Autor: Alexander Wallasch,. Erstveröffentlicht bei epochtimes.de
Der Unterschied zwischen Schengen-Abkommen und Dublin-Verordnung ist schnell erzählt: Ersteres regelt einen weitestgehend kontrollfreien Grenzverkehr zwischen den EU-Ländern und weiteren teilnehmenden Staaten und die Dublin-Verordnung (mittlerweile Dublin III) sieht vor, dass in den teilnehmenden Ländern ankommende Asylbewerber ausschließlich dort das Asylverfahren durchlaufen müssen.
In der Praxis sieht das freilich ganz anders aus, wie die Schweiz jetzt – übrigens nicht als erstes teilnehmendes Land – bewiesen hat: Dort ankommende Asylbewerber werden umstandslos in Züge Richtung Deutschland gesetzt und faktisch durchgewunken, als wären sie nie in der Schweiz gewesen.
Wer hier noch einen kommenden Familiennachzug einrechnet, kann sich ausmalen, welche Kosten und auch Probleme der Schweiz hier mit jedem weitergeleiteten Asylbewerber erspart bleiben.
Der Konstanzer „Südkurier“ titelte schon Ende Oktober: „Kritik aus Deutschland: Schweizer winken Migranten einfach durch.“ Und die „Neue Zürcher Zeitung“ will herausgefunden haben, dass es sich hier um solche Migranten handelt, die von Österreich in die Schweiz reisen, um nach Deutschland zu gelangen.
Demnach muss auch Österreich bereits durchgewunken haben, ohne mindestens Fingerabdrücke für die Eurodac-Datei zu nehmen, denn Papiere können ja einfach weggeschmissen werden.
Interessant ist in dem Zusammenhang der Blick sieben Jahre zurück, als die Schweiz ihre Dublin-Verpflichtung noch sehr ernst nahm. Und die Schweiz hat es bis heute nicht vergessen: Damals gab es aus Deutschland – beispielsweise von den Öffentlich-Rechtlichen – deutliche Rügen Richtung Eidgenossen, der „Bayerische Rundfunk“ (BR) untertitelte: „Die Schweiz kennt keine Gnade“.
Redakteur Daniel Hechler klagte damals für den BR stellvertretend empört:
„Der Flüchtlingsstrom zieht an den Eidgenossen bislang weitgehend vorbei. Dennoch schicken die Behörden Asylbewerber – anders als in Deutschland – konsequent zurück, wenn sie woanders zuerst registriert wurden.“
Hechler schreibt 2015 weiter, mehrere Asylbewerber hätten aus der Schweiz nach Ungarn zurückkehren müssen und deshalb versucht, sich das Leben zu nehmen.
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Ungarn stand hier aus dem polit-medialen Blickwinkel der Deutschen aus betrachtet kurz davor, zu einem nicht sicheren Herkunftsland erklärt zu werden, einfach, weil die Schweiz darauf bestand, das Dublin-Abkommen einzuhalten.
Und wie schnell das tatsächlich passieren kann, zeigt das Beispiel Griechenland. Faktisch gilt Griechenland bezogen auf das Dublin-Verfahren heute als nicht sicheres Herkunftsland. Asylbewerber, die bereits in Griechenland registriert wurden, werden dennoch seit Anfang 2021 und entgegen dem Dublin-Abkommen zum Asylverfahren in Deutschland zugelassen.
Dem vorausgegangen war, dass die griechische Regierung die Eurodac-Fingerabdruckkartei nicht ordnungsgemäß führte und Daten zudem verschleiert haben soll. Aber selbst wenn Daten ordnungsgemäß geführt wurden, torpedierten deutsche Gerichte die ordnungsgemäße Durchführung der Dublin-Regelungen, indem Rückführungen von Ausländern aus der sogenannten Sekundärmigrationpostwendend von Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit Prozessen belegt wurden.
Aber anstatt die griechische Verweigerung mit einer wirkmächtigen Rüge aus Brüssel beantworten zu lassen, entschied sich Deutschland unter Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu, Griechenland nicht mehr als sicheres Herkunftsland zu begreifen – initial dafür war ein Gerichtsurteil aus Münster.
So hieß es in einer Presseerklärung vom 26. Januar 2021 des OVG Münster (Aktenzeichen: 11 A 1564/20.A (I. Instanz: VG Arnsberg 12 K 3440/18.A) und 11 A 2982/20.A (I. Instanz: VG Düsseldorf 29 K 2705/18.A):
„Asylanträge von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten dürfen grundsätzlich nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil zumindest derzeit – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls – generell die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse (“Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteile vom 21. Januar 2021 entschieden und die vorausgehenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf geändert.“
2022 scheinen sich die EU-Länder daran gewöhnt zu haben, dass Deutschland nicht auf die Einhaltung der Dublin-Verordnung besteht. Jedenfalls erweckte die CDU-Justizministerin Marion Gentges unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann noch Anfang 2022 diesen Eindruck, als sie sich über die Nichteinhaltung der Dublin-Regelungen empörte. Der „Merkur“ kommentierte damals, dass diese sogenannte Sekundärmigration nach Deutschland im EU-Asylrecht nicht vorgesehen ist.
