Kanzler als Verfassungsfeind?

Scholz und Merz kapitulieren: Selenskyj eröffnet in Deutschland Behörde zur Zwangsrekrutierung

von Alexander Wallasch (Kommentare: 7)

Feindliche Übernahme des Landes ohne Kriegserklärung ...© Quelle: Pixabay/ Jorono/ analogicus

Kanzler Scholz heute im Bundestag: „Der ukrainische Präsident hat mir gerade mitgeteilt, dass er in Deutschland und Polen eine ukrainische Behörde mit erschaffen will, die die Ukrainerinnen und Ukrainer entweder bei der Rückkehr oder bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland unterstützt, so dass wir gemeinsam in diese Richtung arbeiten können.“

Was ist denn hier los? Es klingt wie eine feindliche Übernahme des Landes ohne Kriegserklärung! Erst wird unsere Energieversorgung von außen wie von innen – Nord-Stream-2-Attentat und grüne Energiewende – zerstört, dann kommt es zu einer faktischen Auflösung der Bundeswehr durch einen gigantischen Materialtransfer in die Ukraine.

Als Nächstes werden 100 Milliarden Euro freigemacht für neues militärisches Gerät, das erneut solche Begehrlichkeiten seitens der Ukraine weckt, dass die Ampelregierung platzt, als man sich nicht einigen kann, weitere 100 Milliarden per Verfassungsänderung locker zu machen, währenddessen zusätzlich über einen bestimmten Zeitraum über 35 Milliarden Euro Bargeld in die Ukraine überwiesen wurden.

Und als wäre das nicht genug, bietet Selenskyj dem neugewählten US-Präsidenten Donald Trump einen Deal an, die Ukraine weiter zu unterstützen, dafür würde er mit seiner kriegserprobten Restarmee zukünftig die Schutzaufgaben der USA in Europa zu übernehmen. Deutschland oder die EU werden dazu gar nicht gefragt. Es scheint schlicht nicht mehr notwendig zu sein.

Ukrainische Truppen demnächst also am Standort Ramstein und anderswo? Die Ukraine und ihre internationale Entourage führen Deutschland am Nasenring durch die Manege und Scholz, Lindner, Habeck, Baerbock und demnächst auch Merz geben sich gefügig, ihnen reicht eine potemkinsche Herrschaftskulisse oder sie werden gezwungen.

Sie glauben das alles nicht? Wollen das alles nicht glauben? Dann lesen Sie, was heute im Bundestag passiert ist: Olaf Scholz hat die Unterwerfung des Landes öffentlich bekannt gegeben und T-Online hat es unter der Überschrift „Ukraine plant Behörde“ brav zusammengeschnitten und quasi live verkündet:

„Die Regierung in Kiew bemüht sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zufolge darum, mehr ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland zur Arbeitsaufnahme zu bewegen. ,Der ukrainische Präsident hat mir gerade mitgeteilt, dass er in Deutschland und Polen eine ukrainische Behörde mit erschaffen will, die die Ukrainerinnen und Ukrainer entweder bei der Rückkehr oder bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland unterstützt, so dass wir gemeinsam in diese Richtung arbeiten können', sagte Scholz in der Regierungsbefragung im Bundestag. Er hatte am Montag die Ukraine besucht und dort länger mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gesprochen.“

Da macht wirklich sprachlos. Denn natürlich darf die Ukraine in Deutschland keine Behörde eröffnen, wie es der Bundeskanzler ausgedrückt hat. Dazu gleich mehr. Vorab noch eine Erinnerung daran, dass Selenskyj den Verfolgungsdruck auf wehrfähige Männer in Deutschland bereits im Frühjahr dieses Jahres erhöht hatte und dabei noch mit Zuspruch deutscher Politiker verschiedener Fraktionen rechnen konnte.

Im April dieses Jahres hatte Selenskyj angekündigt, dass ukrainische Konsulate in Deutschland zukünftig allen kriegstauglichen Ukrainern die Verlängerung ihrer Ausweispapiere verweigern würden, verbunden mit dem Ansinnen an die deutsche Regierung, diese Ukrainer ohne gültige Ausweise dann gefälligst auch auszuweisen. Diese Eskalation stand im Zusammenhang mit einem neuen Mobilisierungsgesetz, das Selenskyj kurz zuvor unterzeichnet hatte.

