Bundeswehrkommandant Scholz übernimmt vor den Bundestagswahlen das Kriegsruder

Rechtsanwalt Ulbrich: Wir werden von der Ampel in den Dritten Weltkrieg gejagt

von Alexander Wallasch (Kommentare: 8)

„Wir wollten ja nur bei der Selbstverteidigung helfen und der böse Russe hat uns angegriffen."© Quelle: Pixabay / 21967857

Die systematische Vorbereitung eines Angriffskrieges gibt es nicht, weil der Generalbundesanwalt diese im Angriff durch deutsche Truppen nicht sieht, weil selbst ein Angriff deutscher Truppen in der Ukraine durch das Selbstverteidungsrecht der Ukraine gedeckt sei.

Thema heute: "Die systematische Vorbereitung eines Angriffskrieges gibt es nicht, weil der Generalbundesanwalt diese im Angriff durch deutsche Truppen nicht sieht, weil selbst ein Angriff deutscher Truppen in der Ukraine durch das Selbstverteidungsrecht der Ukraine gedeckt sei."

Eine private Einschätzung von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf X.

(Danke an den Kollegen RA Dirk Schmitz und an Alexander Wallasch für das Teilen dieser wertvollen Information.)

Jeder fragte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges, wie man auf den Satz kam:

"Seit 5:45 Uhr wird zurückgeschossen." Jeder fragt da perplex: Wer schießt da auf wen zurück und warum?

Nach dem Lesen des heutigen Beitrages von Alexander Wallasch und den beigefügten Anlagen (s.u.) habe ich die geistige Transferleistung und die Geschichtsstunde verstanden.

1. Der deutsche Angriff und die Beteiligung deutscher Truppen und der Nato gegen Rußland auf dem mutmaßlichem Territorium der Ukraine würde nur einen Akt der Unterstützung der Selbstverteidigung darstellen. Selbst wenn deutsche Truppen die Krim angreifen und "befreien" wollten, bliebe es eine Unterstützungsmaßnahme für die Ukraine und kein Angriff auf Russland, weshalb auch der Angriff mit Taurus auf die Krim-Brücke keine Vorbereitung eines Angriffskrieges darstellen könne.

2. Wenn dann Russland auf die Idee käme, gegen Deutschland oder andere Nato-Staaten Vergeltungsschläge zu verüben, dann sei das nicht rechtmäßig, da die EU, die Nato und Deutschland ein Selbstverteidigungsrecht Russlands für Gebiete der Ukraine in den Grenzen von 1991 nicht anerkennen.

3. Sollte also auch nur einem Nato-Staat ein Haar gekrümmt werden, dann wird gedanklich

"... seit 5:45 Uhr wieder zurückgeschossen".

So die Kurzfassung der rechtlichen Einordnung für Laien. Ich hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe.

Noch weiter aus Gangsterfilmen heruntergebrochen: Mäht man mit Übermacht an Feuerkraft bei einer benachbarten befreundeten Gang als Unterstützungsmaßnahme alles nieder, dann weiß die angegriffene Gang sofort, dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen die ausführenden Helfer ausführen dürfen, denn die wollten ja nur helfen. Und da jeder in der Welt – auch Russland – die Auffassung des Generalbundesanwalts teilt, wird es auch keine Vergeltungsmaßnahmen der Gang geben.

Auf dem naiven Niveau werden wir in den Dritten Weltkrieg von unserer Ampel gejagt. "Wir wollten ja nur bei der Selbstverteidigung helfen und der böse Russe hat uns angegriffen."

Damit dürfte das geplante Szenario feststehen.

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Warum plant man dann, dass Deutschland beim Manöver an der Ostflanke "All In" ist und keine Landesverteidigung danach mehr aufzubieten hat und die Bevölkerung benötigt auch keinen Zivilschutz, weil man 60 Jahre Vernachlässigung auch nicht in 3 Monaten nachholen kann? Bei kurz zuckenden Blitzen und Atompilzen braucht man den ja ohnehin nicht. In der Ukraine ging die Munition aus und Deutschland meint, sich mit Russland anlegen zu müssen.

Meine Prognose: Es wird keine Bundestagswahlen – vielleicht noch nicht einmal mehr Landtagswahlen – geben, weil unser großer Bundeswehrkommandant Scholz dann im Kriegsfall das Ruder übernimmt. Wer als politischer Beamter so antwortet – gibt die Antwort auf die Planung.

PS: Der Generalbundesanwalt ist politischer Beamter und hat das zu vermelden, was die Bundesregierung vorgibt. Daher kann das als Rechtsauffassung der Bundesregierung 1:1 übernommen werden.

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