Tatsächlich muss man es exakt so nennen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein Urteil des Oberlandesgericht Dresden (OLG) bestätigt hat, wonach ein wehrfähiger Ukrainer an sein Heimatland ausgeliefert werden kann, obwohl der Mann aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert hatte. Im Prinzip ein Grundsatzurteil für 200.000 weiterer Fälle.
Laut BGH sei die Kriegsdienstverweigerung kein Auslieferungshindernis, wenn der betreffende Staat völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und der Betroffene deshalb mit der Einziehung zum Militärdienst rechnen muss (AZ: 4 Ars 11/24).
Das mag theoretisch sogar asylrechtlich vertretbar sein, aber gleichzeitig spielt die grün-rote Bundesregierung eine wesentliche Rolle darin, immer noch mehr Waffen in die Ukraine zu liefern und seit Jahren einen Verhandlungsfrieden aktiv zu behindern. Auch die Ampel-Regierung hat auf einen Sieg über Putin-Russland gesetzt. Dafür sind bislang hunderttausende junge Männer auf beiden Seiten gestorben. Das ist die unmittelbare deutsche Verantwortung!
Gilt das auch für russische Wehrpflichtige? Schiebt man russische junge Männer auch nach Russland ab, um von dort aus gegen die Ukraine zu kämpfen? Oder zur Verdeutlichung maximal zugespitzt: Haben von den Nazis nicht besetzte Staaten wehrpflichtige Deutsche nach Hitlerdeutschland abgeschoben, anstatt ihnen Asyl zu gewähren? Gibt es einen gerechten Krieg, der faktisch Todesurteile rechtfertigt?
Das BGH stellt fest: Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gilt nicht uneingeschränkt. Das Grundgesetz und auch die Europäische Menschenrechtskonvention stünden einer Auslieferung nicht entgegen.
Deutsche Juristen, die wohl eher ihre Keller zumauern, als dort einen dieser todgeweihten Ukrainer zu verstecken.
Zwischen Todesurteil und grünen Öko-Sandalen: Beinahe zeitgleich hat das BGH noch ein weiteres Urteil gefällt: „Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen“.
Verkürzt zusammengefasst hat das BGH sein Urteil auch damit begründet, dass im Falle eines Angriffs gegen Deutschland das Recht auf Wehrdienstverweigerung über eine massive Verkürzung des Grundrechtsschutzes eingeschränkt sei.
Das BGH schreibt dazu in seinem Urteil:
„Dabei erscheinen sogar weitergehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar.“
„An diesen Maßstäben gemessen, steht die im ersuchenden Staat drohende sanktionsbewehrte Heranziehung eines Verfolgten zum Kriegsdienst mit der Waffe, den dieser aus Gewissensgründen ablehnt, seiner Auslieferung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn sein um Auslieferung ersuchendes Heimatland völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung deshalb nicht gewährleistet.“
Es käme nach den im Auslieferungsverkehr geltenden Maßstäben auf Abweichungen beider (Red.: deutsche und ukrainische) Rechtsordnungen im Einzelnen nicht an. Es bräuchte zur Beantwortung der Vorlegungsfrage auch nicht geklärt werden, unter welchen außerordentlichen Umständen im Einzelnen und mit welchen möglicherweise auch dann noch gebotenen Abstufungen solche Einschränkungen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland allein denkbar sein könnten, so das BGH weiter.
Der betroffene Ukrainer, welcher im Mittelpunkt des Verfahrens steht und jetzt ausgeliefert wird, wird weiter in Haft gehalten. Diese „Abschiebehaft“ wird für ihn faktisch zur Todeszelle, während hunderttausende illegale und ausreisepflichtige syrische und afghanische Zuwanderer sich in Deutschland frei bewegen können, weil eine grün-rote Bundesregierung es konsequent verweigert, entsprechende Haftplätze zu schaffen.
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Aber für Kanonenfutter würden diese grünen Henker wohl noch ihre Keller als Haftplätze zur Verfügung stellen.
