Thema heute: „Schlaganfall mit zwei Schädel-OPs nach BioNTech-Impfung - LG Bochum erklärt anwesendem Kläger positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“
Am 20.3.2024 haben wir den Termin zur mündlichen Verhandlung vor der vierten Zivilkammer des Landgerichts Bochum wahrgenommen. Im Termin ging es um Schadensersatz und Schmerzensgeld eines Mannes im mittleren Alter, der insgesamt drei Impfungen mit BioNTech hinter sich hatte. Vor wenigen Tagen hatten wir über zwei weitere Verfahren bereits vom LG Bochum und der dortigen Grundhaltung berichtet.
Bereits nach der zweiten Impfung bekam er erst auf der einen Seite einen dicken Fuß und dann auf der anderen Seite einen dicken Fuß, so dass er in der Notaufnahme zwei Mal in Bezug auf seine Füße vorstellig werden musste. Er bekam Antibiotika, die er fast einen Monat lang nahm, bis letztlich die Füße wieder abschwollen. Es gesellten sich dann Muskelschmerzen in der Schulter und in den Armen hinzu und eine unglaubliche Erschöpfung.
Nach einigen Monaten bekam dann der Kläger einen Schlaganfall, der zu eine halbseitigen Lähmung auf der linken Seite führte. Er musste am Kopf zwei Mal operiert werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Ihm wurde ein Teil seiner Schädeldecke entfernt, die dann in einer weiteren OP wieder nach vier Monaten eingesetzt wurde. Geblieben ist eine Teillähmung in der gesamten linken Körperhälfte sowie kognitive Störungen in Form von Vergesslichkeit und Konzentrationsstörungen.
BioNTech bestreitet, dass in irgendeiner Weise ein Zusammenhang zur Impfung bestünde.
Der Kläger hatte indes dargetan, warum durchaus der Stoff Comirnaty geeignet sei, die gesundheitlichen Schäden zu verursachen und umfassend Beweis angetreten.
Die Kammer erläuterte dann im Rahmen der rechtlichen Erörterung, dass sie die Auffassung vertrete, dass der Zulassung des Impfstoffes Tatbestandswirkung beizumessen sei, da am 10.10.2022 auch für die Genehmigungsbehörde ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorgelegen habe, das dann folglich auch rückwirkend der Kläger sich entgegenhalten lassen müsse. Völlig unabhängig davon, ob oder ob nicht der Schaden letztendlich auf der streitgegenständlichen Impfung beruht, führe das dazu, dass der Kläger entschädigungslos nach Hause gehen dürfte.
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Von anwaltlicher Seite des Klägers wurde dann noch einmal eine halbe Stunde dazu mündlich ausgeführt, warum keinerlei Tatbestandswirkung für die Entscheidung der EU-Kommission zu Grunde zu legen ist. Das betrifft sowohl Umstände vor der Zulassung als auch Umstände nach der Zulassung. Statt dessen liege aber kein Nutzen, sondern nur Risiko vor.
Der Vorsitzende rollte mit seinem Stuhl in der Mitte zwischen den anderen Richtern etwas zurück, um damit auch mit seiner physischen Haltung und dem minenlosen Gesicht darzulegen, wie ihn meine Ausführungen langweilten und bei ihm kein Gehör finden würden. Schauspiel lag dem Vorsitzenden nicht.
Der Anwalt der Gegenseite führte noch aus, dass es auch in Bezug auf die Gefährlichkeit des Virus gar nicht auf die gesetzlichen Grundlagen in den internationalen Gesundheitsvorschrften und dem Gutachten von Professor Doktor Ioannidis ankomme, sondern vielmehr darauf, dass er einen Freund in einer Klinik habe, der ihm erklärte, dass viele an Corona in seiner Klinik verstorben seien. Er sprach von Leichenbergen. Soweit zur Sachlichkeit der Beklagten.
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Kommentar von Dr. Klaus Rocholl
Eine einzige aufrichtige Bitte:
Daß der Herr Vorsitzende - am besten die ganze so agierende Richterschar - das“positive Nutzen-Risikoverhältnis“ und die „segensreichen Wirkungen“ dieser Impfung bei sich und in ihrer Umgebung am eigenen Leib erfahren dürfen…
AD PROFUNDUM !
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Kommentar von Carl Peter
Es reicht überall ein Bapperl gegen Rechts, und schon brennt in Deutschland über allem die Luft nicht mehr.
Ich spiele derweil weiter auf der alten Leier:
Ohne eine Grund-Solidarität der “Geimpften” untereinander wird es keine Aufklärung des Corona-Unheils geben - ansonsten kann nur auf zukünftige Generationen gewartet werden, die das aufklären und besser machen wollen.
Schon jetzt mein Dank an die Familien, die das unter den gegebenen Umständen schaffen werden.
Das ist das einzige positive Nutzen-Risiko-Verhältnis, um das es bei Corona geht.
