Katrin Göring-Eckardt, die graue Eminenz der Grünen, twittert nicht mehr auf X, seit sie sich halbherzig und erst auf massiven öffentlichen Druck hin dafür entschuldigte, sich rassistisch gegenüber weißen Deutschen geäußert zu haben. Göring-Eckardt schrieb nach dem Spiel Deutschland gegen Ungarn:
„Stellt euch kurz vor, da wären nur weiße deutsche Spieler“
Bemerkenswert an der Rezeption zu dieser rassistischen Entgleisung von Göring-Eckardt war unter anderem auch die Behauptung, es könne gar keinen Rassismus gegen Weiße geben.
Selbst der regierungsnahe Spiegel konnte es kaum fassen. Kolumnisten Samira El Ouassil – stellt Euch kurz vor, es gäbe beim „Spiegel“ nur Reporter mit deutschen Namen – wirft Göring-Eckardt vor, sie mache mit ihrem Tweet Spieler zu „Integrationsmaskottchen“.
Heute dann eine Meldung der „Bild“ zu einem durchaus vergleichbaren Thema. Nicht nur in der Fußballmannschaft, auch in der Verwaltung wollen die Ampel-Politiker noch zu viele Weiße entdeckt haben oder präziser: zu wenig Menschen mit Migrationshintergrund bzw. wie es auch heißt: „Personen mit Einwanderungsgeschichte“.
Die Zeitung titelt: „Geheimplan aus Innenministerium – So will Faeser immer mehr Migranten zu Beamten machen!“ Hier wollte die Redaktion offenbar bewusst mit dem Correctiv-Begriff „Geheimplan“ spielen. Aber geheim ist an diesem Plan so gut wie nichts, wie hier gleich zu lesen sein wird.
Konkret soll es um eine 22-seitige Leitungsvorlage zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Stand 17. Juni) gehen. Darin geht es laut „Bild“ um die „Stärkung der Teilhabe von Personen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung“. Oder kürzer: Ein Bundespartizipationsgesetz.
Das allerdings ist alles andere als eine Erfindung der SPD-Innenministerin Nancy Faeser. Denn es wird seit Jahren – nein seit Jahrzehnten – diskutiert und ist der CDU-geführten Merkel-Regierung zuzuschreiben. Nancy Faeser will jetzt lediglich mit einem Gesetzesentwurf konkretisieren, was eine CDU-geführte Regierung schon lange auf den Weg gebracht hat.
Der Entwurf sieht unter anderem vor:
„Jede Ausschreibung hat den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte ausdrücklich erwünscht sind.“
Das ist die rechtssichere Umschreibung der Idee, dass Deutsche mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung zu bevorzugen seien.
Zusätzlich sollen regelmäßig Mitarbeiterbefragungen stattfinden, ob es auch tatsächlich mehr Deutsche mit Migrationsgeschichte in die Amtsstuben geschafft haben. Denn eines ist auch klar: Der Migrationshintergrund ist nirgends vermerkt, er muss also via Selbstauskunft abgefragt werden.
Und da ist man dann wieder direkt bei Angela Merkel angekommen, die einmal nach 2015 zum Migrationshintergrund in etwa sagte, dass doch strenggenommen jeder Mensch einen habe. Aber wenn dem so sei, wie gedenkt Frau Faeser diesen konkret abzufragen?
Schon 2007 hielt die CDU-Kanzlerin auf einem Kongress namens „Diversity als Chance“ eine Rede zum einjährigen Jubiläum einer „Charta der Vielfalt". Merkel lobte als Schirmherrin der Initiative, dass bereits zweihundert Unternehmen und öffentliche Einrichtungen besagte Charta unterzeichnet hatten.
