Thema heute: "Die systematische Vorbereitung eines Angriffskrieges gibt es nicht, weil der Generalbundesanwalt diese im Angriff durch deutsche Truppen nicht sieht, weil selbst ein Angriff deutscher Truppen in der Ukraine durch das Selbstverteidungsrecht der Ukraine gedeckt sei."
Eine private Einschätzung von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf X.
(Danke an den Kollegen RA Dirk Schmitz und an Alexander Wallasch für das Teilen dieser wertvollen Information.)
Jeder fragte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges, wie man auf den Satz kam:
"Seit 5:45 Uhr wird zurückgeschossen." Jeder fragt da perplex: Wer schießt da auf wen zurück und warum?
Nach dem Lesen des heutigen Beitrages von Alexander Wallasch und den beigefügten Anlagen (s.u.) habe ich die geistige Transferleistung und die Geschichtsstunde verstanden.
1. Der deutsche Angriff und die Beteiligung deutscher Truppen und der Nato gegen Rußland auf dem mutmaßlichem Territorium der Ukraine würde nur einen Akt der Unterstützung der Selbstverteidigung darstellen. Selbst wenn deutsche Truppen die Krim angreifen und "befreien" wollten, bliebe es eine Unterstützungsmaßnahme für die Ukraine und kein Angriff auf Russland, weshalb auch der Angriff mit Taurus auf die Krim-Brücke keine Vorbereitung eines Angriffskrieges darstellen könne.
2. Wenn dann Russland auf die Idee käme, gegen Deutschland oder andere Nato-Staaten Vergeltungsschläge zu verüben, dann sei das nicht rechtmäßig, da die EU, die Nato und Deutschland ein Selbstverteidigungsrecht Russlands für Gebiete der Ukraine in den Grenzen von 1991 nicht anerkennen.
3. Sollte also auch nur einem Nato-Staat ein Haar gekrümmt werden, dann wird gedanklich
"... seit 5:45 Uhr wieder zurückgeschossen".
So die Kurzfassung der rechtlichen Einordnung für Laien. Ich hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe.
Noch weiter aus Gangsterfilmen heruntergebrochen: Mäht man mit Übermacht an Feuerkraft bei einer benachbarten befreundeten Gang als Unterstützungsmaßnahme alles nieder, dann weiß die angegriffene Gang sofort, dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen die ausführenden Helfer ausführen dürfen, denn die wollten ja nur helfen. Und da jeder in der Welt – auch Russland – die Auffassung des Generalbundesanwalts teilt, wird es auch keine Vergeltungsmaßnahmen der Gang geben.
Auf dem naiven Niveau werden wir in den Dritten Weltkrieg von unserer Ampel gejagt. "Wir wollten ja nur bei der Selbstverteidigung helfen und der böse Russe hat uns angegriffen."
Damit dürfte das geplante Szenario feststehen.
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Warum plant man dann, dass Deutschland beim Manöver an der Ostflanke "All In" ist und keine Landesverteidigung danach mehr aufzubieten hat und die Bevölkerung benötigt auch keinen Zivilschutz, weil man 60 Jahre Vernachlässigung auch nicht in 3 Monaten nachholen kann? Bei kurz zuckenden Blitzen und Atompilzen braucht man den ja ohnehin nicht. In der Ukraine ging die Munition aus und Deutschland meint, sich mit Russland anlegen zu müssen.
Meine Prognose: Es wird keine Bundestagswahlen – vielleicht noch nicht einmal mehr Landtagswahlen – geben, weil unser großer Bundeswehrkommandant Scholz dann im Kriegsfall das Ruder übernimmt. Wer als politischer Beamter so antwortet – gibt die Antwort auf die Planung.
PS: Der Generalbundesanwalt ist politischer Beamter und hat das zu vermelden, was die Bundesregierung vorgibt. Daher kann das als Rechtsauffassung der Bundesregierung 1:1 übernommen werden.
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Kommentar von Bernhard Rossi
https://www.cassis.uni-bonn.de/de/dossier-ukraine
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Kommentar von Bernhard Rossi
https://www.cassis.uni-bonn.de/de/dossier-ukraine
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Kommentar von .TS.
