Dieses Urteil ist bahnbrechend, wenn auch im negativen Sinn! Das Bayerische Oberste Landesgericht hat jetzt ein Urteil gegen einen 62-Jährigen bestätigt, der auf Facebook eine Grafik mit Reichsadler und Sonnenblume veröffentlichte. Der Mann schrieb dazu:
„Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“.
Interessant ist hier, dass die Bestrafung des Postings als Verharmlosung des Holocaust automatisch zu einer gerichtsfesten Verharmlosung der Grünen geworden ist.
Das Bayrische Oberste Landesgericht hat die Strafe von 60 Tagessätzen zu 60 Euro gegen den Mann bestätigt und eine Revision damit zurückgewiesen.
Viel spektakulärer in seiner Tragweite ist allerdings die Urteilsbegründung des Kulmbacher Amtsgerichts: Demnach sei die Behauptung, die Grünen seien Nazis, aufwieglerisch und könne real dazu führen, dass tatsächlich Deutsche sich aufgerufen fühlen könnten, eine schon bestehende, eine kommende oder sich ankündigende grüne Naziherrschaft gewalttätig entgegenzutreten.
Unausgesprochen bleibt, ob das Gericht hier einen direkten Bezug zum Widerstandsrecht formulieren wollte. Das Amtsgericht schrieb wörtlich, dieses Posting habe die Kraft, die Bevölkerung aggressiv zu emotionalisieren „und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei“ zu wecken. Ein solches Unrecht motiviere dazu, „gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen“.
Und weiter heißt es da, wie „Welt“ zitiert:
„Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, auch gewaltsam gegen die Parteimitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime ‚Widerstandskämpfer‘ gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakte gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden.“
Der Begriff „Widerstandskämpfer“ legt hier nahe, dass das Gericht sehr wohl das Widerstandsrecht im Sinne hatte. Nur eben in einer negativen Auslegung. Was dieses Urteil dann allerdings so spektakulär macht, ist der Umkehrschluss!
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Denn wenn beispielsweise der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Mitglieder der AfD pauschal als „Nazis“ bezeichnet und damit straffrei bleibt oder bleiben sollte, dann bedeutet das nach Auslegung des Kulmbacher Amtsgerichts – hier bestätigt vom Bayerischen Obersten Landgericht – nicht weniger, wenn man dem Gericht folgt, als dass Lars Klingbeil und eine ganze Reihe weiterer Protagonisten des polit-medialen Komplexes direkt und sofort hinter Gitter gehören. Dann jedenfalls, wenn sich die Annahme bestätigt, dass auch hier eine Rechtsanwendungsgleichkeit besteht.
Bedenkt man dazu, dass die SPD und die Grünen enge Verbindungen zur gewaltbereiten und gewalttätigen Antifa unterhalten, dann kann man hier davon ausgehen, dass die Nazi-Beschimpfung eines Lars Klingbeils und anderer bereits auf eine schlagkräftige Truppe trifft, die exakt das durchführen, was die bayrischen Gerichte hier einem Verbot des Vergleichs der Grünen mit Nazis zugrundelegen: Eine Legitimierung des Bürgers, gewaltsam gegen die Parteimitglieder der AfD vorzugehen.
Von der AfD ist Vergleichbares nicht bekannt: Es gibt keine mit der linksextremistischen und gewaltbereiten Antifa vergleichbar organisierte rechtsextreme Schlägertruppe, die etwa mit der AfD kooperiert.
Noch bedenklicher und immer noch im Sinne der Rechtsanwendungsgleichkeit wird es dann, wenn die Generalstaatsanwaltschaft München auf „vielfältige Angriffe“ gegen Grünen-Politiker in der Vergangenheit hinweist. Denn mit Blick auf die seit Jahren und ausweislich der Statistiken umfangreichen „vielfältigen Angriffe“ gegen AfD-Politiker und andere Konservative und Rechte ist damit ist eine Art Präzidenzfall geschaffen worden, die Leute wie Klingbeil und andere entlang dieses Urteils in echte Schwierigkeiten mit dem Rechtsstaat bringen könnte.
Wenn Gegner der Grünen „aus dem rechtsradikalen Spektrum“, wie vom Gericht festgestellt, immer wieder die Behauptung verbreiten, es gebe Ähnlichkeiten zwischen den Grünen und den Nationalsozialisten, wie ist es dann mit diesem Tsunami an Vorwürfen einer Ähnlichkeiten zwischen der AfD und den Nationalsozialisten aus den vergangenen zehn Jahren?
Sollte dieses Urteil Bestand haben, dann kann es zu einem an beiden Kanten angeschärften Bumerang werden. Denn es bestätigt indirekt vor allem eines:
Die Bürger könnten sich von der linken Hetze gegen die AfD legitimiert sehen, auch gewaltsam gegen die Parteimitglieder der AfD vorzugehen. Durch eine billigend von Grünen, der SPD und anderen erzeugte Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die AfD ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime „Widerstandskämpfer“ gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakten gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden.
