Ein Anruf beim Amtsgericht Stuttgart-Bad-Cannstatt und die Bitte um Weiterleitung an eine Pressestelle, eine zuständige Richterin ergibt bereits ein unschönes Bild. Die Dame in der Telefonzentrale gibt sich hörbar genervt, es riefen ja ständig Leute deswegen an, sie hätte da echt keine Lust mehr drauf. Erreichbar wäre auch niemand, bitte später nochmal anrufen, aber es klingt wie: Bitte nie mehr anrufen.
Aber weswegen rufen so viele Leute empört in Stuttgart an? Die Geschichte ist auch aus einem historischen Blickwinkel verstörend: Eine über 80-jährige Holocaust-Überlebende (*1939) soll in Deutschland in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, um ihr dort eine doppelte mRNA-Injektion zwangsweise zu verabreichen.
Was zunächst klingt wie ein Schauermärchen aus den düsteren Ecken von Telegram, wird von einer glaubwürdig erscheinenden Fotokopie eines Gerichtsbeschlusses belegt.
Was hat das Gericht beschlossen? Nach vorliegendem Papier vom 14. Dezember 2022 soll die Komponistin Inna Zhavanetskaya, geboren 1939, „in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung“ gebracht werden.
Diese Genehmigung ist laut Stuttgarter Gericht wirksam bis 05.12.2024.
Dort heißt es – und das ist einer der Hauptgründe für die Empörung in den sozialen Medien – die Betreuerin von Frau Z. hätte in eine ärztliche Zwangsmaßnahme eingewilligt. Die über 80-Jährige soll gegen Covid-19 (Corona) zwangsgeimpft werden „durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung jeweils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit“.
Und weiter:
„Wirkt die zuständige Betreuungsbehörde bei der Zuführung zur Unterbringung mit, darf sie erforderlichenfalls Gewalt anwenden und zur Unterstützung die polizeilichen Vollzugsorgane heranziehen. Die Wohnung der Betroffenen darf auch ohne ihre Einwilligung zum Vollzug zur Zuführung gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden.“
Auch ein Sachverständigengutachten wird erwähnt und es werden diverse „geistig/seelische Behinderungen“ aufgeführt. Außerdem bestehe bei Frau Z. „ein narzistisches Großenselbstbild, Egozentrismus und Logorhoe“.
Das ist in so einem Gutachten über eine Musikerin und Komponistin im fortgeschrittenen Alter, die zudem Holocaust-Überlebende sein soll, starker und empörender Tobak schon aus der Laienperspektive betrachtet.
Weitere internistische Krankheiten werden aufgeführt und die Zwangseinweisung zusätzlich damit begründet, dass eine häusliche Pflege nicht gewährleistet werden könne.
Der Pflegekräftemangel in Deutschland, nicht zuletzt auch durch den einrichtungsbezogenen Impfzwang und schlechte Entlohnungen, führt demnach Anfang 2023 dazu, dass eine auf Pflege angewiesene Holocaust-Überlebende in Deutschland in die Geschlossene eingewiesen wird?
Im Beschluss steht dazu:
„Die Betroffene muss geschlossen untergebracht werden, weil sie massiv verwahrlosen würde und ihre dringend notwendige ärztliche Versorgung (…) nicht gewährleistet ist.“
Auch hier soll man ja ausgewiesenen Fachleuten grundsätzlich vertrauen, welche Maßnahmen hier nach Begutachtung der Frau für notwendig erachtet werden. Liest man aber diesen Beschluss, noch dazu im Kontext mit dem Alter der Dame und ihrer beruflichen und privaten Geschichte, dann macht das in Summe einen maximal verstörenden Eindruck.
Um das vorauszuschicken: Es gibt in Deutschland keine einrichtungsbezogene Impfflicht mehr und sie galt auch nie für die Patienten/Bewohner einer Einrichtung.
Betrachtet man den an mehreren Stellen publizierten Hintergrund der Frau als Holocaust-Überlebende, dann hätte hier eine maximal kritische Abwägung sogar erfolgen müssen.
