Hauptkritikpunkt der Linken ist die Neuartigkeit der mRNA-Impfstoffe gegenüber klassischen Impfstoffen. Wagenknecht ist demnach keine grundsätzliche Impfgegnerin. In einer Talkshow präzisierte sie: „Jetzt bekommen wir einen genetischen Code geimpft. Das ist ein anderes Verfahren.“ Ein Hauptargument der Politikerin: Man könne noch nicht wissen, was diese mRNA-Impfstoffe in fünf oder zehn Jahren im Geimpften alles auslösen.
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In einem aktuellen Facebook-Post von heute früh, äußert sich Sahra Wagenknecht zur ab heute verbindlichen Impfpflicht in Pflegeberufen:
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird heute wirksam. Und das, obwohl inzwischen sogar das RKI einräumt, dass die Impfung gar nicht davor schützt, andere anzustecken. Dennoch können ab heute Angestellte bei der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, in Krankenhäusern und Heimen gekündigt werden, wenn der volle Impfschutz fehlt - egal wie aufopferungsvoll und engagiert sie in ihrem Beruf gearbeitet haben oder welche soziale Härte die Entlassung für sie bedeutet. Ich finde das sozial kalt, mit Blick auf den Pflegenotstand unverantwortlich und in der Sache völlig daneben!
Auch die allgemeine Impfpflicht ist reiner Aktionismus und darf nicht beschlossen werden. Denn inzwischen ist klar: Die Impfung schützt zwar vor schweren Verläufen, aber die gibt es bei Omikron zum Glück nur noch selten. Eine Überlastung der Krankenhäuser droht daher nicht mehr. Und das Infektionsgeschehen eindämmen kann die Impfung nicht. Damit entfallen alle Argumente, mit denen man eine Impfpflicht begründen könnte. Also Schluss mit diesem Irrsinn! Nein zur Impfpflicht!“
Original Beitrag von Sahra Wagenknecht auf Facebook
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Die Fakten:
Am 10. Dezember 2021 hat der Bundestag die Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeeinrichtungen beschlossen. Ebenfalls betroffen sind Arzt- und Psychotherapeutenpraxen.
Konkret sieht die Regelung so aus:
Alle in diesen Bereichen Tätige müssen ihrem Arbeitgeber einen Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung vorlegen bzw. ein Attest, warum sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Auch Genesenennachweise sind vorzulegen. Die unterschiedlichen Nachweise müssen gültig sein. Bei Ablauf ist der Mitarbeitende verpflichtet innerhalb eines Monats einen neuen Nachweis vorzulegen.
Mitarbeiter, die bis heute Stichtag 15. März 2022 keinen Nachweis vorgelegt haben bzw. abgelaufene Nachweise welcher Art auch immer nicht auffrischen, werden an das Gesundheitsamt gemeldet. Diese Meldungen sind für die Leiter der Einrichtungen verpflichtend.
Im nächsten Schritt fordert das Gesundheitsamt den Säumigen dazu auf, einen Nachweis zu erbringen. Erfolgt das nicht, kann das Amt den Zutritt in die Einrichtung verbieten. Weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Hinzu kommt: Das Gesundheitsamt kann jederzeit Einrichtungen kontrollieren auch ohne Absprachen mit der Leitung. Die Nachweise müssen für solche unplanmäßigen Kontrollen immer bereit liegen.
Fehlt noch der Bußgeld- und Strafenkatalog: Nicht nur der Mitarbeiter ohne Nachweis ist betroffen, auch die Einrichtung wird belangt mit einer Geldbuße von jeweils bis zu 2500 Euro. Neueinstellungen ohne Nachweise sind verboten. Hat die Leitung einer Einrichtung Zweifel an der Echtheit von Nachweisen, sind diese sofort zu melden.
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