Heute hat Anabel Schunke mehrere Posts auf Twitter veröffentlicht, die intime Einklicke geben, zu was die Ampelregierung und ihre Entourage mittlerweile bereit sind, wenn es darum geht, kritische Stimmen ihrer antideutschen Migrationspolitik mundtot zu machen.
Heute Schunke, morgen alle anderen. Was jetzt notwendig ist, ist eine breite Öffentlichkeit für diese staatlichen Übergiffe. Zwei Posts von Anabel Schunke hier in der ungekürzten Originalfassung zum Nachlesen:
Auf X
"Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich öffentlich etwas zu meinem Fall sagen soll. Als jemand, der nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, der nicht mal die Nerven hätte, eine Kaugummi-Packung im Drogeriemarkt zu klauen, ist so ein Strafverfahren auch für die Psyche schon eine hammerharte Angelegenheit, bei der man auch immer fürchtet, dass etwas von dem Dreck, mit dem man beworfen wird, hängen bleibt.
Vor dem Hintergrund dessen, welch antidemokratische Transformation sich hier gerade unter Federführung der Ampel-Regierung vollzieht, mit welchen Mitteln der politische Gegner mittlerweile bekämpft wird, halte ich es jedoch für richtig, meinen Fall nun dieser öffentlichen Beweisführung über das, was hier gerade geschieht, hinzuzufügen. Zudem hat man sich, wie zu erwarten, bei der Goslarschen Zeitung dieser Schmierenkampagne angeschlossen und einen Artikel dazu verfasst, der mir jetzt bereits heut morgen eifrig von Leuten aus meiner Heimatstadt zugeschickt wurde. Vielen Dank also auch an die Goslarsche Zeitung, dass ihr direkt alle informiert habt.
Ich wurde im September 2022 wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund dafür war ein Post auf X (damals noch Twitter) vom 08.04.2022. Im Strafbefehl heißt es:
„Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen.
Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen „Antiziganismus" bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird.“
Man teilte mir mit, dass nach hiesiger Bewertung eine strafrechtliche Relevanz gemäß §130StGB (Volksverhetzung) vorliegen könne. Mittlerweile vier Anwälte, die im Laufe der Zeit mit dem Fall beschäftigt waren, sehen das anders.
Mein Anwalt beantragte damals Akteneinsicht und fand so heraus, dass die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser neu geschaffene „Meldestelle für Hasskriminalität im Internet“ hinter der Anzeige gegen mich steckt.
Mein Anwalt versuchte die Sache abzuwehren. Wir argumentierten stichhaltig u.a. mit zahlreichen Artikeln, die die von mir getätigten Aussagen faktisch untermauern sollten. Zudem zielte mein Post im zweiten Absatz deutlich auf eine Kritik an der derzeitigen Politik von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ab und nicht auf eine pauschale Verunglimpfung aller Sinti und Roma. Ich spreche ich von einem „großen Teil“ und nicht von einem „Großteil“ oder gar „allen“.
Damit gab man sich jedoch nicht zufrieden und das Ding landete vor dem Amtsgericht. Ich beschloss in Absprache mit meinem Anwalt, der kein Strafrechtler ist, und sich bis dato hauptsächlich erfolgreich um meine Sperrungen auf Twitter und Meta kümmerte, die renommierte Kanzlei Höcker aus Köln in diesem Fall hinzuziehen. Auch hier kam man innerhalb der Kanzlei zur selben Einschätzung, nämlich, dass diese Äußerung mitnichten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Das Kuriose: Der Richter, der den Strafbefehl später selbst verhängte, verweigerte das zunächst. Nach seiner Rechtsauffassung (!) war der Tweet eine zulässige Kritik an Nancy Faeser und eben nicht strafbar. Er lehnte den Erlass des Göttinger Strafbefehls daher ab. Eine riesengroße Last fiel von mir ab. Ich dachte, ich hätte es hinter mir. Das Verfahren wäre damit beendet gewesen.
Doch für die Göttinger Staatsanwältin war der Fall nun von solch großer Bedeutung, dass sie Beschwerde einlegte.
Und nun wird es noch kurioser: Die zuständige Staatsanwältin in Göttingen ist zugleich für die Meldestelle von Nancy Faeser tätig. Es gibt also de facto keine wirkliche Trennung zwischen der Meldestelle auf der einen Seite und der zuständigen Staatsanwaltschaft, die das dann bewertet. Die zuständige Person bei der Meldestelle ist eben zugleich auch die zuständige Staatsanwältin in Göttingen.
Dass eine solche „Personalunion“ überhaupt rechtsstaatlich zulässig sein kann, hätte ich nie gedacht. Meine Anwälte waren von diesem „Überengagement“ der Staatsanwaltschaft, die ansonsten oft über ihre dünne Personaldecke und Überbelastung klagt, auch sehr überrascht.
Meine Recherche ergab dann, dass die zuständige Meldestellen-Staatsanwältin regelmäßig zum Thema „Hass und Hetze“ im Netz publiziert. Vielleicht ist ihr mein Strafbefehl deshalb so wichtig. Es wird allmählich klar, dass die ganze Sache gegen mich, hochgradig politisch motiviert ist.
Lange Rede kurzer Sinn: Die Sache ging also zum Landgericht und dort wurde dann entschieden, dass der zuständige Richter vom Amtsgericht, der den Strafbefehl abgelehnt hatte, seine Entscheidung doch noch einmal überdenken möge. Das Pikante: Ein ganzer Absatz meines Tweets (aus dem sich die zentrale Botschaft an Nancy Faeser ergibt) wurde in die Entscheidungsfindung gar nicht einbezogen. Dass der Tweet unter dem grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit steht, wurde offenbar gar nicht erkannt, jedenfalls steht davon nichts in der Entscheidung. Am Ende wurde dann zum Amtsgericht zurückverwiesen, und der Richter, der den Strafbefehl zunächst abgelehnt hatte, machte nun auf „Geheiß“ des Landgerichts die 180-Grad-Wendung und erließ den Strafbefehl entgegen seiner ursprünglichen Rechtsauffassung doch.
Ich war runter mit den Nerven. So etwas zieht sich ja ewig. Mittlerweile war es Ende 2023. Ich wollte unter keinen Umständen vor Gericht, weil mich die Rechtsstreits der letzten Jahre bereits psychisch an meine Grenzen gebracht haben und ich deshalb mittlerweile an richtigen Panikattacken leide. Ich war also psychisch so runter, dass ich trotz des empfundenen Unrechts und dem unterstellten politischen Willen, bereit war, den Strafbefehl anzuerkennen, damit ich einfach nur meine Ruhe habe und nicht vor Gericht muss. Allerdings wurde mir davon abgeraten. Zumal es eben nach Einschätzung diverser Anwälte absolut keine Volksverhetzung ist.