Parallel eröffnet die Ukraine gemeinsam mit der Bundesregierung Behörden in Deutschland, die auch in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen jeden einzelnen Wehrpflichtigen die Pistole auf die Brust setzen. Ministerin Faeser verdingt sich als Feldjäger und Henker in Personalunion.
Seitenlang argumentiert das BGH, warum es in Ordnung sei, einen jungen Mann aus der Ukraine von Deutschland aus an die Front in den sicheren Tod zu schicken. Oder zu deportieren. Denn wie anders soll man es nennen, wenn am Ende einer zwangsweise angeordneten Reise der fast sichere Tod wartet?
Im Wortlaut der deutschen Juristen:
„Lässt sich nach dem Vorstehenden weder dem Grundgesetz noch der Europäischen Menschenrechtskonvention oder dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Kriegsdienstverweigerungsrechts auch im Verteidigungsfall entnehmen, ist es der Bundesrepublik Deutschland nach den eingangs genannten Maßstäben verwehrt, die kriegsbedingte Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts im ersuchenden Staat als unüberwindbares Auslieferungshindernis zu betrachten.“
Eine ganze Reihe von prominenten Vertretern auch der Neuen Medien befürworten diese Auslieferung in den Tod. Sie alle kann nur Verachtung treffen. Wenn rechts oder liberal-konservativ oder was auch immer bedeutet, dass man blutrünstig und mit gefrorenem Herzen durch die Welt läuft, dann kann nur vollumfängliche Verachtung die Antwort auch für diese Kollegen sein.
Das BGH unterlässt es nicht einmal, „moralisch“ zu argumentieren.
„Der in der Sanktionierung einer alternativlosen Heranziehung zum Wehrdienst von ihm nunmehr angenommene Eingriff in die Gewissensfreiheit ist aber der Rechtfertigung nach Art. 9 Abs. 2 EMRK zugänglich. Die Gewährleistung kann mithin Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“
Jetzt und heute ist es Zeit, wieder Menschen im Keller zu verstecken. Wer Mensch ist, begibt sich in Gefahr, sich als Mensch zu erkennen zu geben.
Persönlicher Nachtrag: Meine Frau sagte gerade zu mir, ich solle mich doch nicht so furchtbar aufregen. Jetzt frage ich Sie: Worüber soll ich mich sonst aufregen, wenn nicht darüber, dass hier Menschen deportiert und in den Tod geschickt werden?
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Kommentar von christian krull
es riecht im ländle unangenehm nach volksgerichtshof bzw. nach filbinger und konsorten. der große brecht schrieb seinerzeit: ...Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch".
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Kommentar von Joa Falken
Für die Wehrdienstverweigerung ist es nicht ausschlaggebend, ob man selber dem Risiko ausgesetzt ist, im Gefecht zu sterben. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Bereitschaft besteht, einen anderen zu töten, um das eigene Land bzw. die eigenen Truppenteil zu verteidigen ("Kriegsdienst mit der Waffe").
Im übrigen gibt es auch in der ukrainischen Armee keine "Sicherheit", im Kampf umzukommen.
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Kommentar von David Mattas
Skandalurteil..! Wir füttern hier Syrer und Afghanen durch , von denen es massenhaft Extremisten und Islamisten gibt und gleichzeitig sollen Ukrainer an der Front verheizt werden , die hier Schutz gesucht haben..? Oder junge Russen..? Dieses Land und seine verlogene Doppelmoral sind einfach widerlich .
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Kommentar von Günter Meinikheim
Der BGH und auch das BVerfG entwickeln sich meiner Meinung nach immer mehr in Richtung Reichsgericht des 1000 jährigen Reiches bzw der Deutschen "Demokratischen" Republik. Man kann dies vielleicht ändern am Sonntag, wenn man die Blauen wählt, die einzige Alternative zum deutschen Parteien-Verbund der Blockparteien! Recht wird oftmals nicht mehr gesprochen, sondern nach dem Willen dieses Verbundes gemacht (Unsere Demokratie).
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Kommentar von Thomin Weller
Begeht der BGH mit der Aussage eine politische Geschichtfälschung?
