Von der Beugung der Meinungsfreiheit

Treibjagd gegen Journalistin Schunke – Staatsanwältin ist gleichzeitig für Faesers Meldestelle tätig

von Alexander Wallasch (Kommentare: 26)

Ich habe lange mit mir gerungen ...© Quelle: https://x.com/ainyrockstar

Was der Journalistin und Influencerin Anabel Schunke gerade passiert, muss als ein weiterer Schritt hin zu einer Republik ohne Presse- und Meinungsfreiheit verstanden werden. Hier werden offensichtlich nicht strafbare Aussagen diffamiert und verfolgt.

Heute hat Anabel Schunke mehrere Posts auf Twitter veröffentlicht, die intime Einklicke geben, zu was die Ampelregierung und ihre Entourage mittlerweile bereit sind, wenn es darum geht, kritische Stimmen ihrer antideutschen Migrationspolitik mundtot zu machen.

Heute Schunke, morgen alle anderen. Was jetzt notwendig ist, ist eine breite Öffentlichkeit für diese staatlichen Übergiffe. Zwei Posts von Anabel Schunke hier in der ungekürzten Originalfassung zum Nachlesen:

Auf X

"Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich öffentlich etwas zu meinem Fall sagen soll. Als jemand, der nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, der nicht mal die Nerven hätte, eine Kaugummi-Packung im Drogeriemarkt zu klauen, ist so ein Strafverfahren auch für die Psyche schon eine hammerharte Angelegenheit, bei der man auch immer fürchtet, dass etwas von dem Dreck, mit dem man beworfen wird, hängen bleibt.

Vor dem Hintergrund dessen, welch antidemokratische Transformation sich hier gerade unter Federführung der Ampel-Regierung vollzieht, mit welchen Mitteln der politische Gegner mittlerweile bekämpft wird, halte ich es jedoch für richtig, meinen Fall nun dieser öffentlichen Beweisführung über das, was hier gerade geschieht, hinzuzufügen. Zudem hat man sich, wie zu erwarten, bei der Goslarschen Zeitung dieser Schmierenkampagne angeschlossen und einen Artikel dazu verfasst, der mir jetzt bereits heut morgen eifrig von Leuten aus meiner Heimatstadt zugeschickt wurde. Vielen Dank also auch an die Goslarsche Zeitung, dass ihr direkt alle informiert habt.

Ich wurde im September 2022 wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund dafür war ein Post auf X (damals noch Twitter) vom 08.04.2022. Im Strafbefehl heißt es:

„Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen.

Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen „Antiziganismus" bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird.“

Man teilte mir mit, dass nach hiesiger Bewertung eine strafrechtliche Relevanz gemäß §130StGB (Volksverhetzung) vorliegen könne. Mittlerweile vier Anwälte, die im Laufe der Zeit mit dem Fall beschäftigt waren, sehen das anders.

Mein Anwalt beantragte damals Akteneinsicht und fand so heraus, dass die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser neu geschaffene „Meldestelle für Hasskriminalität im Internet“ hinter der Anzeige gegen mich steckt.

Mein Anwalt versuchte die Sache abzuwehren. Wir argumentierten stichhaltig u.a. mit zahlreichen Artikeln, die die von mir getätigten Aussagen faktisch untermauern sollten. Zudem zielte mein Post im zweiten Absatz deutlich auf eine Kritik an der derzeitigen Politik von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ab und nicht auf eine pauschale Verunglimpfung aller Sinti und Roma. Ich spreche ich von einem „großen Teil“ und nicht von einem „Großteil“ oder gar „allen“.