Merkel beklagte damals, dass, was auf europäischer Ebene geplant sei, sich noch zu oft mit den Rechtssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten kreuze. Und die Kanzlerin befand:
„Wenn der gesellschaftliche Wille zu mehr Chancengleichheit nicht vorhanden ist, wenn die Einstellung dazu nicht vorhanden ist, wenn die Haltung dazu nicht vorhanden ist, dann wird das nur sehr schwer umzusetzen sein.“
Schon damals vor 17 Jahren nannte Angela Merkel Zahlen:
„Jedes dritte Kind unter sechs Jahren in Deutschland kommt aus einer Zuwandererfamilie. In vielen deutschen Großstädten liegt die Einschulungsrate von Kindern aus Migrationsfamilien inzwischen bei 50 Prozent. Das wird unsere Gesellschaft verändern oder verändert sie bereits.“
Und Merkel erwähnte damals noch etwas Bemerkenswertes, dass direkt korrespondiert mit dem rassistischen Tweet von Göring-Eckardt von vor wenigen Tagen:
„Es hat sich zum Beispiel gezeigt, dass, je vielfältiger die Belegschaft eines Unternehmens ist, das Unternehmen umso leistungsfähiger und robuster ist.“
Die Erklärung von Merkel liest sich auf verstörende Weise biologistisch und darwinistisch:
„Eigentlich spricht auch alles, was wir wissen, dafür. Wir sprechen zum Beispiel über Biodiversität. Unsere Lebensumwelt ist am stabilsten, am robustesten, wenn sie möglichst viele Pflanzen und Tiere umfasst, weil aus der Summe der verschiedenen Eigenschaften immer ein sehr stabiles Gebilde erwächst. Genauso ist das mit uns Menschen.“
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Aber was heißt das genau übersetzt? Es ist geradezu gruselig, denn entweder war es nur so dahingeschwätzt. Oder hat Merkel schon 2007 darwinistisch propagiert, dass sich die Völker hin zu einer Superrasse vermischen sollen, weil diese „am stabilsten und robustesten“ sei?
Aber warum dann in der Biologie so eine große Sorge vor invasiven Arten?
Weiter befand Merkel 2007: „Europa ist der Kontinent der Toleranz. Die Toleranz ist die Seele unseres Kontinents.“ Zehn Jahre später wird die CDU-Kanzlerin diese angebliche Toleranz auf eine harte Probe stellen.
Die Initiatoren der Charta waren damals übrigens nicht etwa irgendwelche sich an Merkel heranwanzenden grün-woken Ideologen, sondern Daimler, Deutsche Bank, Deutsche BP und die Deutsche Telekom. Oder waren es schon grün-woke Ideologen an der Spitze dieser Unternehmen?
Zurück zu Nancy Faeser und dem „Geheimplan“ von „Bild“, wonach immer mehr Migranten zu Beamten gemacht werden sollen. Für Berlin ist das alles nichts Neues.
Man kann feststellen, dass der Vorläufer von Faesers Gesetzesentwurf ein 2010 entstandenes Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) war. Berlin war damals das erste Bundesland, das ein solches Gesetz verabschiedete.
Nochmal sieben Jahre später, 2017, fand die erste Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen statt. Auf dieser Konferenz wurde die AG Bundespartizipationsgesetz (AG BPartG) ins Leben gerufen. Merkel hatte wenige Wochen zuvor ihre vierte Amtszeit in Koalition mit der SPD begonnen, nachdem Merkels grüner Wunschkoalitionär bei den Jamaica-Verhandlungen in letzter Minute von der FDP vereitelt wurde.
Das PartMigG (Partizipation in der Migrationsgesellschaft mit dem Partizipationsgesetz) wurde am 17. Juni 2021 im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet. Und im Juli 2023 wurde eine Fachstelle für eine Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration etabliert.
Die Fachstelle hat es sich zur Aufgabe gemacht, durchzusetzen, dass Menschen mit Migrationshintergrund bei der Besetzung von Stellen in besonderem Maße berücksichtigt werden. Auch sollen verbindliche Regelungen geschaffen werden, damit bei Stellenausschreibungen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt geworben und angesprochen werden können. Zudem soll In jedem Berliner Bezirk ein Migrationsbeirat gesetzlich verankert werden.
Wenn Nancy Faeser also heute mit einem Entwurf zu einem Bundespartizipationsgesetz um die Ecke kommt, dann hat dieser Entwurf einen jahrzehntelangen Vorlauf, der auch auf vier CDU-geführte Merkel-Regierungsperioden zurückzuführen ist. Und von Anfang an war hier mit Daimler und anderen deutschen Großunternehmen auch die Industrie involviert.
Aber nicht nur die Idee einer staatlich gelenkten Partizipation, auch die Massenzuwanderung selbst ist nicht als Naturkatastrophe über Deutschland hereingebrochen, sondern wurde sorgsam orchestriert.
2015 jubelte der damalige Chef von Daimler, Dieter Zetsche, im besten Fall könne diese Massenzuwanderung „eine Grundlage für das nächste deutsche Wirtschaftswunder werden - so wie die Millionen von Gastarbeitern in den 50er und 60er Jahren ganz wesentlich zum Aufschwung der Bundesrepublik beigetragen haben“.