"wenn der betreffende Staat völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird."
Es wurden in der Ukraine seit 2014 tausende Menschen, vorzugsweise russische willkürlich mit militärischen Waffen getötet.
Sogar mit deutscher willigen Unterstützung.
Nicht nur Ziehsohn Klitschko der Konrad Adenauer Stiftung, die Klitschko-Files zeigen weiters.
https://hinter-der-fichte.blogspot.com/2014/02/die-klitschko-e-mails.html
Putin hat nicht den STAAT sondernd eine Spezialoperation und Entnazifizierung örtlich begrenzt als Grund angegeben.
"Das Ziel der russischen Spezialoperationen ist es, die Menschen zu schützen, die acht Jahre lang vom Kiewer Regime misshandelt und ermordet wurden.
Zu diesem Zweck werden wir versuchen, die Ukraine zu entmilitarisieren und zu entnazifizieren und diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich russischer Bürger, begangen haben."
Die Inhalte finden vor dem BGH scheinbar keine Beachtung.
Genau so wenig das ca. 1996 armenische vor der Zwangsrekrutierung geflüchtete Personen per Gericht Asylrecht erhielten.
Es gab keine offizielle Kriegserklärung dennoch wird mit militärischen Waffen geschossen, so ähnlich die Begründung.
Wann ist eine offizielle Kriegserklärung vorhanden?
Wenn schon diese Justiz Urteile der Gegenwart auf die Freisler Justiz 1940 begründet um Ärzte in ein Gefängnis zu stecken, wie wäre folgendes.
Thema töten ohne Mord wegen eines Völkermord?
"Auslöser war der Mord an dem ehemaligen türkischen Innenminister Talaat Pascha, der an maßgeblicher Stelle für den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in der Türkei verantwortlich gewesen war."
Taalat Pascha getötet † 15. März 1921 in Berlin.
Der Täter wurde freigesprochen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Raphael_Lemkin
Es ist für mich klar das Stephan Banderas Grab ein Wallfahrtsort in München ist.
"Hannah Arendt im Gespräch mit Günter Gaus ("Zur Person", 1964)"
und die Putativnotwehr.
https://youtu.be/J9SyTEUi6Kw
"Heute die morgen Du" lese ich in dem Urteil.
Die Militarisierung aller Bereiche nimmt massiv Fahrt auf.
"Während auf EU-Ebene von einem Rüstungsfinanzpaket von mehreren hundert Milliarden Euro die Rede ist, verlangt BDI-Präsident Peter Leibinger, eine entschieden gestärkte Rüstungsindustrie müsse in Deutschland in Zukunft ein „Teil einer gelebten Sicherheits- und Verteidigungskultur der Gesellschaft“ sein."
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9877
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Kommentar von winfried Claus
Russland braucht Fachkräfte, da seit ihr sicher!
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Kommentar von Niemand
Ob etwas volkerrechtswidrig ist, bestimmt nicht der BGH, nicht Annalena Baerbock, ja noch nicht einmal die Bild-Zeitung.
Es obliegt dem Sicherheitsrat der vereinten Nationen, das zu entscheiden und in Form einer Resolution zu verurteilen.
Man vergleiche mit dem Irakkrieg 2003, als die USA die Resolution 1448 (Verbot von Massenvernichtungswaffen) als Vorwand für ihren Krieg nutzten auf Basis imaginärer Chemiewaffenlabore.
Der Ukrainekrieg wird von den Russen vordergründig als "spezielle Mikitäroperation" bezeichnet, in dem sie die UN-Resolution 2202 durchsetzen (dabei geht es um Autonomierechte für die russische Minderheit in der Ostukraine)
Der BGH setzt in seinem Urteil Propaganda mit Realität gleich.
Über die Völkerrechtswidrigkeit des Krieges kann man durchaus streiten - die Tatsache, daß über die UN-Resolution 2202 und deren Vorgeschichte eine regelrechte Nachrichtensperre Verhängt wurde - angefangen mit dem Putsch 2014 zeigt m.E. deutlich, wer diesen Krieg wirklich unbedingt wollte.