Eine mRNA-Zwangsinjektion lässt sich durch nichts begründen – aber schon gar nicht mit einem „narzistischen Großenselbstbild, Egozentrismus und Logorhoe“. Die Komponistin kommt aus Russland, unter Stalin das Land der Gulags und Zwangseinweisungen in Psychiatrien, um sich so politischer Gegner zu entledigen.
Aber entscheidender: Der Beschluss sagt letztlich, dass jeder, der sich nicht gegen Corona impfen lässt, sich in Lebensgefahr begibt und sich bei einer mRNA-Injektionsverweigerung in eine erhebliche Selbstgefahr begeben würde.
Damit ist dieses Urteil gegen eine über 80-jährige Jüdin in Deutschland ein politisches Urteil. Man muss die Frage wohl bald stellen, auch mit Hinblick auf andere Verfahren in der Stadt: Welchen Einfluss hat hier das grün-politische Moloch in Stuttgart auf die Justiz?
Und was man hier aber vor allem nicht vergessen darf: Aus den mörderischen Experimenten, die Mengele und Co. in den Konzentrationslagern gemacht haben, sind der Nürnberger Kodex und die Bioethik-Konvention letztlich erwachsen.
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Kein Mensch darf gegen seinen Willen medizinisch behandelt werden. Und was insbesondere in der Betreuung wichtig ist:
Ob eine Entscheidung vernünftig ist, „muss am subjektiven Wertesystem des Patienten gemessen werden“. Wenn also eine Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt erscheint, muss dennoch berücksichtigt werden, wie sich der Betroffene in seinem bisherigen Leben beispielsweise Impfungen gegenüber verhalten hat.
Der „Wegweiser Betreuung“ sagt dazu:
„Beispiel: Jemand ist ein Anhänger der Homöopathie. Wenn er sich nun gegen eine Behandlung mit schulmedizinischen Medikamenten ausspricht, darf daraus nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass seine Entscheidung unvernünftig ist und deshalb von vornherein nicht beachtet werden muss.“
Aber in der Sache noch bedeutender:
„Wenn der Patient also einwilligungsfähig ist, dann verfügt er in der Sprache der Juristen über einen freien Willen. Im Gegensatz dazu steht der natürliche Wille eines Menschen, der nicht begreift, worum es geht, aber irgendwie einen Willen äußern kann, sei es in Worten oder eindeutigen Gesten, z. B. abwehrenden Handbewegungen. Gegen seinen freien Willen darf ein Patient also niemals behandelt werden, gegen seinen natürlichen Willen nur unter ganz bestimmten Umständen, die weiter unten ausführlich beschrieben werden.“
Bedeutend ist hier auch, dass die gerichtlich beschlossenen Zwangsinjektionen in keiner Weise auch nur annährend den aktuellen gesundheitlichen Zustand von Frau Z. verbessern helfen würden. Angesichts aktueller zigfacher Fallmeldungen von Impfschäden ist hier aber das Gegenteil nicht ausgeschlossen: Nämlich eine Verschlechterung.
Noch etwas ist entscheidend: Auch eine Betreuung schließt nicht grundsätzlich die Entscheidungsfähigkeit des Betreuten aus. Das ist grundsätzlich immer zu prüfen. Aber weshalb das im Falle einer mRNA-Injektion überhaupt erörtert werden muss, wenn die Betreute „Nein“ sagt oder nur abwehrend die Hand bewegt, wenn die Spritze kommt, bleibt hier vollkommen unerklärlich.
Die Zwangsbehandlung ist im Betreuungsrecht folgendermaßen geregelt:
„Voraussetzung ist: Mit der Behandlung wird ein drohender erheblicher gesundheitlicher Schaden oder eine Lebensgefahr abgewendet. Es darf also nur bei Selbstgefährdung zwangsbehandelt werden."
Wer aber will hier nun behaupten, das läge bei einer so umstrittenen mRNA-Injektion vor? Das Gericht in Stuttgart will das. Es ist ein Skandal. Es passiert mitten in Deutschland. Und unter den Talaren der Muff aus 1.000 Jahren.
