Maßnahmenkritiker darf Ravensburg montags nicht mehr betreten

Stadtverbot für Ex-Mann von Sahra Wagenknecht

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Die Stadt Ravensburg hat jeweils mit Schreiben vom 17. und 27. Dezember 2021 einem prominenten Corona-Maßnahmengegner das Betreten der Stadt untersagt.

Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Kernstadtbereich Ravensburg.
Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Kernstadtbereich Ravensburg. © Fotos: Ralph Niemeyer

Mit dem ersten Schreiben wurde das „Betretungs- und Aufenthaltsverbot für das Stadtgebiet von Ravensburg“ mitgeteilt für den 20. Dezember 2021. Mit einem zweiten Schreiben wird das Verbot dann erweitert auf alle folgenden Montage bis einschließlich 31. Januar 2022; alexander-wallasch.de liegen die Schreiben in Kopie vor – das Betretungsverbot wird jeweils für die Zeit von 16:00 Uhr bis 23:59 Uhr verhängt.“

Aber um wenn geht es hier konkret, wem gilt hier dieses große Maß an Aufmerksamkeit?

Ralph Niemeyer ist wohl, was man gemeinhin eine schillernde Persönlichkeit nennt, in seinem speziellen Fall noch umgeben von einer gewissen Düsternis, die in seinem politischen Handeln begründet liegt, aber auch ganz konkret in seinem Wirken als Undercover-Finanzberater, was ihm eine Haftstrafe eingebracht hatte. Das allerdings liegt Jahrzehnte zurück.

In den Medien häufiger aufgegriffen wird die Ehe von Niemeyer mit Sarah Wagenknecht. Die beiden waren bis 2013 sechzehn Jahre lang verheiratet.

Ralph Niemeyer erhält beide Schreiben an seinem Wohnort in München von der Polizei überreicht bzw. beim zweiten Durchgang in den Hausbriefkasten eingeworfen. Niemeyer schickt Fotos mit von Polizeimannschaftswagen, die bei ihm auf der Straße stehen, angeblich zu seinem Schutz, nachdem er in München kurz zuvor auf einer Anti-Corona-Demonstration gesprochen hatte.

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Ralph Niemeyer glaubt eher an staatliche Einschüchterungsversuche, aber das kenne er schon länger, das sei besonders intensiv gewesen, als er noch mit Sahra Wagenknecht zusammengelebt hat.

Ralph Niemeyer ist kein Unbekannter in der Corona-Maßnahmenkritik. Auf dem Höhepunkt der Querdenken-Bewegung, als Hunderttausende am 29. August 2020 rund um die Straße des 17. Juni friedlich demonstrierten und dieses „Ballweg-Woodstock“ zelebrierten, war auch Ralph Niemeyer einer der Redner auf der Hauptbühne am großen Stern, Niemeyer sprach direkt nach Ballwegs Stargast Robert Kennedy.

Gegenüber dem Deutschlandfunk sagte Michael Ballweg über Niemeyer: „Wir hatten da ein großes Programm, unter anderem auch mit einem Politiker von den Grünen, aber auch mit dem Ralph Niemeyer, der sich ja selbst eher als Marxist und Humanist bezeichnet.“

T-Online ergänzt, Niemeyer würde eine „verfassungsklärende Versammlung" bei einem Deutschlandkongress vorbereiten. Und „Jungle World“, das Haus- und Hofblatt der linksradikalen Szene erzählt Niemeyers Auftritt in Berlin so:

„Auf der großen Bühne an der Siegessäule forderte am Samstag der von Ballweg geladene Redner Ralph Niemeyer den angeblich noch ausstehenden Friedensvertrag.“

Kurz gesagt, kommt da also einiges zusammen rund um die Sorge um die Einschränkung der Grundrechte unter den verschärften Corona-Maßnahmen der Bundesregierung.

alexander-wallasch.de fragt bei der Stadt Ravensburg nach und bittet um Aufklärung, was es damit auf sich hat, Ralph Niemeyer das Betreten der Stadt zu untersagen.