Jetzt also die finale Eskalationsstufe, mutmaßlich noch unterstützt von den Hofreiters und Kiesewetters dieses Landes, die offenbar mittlerweile vollkommen den Verstand verloren haben.

Scholz teilt dem Bundestag lapidar mit, was laut Grundgesetz allerdings gar nicht zulässig ist: Die Ukraine gründet in Deutschland eine Behörde, mischt sich in innerdeutsche Angelegenheiten ein und meint dann, hier schadlos jene Ukrainer drangsalieren zu können, die sich dem sinnlosen Gemetzel entzogen haben.

Demnächst schwärmen dann die ukrainischen Feldjäger aus den ehemals US-amerikanischen Kasernen aus und können unbehelligt von den deutschen Sicherheitsbehörden ihre Landleute jagen, verhaften und zum Verrecken an die Front schicken? Wenn das nur ansatzweise so oder so ähnlich passieren sollte, dann wäre das eine Bankrotterklärung für Deutschland und Europas Wertesystem – zynischerweise mit dem Argument, gemeinsame Werte zu verteidigen, die Europa mit der Ukraine hätte.

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Was erlaubt sich der Bundeskanzler und wer ist in der Lage, diese verfassungsfeindliche Politik zu beenden, bevor nichts mehr da ist, was man verteidigen könnte? Hier in aller Ausführlichkeit, warum die Ukraine in Deutschland keine Behörde eröffnen und führen darf:

In Deutschland können Behörden nur von staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Stellen gegründet werden. Die Gründung und Errichtung von Behörden ist an rechtliche und organisatorische Vorgaben gebunden, die im Grundgesetz (GG) und in spezifischen Gesetzen geregelt sind. Hier die wichtigsten Aspekte:

1. Bund und Länder als Träger von Behörden

Bund: Der Bund kann Bundesbehörden einrichten, die für bundesweite Aufgaben zuständig sind. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Grundgesetz und spezifischen Bundesgesetzen.
Beispiele: Bundespolizei, Bundesagentur für Arbeit.

Länder: Die Bundesländer sind für die Einrichtung von Landesbehörden zuständig. Sie regeln ihre Verwaltungshoheit eigenständig im Rahmen ihrer Landesverfassungen.
Beispiele: Finanzämter, Ordnungsämter.

2. Rechtliche Grundlage

Die Einrichtung einer Behörde muss durch ein Gesetz oder eine Verordnung gedeckt sein. In der Regel erfolgt dies durch ein Gesetzgebungsverfahren, das den Zweck, die Aufgaben und die Struktur der Behörde definiert.

3. Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Auch Städte, Gemeinden und Landkreise können Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich einrichten. Diese werden als kommunale Behörden bezeichnet und kümmern sich um lokale Verwaltungsaufgaben (z. B. Bürgerämter, Bauämter).

4. Selbstverwaltungskörperschaften

Bestimmte öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammern) oder Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen) haben ebenfalls behördliche Funktionen. Diese werden durch spezifische Gesetze legitimiert und beaufsichtigt.

Die Ukraine kann in Deutschland keine Behörde eröffnen, da Behörden Teil der deutschen Staatsorganisation sind und ausschließlich von deutschen oder europäischen Institutionen errichtet werden dürfen. Allerdings kann die Ukraine durch diplomatische Vertretungen oder kulturelle und wirtschaftliche Einrichtungen in Deutschland tätig sein. Solche Einrichtungen haben jedoch keine hoheitlichen Befugnisse wie deutsche Behörden.

Nochmal zur Erinnerung, was Scholz gesagt haben soll:

„Der ukrainische Präsident hat mir gerade mitgeteilt, dass er in Deutschland und Polen eine ukrainische Behörde mit erschaffen will, die die Ukrainerinnen und Ukrainer entweder bei der Rückkehr oder bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland unterstützt, so dass wir gemeinsam in diese Richtung arbeiten können.“

Hier müsste der Bundestag dem Bundeskanzler sofort das Vertrauen entziehen. Aber der Oppositionsführer im Deutschen Bundestag steckt ganz offensichtlich mit Scholz unter einer Decke. Denn anstatt sofort alles in die Wege zu leiten, diese Kanzlerschaft samt ihrer verfassungsfeindlichen Vorhaben zu beenden, hat Friedrich Merz angekündigt, zeitnah in die Ukraine zu reisen und alles Weitere einzutüten. Wer fühlt sich jetzt noch berufen, dieses Land zu retten? Woher soll der Widerstand kommen?

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