Mittlerweile sind diverse Anwälte in den Fall involviert. Man kann sich also vorstellen, was das an Zeit, Nerven und Geld kostet und man darf sich auch durchaus wundern, welche Ressourcen der Staat hier frei macht, um jemanden wegen eines solchen Postings strafrechtlich zu verfolgen.
Meine Anwälte waren bis zuletzt guter Dinge, dass wir einen Freispruch erwirken werden, weil es halt einfach nach der Einschätzung aller Juristen, die sich das angeschaut haben, keine Volksverhetzung ist.
Dieser Optimismus wurde nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft forderte gar 120 Tagessätze à 60 Euro. Der Richter urteilte schließlich auf 90 Tagessätze à 60 Euro. Zum Vergleich: Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung, dass man 90 Tagessätze für gewöhnlich dafür kriegt, wenn man jemandem den Kiefer bricht. Aber so ist das eben mit den Prioritäten hier in diesem Land. Vorbestraft ist man damit übrigens nicht.
Da meine Anwälte nach wie vor geschlossen die Ansicht vertreten, dass es sich bei meinem Post nicht um eine Volksverhetzung handelt, haben wir im umgehend Berufung gegen das Urteil einlegt, das somit nicht rechtskräftig ist. Dennoch titelt die Goslarsche Zeitung heute groß mit einem Bild von mir, dass ich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist mittlerweile so erschüttert, dass ich keine Prognose mehr wage. Ich habe seitdem massive Ängste und auch zunehmende psychische Probleme. Und genau das macht so etwas mit Menschen. Es ist eine schleichende Zermürbung. Bis man irgendwann keine Kraft mehr hat und solche Urteile einfach akzeptiert. Aber das werde ich nicht. Es ist nach der Einschätzung aller Experten keine Volksverhetzung. Es ist Nancy Faesers Meldestelle, die hinter der Anzeige steckt und es ist politisch motiviert.
Es soll etwas an mir hängen bleiben und das tut es ja jetzt auch schon. „Volksverhetzung.“ Das klingt schlimm. Das klingt verdächtig und rechtsextrem. Und deshalb hat man es in der Presse auch direkt dankenswerter Weise aufgenommen und weitere werden vermutlich folgen. Damit das dann das erste ist, was Leute sehen, wenn sie mich googlen.
Für jemanden, der nie mit dem Strafrecht zu tun hatte, ist das einfach richtig richtig übel und ich wollte an dieser Stelle auch mal zeigen, was das mit Menschen macht. Welcher Psychoterror das auch ist und wie unerträglich es ist, zu sehen, wie man selbst verfolgt wird und andere können sich in diesem Land augenscheinlich benehmen wie die Axt im Walde.
Wie gesagt: Hier passieren ungute Dinge. Und ich unterstelle, dass die Sache gegen mich dazugehört."
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"Die Goslarsche Zeitung widmet mir fast eine ganze Seite plus Verweis auf dem Titelblatt.
Weil da viel Unfug steht, kann und will ich Dinge, die da geschrieben worden sind, so nicht stehen lassen. Ich stelle darüber hinaus fest, dass mich die Zeitung nicht für eine Stellungnahme angefragt hat.
1. Die GZ schreibt, dass "Obwohl die 35-jährige Bloggerin, die auch als Journalistin und Model auftritt, sonst um kein Wort verlegen ist, beehrte sie das Gericht nicht mit ihrer Anwesenheit."
Das klingt natürlich absichtlich so, als hätte ich kein Interesse an der Verhandlung gehabt, sei mir zu schade dafür oder würde das nicht ernst nehmen. Wahr ist, dass ich durch diese ganzen Geschichten mittlerweile an einer Angststörung leide, die es mir nicht möglich macht, an einer solchen Verhandlung teilzunehmen, weil ich fürchte, zusammenzubrechen. So groß ist die psychische Belastung, die mir hier als Desinteresse oder gar Arroganz ausgelegt wird.
2. Die GZ gibt den eigentlichen Post, den ich verfasst habe, nicht im Wortlaut wieder. Stattdessen legt man mir die Worte in den Mund. Zitat: "Die (also ich) hatte via kundgetan, was sie von Sinti und Roma hält - nämlich nichts. Diese Volksgruppe schließe sich selbst durch ihr soziales Verhalten aus der Gesellschaft aus, hieß es in einem ihrer Posts. Schunke warf Sinti und Roma unter anderem vor, den Sozialstaat zu betrügen, Müll auf die Straße zu werfen, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, zu klauen und als Mietnomaden aufzutreten."
Diese Worte der GZ implizieren, dass ich dies pauschal über die "Volksgruppe" der Sinti und Roma gesagt hätte. Tatsächlich taucht das Wort "Volksgruppe" in meinem Post gar nicht auf. Ich schrieb "ein großer Teil der Sinti und Roma..." Das heißt weder "alle" noch "die Mehrheit" (großer Teil ist nicht gleich Großteil). Dass ich nichts von Sinti und Roma halten würde, wird mir auch in den Mund gelegt.
3. Die GZ schreibt, dass ich dafür einen Strafbefehl über 3600 Euro erhalten hätte, gegen den ich mich wehrte. Richtig ist, dass der Antrag der Göttinger Staatsanwaltschaft, Strafbefehl gegen mich zu erlassen, zunächst vom zuständigen Richter beim Amtsgericht abgelehnt wurde. Dagegen legte man in Göttingen Beschwerde ein. Daraufhin entschied das LG Braunschweig, dass der zuständige Richter seine Entscheidung noch einmal überdenken müsse. Dann erst wurde der Strafbefehl doch erlassen und belief sich auf 3600 Euro. Dagegen gingen wir vor und deshalb landete das Ganze vor Gericht, wo ich groteskerweise zu einer noch höheren Strafe als ursprünglich verurteilt wurde. Auch hiergegen haben wir Berufung eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (was die GZ aber natürlich nicht erwähnt).
Zudem wird der zweite Absatz des Posts, der auf eine Kritik an Nancy Faeser und der Politik abzielt, auch hier wieder nicht erwähnt. Dabei ist dieser für den Kontext und die Beurteilung ebenso wichtig.