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Kommentar von D. D.
Auch die Zwangseinweisung in die Psychiatrie wirkt hier mindestens sehr übergriffig und übertrieben! Kann es sein, dass man der alten Dame ihr Haus nicht mehr gönnt, das sie vllt von ihren Eltern geerbt hat? Seit wann steht sie denn unter Betreuung? Hat sie vllt dem Zensus nicht geantwortet und ein Versäumnis-Bußgeld nicht gezahlt? Möglicherweise hat sie wegen der erfahrenen Feindseligkeit gegen sie als Ungeimpfte, wegen der 3- jährigen Isolation und der Angst-Propaganda ihre Kommunikation mit den Deutschen (Betreuern, Nachbarn, Ärzten, "falschen" Freunden, usw.) aus Misstrauen weitgehend eingestellt, was man ihr nun böswillig als Egozentrismus auslegt - wobei die subjektive Bewertung eines Charakters zu keinerlei Zwangsmaßnahmen führen dürfte!
Jedes Wort konnte ihr als "Ungespritzte" ja schon falsch ausgelegt werden, was Frau Z. bereits aus Kindheitstagen kennt.
Unfair deshalb auch, dass man ihr keinen Dolmetscher zugebilligt hat, als man sie auf ihre Zurechnungsfähigkeit überprüfte. Das erscheint alles sehr feindselig ihr gegenüber!
Nun kann man nur hoffen, dass diese faschistoide Betreuerin inzwischen nicht ihre Wohnung räumen lässt; vielleicht sucht sie ja erst noch nach verborgenen Schätzen 😏⁉️ Die Enteignung könnte der eigentliche Antrieb der Aktion sein; Als Musikerin dürfte sie in der Künstler- Sozialkasse versichert sein, in die sie - aufgrund ihrer Aufenthalte in anderen Ländern - nur lückenhaft eingezahlt hat.
Vllt ist sie von Sozialhilfe abhängig, was man ihr nicht zustehen will. Solange sie relativ selbständig leben kann, wird man ihr das Haus nicht legal abnehmen können 🤔 ‼️
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Kommentar von peter struwwel
Nachtrag. Auch die Achse berichtet über diesen deutschen (Zer-, Ver-)Fall,
der sich nur als ein Absturz, als Niedergang und Zusammenbruch - diese
Liste der Zuschreibungen könnte ohne Probleme weitergeführt werden -
"begreifen" läßt, falls das überhaupt möglich ist. In meinen Augen kommt
noch etwas ganz Wesentliches hinzu: er stellt ein kaum zu überbietendes
Maß an menschlicher Erniedrigung dar. Apropos Achgut.com: Zu dem
Artikel von Felix Perrefort gibt es eine Vielzahl von Zuschriften, in denen
genau wie hier, nur Fassungslosigkeit und Entsetzen zum Ausdruck gebracht
wird. Der Kürze wegen nur das Zitat von Jesko Matthes: "[Deutschland] Das
Volk der Richter und Henker."
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Kommentar von Bernhard Rossi
Ich erkenne, auch anhand der wenigen vorliegenden und mir bekannten Fakten, eine höchst kritische Zusammenarbeit zwischen der Berufsbetreuerin und dem Amtsgericht?
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Kommentar von Karola Peters
Ich kann nur wiederholen, was andere Kommentatoren bereits formuliert haben. Ich bin entsetzt und fassungslos. In was für einem Staat lebe ich hier? Was sind das für Richter? Zwangseinweisung in eine geschlossene Psychiatrie und Zwangsimpfung mit einem experimentellen Serum - und das bei einer so alten jüdischen Frau, die den Holocaust überlebt hat! Ich werde jeden Tag eines besseren belehrt, dass es immer noch schlimmer kommen kann.
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Kommentar von Hildegard Hardt
Ich bin nur noch entsetzt!!!!
In diesem Fall wird auf staatliche Veranlassung eine Menschenverachtung praktiziert, wie sie krimineller kaum sein kann!
Das Schlimmste ist für mich aber die Tatsache, daß man sich an einer Überlebenden des Holocaust vergeht und das ausgerechnet in Deutschland, in dem die Erinnerung an die NS-Verbrechen immer wieder beschworen wird und zur Staatsraison gehört.
Es ist nachvollziehbar, weshalb der Antisemitismus immer mehr zunimmt. Daran sind aber nicht "die Rechten" schuld, wie es Nancy Faeser und Thomas Haldenwang nicht müde werden zu betonen.
Es ist die abgrundtiefe Heuchelei und Menschenverachtung der politischen Klasse, die den neuen Antisemiten als "Vorbild" dient und ihre Taten legitimiert. Diese Regierung kann man nur noch verachten!
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Kommentar von Alfonso Kerner
https://report24.news/inna-zhvanetskaya-85-ist-jetzt-auf-der-flucht-vor-behoerden-und-zwangsimpfung/
Inna Zhvanetskaya (85) ist jetzt auf der Flucht vor Behörden und Zwangsimpfung.
super!
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Kommentar von Alfonso Kerner
@Kommentar von Petra Wilhelmi:
Ist es nicht so, dass es Russland schon seit mindestens dem Jahr 862 gibt, also lange vor Stalin, denn schon damals wurde die Bevölkerung, die in der nördlichen Schwarzmeerregion lebte, schon als als „Rosses“ (росы) bezeichnet.
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Kommentar von Petra Wilhelmi
Nur ein kurzer Zwischenruf trotz der empörenden Zustände, wie man alte Menschen in Deutschland behandelt. Die Dame kam aus der UdSSR. So hieß das Land unter Stalin. Exaktheit muss schon sein, bei der heutigen Hetze gegen Russland.
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Kommentar von Alfonso Kerner
Amtsrichter als medizinische Wissenschaftler, die sich in Sachen Wirkung medizinischer Behandlungen auskennen? Das ja ja praktisch. Sollte ich kurzfristig keinen Termin bei meinem Arzt bekommen, dann kann ich also auch zum Amtsgericht gehen, wenn ich eine kompetente Auskunft über die Wirksamkeit einer medizinischen Behandlung benötige!?
Ansonsten: Weshalb sammeln sich jetzt nicht ein paar tausend Bürger zu einer Demo vor dem Canstatter Amtsgericht? Ich würde sofort meine Anreise von 150 km in Kauf nehmen, um dabei zu sein.
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Kommentar von peter struwwel
Dem werten Autor dieses Artikels würde ich am liebsten zurufen: Ich glaube
Ihnen kein einziges Wort, alles frei erfunden, Ihre "schmutzige" Phantasie
(sorry! sorry!) ist mit Ihnen durchgegangen. Aber so ist es ja nicht, diese
Geschichte beweist nur, daß die Realität in diesem Land die Fiktion längst
überrundet hat, mit anderen Worten, daß man sich so etwas eigentlich gar
nicht ausdenken kann. Zu welchen verbrecherischen Handlungen sich selbst
als seriös geltende Einrichtungen und Berufe hinreißen ließen und auch
weiterhin lassen, das kann einen im günstigsten Fall nur noch umwerfen.
Gestern (10. Januar) gab es im Kontrafunk aktuell ein Interview mit dem
streitbaren Arzt Dr. Gunter Frank, dessen Ausführungen auch zu diesem
Beitrag hier passen. Vorläufiges Fazit: Es sind nicht allein und einzig die
saisonalen Atemwegserkrankungen, die einen in große Bedrängnis bringen,
vulgo: in eine außergewöhnliche Atemnot.
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Kommentar von Ben Diekmann
Es macht mich fassungslos!
Mir fehlen einfach die Worte!
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Kommentar von J.S.
"Ist hier der Totalitarismus mit seiner brutalen Menschenverachtung heimgekehrt?"
Ja!
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Kommentar von Bernhard Rossi
"Der Umstand, dass wir Feinde haben, beweist klar genug, dass wir Verdienste besitzen." Ludwig Börne (1786 - 1837)