Damit gab man sich jedoch nicht zufrieden und das Ding landete vor dem Amtsgericht. Ich beschloss in Absprache mit meinem Anwalt, der kein Strafrechtler ist, und sich bis dato hauptsächlich erfolgreich um meine Sperrungen auf Twitter und Meta kümmerte, die renommierte Kanzlei Höcker aus Köln in diesem Fall hinzuziehen. Auch hier kam man innerhalb der Kanzlei zur selben Einschätzung, nämlich, dass diese Äußerung mitnichten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Das Kuriose: Der Richter, der den Strafbefehl später selbst verhängte, verweigerte das zunächst. Nach seiner Rechtsauffassung (!) war der Tweet eine zulässige Kritik an Nancy Faeser und eben nicht strafbar. Er lehnte den Erlass des Göttinger Strafbefehls daher ab. Eine riesengroße Last fiel von mir ab. Ich dachte, ich hätte es hinter mir. Das Verfahren wäre damit beendet gewesen.

Doch für die Göttinger Staatsanwältin war der Fall nun von solch großer Bedeutung, dass sie Beschwerde einlegte.

Und nun wird es noch kurioser: Die zuständige Staatsanwältin in Göttingen ist zugleich für die Meldestelle von Nancy Faeser tätig. Es gibt also de facto keine wirkliche Trennung zwischen der Meldestelle auf der einen Seite und der zuständigen Staatsanwaltschaft, die das dann bewertet. Die zuständige Person bei der Meldestelle ist eben zugleich auch die zuständige Staatsanwältin in Göttingen.

Dass eine solche „Personalunion“ überhaupt rechtsstaatlich zulässig sein kann, hätte ich nie gedacht. Meine Anwälte waren von diesem „Überengagement“ der Staatsanwaltschaft, die ansonsten oft über ihre dünne Personaldecke und Überbelastung klagt, auch sehr überrascht.

Meine Recherche ergab dann, dass die zuständige Meldestellen-Staatsanwältin regelmäßig zum Thema „Hass und Hetze“ im Netz publiziert. Vielleicht ist ihr mein Strafbefehl deshalb so wichtig. Es wird allmählich klar, dass die ganze Sache gegen mich, hochgradig politisch motiviert ist.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Sache ging also zum Landgericht und dort wurde dann entschieden, dass der zuständige Richter vom Amtsgericht, der den Strafbefehl abgelehnt hatte, seine Entscheidung doch noch einmal überdenken möge. Das Pikante: Ein ganzer Absatz meines Tweets (aus dem sich die zentrale Botschaft an Nancy Faeser ergibt) wurde in die Entscheidungsfindung gar nicht einbezogen. Dass der Tweet unter dem grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit steht, wurde offenbar gar nicht erkannt, jedenfalls steht davon nichts in der Entscheidung. Am Ende wurde dann zum Amtsgericht zurückverwiesen, und der Richter, der den Strafbefehl zunächst abgelehnt hatte, machte nun auf „Geheiß“ des Landgerichts die 180-Grad-Wendung und erließ den Strafbefehl entgegen seiner ursprünglichen Rechtsauffassung doch.

Ich war runter mit den Nerven. So etwas zieht sich ja ewig. Mittlerweile war es Ende 2023. Ich wollte unter keinen Umständen vor Gericht, weil mich die Rechtsstreits der letzten Jahre bereits psychisch an meine Grenzen gebracht haben und ich deshalb mittlerweile an richtigen Panikattacken leide. Ich war also psychisch so runter, dass ich trotz des empfundenen Unrechts und dem unterstellten politischen Willen, bereit war, den Strafbefehl anzuerkennen, damit ich einfach nur meine Ruhe habe und nicht vor Gericht muss. Allerdings wurde mir davon abgeraten. Zumal es eben nach Einschätzung diverser Anwälte absolut keine Volksverhetzung ist.

Mittlerweile sind diverse Anwälte in den Fall involviert. Man kann sich also vorstellen, was das an Zeit, Nerven und Geld kostet und man darf sich auch durchaus wundern, welche Ressourcen der Staat hier frei macht, um jemanden wegen eines solchen Postings strafrechtlich zu verfolgen.

Meine Anwälte waren bis zuletzt guter Dinge, dass wir einen Freispruch erwirken werden, weil es halt einfach nach der Einschätzung aller Juristen, die sich das angeschaut haben, keine Volksverhetzung ist.