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Kommentar von Kurt Wührer
Ehrlich gesagt , ich Jahrgang 49, istt nachdem ich die Deutsche Geschichte aus den Erzählungen meines Vaters , Großvaters und vielen anderen Vätern Gefährten seiner Zeit erzählt bekommen habe und nicht von den Nachkriegsmedien ec. was man mit Deutschland in den letzten 120 Jahren angestllt hat, ist mir es scheiß egal was mit den Ukrainerheute geschieht.
Antwort von Alexander Wallasch
Das waren die Ukrainer? Oder Ihr Großvater hat irgendwas Böses in der Ukraine angestellt? Ich komm noch nicht ganz mit ...
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Kommentar von T. Murx
Herr Claus Diem, Ihrem "wir" schließe ich mich NICHT an und weise die Vereinnahmung zurück! - - - - - Was ich eigentlich schreiben wollte: Geteiltes Leid ist halbes Leid, sagt das Sprichwort. Leid zu vermindern, wird hier nicht gelingen, aber ich möchte versuchen, das Entsetzen des Autors und der Kommentatoren vorläufig zu teilen. Vorläufig deswegen, weil weitere evtl. deutlich ablehnenswertere Entscheidungen nicht auszuschließen, oder, in den Worten des BGH, für "nicht undenkbar" zu halten sind. Beispiele erspare ich uns "aus Gründen" und zitiere angesichts des BGH-Beschlusses aus den "Vier ernsten Gesängen" des Joh. Brahms (nach: Prediger 4:2-3): "Da lobte ich die Toten, die schon gestorben waren, mehr als die Lebendigen, die noch das Leben hatten; und der noch nicht ist, ist besser als alle beide, und des Bösen nicht inne wird, welches unter der Sonne geschieht."
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Kommentar von .TS.
Wenn es wirklich um Lebensgefahr geht entfällt der Schutz des eigenen Lebens als Asylgrund.
Das menschenverachtende Rechtsverständnis entlarvt sich und ihre wertlosen Feigenblattgesetze wieder mal selbst.
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Kommentar von Carl Peter
Es heißt, der Putin will mit den Europäern nicht sprechen, weil sie sich als politisch verlogen, unfähig und unzuverlässig herausgestellt haben - ich würde Ungarn da gerne herausnehmen, Viktor Orbán hat schon vor gefühlt 1000000 toten Soldaten Gespräche unternommen, die ihm als sowas wie Hochverrat angelastet wurden und man sich nicht den Schlachthof Ukraine wegnehmen lassen wollte.
Remember the milk and Paul Celan:
Schwarze Milch der Frühe wir trinken sie abends
wir trinken sie mittags und morgens wir trinken sie nachts
wir trinken und trinken
wir schaufeln ein Grab in den Lüften da liegt man nicht eng
Ein Mann wohnt im Haus der spielt mit den Schlangen der schreibt
der schreibt wenn es dunkelt nach Deutschland dein goldenes Haar Margarete
er schreibt es und tritt vor das Haus und es blitzen die Sterne er pfeift seine Rüden herbei
er pfeift seine Juden hervor läßt schaufeln ein Grab in der Erde
er befiehlt uns spielt auf nun zum Tanz
Schwarze Milch der Frühe wir trinken dich nachts
wir trinken dich morgens und mittags wir trinken dich abends
wir trinken und trinken
Ein Mann wohnt im Haus der spielt mit den Schlangen der schreibt
der schreibt wenn es dunkelt nach Deutschland dein goldenes Haar Margarete
Dein aschenes Haar Sulamith wir schaufeln ein Grab in den Lüften da liegt man nicht eng
Er ruft stecht tiefer ins Erdreich ihr einen ihr andern singet und spielt
er greift nach dem Eisen im Gurt er schwingts seine Augen sind blau
stecht tiefer die Spaten ihr einen ihr andern spielt weiter zum Tanz auf
Schwarze Milch der Frühe wir trinken dich nachts
wir trinken dich mittags und morgens wir trinken dich abends
wir trinken und trinken
ein Mann wohnt im Haus dein goldenes Haar Margarete
dein aschenes Haar Sulamith er spielt mit den Schlangen
Er ruft spielt süßer den Tod der Tod ist ein Meister aus Deutschland
er ruft streicht dunkler die Geigen dann steigt ihr als Rauch in die Luft
dann habt ihr ein Grab in den Wolken da liegt man nicht eng
Schwarze Milch der Frühe wir trinken dich nachts
wir trinken dich mittags der Tod ist ein Meister aus Deutschland
wir trinken dich abends und morgens wir trinken und trinken
der Tod ist ein Meister aus Deutschland sein Auge ist blau
er trifft dich mit bleierner Kugel er trifft dich genau
ein Mann wohnt im Haus dein goldenes Haar Margarete
er hetzt seine Rüden auf uns er schenkt uns ein Grab in der Luft
er spielt mit den Schlangen und träumet der Tod ist ein Meister aus Deutschland
dein goldenes Haar Margarete
dein aschenes Haar Sulamith
........