Interessant auch wenn man sich ansieht was im Rahmen des Coronoia-Regiments alles durchgeführt und vorbereitet wurde:
-nächtliche Ausgangskontrollen
-Reisebeschränkungen
-2G/3G-Passierscheinregiment
-"bleiben sie Zuhause"-Schutz- und Isolierungskonzept
-Ausnahmezustandslogik
-als "Solidarität" beschönigte Propaganda sich den staatlichen Maßnahmen unterzuordnen statt Individualität zu bewahren
-körperliche Unversehrtheit, Versammlungs- und Bewegungsfreiheit nicht mehr als uneingeschränkte Grundrechte
-Lenkung der Medien
-tägliches Todesgefahrgefühl und Schutzmaßnahmen als alltägliche Normalität
-alles dreht sich einzig und allein um einen einzigen großen Feind (dem Chinavirus)
-Verfolgung von Kritikern undWiderständigen in zuvor unbekanntem Ausmaß
-Überlegung und z.T. Durchführung staatlicher Beschaffung und Verteilung
-Militarisierung zuvor ziviler Lebensbereiche
Alles Dinge die man aus Militärdiktaturen und Kriegsgebieten kennt. Man könnte geradezu meinen daß das Geschehen zwischen 2020 und 2022 dafür gedacht war herauszufinden wie weit die Gesellschaft bereit ist das zuzulassen und sie im Rahmen einer Generalprobe schon darauf vorzubereiten.
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Kommentar von Eddy Nova
Diese Argumentation vom "Generalbundesanwalt" ist der reinste Schwachsinn ...Zwei Gründe fallen sofirt in´s Auge !
1. Mit dieser schwachsinnigen Begründung könnte sich jedes Land der Welt in jeden Krieg der Welt einmischen
2. Der Einbezug der KRIM ...ein Selbstverteidigungsrecht , auf Dritte übertragbar mit 10 Jahren Zeitverzug ...Notwehr 10 Jahre nach der "Tat" ...irre , zumal die sich einmischende Partei in den ersten 8 Jahren sogar noch Abkommen mit Russia , de facto der Krimregierung geschlossen hat ...
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Die Krim ist seit 10 Jahren faktisch russisch - in dieser Zeit macht das BRD System gemeinsam Geschäfte - NORDSTREAM 2 - mit dem Partner der jetzt aufgrund der Geschehnisse 2014 angegriffen werden soll - völlig irre !
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Scheinbar soll RUSSIA mit aller Macht zu einem Erstschlag provoziert werden - drüber hinaus , ist ZELENSKYY ab diesem Monat sowieso illlegal im Amt - gemäß dortigem Recht ...18 % Pro Zelenskyy in der Ukraine aktuell ...was wollen eigentlich die 82 % Ukrainer die Zelenskyy loswerden wollen - welche Gegenposition haben die eigentlich ...Vielleicht Frieden mit Russia ...
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Kommentar von .TS.
Das Schreiben des Generalbundesanwalts ist hochbrisant, eine derart angeheizte Situation gab es seit den frühen 80ern nicht mehr.
Da drängt sich der Verdacht mit der Situation eines kleinen Nahoststaates regelrecht auf: Eine Regierung die dem drohenden eigenen Untergang entgegensieht läßt die Situation vorsätzlich eskalieren um sich auf Kosten des eigenen und benachbarter Völker noch eine Gnadenfrist zu verschaffen, koste es was es wolle - zahlen schließlich die anderen, im Zweifel auch mit dem Leben.
Allerdings wird auch hier wieder übersehen daß eine Ampel vier Farben hat: Ohne schwarzen Rahmen der stabilisiert bilden RotzGilbGrün allein noch keine Lichtsignalanlage.
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Kommentar von Felix Diller
Die Feinde Deutschlands sitzen nicht in Moskau, sondern in Berlin - die Bundesregierung und ihre Helfershelfer sind die Kriegstreiber und damit die gößte Gefahr für Deutschland.
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Kommentar von Mario Rode
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Nur so am Rande.
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Kommentar von Torsten Kandziora
Schönes Foto.