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Kommentar von Rolf Oetinger
Erinnern Sie sich an das Plakat auf der Demo in Aachen "AfDler töten". Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen selbstredend eingestellt.
Haben wir zweierlei Recht?
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Kommentar von Evmarie Naumann
Rechtskeule: Wer grün-ernannte "Trusted Flaggers" kritisiert, ist "rechts"
https://www.youtube.com/watch?v=-lGcRbRpx9E
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Kommentar von Thomas Schöffel
Soso. Jeder Linke darf jeden, den er nicht mag, als Nazi bezeichnen, aber die anderen dürfen das nicht? War da nicht mal im Gesetz irgendwas damit, daß alle vor dem Gesetz gleich sind?
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Kommentar von winfried klemm
Ich lese im Kommentar, das der Nationalsozialismus gar nicht National war - sollte man wirklich nicht sagen - sonst fällt noch die Verbindung - Hanfstengel - Warburg - Schiff auf.
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Kommentar von winfried klemm
Können Sozialisten auch Grüne sein? Waren die alten Nationalsozialisten Grüne? Können die Zerstörer einer Gesellschaft, dies nicht mit einer grünen Ideologie tun?
Futterte der Adolf früher nicht Grünzeug?
Man stelle sich nur vor, er wäre damals Moslem geworden?
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Kommentar von August Klose
Grüne sind natürlich keine Nazis. Sie sind Grüne, das ist schlimm genug.
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Kommentar von Felix Diller
@Joachim Datko 👍
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Kommentar von Jürgen Frohwein
Wie oft hätten Gerichte jetzt für die AfD oder deren Politiker mit dieser hanbüchenen Begründung entscheiden müssen!
Zitat Danisch: "Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten."
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Kommentar von Stefan Wietzke
@Bernhard Kopp von Brackel
"Es erscheint unsinnig die Gruenen als "Nazi" zu beschimpfen."
Tatsächlich ist der Vergleich der Grünen mit den nationalen Sozialisten (die zwar Sozialisten, aber keineswegs "national" waren) schlicht eine sachliche Feststellung.
Denn ideengeschichtlich basieren beide Ideologien auf demselben Fundament das sich bis tief ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen lässt.
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Kommentar von Carl Peter
Für mich war früher ein Nazi, der sich tätlich dagegen gewehrt hat, als Nazi bezeichnet zu werden - man durfte nur sich selbst so nennen und von Aussen betrachtet fühlte sich ein Nazi beschimpft, wenn man ihn so nannte.
In dem Gerichtsurteil sehe ich da verbogene Parallelen.
Ist es vorauseilender Gehorsam gegenüber der angenommenen Dummheit der Bevölkerung, wenn das Gericht davon ausgeht und sogar feststellt, dass die Dummheit der Bevölkerung inzwischen so groß ist, dass sie tätlich dagegen vorgehen würde, selbst als Nazis bezeichnet zu werden?
Oder hat das Gericht eine Gefahr darin gesehen, dass der Bürger in seiner abgenommenen Dummheit den Begriff Nazi garnicht mehr einem Nazi zuordnen kann - oder einen Holocaust einem Holocaust?
Das ausgespochen dämliche Posting des belangten Bürgers scheint dem Gericht gefährlich genug, dass sie daraus eine Art Orwellsches Gedankenverbrechen kreiert haben, das eben auch nach Orwell das "Staatswohl" gefährden kann - allerdings ist dann die geringe Bestrafung äußerst lächerlich.
Das Gericht traut dem Orwellschen Komplex wohl selbst noch nicht über den Weg.
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Kommentar von Bernhard Kopp von Brackel
Es erscheint unsinnig die Gruenen als "Nazi" zu beschimpfen. Tatsächlich sind sie Klima-/Oekosozialisten, die wegen ihrer emotional-populistischen Breitenwirkung für Umwelt- und Klimaschutz dem Land mehr geschadet haben als alles sonst seit 1949. Die Investitions-/Verschuldungs-/Subventionsneigung führt unvermeidbar in eine staatliche Kommandowirtschaft, die ebenso unvermeidlich in eine wirtschaftliche und politische Zwangswirtschaft führt, die mit FDGO und sozialer Marktwirtschaft nichts mehr gemein hat.
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Kommentar von .TS.
Doppelmoral ist ein deutliches Erkennungsmerkmal totalitärer Regime.
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Kommentar von Joachim Datko
Es ist einfach! Man braucht nur sachlich zu bleiben. Ich wünsche der AfD, dass sie die Diffamierungen kommentarlos links liegen lässt.
Die AfD schwimmt auf einer Erfolgswelle. Sie ist innerhalb kürzester Zeit zur beliebtesten Partei nach der CDU/CSU geworden.
In Österreich hat sich die FPÖ bei der Nationalratswahl an die Spitze gesetzt. Das Ziel der AfD sollte es sein, bei der Bundestagswahl zu gewinnen. Es geht daher nur darum, die massive Einwanderung immer wieder zu kritisieren und die Auswirkungen anzuprangern. Irgendwelche Scharmützel mit der politischen Konkurrenz sind kontraproduktiv.
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker