Der WDR hat einen Bericht rund um ein mRNA-Impfopfer veröffentlicht. Sie vertreten die junge Frau anwaltlich …
Die Eltern kämpfen für ihre Tochter wirklich wie die Löwen. Es geht ihr ja auch besonders schlecht. Klientinnen wie Selin S., davon haben wir über fünfzig in der Kanzlei. Sie steht hier stellvertretend für viele in der Öffentlichkeit, die sehr jung aus dem aktiven Leben gerissen worden sind. Bei ihr haben wir die Besonderheit, dass sie durch das Versorgungsamt in Nordrhein-Westfalen schon eine einhundertprozentige Anerkennung als Impfschaden hat.
500.000 Euro Schadensersatz klingen für viele erstmal mächtig. Wie kommt das zustande? Haben Sie das als Anwalt festgelegt? Wer macht das?
Das sind im Verhältnis zu US-Zahlen wirklich Peanuts. Die 500.000 Euro ergeben sich aus der Rechtsprechung und daraus, was bisher in vergleichbaren Fällen zugesprochen wurde. Da haben wir das Maximum in vergleichbaren Fällen zwischen 400.000 und 600.000 Euro mit Schmerzensgeld-Rente. Das muss man verstehen: Selin hat das ganze Leben noch vor sich. Sie kann nur ein paar Meter laufen, sitzt im Rollstuhl, kann ihre Ausbildung nicht machen, die Zukunft ist zerstört.
Diese Autoimmunkrankheit, die sie hat, die geht auch nicht wieder weg. Das heißt, sie ist für ihr ganzes Leben gezeichnet. Vor diesem Hintergrund sind diese Art von Schmerzensgeld-Ansprüchen auch in Deutschland nach der Rechtsprechung zwar am oberen Ende, aber eben aufgrund der Jugend und der Schwere der gesundheitlichen Verletzung absolut angemessen. Sie ist ganz bestimmt zehn-, zwanzigmal dem Tod gerade so von der Schippe gesprungen. Und das in ihrem Alter. Das ist wirklich der reinste Wahnsinn.
Sie klagen gegen Biontech. Aber hatte der Staat nicht im Vorfeld der Impfkampagnen Biontech von jeder Haftung befreit?
Nein, da ist nichts freigesprochen, sondern es handelt sich um eine Haftungsfreistellungsvereinbarung. Das heißt, der Hersteller haftet nach wie vor. Und für den Fall, dass er verurteilt wird, hat aufgrund der vertraglichen Gestaltung zwischen Biontech und der Bundesrepublik Deutschland die Bundesrepublik Deutschland diese Beträge zu erstatten. Aber im Außenverhältnis gegenüber den Geschädigten bleibt es der Hersteller, der zu verklagen ist und der auch zu zahlen hat.
Kann es hier dazu kommen, dass die Bundesrepublik Deutschland zu Biotech sagt: An der Stelle habt ihr uns etwas verheimlicht, diese Vereinbarung gilt nicht mehr, ihr müsst es selbst tragen. Und was hat das für Auswirkungen, wenn sie diesen Prozess für die Geschädigte gewinnen?
Wir haben hier eine Besonderheit bei Biontech: Das Unternehmen hat auch eine Freistellungsvereinbarung für vorsätzliche Schäden. Das ist unfassbar. Aber es steht so im Vertrag: Auch im Fall, dass Biontech vorsätzlich geschädigt hat, auch dann soll das Unternehmen von der Haftung durch die Bundesrepublik Deutschland freigestellt werden. Vorsätzlich geschädigt meint hier, dass Biontech vorsätzlich Menschen in die Irre geführt, einen falschen Nutzen behauptet hat, einen therapeutischen Nutzen, insbesondere in Bezug auf Infektionsschutz und Übertragungsschutz, der nicht existiert, eine Qualität des Produkts behauptet, die nicht vorhanden war und dann die Risiken verharmlost hat.
Das ist ein Novum. Und normalerweise in unserer Rechtsordnung so nicht vorgesehen. Aber solange dieser Vertrag existiert und diese Haftungsfreistellungsvereinbarung da ist, ist es für die Geschädigten insofern erst mal eine Sicherheit, weil sie bis jetzt davon ausgehen dürfen, dass die Bundesrepublik Deutschland auch zahlt, wenn der Hersteller verurteilt wird.
Es muss doch ganz konkret Politiker geben, die dafür verantwortlich sind. Das waren in dem Fall Jens Spahn und Angela Merkel?
Jens Spahn, Angela Merkel, das war deren Zeit. Der Vertrag ist am 18. November 2020 unterschrieben worden und von wem er ausgehandelt worden ist, betrachten sie als Geheimnis. Es wurde nicht offengelegt, trotz mehrerer IFG-Anfragen, wer das deutsche Team war, die so einen Vertrag aushandeln, die nur zulasten der Impfgeschädigten gehen und nur zulasten des deutschen Steuerzahlers. Die Namen hätten wir gerne gewusst, aber sie wollten sie nicht benennen.
