Umkehr des deutschen Jugendstrafrechts und zwar genau auf diesen Täterkreis bezogen. Hart und gerecht.

Dem Opfer sollen von ihren Vergewaltigern auch Handy und Geldbörse geklaut worden sein. Sie kann man unter dem Blickwinkel überhaupt über eine Freiwilligkeit nachdenken?

Mancher Täter würde sagen: Das Mädchen war so beglückt, das es mir noch sein Handy und seine Geldbörse geschenkt hat. Das hört sich böse an, ich muss mich für den Satz eigentlich entschuldigen, aber ich kann mir leider eine solche Argumentation vorstellen. Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist altersspezifisch und Jugendstrafrecht ist sinnvoll. Allerdings ist es rechtlich möglich, auch verfassungsrechtlich, Strafbereiche, beispielsweise Vergewaltigung oder Mord, vom Jugendstrafrecht auszunehmen.

Jetzt hat das Gericht 60 Sozialstunden jeweils für einen Teil der Angeklagten verhängt. Dafür soll es Geld geben, dass wohl dem Opfer ausgehändigt werden soll, die also irgendwann einen Scheck kriegen über ein paar hundert Euro. Was halten Sie davon?

60 Sozialstunden ist eine Verhöhnung des Opfers durch ein Gericht. Hier verstehe ich emotional Aussagen auf Internet-Plattformen, die der Richterin ähnlich böse Erfahrungen wünschen - obwohl ich das als Anwalt natürlich ablehnen muss. Ein normaler Deutscher arbeitet Vollzeit 38,5 Stunden pro Woche. Und hier ist die „Strafe“ für beschäftigungslose Flüchtlinge, die von Staatskosten leben, einmal 1,5 Wochen zu arbeiten. Das ist doch krank! Wahrscheinlich können die Sozialstunden nach Hamburger Denkweise noch im Frauenhaus abgearbeitet werden. Ich könnte das Ganze noch weiterspinnen ... Diese Nichtstrafen sind eine Aufforderung unseres Justizsystems zu weiteren Vergewaltigungen.

Aber lassen Sie sich hier nicht von diesen Mentalitäten und Kulturkreisen vor sich hertreiben? Denn wenn wir deshalb jetzt unser Strafrecht verschärfen, verschärfen wir es ja automatisch auch für uns und für solche Leute, die mit solchen Straftaten nichts zu tun haben oder überwiegend nichts zu tun haben. Ist es denn nicht viel sinnvoller, diese Leute überhaupt gar nicht erst ins Land zu lassen, anstatt jetzt hier Scharia zu spielen?

Das ist der Rechtsdialog, der derzeit in der Rechtspolitik, also unter Fachleuten, stattfindet. Die eine Frage, die haben Sie sauber beschrieben, lautet: Müssen wir unsere Rechtsordnung wegen Straftätern aus anderen Kulturkreisen ändern? Und politisch muss ich ihnen Recht geben. Ein Straftäter, der gar nicht erst nach Deutschland kommt, kann hier kein Straftäter werden. Jetzt arbeitet das Strafrecht aber mit denen, die schon hier sind, also die in Deutschland „zufällig Anwesenden“. Und wir stellen fest: Gerade im Bereich der Gewaltkriminalität, des Jugendstrafrechts, nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung die Anzahl der ausländischen Täter aus islamischen Ländern dramatisch zu. Auch die Zahl der deutschen Täter mit Vornamen wie Jussuf oder Mohammed. Also letztlich Täter, die aus fremden Kulturkreisen stammen oder unter deren Einfluss groß geworden sind. Jetzt kann ich Straftäter ausweisen, die keinen deutschen Pass haben. Bei den mit deutschen Pässen Beschenkten gewinnt das eine rechtliche Grenze. Insoweit müssen wir eilig unser Gesamtsystem umbauen. Was man schnell ändern kann, ist das Jugendstrafrecht. Und der „normale“ Vergewaltiger, auch wenn es ein Biodeutscher sein sollte, auch der sollte eine deutlich härtere Strafe erwarten als nach derzeitigem Jugendstrafrecht. Dummerweise trifft es da immer weniger.

Danke für das Gespräch!

Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“

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