4. Man erwähnt zudem das zweite Verfahren, das hier anhängig war wegen übler Nachrede. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Angezeigt hatte mich ein früherer Profi-Fußballer. Der Kontext ist ein völlig anderer. Dies wird nicht erwähnt. Stattdessen schreibt die GZ, ich hätte einem "dunkelhäutigen Mann" etwas in einem Post vorgeworfen. Es handele sich um einen Mann "afrikanischer Herkunft", was einigermaßen interessant ist, weil der Fußballer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist und nicht in Afrika. Aber so kann man es natürlich so darstellen, als hätte ich aus rassistischen Motiven agiert. Es ging im Übrigen nicht einmal um etwas Politisches oder auch nur annähernd das Thema Migration.
5. Zu guter Letzt schreibt die GZ: "....wird Schunke heute der neurechten Szene zugerechnet".
Neurechte Szene. Klingt wie Neonazi-Szene. Als wenn ich mich mit Springerstiefel-Kumpels in unserem Nazi-Vereinsheim treffen würde. Zum neurechten Spektrum werden übrigens oft Protagonisten wie Höcke oder auch Götz Kubitschek gezählt. Menschen, mit denen ich mein ganzes Leben nie etwas zu tun hatte und die auch ganz andere Positionen als ich vertreten. Menschen, die ich immer wieder in Texten kritisiert habe.
"wird Schunke heute der neurechten Szene zugerechnet"...ja von wem eigentlich? Das klingt ja so, als sei das eine offizielle Einordnung. Tatsächlich schrieb vor 6 Jahren mal eine Schreiberin der inzwischen eingestampften Huffington Post ich sei "eine der wichtigsten Figuren der neurechten Szene". Auch sie lieferte damals keine Begründung oder Beleg für diese Einordnung. Es ist einfach nur eine Aussage einer einzelnen Schreiberin. Der Text findet sich heute auf FocusOnline. Die hatten, nachdem die Huffington Post verschwunden war, den Artikel erneut auf ihrer Seite publiziert, da die Huffington Post zu FocusOnline gehörte. Da steht er jetzt und dient seither als Referenz für alle anderen Artikel über mich, in denen behauptet wird, ich würde der neurechten Szene zugeordnet werden. Eine einzelne, nicht belegte Aussage und alle anderen reproduzieren diese Aussage einfach so lange, bis es überall steht. Beliebte Methode des heutigen "Qualitätsjournalismus", deren Schreiberlinge so grün vor Neid ob meiner Reichweite sind, dass sie jede Gelegenheit nutzen, um mich zu diskreditieren."
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Kommentar von .TS.
Der Journailistin Schunke kann ichnur anzuraten sich ein herz zu fassen, der dämlichen Distanziereritis (bringt im Zweifelsfall ohnehin nichts) endlich zu entsagen und zu akzeptieren daß sie nun zum "exponentiell" wachsenden Lager der "neuen Rechten" gehört. Wie viele andere vernünftigen, nachdenkenden und aufrechten Mitbürger auch.
"Ein bißchen wokebunt" gibt es nunmal nicht, das Gesinnungsregime duldet keine Kompromisse.
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Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
@ Danier Naroon
„Mein Anwalt versuchte die Sache abzuwehren. Wir argumentierten stichhaltig u.a. mit zahlreichen Artikeln, die die von mir getätigten Aussagen faktisch untermauern sollten."
Das ist die Aussage der Beklagten. Kennen Sie eigentlich die zahlreichen Artikel (was sie qualitativ und/oder quantitativ sagen), und kennen Sie die Urteilsbegründungen im Original – nicht nur die Darstellung/Interpretation von Fr. Schunke?
Was mich auch noch umtreibt, sind Autoren, die ihrem eigenen Lager durch Ungeschicklichkeit und notorische Übertreibungen mehr schaden als nutzen, weil sie wohl der Meinung sind, dass alles nutzt, egal von welcher Qualität und Verifizierbarkeit. Während sie Momente der eigenen Korrektur verpassen aber dafür unflätig werden und natürlich in der Analyse danebentappen, weil es ja nur um die Erfüllung ihres Zweckes geht aber nicht um die Wahrheit.
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Kommentar von Danier Naroon
@ karl georg lempenheimer
Danke für Ihre Antwort . Sehr nett und durchaus inspirierend .
Sie schreiben wiederholt davon das die Zigeunetaussage nicht untermauert worden wäre .
DIES wird im Artikel sehr wohl erwähnt siehe Zitat :" Mein Anwalt versuchte die Sache abzuwehren. Wir argumentierten stichhaltig u.a. mit zahlreichen Artikeln, die die von mir getätigten Aussagen faktisch untermauern sollten. "
Aussage , faktisch untermauern.
Ich stelle mir da dann schon entsprechende Datensammlung an wie die Kriminalstatistik. Es ist dem Gericht nur egal. Punkt.
Sie haben es wohl überlesen.
Nun können Sie es raussuchen.
Kann jedem passieren.
JA , sie haben Recht : alles muss disskursfähig bleiben und man sollte sogar miteinander diskutieren anstatt sich in hohlen Sätzen zuzustimmen.
HART im Argument aber LIEBEVOLL gegenüber der Person.
Sehr schwierige Sache , besonders in Österreich. Schon vor der Zeitenwende war eine Ablehnung eines Argumente zugleich eine Ablehnung der Person.
Sowas wird sich für die Ewigkeit gemerkt.
Corona hat die komplette Spaltung der Gräben vollzogen.
Mir wurde der Kontakt gebrochen weil ich der Meinung bin das genug Leute für nichts gestorben sind id Ukraine.
Jeder darf von MIR AUS dazu seine Meinung haben . .....nur bin ich damit hoffnungslos altmodisch.
Support the current thing.
Tust du es nicht : GESPRÄCHSABBRUCH.
Was würden nur die alten römischen Rethoriker sagen wenn sie diese winzige Welt die wir uns selbst abgesteckt haben hören könnten.
Es ist nur noch peinlich.
Also : ja , sie haben Recht, Alles muss sauber und verhandelbar sein.
Sogar wenn wer meint es hätte keine Gaskammern gegeben.! HIMMEL, es gibt unzählige Beweise dazu das es sie sehr wohl gab.
Ein Redeverbot ist wahrlich die mikrigste Lösung. Wir müssen dies jedoch auch verstehen. Die Deutschen haben eine Trampolinspringerin die so intelligent wie das Kamel in den USA ist . Und einen Kinderbuchautor der......na ihr wisst es doch eh alle.