Eine Sprecherin der Stadt Ravensburg schreibt:

„Die Antworten auf Ihre ersten Fragen lassen sich aus dem Bescheid, den Herr Niemeyer erhalten hat, entnehmen. Die Begründung dafür ist relativ ausführlich. Weitere Auskünfte können wir Ihnen leider aus Datenschutzgründen und aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Niemeyer nicht erteilen.“

Grundsätzlich kann zu den letzten Fragen gesagt werden, dass jeder, der zu einer Versammlung oder einem so genannten "Spaziergang" einlädt und die Versammlung bei der Versammlungsbehörde nicht 48 Stunden vor einer öffentlichen Einladung anmeldet, eine Straftat begeht, die zur Anzeige gebracht wird.

Zu den Abläufen und Ausschreitungen in Ravensburg können Sie sich gerne über die Medien, z. B. die Schwäbische Zeitung oder den SWR informieren, die ziemlich ausführlich darüber berichtet haben.“

Niemeyer kommentiert das so: Er wurde zwar als Redner angefragt und hätte zugesagt, aber natürlich unter der Bedingung, dass die Versammlung genehmigt wird.

Auszug aus dem Bescheid gegen Ralph Niemeyer der Stadt Ravensburg.
Auszug aus dem Bescheid gegen Ralph Niemeyer der Stadt Ravensburg. © Fotos: Ralph Niemeyer

Allerdings ist ein „Spaziergang“ von der Sache her nun einmal etwas Subversives, die Anmeldung eines solchen würde der Idee eines zivilen Ungehorsams grundsätzlich widersprechen.

Im ersten Schreiben wird Niemeyer aufgefordert, „zur Gefahrenabwehr (…) unverzüglich „seinen Aufruf zur Teilnahme zurückzunehmen“ und dies auch über seine Kommunikationskanäle entsprechend mitzuteilen.

Tatsächlich hatte Niemeyer den Aufruf geteilt, auch seine Anwesenheit bekundet („Ich werde auch da sein“). Gegenüber alexander-wallasch.de erklärt er, dass er sofort nach Zustellung des ersten Schreibens durch die Münchner Polizei an der Haustür die kommentierte Weiterleitung gelöscht hat. Mehr könne er auch nicht tun, sagt Niemeyer, er könne ja nicht zum Löschteufel anderer werden.

Sollte Ralph Niemeyer dennoch zu den Verbotszeiten Ravensburg betreten, also gegen die Verfügung verstoßen, wird gegen ihn ein Bußgeld bis zu 5000 Euro verhängt.

„Für den Erlass dieser Verfügung“ heißt es weiter, „wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro festgesetzt.“

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Die Stadt Ravensburg begründet ihre Entscheidung ausführlich. So wäre keine Versammlung angemeldet worden. Niemeyer handele also rechtswidrig, heißt es, „da das Durchführen einer Versammlung oder Aufzuges unter freiem Himmel ohne Anmeldung eine Straftat ist.“

Und weitere durchschlagende Sätze stehen da über Niemeyer:

„Um solchen Rechtsverstößen vorzubeugen, die Allgemeinheit vor Ihnen zu schützen und um sie zu einem Umdenken zu bewegen, ergeht nun gegen Sie dieses Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den oben genannten Bereich in Ravensburg.“

Rechtsgrundlage dafür ist laut Schreiben der Stadt §30 Abs.2 PolG https://dejure.org/gesetze/PolG/30.html.

Ganz konkret heißt es weiter, Niemeyer stelle eine Gefahr „für die öffentliche Sicherheit“ dar. Das Stadtverbot wäre das „mildeste Mittel“ um weitere Störungen seinerseits auszuschließen, heißt es.

Ralph Niemeyer kommentiert das alexander-wallasch.de gegenüber so:

„Das ist DDR-Niveau. Dort gab es auch solche Verbote, die auf ähnliche Art durch die Stasi mitgeteilt wurden. Ich erinnere hier nur an das Berlinverbot in der DDR. Meines Wissens nach gab es Vergleichbares in der Bundesrepublik so zuvor nicht.“

Die Stadt Ravensburg schreibt ihm: Der Vollzug wird sofort angeordnet.

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