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Wofür steht IFG?
Informationsfreiheitsgesetzes – eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Was für einen Eindruck haben Sie denn von der Schwere der Impfschädigung und vom Kampf dieser jungen Frau?
Sie war Turnerin, 16 Jahre alt, sportlich, leistungsorientiert. Sie hatte vor, in einen medizinischen Beruf einzusteigen. Und vor dem Hintergrund, dass es darüber dann ins Studium gehen sollte, ist sie mit der Impfung aus dem Leben gerissen worden.
Haben Sie sie persönlich kennengelernt?
Selbstverständlich. Sie war mehrfach bei mir in der Kanzlei gewesen. Wir haben gemeinsam den Gerichtstermin wahrgenommen. Darüber gibt es ja auch die entsprechend öffentliche Berichterstattung, auch mit Fernsehbeitrag des WDR.
Hat sie denn noch Lebensfreude in irgendeiner Form?
Das ist alles sehr, sehr eingeschränkt dadurch, dass laufend neue Dinge passieren: Permanent neue Infektionen, dann wieder Krankenhausaufenthalte, dann wieder Notfall, dann wieder Intensivstation, dann wieder wochenlanges Bangen. Und wenn man die ganze Zeit in so einem Schreckensszenario unterwegs ist, dann ist das natürlich etwas, was keine sonderliche Lebensfreude zurückgibt.
Hier liegt ein Migrationshintergrund vor. In meiner Erinnerung sind Migranten oder Menschen mit Migrationshintergrund während des Corona-Regimes der mRNA-Impfung gegenüber öfter sehr kritisch gewesen …
Die Impfung war dem medizinischen Berufswunsch von Selin geschuldet. Und da weiß man, dass die einrichtungsbezogene Nachweispflicht im Kern nur aus der Gesetzesbegründung auf den Übertragungsschutz abzielte. Menschen, die in medizinischen Berufen arbeiteten, sollten auf jeden Fall ihre Patienten vor Infektionen schützen. Und das war der Hintergrund. Übertragungsschutz, Übertragungsschutz, Übertragungsschutz …
Haben Sie für sich selbst schon die Erfahrung gemacht, dass Menschen mit Migrationshintergrund dem deutschen Staat gegenüber kritischer sind, was die Impfung angeht?
Ich glaube nicht, dass es da große Unterschiede gibt. Wir haben wahrscheinlich vom Bevölkerungsdurchschnitt her so viele Menschen mit Migrationshintergrund wie auch besagter Durchschnitt ist. Ich könnte jetzt nicht feststellen, dass es da Unterschiede gibt.
Welche Hoffnungen können Sie der Betroffenen machen, dass sich dieser ganze Stress mit den Verhandlungen auch lohnt? Was ist Ihre Einschätzung?
Das eine ist ja, wie sich derzeit Gerichte gegenüber Impfgeschädigten aufgestellt haben. Das ist relativ gemischt. Es gibt die einen Gerichte, die relativ schnell abweisen, immer mit der Annahme, die Behörde hat immer recht und es gebe ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis.
Dann gibt es Gerichte, die in die Beweisaufnahme gehen, die dauert meistens sehr, sehr lange. Und dann gibt es tatsächlich Gerichte, die erst mal ein Auskunftsurteil erteilen wie beispielsweise das Oberlandesgericht Dresden, Oberlandesgericht Bamberg und das Landgericht Ravensburg. Da scheint sich auch eine neue Linie in diese Richtung anzubahnen.
Das Entscheidende ist, dass wir die Klagen, die gegen den Hersteller gerichtet sind, umgestellt haben auf die Mängel der Fach- und Gebrauchsinformation, also irreführende Information in den Fachinformationen, insbesondere zum therapeutischen Nutzen. Damit soll das Tatbestandsmerkmal Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht mehr in den Vordergrund geschoben werden.
Diese 500.000 Euro, das ist ja nicht so, dass die junge Frau jetzt in Saus und Braus leben kann. Wie notwendig und wichtig ist das Geld ist für diese junge Frau, was macht das mit ihrer Lebensqualität?
Hier geht es materiell gesehen um ein Einkommen, welches Selin zukünftig hätte haben können und das, was aus ihr geworden wäre. Das fängt diese Summe nicht ansatzweise auf. Das kann sich jeder mal schnell im Kopf überschlagen, was es bedeutet, wenn man 19 Jahre alt ist, was das durchschnittlich noch bis zum 80. Lebensjahr an Einschränkungen mit sich bringt. Diese 500.000 Euro sind bei der Prognose ein Witz und vor allem bei dem Leid, was da jeden Tag neu ausgehalten werden muss infolge dieser Spritze.
Danke für das Gespräch!
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Kommentar von J.S.
Ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Biontech nicht sittenwidrig? Falls ja, sollte er schnellstens von der Justiz annulliert werden. (Einer der Vertragspartner hat alle Nachteile am Hals, der andere nur die Vorteile. So geht das nicht!)