Die Menschen können in der Regel aber auch nicht einfach zurückgeschickt werden. „Diese Menschen haben keine Aussicht auf einen Schutzstatus, weil ihnen ein solcher bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union zuerkannt wurde“, sagte Gentges. Das Problem: „Wir müssen Menschen unterbringen und versorgen, die keine Bleibeperspektive haben. Denn die Flüchtlinge könnten auch im Moment nicht zurückgeschickt werden.“
Die Schweiz sieht, was in Deutschland passiert und reagiert auf ihre Art
Die Schweiz umgeht diese Probleme jetzt, indem sie auf eine Registrierung der illegalen Migranten gleich vollkommen verzichtet. Da reisen also Menschen illegal durch die Schweiz, von denen die Schweizer annehmen dürfen oder sich erhoffen, dass diese sowieso nach Deutschland weiterziehen werden.
Oder wie es wieder der Konstanzer „Südkurier“ formulierte:
„Das Schweizer Staatssekretariat für Migration sieht demnach aber keine Rechtsgrundlage, um die Menschen festzuhalten. Und bevor ein Dublin-Verfahren durch sei, das feststellen soll, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sei, seien die Menschen längst weitergereist.“
„Für Personen, die nicht mehr anwesend sind, kann kein Dublin-Verfahren durchgeführt werden“, sagte der Sprecher des Staatssekretariats für Migration gegenüber der Zeitung.
Nun sagt die Dublin-Verordnung, dass ein Asylverfahren in jenem teilnehmenden Land geführt werden muss, indem der illegale Zuwanderer nachweislich zuerst einreiste. Die Schweiz verzichtet also für den Zeitraum, den der Migrant benötigt, das Land Richtung Deutschland zu durchqueren, auf eine Registrierung. Und die Schweizer Behörden stellen diesen Menschen Sonderzüge Richtung deutsche Grenze zur Verfügung, wie ebenfalls der „Südkurier“ berichtete.
Aber auch das ist keine Zäsur im eigentlichen Sinne. Spanien und Frankreich haben diese Vorgehensweise ebenfalls schon vor Jahren gegenüber Deutschland angewandt. Bereitgestellte Busse brachten Migranten aus Marokko von der Südspitze Spaniens bis zur spanisch-französischen Grenze, wo die Franzosen sie nach Deutschland weiterschickten.
Das alles geht nicht ohne ein Einverständnis der Bundesregierung. Deutschland ist größter Nettozahler der EU, aber dieses potenzielle Druckmittel wird nicht genutzt, um auf eine Einhaltung der Vereinbarungen zu pochen. Stattdessen wird, wie schon berichtet, Griechenland faktisch zu so etwas wie einem nicht sicheren Herkunftsland erklärt, weil die Sozialleistungen nicht deutschen Standards entsprechen. Die Schweizer winken durch und die Ampelregierung lässt die Eidgenossen gewähren .
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Kommentar von Lieschen Müller
Rechtlich nicht in Ordnung, aber nachdem Deutschlang ja geradezu um diesen Zuzug bettelt, habe ich absolutes Verständnis für die Handlungsweise der Schweiz. Wer weiß, ob unsere durchgeknallte „Regierung“ nicht sogar darum gebeten hat. Die kann ja gar nicht genug von diesen „Geschenken“ bekommen, damit es in diesem Land bald überall so aussieht, wie in Berlin, Frankfurt, Bremen, Duisburg und, und, und. Nicht mehr lange, und wir haben schwedische Verhältnisse. Nur noch eine Frage der Zeit. Aber sie wird kommen, weil die Politik nichts unternimmt, um diesen Bereicherungen Einhalt zu gebieten. Überfälle, Körperverletzungen, (Massen-)Vergewaltigungen, Morde gehören doch jetzt schon zu den täglichen „Einzelfällen“. Danke an alle, die das zu verantworten haben.
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Kommentar von Matthias P.
Die ganze EU basiert ja wohl auf der Idee, Deutschland wirtschaftlich auszubeuten. Dieses Grundprinzip wird nun verallgemeinert und auf Verträge wie Dublin erstreckt. Schlimm genug, dass die dt.Regierungen diesen Zustand hinnehmen, dass sie ihn aber immer weiter befördern und selbst auszubauen helfen, ist schlicht unbegreiflich, auch die diesbezügliche Gleichgültigkeit in der Bevölkerung, obwohl ja sonst gesellschaftliches Engagement durchaus vorhanden ist.
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Kommentar von Hildegard Hardt
Die Schweizer sind in allem immer ein bißchen langsamer, das liegt in ihrem Naturell. Aber selbst die Berner haben nun wohl begriffen, daß die Deutschen unter Merkel "Refugees welcome"gebrüllt haben und sich die Ampel-Koalition jetzt den Sirenengesängen anschließt.
Außerdem sind all diese Debatten überflüssig, denn der Globale Migrationspakt beinhaltet, daß sich ALLE Migranten das Land ihrer Wahl aussuchen dürfen, in dem sie zu bleiben gedenken, unabhängig von dessen Zustimmung.
Die deutsche Innenministerin erklärt zwar Abschiebungen für wichtig und sogar notwendig, aber wer auf Nancy Faeser baut, setzt auf das falsche Pferd. Deren Aussagen sollen nur das dumme Volk beruhigen, denn es stehen Landtagswahlen an, und die muß die SPD unbedingt gewinnen. Kann sie es nicht, ist die Ampel-Koalition zumindest gefährdet.
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Kommentar von Heinz Herman
Ist voll normal.
Etwa 2015 sagte der Polizeihauptmann der Steiermark vor lfd Kamera- fast wörtlich:
Die Flüchtlinge sicher an die Deutsche Grenze zu führen, das ist unsere Aufgabe.
Läuft und läuft und läuft.