Das Wirtschaftswunder ist ausgeblieben, die Migranten sind geblieben. Viele von Ihnen haben später die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und sollen jetzt Beamte werden. Dafür allerdings brauchte es bisher eine fundierte Ausbildung um der Verantwortung und den fachlichen Herausforderungen gerecht zu werden.
Wie soll das gelöst werden? Die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz fasste am Donnerstag einen Beschluss, der prima dazu passen könnte:
Bei der beruflichen Qualifikation sollen anstelle lästiger formeller Vergleiche Kenntnisprüfungen treten. Und das soll nicht etwa nur für Tischler und Elektriker gelten, sondern auch für Ärzte: Hier soll eine Kenntnisprüfung zum Regelfall werden anstelle komplizierter Anerkennungswege von Ausbildungspapieren.
Also wozu jemanden, der kaum die Eignung mitbringt, noch umständlich zum Fachbeamten ausbilden, wenn der angibt, schon in Syrien oder Afghanistan für den Staat gearbeitet zu haben? Und was er da so gemacht hat, kann er bequem in einer Kenntnisprüfung nachweisen. Wie auch immer die aussehen mag in diesem, wie es Steinmeier und Habeck bezeichnet hatten: besten Deutschland aller Zeiten.
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Kommentar von Marcus Thiemann
Die Vorbereitungen eines Bürgerkriegs laufen offenbar auf vollen Touren.
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Kommentar von Perry Moppins
Für mich ist das das Gesicht eines Mannes, nicht einer Frau. Sagt was ihr wollt, ich bleibe dabei.
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Kommentar von Palmström
Es hat das Leistungsprinzip zu gelten. Daran gibt es nichts zu deuteln. Die nächste Regierung wird sowieso den Apparat verschlanken müssen. Völlig überflüssig diese Gedanken.
Wobei ich davon ausgehe das die Ampel abgeschaltet wird.
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Kommentar von Schwar Zi
Wunderbar, das ist meine Chance für den Öffentlichen Dienst! Nachweisbar ist meine Mutter im Winter 1944/45 hier her gekommen, hier lernte sie meinen Vater kennen. Dieses Gesetz hätte schon viel früher kommen können.
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Kommentar von F. Lo
„Jede Ausschreibung hat den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte ausdrücklich erwünscht sind.“ Und Bewerbungen von Personen ohne eher nicht so willkommen sind (was die logische Konsequenz ist)? Das dann bitte auch schreiben. Es gibt keine offizielle juristische Grundlage, um den Anteil von Migranten in der Bundesverwaltung systematisch und zielgerichtet zu erhöhen. Auch keine überzeugende Begründung, warum Migrantenquoten, darauf läuft das Ganze hinaus, auf jeden Fall sein müssen. Außer Forderungen der einschlägigen Verbände nach „Teilhabe“. Und der politischen Forderung, überall „Vielfalt“ zu realisieren.
Alle vorgegebenen Quoten verstoßen gegen Art. 3 GG. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Mal abgesehen davon, dass man fragen muss, wie genau die ins Auge gefassten „Personen mit Einwanderungsgeschichte“ definiert werden (müssen sie in der Zielsetzung nach Ländern differenziert werden, entsprechend ihres bevölkerungsstatistischen Anteils? Darf man mit eingewanderten Eltern argumentieren?): Hier dürfte ein methodischer personalpolitischer Kniff helfen. Bei der Auswahl von Bewerbern werden migrantische und nichtmigrantische Personen als exakt gleich qualifiziert eingeordnet – und dann wird eben dem migrantischen Bewerber „bei gleicher Qualifikation“ der Vorzug gegeben. Man muss ja jemanden auswählen. Das wäre zwar immer noch eine Bevorzugung, aber eine formal „nicht so schlimme“, diskretere. Theoretisch könnte man natürlich auch die ausländischen Sprachkenntnisse und „kulturelle Kompetenz“ bezogen aufs Ausland von migrantischen Bewerbern als Höherqualifikation bewerten, als Alleinstellungsmerkmal, damit im Einwanderungsland auch Kunden, die nicht gut Deutsch sprechen, verstanden werden und bedient werden können.
Aber, wie oben im Text bereits angemerkt, kann die Einwanderungsgeschichte wohl nicht immer objektiv geprüft werden, ebenso wenig die schulische und berufliche Laufbahn im fremden Land, wenn der Lebenslauf nicht nur in Deutschland stattfand, man muss sich auf Angaben der Bewerber verlassen.