Denken Vergewaltiger an ihre eigene Mutter, Schwester, Großmutter und Tochter - und woran denken die, die dabei zuschauen als wären sie nicht beteiligt?
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Kommentar von Claus Diem
Ich bin in Asylfragen für Zurückhaltung mit Grundrechtsargumentationen.
In diesem Sinne kann ich dem Urteil etwas abgewinnen. Aber: Die dahinterstehenden Politiker und ihre Parteien sind moralisch verkommen. Hier sind der Reihe nach zu nennen: FDP, Grüne, CDU/CSU, SPD, wobei ich zwischen CDU/CSU und SPD einen gewissen Abstand sehe.
Ich kenne einen Offizier mit Spezialisierung Bombenentschärfung. Der war öfters im Einsatz, wobei er auch Kameraden verloren hat. Das hat sich aber noch im Rahmen gehalten.
Nun ist er für Ausbildung von Ukrainern in Deutschland zuständig. Er bringt ihnen Überlebensstrategien bei. Aber es hilft so gut wie nichts. In der Regel sind die Soldaten nach Minuten (!) an der Front tot. Ja, nach Minuten. Wer das Glück hat, nur verkrüppelt zu werden, wird dann selbst ukrainischer Ausbilder, das sind aber nur wenige.
De facto werden hier Menschenopfer betrieben. Man könnte genauso gut den jungen Männern den rituellen Selbstmord befehlen oder ein rituelles Opfer wie bei den Azteken durchführen.
Wenn nur "die Ukraine" in ihrem "Selbstbestimmungsrecht" das durchführen würde, wäre das schlimm genug und Grund genug, Aufnahme hier zu gewähren und nicht abzuschieben.
Aber hier helfen wir - man kann nicht anders sagen als "wir", denn es ist unser demokratisch organisierter Staat und wir Bundesdeutschen sind seine Staatsbürger - diese Menschenopfer zu vollbringen. Auch deshalb, neben anderen Gründen:
Keine Stimme für Grüne, FDP, CDU oder CSU!
Eine Stimme für die SPD will wohlüberlegt sein.
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Kommentar von Micaelle
Herr Wallasch, ich stimme Ihrer Frau zu, dass Sie sich nicht so aufregen sollen, auch ich rege mich auf, obwohl mein Mann sagt, ich solle mich nicht so aufregen. Noch mehr als über dieses unsägliche Urteil rege ich mich über die vielen kleinen Künstlerlein auf, die schweigen und stattdessen gegen jeden Pipifax demonstrieren. Dazu zählen auch die Gitarrenquäler, die in den späten 70er Jahren Liedchen wie "Stell dir vüür, do wöörs em Wald un hätts en Axt bei..." vortrugen und sich damit scheinheilig als Kriegdienstverweigerer präsentierten. BäH!
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Kommentar von Abraham Isral
Der deutsche Staat mit seinen willfährigen Helfern legt sich alles so zurecht, wie es ihm gerade passt.
