Thema heute: „ACHTUNG! VERJÄHRUNG DROHT!!"
Der Schadensersatzanspruch des § 84 AMG verjährt in drei Jahren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Impfgeschädigte den Impfschaden als solchen erkannt hat und vom Schädiger, also dem Impfhersteller Kenntnis hat.
Die Ansprüche wegen einer im Kalenderjahr 2021 erfolgten Impfung könnten daher bereits mit Ablauf des 31.12.2024 in Deutschland verjähren.
Wir weisen darauf ausdrücklich hin, dass sich bisher Gerichte in Deutschland nicht mit Anspruchsgrundlagen im deliktischen Bereich auseinandersetzten, auch wenn sie noch so auf der Hand lagen, insbesondere z.B. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 96 Nr. 3 AMG i.V.m. § 8 AMG (Veranlassung der Impfung durch irreführende Informationen).
Solange die Zivilgerichtsbarkeit ausschließlich auf die Anspruchsgrundlage des § 84 AMG abstellt, droht nun mit Ablauf des 31.12.2024 der Eintritt der Verjährung.
Wer also bis dahin nicht geklagt hat, droht dann auch nichts mehr zu bekommen.
Die meisten werden sich erinnern. Als der Bundesgerichtshof im Abgasskandal den Anspruch nach § 826 BGB bestätigte, waren die Ansprüche für diejenigen bereits verjährt, so der BGH später, die dann noch klagen wollten, da alle mit der Adhoc-Mitteilung von Herrn Winterkorn bereits hätten wissen müssen, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
Genau das wird man auch allen Impfgeschädigten sagen, die bis heute nicht erahnen, dass ihre gesundheitlichen Schäden auf der Impfung beruhen können, weil es ihnen auch kein Arzt bisher gesagt hat. Spätestens ab dem 1.1.2025 wird man diesen Geschädigten dann sicher ebenso wie den Geschädigten im Abgasskandal sagen, dass sie es hätten wissen müssen, wenn sie sich informiert hätten: Die fahrlässige Unkenntnis wird somit der Kenntnis gleichgesetzt.
Was bedeutet das? Viele Rechtsschutzversicherer bunkern und es dauert Monate, bis sie diesen Rechtsschutzversicherern eine Deckungszusage entlocken können. Bei einigen Rechtsschutzversicherern müssen Sie Deckungsklagen einreichen. Das betrifft insbesondere die DEVK-Versicherten und zum Teil die Allianz, die Itzehoer und andere Versicherungen.
Wer also jetzt nicht sofort in die Klärung geht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Ende des Jahres nicht mehr klagen können und die Ansprüche für Impfungen aus 2021 dürften dann nach dem Arzneimittelgesetz verjährt sein. Eine Klage vor dem 31.12.2024 hemmt die Verjährung.
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Ich fordere den Gesetzgeber auf, dass für Ansprüche aus gesundheitliche Schäden nach § 84 und § 84a AMG eine 10-jährige Verjährungsfrist eingeführt wird, die für Off-Label-Produkte und nicht zugelassene Produkte grundsätzlich gelten soll.
Denn es kann doch nicht sein, dass in der Anwendung in der Bevölkerung erst die klinischen Prüfungen und sonstigen Gutachten zur Unbedenklichkeit durchgeführt werden und folglich noch keiner etwas wissen kann, vor allem nicht, welche Schäden kausal auf die Impfung zurückzuführen sein können. In dieser diffusen Lage von allen quasi eine Klage ins Blaue hinein abzufordern, um nicht die Ansprüche zu verlieren, wird der Sach- und Rechtslage bei den Impfungen überhaupt nicht gerecht. Hier muss die Verjährungsfrist substantiell verlängert werden.
Wenn man schon bei der Gesetzesänderung ist, kann auch gleich der Unsinn mit dem Nutzen-Risiko-Verhältnis aus dem Gesetz gestrichen werden.