Diese Leute wollen das ihr euch deren Level anpasst. Und dieses Level ist maximal Analfixiert und keinen milimeter mehr.
So und nun komme ich wieder darauf zurück , auf ihre mühsamen Abwägungen. Das ist momentan nicht drinnen , versteht das der Herr ??
Ihr verdammt im Rekordtempo und eure Wirtschaft geht mit der unseren lawinensrtig id Abgrund !!! Und Sie möchten über die Befindlichkeiten von Zigeuner nachdenken .
Sorry , aber da scheiß ich darauf ( nicht auf Sie als Person ) .
Sie sind unbewusst Teil des Problems der Deutschen.
Vermutlich trauen sie sich nicht einmal afd wählen.
Nein, natürlich nicht weil die alles besser machen würden. ( eh klor das des ned spült) ABER wenn es die Mehrheit tun würde dann wäre ein Zeichen gesetzt.
Diese Trampolinspringerin welche von IHREM !!!! Außenministerium spricht und NIEMAND fordert Demut ein von ihr.
Ich sehe genug deutsche Touristen . Nicht nur Boomer. Sie jammern und sempern 10 bis 15 Minuten ( im Urlaub habensie zeit ) sagt man dann " AfD" uiii da verändert sich die Körpersprache radikal.
Sofort Schritt zurück und Hände verschränkt.
Anscheinend geht's noch nicht schlecht genug.
Ich weiß auch den Grund : was juckt den braven Deutschen der Trubel im Freibad wo er doch einen Pool im Garten hat !?
Das ist nicht des Deutschen Problem.
Und weils ihnen keiner vorsagt , denken sie nicht daran was passiert wenn die Eindringlinge / Bereicherer dann in ihren Garten im Pool planschen und das Haus überfallen.
DANN ERST MERKT der Deutsche das es SEIN Problem ist: wenn beim Polizeinotruf die Warteschlange ist . Oder denkt ihr wirklich Fäsers Schlägertrupps schützen eure Häuser ?? Ja geht's noch ?!!
Ich weiß das ich leider Recht habe .
Zuletzt : es ist leicht eine Mehrheit für ein " NEIN , so geht's nicht weiter " zu bekommen. Viel mühsamer wird es dann einen mehrheitsfähigen Weg für ein " WIE geht's denn nun weiter" zu finden
Da hat man bei 10 Köpfen 15 Meinungen.
Mit Ihrer Aussage provozieten sie genau solche situationen.
Dezwegen mein Aufwand hier.
Das ewige herumeiern ermüdet.
Danke.
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Kommentar von KleineViper
Kommentar von F. Lo 11.08.2024 um 10:58 Uhr
"Fühlen sich AfD-Politiker, Ostdeutsche, Grünen-Wähler wohl, wenn sie in Verbindung mit Nazis, Demokratiefeinden, Mittelstands-Zerstörern gebracht werden? Nein."
Mir z.B. ist es völlig egal, ob mich irgendwelche Woken Nazi nennen. Wenn die meinen, mich als Ostdeutsche und AfD-Wählerin beleidigen zu dürfen, mich gar von meinen Ansichten und Meinungen dadurch abbringen zu können, dann sage ich: Jetzt erst recht! Diese Woken outen sich damit in meinen Augen als Undemokraten und welche, die nicht lesen können. Punkt. So einfach ist es.
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Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
@ F. Lo
Ich sehe Punkt 1) gar nicht wesentlich anders und habe diese ins Ungefähre gehende Defintion selber sowieso nicht quatitativ beschrieben. Zumal man nicht nur Zahlen sondern auch sowas wie einen Wirkungsgrad kennen müsste, um die Relevanz zu begründen. „Relevanz“ war hier das richtige Wort. Allerdings ist diese nicht unabhängig von der Empfindlichkeit des Publizisten/in.
Zu Ihrem Punkt 2) ist zu sagen, dass man nicht für andere entscheiden kann, ob sie gemäß Ihrer Formel reagieren oder nicht. Diese scharfrandige (Schein-)Logik halte ich für keine relevante Erkenntnis in gesellschaftlichem Kontext, wo Menschen nicht funktionieren wie ein Computerprogramm.
Zum Beispiel ist von Muslimen bekannt, dass sie sich als Muslime durchaus angeprochen fühlen, auch wenn sich jemand individuell durch einen bestimmten Vorwurf nicht angesprochen fühlen müsste.
Bevor ich auf Ihren langen Text ausführlich eingehe, will ich nur zur Kenntnis geben, dass ich gegen jegliches Sprechverbot und die damit verbundene Bestrafung/Ausgrenzung bin. Es wird mehr Schindluder mit Interpretation des immer enger ausgelegten Gesetzes getrieben als ein Risiko/Schädigung durch freie Rede entsteht. Reden sind keine umgesetzten Taten.
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Kommentar von F. Lo
@ Karl Georg Lempenheimer.
1. Ich würde auch meinen, dass „ein großer Teil“ nicht zwangsläufig mehr als 50 Prozent oder Mehrheit besagt, sondern eben: eine quantitativ relevante Menge, die ins Auge springt.
2. Zur Frage: „Wie fühlen sich Sinti und Roma, zu einem ‚großen Teil‘ zusammengefasst, mit den Statements von Frau Schunke?“ Antwort: Wer sich nicht als angesprochen betrachtet, sicher: nicht gut bis erbost!
NUR: Ist es nicht ein Merkmal des gesamten modernen öffentlichen Diskurses und unser aller persönlicher Weltbilder, dass ziemlich pauschale, hier negative Aussagen über Gruppen getroffen werden, mit denen nicht jedes Gruppenmitglied glücklich ist? Beispiele: SPD-Chefin Esken bezeichnet die AfD als „Nazi-Partei“. (Im ZDF-"Morgenmagazin" bekräftigte die SPD-Bundesvorsitzende ihre Aussagen: „Ich bin der Auffassung, dass die AfD, die sich ja in den letzten vier, fünf Jahren ja noch mal weiter radikalisiert hat, mit dieser Bezeichnung leben muss.“) / Teile der ostdeutschen Bevölkerungen seien für die Demokratie verloren, hat Marco Wanderwitz gesagt. / In einer Kfz-Werkstatt in Schellhorn (Schleswig-Holstein) sollen keine Anhänger oder Parteimitglieder der Grünen mehr bedient werden, hieß es im März bei SAT 1 regional, darauf weise ein Plakat des Fahrzeuglackierers K. B. am Eingang hin. Für ihn seien die Grünen-Sympathisanten „Mittelstands-Zerstörer“. usw. Man könnte beliebig viele andere Zitate anhängen. Fühlen sich AfD-Politiker, Ostdeutsche, Grünen-Wähler wohl, wenn sie in Verbindung mit Nazis, Demokratiefeinden, Mittelstands-Zerstörern gebracht werden? Nein. Streng genommen müssen Sie auf kritische/negative Aussagen zu einzelnen Gruppen verzichten, um bei Teilen der Betroffenen, die sich als falsch beschrieben und in unverschämten Worten diskreditiert empfinden, nicht Unmut bis Depressionen auszulösen. Letztlich lassen sich wohl oft Belege für einzelne Aussagen (in Form von eigenen Erfahrungen, Hörensagen, Medienberichten) finden, ohne dass immer seriöse differenzierte Statistiken vorliegen und erstellt worden sind/überhaupt erstellt werden können.