Dazu eine interessante Info: Wer will kann seit Nov. 2024 per Sprechakt in der Gemeinde sein Geschlecht wechseln.
Also könnte ich mich als Frau eintragen lassen. Soweit so gut, falls man das richtig findet.
Jetzt kommt es aber. Im Kriegsfall gelten die so zur Frau mutierten Männer wieder als Männer und sind wehrpflichtig.
Muß man(n) nicht verstehen.
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Kommentar von Hans Petereit
Leider hat Wallasch die fatal falsche Logik entlarvt, die dem Urteil zugrunde liegt und deshalb versuche ich, das nachzuholen.
Jeder erfolgreiche Kampf setzt immer die Freiwilligkeit der Kämpfenden voraus. Das wissen alle, die sich damit beschäftigt haben. Es macht also keinen Sinn, wenn man versucht, Menschen zum Kämpfen für den eigenen Staat zu zwingen. Es ist immer unverhältnismäßig, weil es sinnlos ist.
Statt aber dieses grundlegende Wissen, das auch dem Prinzip der inneren Führung zugrunde liegt und das die Basis für die Etablierung der Bundeswehr war, vollumfänglich zu respektieren, hat der BGH es in da genaue Gegenteil verkehrt.
Für den BGH sind Soldaten keine Bürger in Uniform mehr, die freiwillig für ihr Land kämpfen, sondern es sind Kreaturen, die man zum Dienst verpflichten und in den sicheren Tod schicken kann. Sie sind nur Kanonenfutter.
Beängstigend daran ist, dass das nicht nur für Ausländer, sondern auch für deutsche gilt. Es folgt dem fatalen Grundsatz des Krieges, dass in der Not kein Gebot gilt.
Diese Entscheidung markiert das Ende der FDGO in Deutschland. Die Entscheidung ist fatal, aber die Begründung ist unglaublich menschenverachtend und stammt aus der Mottenkiste, deren Deckel die Deutschen vor 80 Jahren für immer verschließen wollten.
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Kommentar von Manfred Sonntag
"Nie wieder ist jetzt!" - Sie demonstrieren gegen RECHTS oder was so aussieht wie RECHTS und machen dann das Gleiche wie die Faschisten, sie deportieren Menschen, sie lassen Gestapozentralen der Ukraine auf deutschen Boden zu, sie installieren Blockwartzentralen .... usw. Wo bleiben die hunderttausenden Demoteilnehmer auf den Straßen die gestern noch so mutig gegen RECHTS demonstriert haben? Wenn es ernst wird, dann kneifen sie, wie erbärmlich!
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Kommentar von Rainer Möller
Marcel Best: "Deutsche Männer müssen ja im Ernstfall auch per Zwang an die Front."
Ja, heute könnte man das denken. "Zu meiner Zeit" war es aber anders: Man wurde offiziell nach einer Prüfung als KDVer aus Gewissensgründen anerkannt und dann konnte man nicht zu Tötungshandlungen eingezogen werden (wahrscheinlich als Sanitäter, weiß ich nicht). Die heutige rechtliche Unklarheit ist dadurch entstanden, dass die Prüfungen und damit auch die staatlichen Bestätigungen abgeschafft wurden - auf den zweiten Blick doch keine so gute Idee!
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Kommentar von Rainer Möller
Ich würde hier mehrere Fragen auseinanderhalten. Erstens die Frage der Kriegsdienstverweigerung in Deutschland. Das ist ein Grundrecht. Grundrechte können durch andere Grundrechte anderer Leute eingeschränkt werden. Aber: Erstens: der Richter muss genau angeben, durch welches andere Grundrecht welcher anderen Menschen. Zweitens: Er muss einen Kernbereich bestimmen, in dem das Grundrecht unverletzlich gilt (z.B. KDV gilt nach herrschender Meinung auch im Verteidigungsfall). Das hat der BGH offenbar nicht gemacht. Mit seiner Einschränkung bzgl. des Verteidgungsfalls öffnet er die Türen für schlimme Urteile auch für Inländer.