Ferner sollte klargestellt werden, dass eine Haftungshöchstgrenze von 120 Mio EUR für die Pharmaindustrie nicht greift, wenn eine Haftungsfreistellungsvereinbarung gleich welcher Art geschlossen wurde.
Auch im Rahmen der Kausalität ist der Verbraucherschutz durch eine klare Regelung der Beweislastumkehr zu schärfen, die Rückausnahmen für die Pharmaindustrie ausschließt. So müsste es der Standard werden, dass die Pharmaindustrie darzulegen und zu beweisen hat, dass der streitgegenständliche gesundheitliche Schaden nicht auf ihrem Produkt beruht. Dieser Beweis kann und darf dann aber nicht mehr möglich sein, wenn die grundsätzliche Eigenschaft des Produkts, diesen konkreten gesundheitlichen Schaden verursacht haben zu können, feststeht.
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Kommentar von Carl Peter
Wie schon gesagt, aus Intelligenz kann schnell Dummheit werden, umgekehrt geht das nimmermehr.
Nur mal so ein Minibeispiel: Der Kampf gegen Rechts hält ja nicht mal so lange wie die Montagsspaziergänge.
Aber was bringt einen Impfgeschädigten dazu, Klage zu erheben, als hätte er ein unfahrbares und selbstgefährendes Auto gekauft, das sogar so angeboten wurde?
Ein Anwalt muss her, das konnte sich nur um lebensgefährlichen Betrug handeln, denn bei einigen wenigen der Abnehmer fuhr es tatsächlich los - was als Nebeneffekt, dass man vom eigenen Auto überfahren werden kann, durchaus angegeben wurde.
Vom Vertrag zurücktreten geht nicht, das Zeugs ist unrückholbar im Körper und soll hoffentlich vergehen wie null Komma nichts - nur leider eben nicht bei allen.
Dann will man plötzlich gezwungen worden sein, sich selbst geistig und körperlich zu beschädigen, als wäre ein kollektives Unbewusstes nicht wie ein Dämon über einen gekommen, sondern der Staat, der Arbeitgeber, der Nachbar, die Oma oder wer auch sonst immer.
Manche klagen einen Gott an und treten gleich ohne Anwalt aus dem Glauben aus.
Wo ist denn das Loch, in das ein schuldhaftes Vorgehen gefallen ist?
Und was ist, wenn man einfach nur ein betrogener Betrüger ist?
Wenn man hofft, alle hätten mitbetrogen, wie es ja beabsichtigt war, um aus dem Betrug eine “ehrbare” Tat zu machen?
Wer hätte da wen anklagen sollen?
Wer hätte da Opfer sein können?
Die meisten haben bei dem Betrug keinen größeren Schaden genommen und halten einfach die Klappe.
Bis auf ein paar wenige, denen man als sogenannter Bagatell-Betrogener lieber aus dem Weg geht.
Höre ich irgendwo den Ruf nach Aufklärung?
Oder mal von heute aus auf das Weltgeschehen zurückblicken: Was wäre ohne den Spritzenwahn alles nicht geschehen?
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Kommentar von .TS.
Ist das jetzt eine gute Nachricht weil damit ein gewichtiger Grund zur Verhinderung der Aufarbeitung des Coronoia-Regiments entfällt?
Falls bis dahin jegliche Kritik an Experimentalpharmazeutik und gesinnungswillkürschaftlicher Expertise nicht schon pauschal unter dem Namen Desinfarmationsdelikt als Straftat verfolgt wird.
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Kommentar von John Kelsh
Das ist doch Methode.
Zum Glück habe ich mich nicht impfen lassen / müssen.
Für alle die, die nicht so viel Glück hatten, wünsche ich für die Zukunft alles Gute.
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Kommentar von Bernhard Rossi
"Die Wohltat des Staates besteht darin, dass er der Hort des Rechtes ist." Carl Jakob Burkhardt (1818 - 1897), Schweizer Diplomat, Essayist und Historiker und Großneffe des Kulturhistorikers Jacob Burckhardt.