Genau deshalb ist ja auch Meinungsfreiheit wichtig. BVerfG: „Gegenstand des Schutzbereiches des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG sind Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, da und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können. Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können. Im Einzelfall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile aber nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte.“ (BVerfg 27.08.2019- 1 BvR 811/17 -, Rn. 1-27)
Entscheidend ist also, ob eine legitime Meinungsäußerung möglicherweise sehr emotional und schlecht begründet ist oder es sich um „bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen“ handelt. Das wäre zu unterscheiden und zu prüfen.
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Kommentar von Flik Flak
Anabel Schunke auf der schwarzen Liste?
Ehre, dem Ehre gebührt!
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Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
@Danier Naroon
Ihren Opportunismus habe ich durchaus wahrgenommen. Man soll nichts sagen, damit Sie Ihre Zwecke nicht gefährdet sehen. Nun, das kennen wir ja schon von der Regierung.
Ich finde, man muss seine Sache gut vertreten, dann braucht man auch nicht durchzudrehen. Der Versuch von Unterbindungen zeigt doch nur auf mangelnde Überzeugungskraft, die der Urheber selber verspürt.
Dazu kommen noch ausgedachte Deftigkeiten über Leute, von denen man höchstens drei real getroffen hat, wenn überhaupt länger als 10 Sekunden. Ohne das wirkt's wohl nicht.
Und was Sie aus „großer Teil“ und „Großteil“ schnitzen, das ist doch eher methodisch bei den Woken gelernt als expressis verbis verstanden.
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Kommentar von Danier Naroon
@ Karl Georg Lempenheimer.
Sie und ihr Beitrag sind ein peinlicher Witz und mit ein Grund warum es die " nicht Eigenen" so leicht haben.
Zur 1. Frage , was denn die armen Zigeuner dazu sagen würden?
Ein Großteil ( das erkläre ich Ihnen gleich ) würde laut aufmachen und Hey give me five ! Ausrufen . Zugleich sagen dass dies eine absolut richtige Einschätzung ist ( auch wenn derjenige ein völlig normales Leben führt völlig abseits des Vorgeworfen kennt er genug Bekannte welche dies so halten) . Falls der Zigeuner nicht soo nett ost , würde er trotzdem lachen und sagen :" Ja so ist das du dumme Nazikartoffel . Und NICHTS kannst du dagegen tun !!! Wärend du Kartoffel noch nachdenkt ob deine Aussage wohl ausgewogen genug ist , räumen die Meiningen das Sozialamt leer und wenn dir das nicht schmeckt dann gibt's ein Messer und danach eine Anzeige !".
So das beantwortet Ihre tief mitfühlende erste Frage .
2. Ein Großteil sind mehr als 50% einer Menge. Ein großer Teil können je nach persönlicher Vorliebe auch 3% oder 40% einer Gruppe sein.
Von den Deutschen stammt ein großer Teil (3%) von Mördern ab . ( jetzt können sie auch nochmal nachdenken wie sich so eine Aussage den anfühlt wenn man selbst betroffen ist ....).
Kapiert ? Großteil und ein großer Teil einer Gruppe sind klar von einander zu trennen.
Und wie ich schon am Anfang schrieb : Wer über solcherlei Aussagen meint er hätte endlos Zeit diese abzuwägen hat das Zeitalter in dem wir leben noch nicht erkannt.
Übrigens haben sich die räääächten Franzosen vor einigen Jahren der Zigeuner ohne Pass entledigt indem es ein Zwangsticket nach Rumänien gab !
Gut so.
Jeder Zigeuner der Teil unserer Solidargemeinschaft ist wird ihnen diesen / meinen Zugang bestätigen.
Ps: melden braucht ihr mich nicht. Ich lebe nicht in Deutschland.
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Kommentar von Petra Wilhelmi
Ich kenne Artikel von Frau Schunke als ich vor 2 Jahren noch Achgut las. Wenn sogar diese Frau ins Visier der Justiz gerät, die für mich immer eine Tochter aus höherem Haus war und ein bisschen Schneeflöckchen dazu, dann ist es wirklich ganz schlimm um unser Land bestellt. Was wird als nächstes kommen? Das Ganze ufert aus. Es gibt wahrhaftig keine Meinungsfreiheit mehr. Ich frage mich, wann alle alternativen Medien verboten werden. Ich denke, es ist nicht mehr ob, sondern nur noch wann, falls hier keine Wende um 180 Grad gemacht wird. Ich glaube nicht an die Wende, würde mich aber gern täuschen. Mir kommt das alles allzu bekannt vor. Übrigens, wie ich mal vor ein paar Jahren las, würden das andere zigane Stämme unterschreiben. Es leben hier bzw. in Europa ja nicht nur Sinti und Roma.
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Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
Wenn das so ist, wie beschrieben, kann man m.E. dafür nicht vor Gericht gebracht werden. Ein oder zwei Sätze sind für so etwas Heftiges wie „Verhetzung“ viel zu wenig und vor allem nicht von durchschlagender Wirkung.
Auf der anderen Seite gibt sich Schunke mimosenhaft. Verständlich, dass ihr die juristischen Scherereien viel ausmachen, und das ist auch gar nicht mein Punkt. Aber einmal anders herum gesehen: Wie fühlen sich Sinti und Roma, zu einem „großen Teil“ zusammengefasst, mit den Statements von Frau Schunke? Zumal man für diesen „großen Teil“ auch Zahlen haben sollte, nicht nur eine gefühlte und bei dieser Art von Themen gewohnte Meinung.
Was der Unterschied zwischen einem „großen Teil“ und einem „Großteil“ sein soll, erschließt sich mir nicht. Ein „Großteil“ gesagt, wäre dann vielleicht doch am Rande der Verhetzung aber ein „großer Teil“ nicht?? Auch Heulen verdirbt die klare Sicht.
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Kommentar von Rainer Möller
Der Volksverhetzungsparagraph wurde in den sechziger Jahren gegen die Stimmen der FDP und des liberalen Flügels der CDU beschlossen. Seitden wurde er fünf bis sechs Male verschärft, inzwischen liegen FDP und CDU voll auf Linie. Auch der Kampfbegriff "Antiziganismus" analog zu "Antisemitismus" ist nicht neu. Natürlich führt das dazu, berechtigte Kritik zu unterbinden und Konflikte unlösbar zu machen. Aber: Es ist lächerlich, dafür die Ampel verantwortlich zu machen. Und: eine Journalistin müsste das Problem schon im Vorfeld kennen.
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Kommentar von Marion Sönnichsen
Was mich hier sehr überrascht ist, dass es eine Journalistin trifft, die immer schon gegen die AfD anschrieb. Ich dachte bis dato, solche Leute blieben verschont, da für gewisse politische Kreise nützlich. Da hat sich doch etwas geändert. Der Schutz-Status fällt weg. Mich erinnert dieses Urteil an das „Alles für Deutschland“- Urteil und die anderen Urteile gegen Björn Höcke. So schlimm es auch für Frau Schunke ist, aber solche Urteile machen die „schwarzen Schafe“ in der Justiz für uns Bürger sichtbar. Da Björn Höcke ein sehr bekannter Mensch ist, widmen sich viele Juristen, insbesondere auch Richter, diesem „Alles für Deutschland“-Urteil und beweisen in wirklich brillanten Analysen, wie sehr diese „schwarzen Schafe Urteile“, von Willkür getragene politische Urteile, den Rechtsstaat verhöhnen. Frau Schunke ist leider zu unbekannt, als dass ich solche ausführlichen Analysen durch rechtsstaatliche Richter erwarte wie im Fall Björn Höcke. Macht nichts, wichtig ist, das Gegengift zu nutzen und das heißt Öffentlichkeit suchen. Ich nutze solche Urteile, um jenen in meinem Familien- und Bekanntenkreis, die tatsächlich noch mit dem Gedanken spielen, SPD zu wählen, zu sagen, ihr dürft nie wieder SPD oder die Grünen wählen. Schaut, wohin das führt. Nur dann, und nur dann, tut ihr wirklich etwas für den Erhalt des Rechtsstaates, der Meinungsfreiheit und der Demokratie. Es muss heißen: Einigkeit und Recht und Freiheit und nicht einig Rot/Grün gegen Recht und Freiheit. Es funktioniert, zumindest in meinem Familien- und Freundeskreis. Nie wieder SPD; nie wieder Grüne.
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Kommentar von F. Lo
§ 130 StGB ist wie alle Gesetzestexte interpretationsfähig. Mir fällt beim Lesen des Paragrafen immer spontan ein, dass man „rechte“ Parteivertreter und Wähler/Ostdeutsche in der Öffentlichkeit schon verbal recht drastisch angehen kann, ohne dass der Paragraf anscheinend aufgrund seines Wortlauts greift. Auch Berufsgruppen. Ist „ACAB“ als Polizei-Beschimpfung eigentlich verboten?
Mal unabhängig von der Frage, inwieweit es sich um eine legitime Meinungsäußerung handelt – die nicht „wahr“ sein muss, laut BVerfG sogar „überspitzt“ sein darf –: Meines Erachtens ist das A und O des fraglichen Statements von Frau Schunke das Subjekt „Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern …“. Es scheint doch recht unbestimmt, wie viele und welche Personen als Anzahl und Prozentanteil der Gesamtmenge genau hier deutschland- und weltweit gemeint sind, was „ein großer Teil“ bedeutet. Die interessante Frage wäre, ob (sehr) kritische/negative/rigorose Aussagen über die in § 130 StGB explizit genannten Kreise „unproblematisch(er)“ wären, würde als Formulierung „Ein Teil“/„Ein kleiner Teil …“/„Einige Mitglieder der XY-Gruppe“ damit in Verbindung gebracht. Oder sind harsche Einschätzungen über ausgewählte Gruppen generell verdächtig, weil sie einen „Generalverdacht“, wie es im Politjargon so schön heißt, fördern können?
Und Kritik ist natürlich nicht automatisch Aufstacheln zum Hass bzw. böswillige Verächtlichungmachung. Rein theoretisch könnte man alle denkbaren negativen Äußerungen über Sinti und Roma unter „Antiziganismus“ verbuchen (so wie „Transfeindlichkeit“, „Homophobie“ oder „Fremdenfeindlichkeit“ eng definiert werden können und dann kaum Spielraum für erlaubte Aussagen eröffnen). „Demokratie leben“: „Antiziganismus ist die spezifische Form des Rassismus. Es ist eine historisch entstandene Konstruktion, die sich gegen Gruppen richtet, die als sogenannte 'Zigeuner' wahrgenommen werden und stigmatisiert werden", erläutert Emran Elmazi vom Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. / Die Antidiskriminierungsstelle schreibt: „Danach manifestiert sich Antiziganismus in individuellen Äußerungen und Handlungen sowie institutionellen Politiken und Praktiken der Marginalisierung, Ausgrenzung, physischen Gewalt, Herabwürdigung von Kulturen und Lebensweisen von Sinti und Roma sowie Hassreden, die gegen Sinti und Roma sowie andere Einzelpersonen oder Gruppen gerichtet sind, die zur Zeit des Nationalsozialismus und noch heute als 'Zigeuner' wahrgenommen, stigmatisiert oder verfolgt wurden bzw. werden. Dies führt dazu, dass Sinti und Roma als eine Gruppe vermeintlich Fremder behandelt werden, und ihnen eine Reihe negativer Stereotypen und verzerrter Darstellungen zugeordnet wird, die eine bestimmte Form des Rassismus darstellen.“
So weit, so gut. Das führt immer wieder zum Grundproblem, dass jemand verbindlich festlegen muss, was Stigmatisierung und „verzerrte Darstellung“ einer sozialen Gruppierung ist, was sachliches Aufzeigen von Problemen bzw. eine legitime, wenn auch vielleicht nicht allerorten konsensfähige Meinungsäußerung. Und das ist eben nicht nur eine genuin juristische Frage, sondern es hat im Kern auch damit zu tun, wie man reale politische Verhältnisse wahrnimmt und einschätzt. Es gibt bei vielen Fragestellungen ja schwerlich eine ganz unstrittige „objektive Realität“.
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Kommentar von R.B.
Sehr geehrte Frau Schunke,
natürlich ist es leicht, aus der Perspektive des Nichtbetroffenen Rat zu erteilen. Aber diese Perspektive bietet auch Vorteile. Man ist unbeeinflusst von emotionalen Belastungen.
Zuallererst: Selbstverständlich war Ihr Post eine Meinungsäußerung, die in einem freiheitlichen Staat mit geltenden Grundrechten jederzeit möglich sein muss. Jeder selbständig denkende Mensch erkennt dies leicht.
Nun mein erster Hinweis: Hören Sie auf, einer Chimäre nachzulaufen. In Deutschland gibt es kein unabhängiges Recht mehr. Die Justiz ist inzwischen wirkungsvoll politisch instrumentalisiert. Natürlich gibt es noch integre Richter, die sich bemühen, unabhängig und im rechtsstaatlichen Sinne Recht zu sprechen. Aber die sind (so meine Einschätzung) inzwischen in der Minderheit. Man sollte nicht damit rechnen, das Glück zu haben, an einen solchen zu geraten. Also: Sehen Sie der Realität ins Gesicht und realisieren Sie: Es gibt in Deutschland nur noch politisch instrumentalisiertes Recht, das die Agenda der Überfremdung, der Kulturzerstörung, des Terrors durch Migrantenkriminalität und der Plünderung der Sozialsysteme befördert. Dies zu erkennen, macht es einfacher zu verstehen, was an Ihnen zelebriert und vollzogen wird; dies macht es einfacher, die Sache distanzierter zu betrachten.
Nun zu Ihrer persönlichen, emotionalen, psychischen Situation. Bitte reißen Sie sich mal zusammen, nehmen wieder den aufrechten Gang an und schauen Sie über den Tellerrand! Was Sie da sehen? Sie werden erstmal erkennen, dass es hier nur um Geld geht; um es salopp zu formulieren: um scheiß Geld. Das ist blöd, aber keine Katastrophe. Wissen Sie, was eine Katastrophe wäre? Wenn es jemandem aus der Familie böse treffen würde durch Unfall oder schlimme Krankheit. DAS wäre eine Katastrophe, die maximalen materiellen und psychischen Einsatz rechtfertigen würde. Aber doch nicht Geld zu verlieren! Strafzahlung und Anwaltskosten machen ja kaum einen Kleinwagen aus. Drauf gepfiffen, Frau Schunke, drauf gepfiffen! Machen Sie doch um Himmels Willen allen sadistisch veranlagten involvierten Personen, die Ihnen entgegenstehen, nicht die Freude, daran zu leiden.
Wenn Sie wirklich noch einige Tatkraft haben, beauftragen Sie Ihre Anwälte gegen alle Personen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, die an Ihnen ein Exempel statuieren wollen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu formulieren wegen Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung. Dies sollten Sie aber nicht als Verzweiflungsakt machen, sondern eher aus der distanzierten Freude heraus, auch andere an diesem politischen Exempel teilhaben zu lassen.
Aus dieser persönlichen Haltung heraus wäre es auch (wahrscheinlich nicht nur für mich) interessant, eine Dokumentation dieser Angelegenheit aus Ihrer Hand zu erfahren, inklusive einer stenographischen Mitschrift der Gerichtsverhandlungen. (Zu gern möchte ich wörtlich aus dem Mund des Richters hören, wie man denn eine solche, nun gerichtlich verfolgte, gesellschaftspolitisch relevante Kritik, in der eine soziologisch zu definierende Gruppe eine Rolle spielt, hätte äußern können, ohne vor Gericht zu landen.)
Bitte seien Sie in Zukunft vorsichtig bei der Kritik der gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse. Beachten Sie, dass es in Deutschland gefährlich ist, die aktuelle rot-grüne Politik auch nur ansatzweise zu kritisieren. Je größer der Einfluss ist, den man hat, desto eher wird zugeschlagen. Wie in totalitären Staaten üblich, wird das gesamte Repertoire genutzt: Diffamierung, gerichtliche Strafzahlungen, soziale Vernichtung und Gefängnis (wie man an den Ärzten sehen konnte, die ihren hippokratischen Eid über fragwürdige politische Vorgaben gestellt hatten). Eine offene Kritik der aktuellen politischen Verhältnisse in Deutschland kann man heute nur noch aus dem Ausland wagen (wie z.B. Michael Klein mit science-files aus England).
Ihnen alles Gute!
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Kommentar von Carl Peter
Jim Morrison bezeichnete sich selbst als stellvertretende Existenz, was sich z.B. auch über Taylor Swift u.v.m. sagen lässt - ich zähle z.B. auch Anabel Schunke hinzu, die sozusagen ihren Kopf in die Bühne Öffentlichkeit hält, der dann gleichzeitig als Sende- und Empfangsmast dient.
Das muss man aushalten können, wenn man nicht doch zwischen Schöpfung und Zerstörung vollends aufgerieben wird und einen der Schlag trifft - eine genügend große nach stellvertretenden Existenzen suchende Gemeinschaft kann vor übergroßen Schäden bewahren, wenn man von ihnen angenommen wird.
Da muss dann der Balanceakt zwischen Schaden und Nutzen gelingen, damit man psychisch stabil bleibt.
Im Grab der Masse liegt man naturgemäß eng, aber der Trost der Einsamkeit ist nur für die Wenigsten verlockend - letztendlich sind Adam und Eva die Multiplikatoren, die das Unheil in die Welt tragen.
“Unendliche Liebe ist die einzige Wahrheit - alles andere ist Illusion”
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Kommentar von Alfonso Kerner
Frau Schunke macht so super Arbeit. Deshalb habe ich seit längerer Zeit erwartet, dass man das irgendwann nicht mehr zulässt und ihr Schwierigkeiten machen wird.
Erstaunlicherweise fehlt noch für frühmorgendliche Hausdurchsuchung.
Beim Lesen ihres Textes oben bekam ich Magenkrämpfe, es tut mir sehr weh, obwohl ich selber ja nicht betroffen bin.
Ansonsten: Ich finde es es bisschen makaber, wenn Leute hier in den Kommentaren Frau Schunke auffordern weiter zu machen, Personen, die vermutlich derzeit selber nicht solche Risiken eingehen. Steht man selber in sicherer Entfernung zum Feuer, dann lässt es sich leicht andere auffordern durch das Feuer zu laufen.
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Kommentar von Jarno Olbrecht
Um Recht oder Unrecht geht es schon lange nicht mehr.
Das Journalisten und Oppositionelle mit Klagen überzogen werden, die Werbepartner entzogen oder die Konten und Kanäle gekündigt werden, hat natürlich System. Die Initiatoren des poli-medialen Komplexes wissen natürlich wie gering ihre Chancen oftmals sind. Weil einige Gerichte durchaus noch arbeiten, auch wenn es immer weniger werden. Aber darum geht es gar nicht. Man beschäftigt den Gegner und zwingt ihn in teure Verfahren, um ihn langsam auszubluten. Da sie die Staatsmacht, Banken und Tech Konzerne im Rücken haben, sowie eine Weisungsbefugnis gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, können sie dieses Spiel ewig fortsetzen.
Gleichzeitig dient es als Warnung für jeden der eigene Gedanken hegt, diese für sich zu behalten.
Ich bin schon lange zu dem Schluss gekommen, dass ihr denen mit Wahlen u.ä. demokratischen Prozessen nicht mehr beikommt. Weil sie die Regeln machen und beliebig verändern können. Wenn ihr die loswerden wollt - friedlich natürlich - müsst ihr in großer Zahl auf die Straße, ihnen Arbeitskraft und Kapital entziehen. Ich habe leider irgendwann festgesellt, dass mir die Lust dazu fehlt. Zu wenige Deutsche verstehen was passiert und wohin diese Musterdemokrat*Innen streben. Sowie man den Mund aufmacht, ist man ein Paria und wird ausgelacht, angefeindet und denunziert. Wir sind dann gegangen, weil ich keine Lust hatte, nochmal 40 Jahre zu warten. Dann müsste der Deutsche, vor allem aus dem westlichen Teil des Landes, auch noch die Demokratie verinnerlichen. Und dann auch noch Freiheit und Selbstbestimmung wollen....Das wird in absehbarer Zeit nicht passieren. Zumal diese Leute aus der DDR gelernt haben, wie Bärbel Bohley damals so hellsichtig angemerkt hatte. Bis genügend Bürger aufgewacht sind und auch noch etwas unternehmen, wird es längst zu spät sein. Die Straßen gehören euch schon nicht mehr und wer darauf hinweist, der ist ein Rechtsextremer.
Beachtlich finde ich, wie eine Gruppe von gescheiterten Existenzen, Studienabbrecher*Innen, Hochtstaplern und korrupten Lügnern, ein Land derart unter ihre Knute zwingen konnten. Gegen diese hier waren die DDR Kader ja wirklich hoch gebildet und wirken fast seriös. Der Unterschied zu damals? Die DDR Bürger wussten von welchem Menschen Typus sie beherrscht wurden. Der BRD Bürger geht dagegen in großer Zahl für seine eigene Abschaffung und Ausplünderung auf die Straße.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Meinungsvielfalt ist nicht mehr gewünscht! Das ist schlecht für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
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Kommentar von Theadoro
Frau Schunke, bitte geben Sie nicht auf. Hunderttausende von Menschen stehen hinter Ihnen. Ich kann verstehen und bin voll bei Ihnen, was dieses Schmierentheater mit Ihnen macht. Aber das ist genau die Absicht hinter diesem Vorgehen. Sie sind sprachlich und intellektuell so gut und bringen all diesen Wahnsinn in Deutschland so trefflich sprachlich auf den Punkt, das kann natürlich das Innenministerium im besten Deutschland aller Zeiten nicht zulassen. Wir sind Ihnen für Ihre Kommentare und Einschätzungen sehr dankbar. Falls Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten über den Kopf wachsen, Spendenkonto einrichten.
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Kommentar von John Neumann
Zur Frage von Hans Walter Müller:
Das Instrument der Gegendarstellung gibt es durchaus noch. Ich habe mich auch sehr gewundert, dass davon nicht von den Teilnehmern des Remigrations-Treffens mit Sellner Gebrauch gemacht worden ist.
Der Volksverhetzungs-§ ist heute ein Minenfeld, er ist über die Jahre vielfach verschärft und erweitert worden und schränkt heute die Meinungsfreiheit meines Erachtens zu stark ein - in den USA gibt es so etwas nicht, aber viele andere Ländern haben in den letzten Jahren auch Hate Speech - Gesetze verabschiedet.
Strafbar sind nach § 130 StGB inzwischen praktisch jede deftig formulierte Kritik an Bevölkerungsgruppen oder Nationalitäten sowie viele Vergleiche mit der NS-Zeit (in der Corona-Zeit hat das zu vielen Strafanzeigen und Verurteilungen von Leuten geführt, die nicht wussten dass das inzwischen strafbar sein soll).
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Kommentar von Edlosi
Viel Glück und Erfolg Frau Schunke, für Ihr Leben!
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Kommentar von Hans Walter Müller
Was mich bei falschen Medien-Berichten einmal interessieren würde: Es gab doch früher einmal das Recht auf Gegendarstellung bei Medienberichten. Gibt es das heute nicht mehr bzw. wenn doch, warum wird das nicht mehr genutzt. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da musste die Tagesschau in ihrer Hauptausgabe um 20.00 Uhr Gegendarstellungen veröffentlichen, nachdem sie am Tag oder Tage zuvor eine Falschmeldung brachte. M.W. bestand damals sogar die Verpflichtung, die Gegendarstellung am gleichen Ort, also zur gleichen Sendezeit zu bringen und nicht ggf. irgendwann bei einer Nachtausgabe (oder was akt. möglich wäre im Internet zu posten). Warum gibt es das nicht mehr?
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Kommentar von John Kelsh
Zitat....
"es bedarf kein vergleichen mit der ns-zeit. denn am ende des tages sind alle totalitären regierungen gleich."
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Kommentar von Marcel Best
Ich empfehle dem Gericht einen Ortstermin in Dortmund Ewing, dann sehen die Richter es in Farbe und in Aktion. Nicht zu fassen, was da abgeht. Vom Verfassungsgericht bis runter zum Amtsrichter sind sie auf Linie. Mir wird immer klarer, warum die AFD verboten werden wird, die könnten ja die Demokratie retten.
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Kommentar von Mad Max
Der Unrechtsstaat hat keine Gründe Andersdenkende zu kriminalisieren, er erfindet sie. Das ist nicht neu. Das schrieb schon Alexander Solschenizyn; 'ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.'
Im Übrigen definiert sich der Unrechtsstaat durch hoheitlichen Rechtsbruch. Beispiele zu Hauf. Allein 16a GG und Dublin II genügen als Nachweis.