Zweitens: die Frage der Auslieferung: Wieweit darf der deutsche Staat Menschen ausliefern, wenn sie etwas praktizieren, das in unserem Land rechtens, aber im anderen Land verboten ist? Der Standpunkt des BGH dazu ist mir nicht klar. Hätte der Ukrainer subsidiären Schutz beantragen müssen?
Für solche Fragen ist Connection e.V. zuständig, die haben einen Überblick über Rechtslagen und Urteile in verschiedenen Ländern.
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Kommentar von Stefan Hofmeister
"Laut BGH sei die Kriegsdienstverweigerung kein Auslieferungshindernis, wenn der betreffende Staat völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und der Betroffene deshalb mit der Einziehung zum Militärdienst rechnen muss (AZ: 4 Ars 11/24)."
Uff. Das heißt, dass letztendlich jede Kriegsdienstverweigerung der letzten 80 Jahre für die Katz war und sich jeder halbwegs wehrfähige deutsche Mann unter 80 beizeiten nach einem sonnigen Ausweichplätzchen umsehen sollte, das nicht ausliefert - sofern er nicht für irgendeinen Schwachsinn verheizt werden will.
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Kommentar von Waltraud Köhler
Jeder, der dafür ist, dass die Ukraine Waffen erhält, muss auch dafür sein, dass Menschen an die Front geschickt werden.
Denn die Waffen müssen bedient werden.
Somit muss zumindest Herr Wallasch wohl auch gegen Waffenlieferungen an die Ukraine sein, oder er glaubt, dass Panzer heute von alleine rollen, Raketen von allein sich gen Front bewegen und alleine abschießen. Gewehre sich allein wieder mit Munition füllen etc. pp.
Krieg ist dreckig und totbringend. Das war schon immer so.
Natürlich ist es lächerlich, dass in der Ukraine russischstämmige Ukrainer, die noch zu Beginn des Krieges vom ukrainischen Millitär beschossen wurden, heute die Ukraine gegen Russland verteidigen sollen. Aber, die meisten Ukrainer in Deutschland sind nicht russischstämmig sondern wohl eher dem Stamme "Nimm was Du kriegen kannst" zuzuordnen.
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Kommentar von Tim Spieker
Die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden haben einen Auslieferungsantrag gestellt, weil der Mann, auf Deutsch gesagt, zu Hause Scheiße gebaut hat. Ob das tatsächlich so war lassen wir mal außen vor.
Um diese Auslieferung zu verhindern hat er sich dann hier in DE auf die Kriegsdienstverweigerung berufen, weil er fürchtete zum Militärdienst in der Ukraine eingezogen zu werden. Soweit die Grundlagen.
Das OLG Dresden bat den BGH um Klärung, ob die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein Auslieferungshindernis darstellt. Und da hat der BGH »NEIN« gesagt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht uneingeschränkt gilt, insbesondere wenn ein Staat völkerrechtswidrig angegriffen wird. Weder das deutsche Grundgesetz noch die Europäische Menschenrechtskonvention stehen laut BGH einer Auslieferung in diesem Fall entgegen.
Hieraus eine Deportationswelle für alle männl. Ukrainer abzuleiten sehe ich daher nicht weil es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Der BGH betonte, dass Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell möglich sind.
Und diese Aussage halte ich für viel wichtiger:
Das bedeutet nämlich, das im Fall der Fälle, obwohl es im GG ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt, dieses auch ausgehebelt werden kann. Und dies zu einer Zeit, wo die Europäischen Vollhonks auch ohne USA eine Weiterführung des Krieges gegen Russland anstreben.
Es könnte also soweit kommen, dass auch ihr eure Söhne geben müsst - auch gegen euren Willen.