Dieser Optimismus wurde nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft forderte gar 120 Tagessätze à 60 Euro. Der Richter urteilte schließlich auf 90 Tagessätze à 60 Euro. Zum Vergleich: Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung, dass man 90 Tagessätze für gewöhnlich dafür kriegt, wenn man jemandem den Kiefer bricht. Aber so ist das eben mit den Prioritäten hier in diesem Land. Vorbestraft ist man damit übrigens nicht.

Da meine Anwälte nach wie vor geschlossen die Ansicht vertreten, dass es sich bei meinem Post nicht um eine Volksverhetzung handelt, haben wir im umgehend Berufung gegen das Urteil einlegt, das somit nicht rechtskräftig ist. Dennoch titelt die Goslarsche Zeitung heute groß mit einem Bild von mir, dass ich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist mittlerweile so erschüttert, dass ich keine Prognose mehr wage. Ich habe seitdem massive Ängste und auch zunehmende psychische Probleme. Und genau das macht so etwas mit Menschen. Es ist eine schleichende Zermürbung. Bis man irgendwann keine Kraft mehr hat und solche Urteile einfach akzeptiert. Aber das werde ich nicht. Es ist nach der Einschätzung aller Experten keine Volksverhetzung. Es ist Nancy Faesers Meldestelle, die hinter der Anzeige steckt und es ist politisch motiviert.

Es soll etwas an mir hängen bleiben und das tut es ja jetzt auch schon. „Volksverhetzung.“ Das klingt schlimm. Das klingt verdächtig und rechtsextrem. Und deshalb hat man es in der Presse auch direkt dankenswerter Weise aufgenommen und weitere werden vermutlich folgen. Damit das dann das erste ist, was Leute sehen, wenn sie mich googlen.

Für jemanden, der nie mit dem Strafrecht zu tun hatte, ist das einfach richtig richtig übel und ich wollte an dieser Stelle auch mal zeigen, was das mit Menschen macht. Welcher Psychoterror das auch ist und wie unerträglich es ist, zu sehen, wie man selbst verfolgt wird und andere können sich in diesem Land augenscheinlich benehmen wie die Axt im Walde.

Wie gesagt: Hier passieren ungute Dinge. Und ich unterstelle, dass die Sache gegen mich dazugehört."

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Auf X

"Die Goslarsche Zeitung widmet mir fast eine ganze Seite plus Verweis auf dem Titelblatt.

Weil da viel Unfug steht, kann und will ich Dinge, die da geschrieben worden sind, so nicht stehen lassen. Ich stelle darüber hinaus fest, dass mich die Zeitung nicht für eine Stellungnahme angefragt hat.

1. Die GZ schreibt, dass "Obwohl die 35-jährige Bloggerin, die auch als Journalistin und Model auftritt, sonst um kein Wort verlegen ist, beehrte sie das Gericht nicht mit ihrer Anwesenheit."

Das klingt natürlich absichtlich so, als hätte ich kein Interesse an der Verhandlung gehabt, sei mir zu schade dafür oder würde das nicht ernst nehmen. Wahr ist, dass ich durch diese ganzen Geschichten mittlerweile an einer Angststörung leide, die es mir nicht möglich macht, an einer solchen Verhandlung teilzunehmen, weil ich fürchte, zusammenzubrechen. So groß ist die psychische Belastung, die mir hier als Desinteresse oder gar Arroganz ausgelegt wird.

2. Die GZ gibt den eigentlichen Post, den ich verfasst habe, nicht im Wortlaut wieder. Stattdessen legt man mir die Worte in den Mund. Zitat: "Die (also ich) hatte via kundgetan, was sie von Sinti und Roma hält - nämlich nichts. Diese Volksgruppe schließe sich selbst durch ihr soziales Verhalten aus der Gesellschaft aus, hieß es in einem ihrer Posts. Schunke warf Sinti und Roma unter anderem vor, den Sozialstaat zu betrügen, Müll auf die Straße zu werfen, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, zu klauen und als Mietnomaden aufzutreten."

Diese Worte der GZ implizieren, dass ich dies pauschal über die "Volksgruppe" der Sinti und Roma gesagt hätte. Tatsächlich taucht das Wort "Volksgruppe" in meinem Post gar nicht auf. Ich schrieb "ein großer Teil der Sinti und Roma..." Das heißt weder "alle" noch "die Mehrheit" (großer Teil ist nicht gleich Großteil). Dass ich nichts von Sinti und Roma halten würde, wird mir auch in den Mund gelegt.

3. Die GZ schreibt, dass ich dafür einen Strafbefehl über 3600 Euro erhalten hätte, gegen den ich mich wehrte. Richtig ist, dass der Antrag der Göttinger Staatsanwaltschaft, Strafbefehl gegen mich zu erlassen, zunächst vom zuständigen Richter beim Amtsgericht abgelehnt wurde. Dagegen legte man in Göttingen Beschwerde ein. Daraufhin entschied das LG Braunschweig, dass der zuständige Richter seine Entscheidung noch einmal überdenken müsse. Dann erst wurde der Strafbefehl doch erlassen und belief sich auf 3600 Euro. Dagegen gingen wir vor und deshalb landete das Ganze vor Gericht, wo ich groteskerweise zu einer noch höheren Strafe als ursprünglich verurteilt wurde. Auch hiergegen haben wir Berufung eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (was die GZ aber natürlich nicht erwähnt).

Zudem wird der zweite Absatz des Posts, der auf eine Kritik an Nancy Faeser und der Politik abzielt, auch hier wieder nicht erwähnt. Dabei ist dieser für den Kontext und die Beurteilung ebenso wichtig.

4. Man erwähnt zudem das zweite Verfahren, das hier anhängig war wegen übler Nachrede. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Angezeigt hatte mich ein früherer Profi-Fußballer. Der Kontext ist ein völlig anderer. Dies wird nicht erwähnt. Stattdessen schreibt die GZ, ich hätte einem "dunkelhäutigen Mann" etwas in einem Post vorgeworfen. Es handele sich um einen Mann "afrikanischer Herkunft", was einigermaßen interessant ist, weil der Fußballer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist und nicht in Afrika. Aber so kann man es natürlich so darstellen, als hätte ich aus rassistischen Motiven agiert. Es ging im Übrigen nicht einmal um etwas Politisches oder auch nur annähernd das Thema Migration.

5. Zu guter Letzt schreibt die GZ: "....wird Schunke heute der neurechten Szene zugerechnet".

Neurechte Szene. Klingt wie Neonazi-Szene. Als wenn ich mich mit Springerstiefel-Kumpels in unserem Nazi-Vereinsheim treffen würde. Zum neurechten Spektrum werden übrigens oft Protagonisten wie Höcke oder auch Götz Kubitschek gezählt. Menschen, mit denen ich mein ganzes Leben nie etwas zu tun hatte und die auch ganz andere Positionen als ich vertreten. Menschen, die ich immer wieder in Texten kritisiert habe.

"wird Schunke heute der neurechten Szene zugerechnet"...ja von wem eigentlich? Das klingt ja so, als sei das eine offizielle Einordnung. Tatsächlich schrieb vor 6 Jahren mal eine Schreiberin der inzwischen eingestampften Huffington Post ich sei "eine der wichtigsten Figuren der neurechten Szene". Auch sie lieferte damals keine Begründung oder Beleg für diese Einordnung. Es ist einfach nur eine Aussage einer einzelnen Schreiberin. Der Text findet sich heute auf FocusOnline. Die hatten, nachdem die Huffington Post verschwunden war, den Artikel erneut auf ihrer Seite publiziert, da die Huffington Post zu FocusOnline gehörte. Da steht er jetzt und dient seither als Referenz für alle anderen Artikel über mich, in denen behauptet wird, ich würde der neurechten Szene zugeordnet werden. Eine einzelne, nicht belegte Aussage und alle anderen reproduzieren diese Aussage einfach so lange, bis es überall steht. Beliebte Methode des heutigen "Qualitätsjournalismus", deren Schreiberlinge so grün vor Neid ob meiner Reichweite sind, dass sie jede Gelegenheit nutzen, um mich zu diskreditieren."

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