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Kommentar von Paul
Bei diesem Thema stimme ich Herrn Wallasch 100%ig zu. Leute an die Front zu schicken - ich möchte mal sehen, wie die Richter das bewerten würden, wenn es um ihre eigenen Kinder geht. Dieser Krieg ist, egal, aus welcher Perspektive man ihn betrachtet, einfach nur noch sinnlos. Ich bin ganz klar auf der Seite der Ukraine. Noch mehr bin auf der Seite der jungen Männer, die nicht an diesem Krieg teilnehmen wollen. Ich kenne junge Ukrainer aus dem Fitneßstudio. Ich werde Ihnen anbieten, bei mir ein Versteck zu finden, falls sie es brauchen. Ach ja, es ist keine liberal-konservative Regierung, unter der solche Rückführungsregelungen beschlossen werden.
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Kommentar von Marcel Best
Rechtlich geht das Urteil absolut in Ordnung. Deutsch Männer müssen ja im Ernstfall auch per Zwang an die Front. Warum sollte der Staat Ukrainer nicht gleich behandeln?
Ein anständiger Politiker wird aber in diesem Fall nicht als kalter Staat, sondern als Mensch handeln und die Ukrainer nur mit dem Zeigefinger auffordern zu gehen. Wenn sie es nicht tun, dann bleiben sie halt hier.
Wir lernen mal wieder, Juristen können im Recht sein, aber es kommt darauf an, ob sie auch Anstand haben. Aber diese Leute vertrauen darauf, dass man ihren Nichtanstand nicht anklagen kann und wird. Wir kennen ja das Verfahren nach 45.
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Kommentar von Christina Falke
Es hat eine Zeit gegeben, da war ich absolut entsetzt über "Deutschland, du mieses Stück Scheisse!"- Demonstrationen. Ich muss sagen, die Politik hat allmählich Erfolg darin, dieses Gefühl in mir einzupflanzen, einen Hass auf dieses neue Deutschland. Herr Wallasch, ich empfinde genauso. Wie konnte aus einer Kulturnation, das Feingeister wie einen Roger Willemsen oder Gunnar Kaiser hervorgebracht hat, eine solche Transformation in die totale Hässlichkeit werden? Ich empfehle den Ukrainern, schnell nach Rumänien zu fliehen, dort gibt es ukrainische Minderheiten - und kein EU Land scheint so pervers zu sein, echt Schutzbedürftige dem Messer auszuliefern wie wir, die Geflüchteten-Aufnahmeweltmeister. Wenn alle Stricke reissen, vielleicht sollten sie eine Identität als afghanische Jihadisten erwerben, das schützt ganz sicher vor Abschiebung.
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Kommentar von Schwar Zi
Ich sage es ganz offen, ich schäme mich ab heute wieder zu tiefst Deutscher zu sein. Ich schäme mich dafür was aus diesem, unserem Land geworden ist. Ich schäme mich für den Bundesgerichtshof!
Es geht im konkreten Fall um die Auslieferung eines Ukrainers zur Ausübung des Wehrdienstes. Lassen wir die ganze Politik mal beiseite, lassen wir das pro und contra ruhen. Fakt ist, dieser Krieg ist sinnloser geworden, noch viel sinnloser als er jemals gewesen ist. Ich bergründe meinen Standpunkt mit der Tatsache, dass ich ein Deutscher mit historischem Bewusstsein bin. In den letzten Kriegstagen hat ein Wahnsinniger, ein völlig Verrückter namens Adolf Hitler noch Greise und kleine Kinder in den Volkssturm gejagt, während er sich feige in seinem Bunker verkrochen hat. Absolut sinnlose Opfer nur um den Krieg ein paar weitere Tage zu verzögern.
Und mit diesem Wissen kann ich nur fassungslos mit dem Kopf schütteln. Dieser Krieg ist militärisch durch. Die Ukraine ist besiegt, über ihr Schicksal verhandeln die Amerikaner und Russen. Denn dieser Krieg war immer schon ein Stellvertreter-Krieg. Die neue amerikanische Regierung ist vernünftig und hat erkannt, dieser Krieg ist nicht zu gewinnen.
In wenigen Wochen sollte die Lösung für einen Waffenstillstand und einen Frieden stehen. Dann können alle Ukrainer in ihr Land zurück gehen, dort die längst überfälligen Wahlen abhalten, einen neuen Präsidenten wählen und dann ihr Land wieder aufbauen.