Solange gilt:
Ein jeder trage die Last des anderen, nicht nichts tragen will - warum hat man sich denn sonst “impfen” lassen.
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Kommentar von willi wob
Ein weiteres der vielen politisch regierungsnah geprägten Skandalurteile im neuen deutschen Reich sozialistischer Nation mit seiner neuen Alternativlosrechtssprechung...demnach ist von nun an ja auch jeder Fahrzeughersteller von jeglichem Schadenersatz grundsätzlich befreit, weil trotz der wenigen Unfälle durch Materialfehler, Produktionsfehler, Konstruktionsfehler die Herstellers ein positives Kosten Nutzen Verhältnis argumentieren können, solange nur eine Mehrheit der Fahrzeuge ausreichend auf Spur bleibt und keine Schäden verursacht. Im Gegensatz zum Gengift aber wären Fahrzeuge sogar tatsächlich auch notwendig und sinnvoll, im Gegensatz zum Gengift ist bei Fahrzeugen ein überhaupt tatsächlich und faktenbasiert positives Grundmuster zu erkennen. Beim Gengift wird dieses bis heute nachhaltig und offenbar immer noch rein pauschal und unsachlich ins Blaue hinerin fabuliert von den echten Schurblern. Imvorliegenden fall müßte der Hersteller des Gengiftes überhaupt einmal nachweisen, was genau an positivem dem geschädigten als Gegenleistung für sein Geld und seine Gesundheit tatsächlich erbracht wurde. reicht die fabulierung er wäre möglicherweise, eventuell oder vielleicht nie oder nur geringfügig an Corona erkrankt, hätte es auch nicht weiter geben können, wie einst behauptet etc.. heute auch noch aus, ohne jeglichen präzisen Beweisantritt? Daran wird deutlich, das diese Skandalrichter nicht mehr auf den individuellen Einzelfall abstellen, wie es juristischer Grundsatz wäre, sondern eine pauschale grundsätzliche und politisch erwünschte Abwehr betreiben. Der Giftempfänger hat ein Recht darauf, das ihm im individuellen Einzelfall der hersteller des produktes nicht nur eine tatsächliche positive Wirkung nachweist. was dieser bis heute nie getan hat und er hat ein Recht darauf, wenn diese Beweislast nicht erfüllt ist, das die Beweislast die er erfüllte, das dieses Gift ihn schädigte, gewürdigt wird und es zum Schadenersatz kommt. Wer diese juristische Umgebung mißachtet hat wohl weniger die verfassungsgemäßen Grundrechte geschädigter Individuen im Sinne. Damit und mit der einhergehenden vollständigen Ignoranz und Ausblendung wirklich aller Umstände, die heute mindestens anscheinsbeweisen, wenn nicht sogar tatsächlich nachweisen, das alle Vermutungen zum Thema Corona, das hier ein zutiefst korruptes mafiöses Kartell aus profitinteressengesteuert bezahlwilligen Pharmakonzernen und dahinter stehenden Milliardären im Verhältnis zu erkaufbarer Politik, Wissenschaft und Medien und Kulturszene seine globale Strategie vollkommen unwissenschaftlicher Profitgenerierung umsetzte, machen sie sich zum Handlanger, Stichwortgeber und Untergraber jeglicher rechtsstaatlicher Grundsätze, die eben nicht Profite, Konzerne, Regierungen oder falsche Politik schützen soll sondern die verfassungsgemäßen Grundrechte des Individuums vor den Vorgenannten. Mit dem Wissen von heute - schwerster globaler Impfschäden die, inzwischen nachweisbar dem entgegenstehen, was Politik, Medien und Pharmaindustrie kolportierten - der Impfstoff wirkt angeblich, er schützt angeblich vor Infektion, Erkrankung und Weitergabe - wovon offensichtlich rein gar nichts stimmte - sind solche Urteile entweder die bewußte Fortführung und Deckung von Verbrechen oder eine fahrlässige, Grundrechtebeschneidende Gutgläubigkeit, die dem Recht nicht zusteht. Die beklagte Industrie hat bis heute keinerlei tatsächlichen Nachweis geführt, das ihr Produkt überhaupt wirkt, da redet man noch nicht einmal über Schäden! Ein Auto fährt und fährt - die Autoindustrie hat diesen Nachweis ohne Zweifel erbracht - was genau machte und machen die derzeitigen Genmanipulationen wirklich? "Kunden" des Produktes Gengift sind ja grundsätzlich angesichts der Unkjontrollierbarkeit des Produktes für Laien auf Zusammensetzung und Wirkung in seiner hochkomplexen Struktur in einem hochkomplexen mesnchlichen Körper darauf angewiesen, das eine behauptete Wirkung auch vorliegt! Wer will das denn kontrollieren in einem politischen Klima, das zwar sagt eigene unabhängige und neutrale Forschungslabors zur Kontrolle der Behauptungen von Pharmakonzernen im Sinne des Bevölkerungsschutzes vor schadhaften Industrieprodukten seien angeblich zu teuer und aufwändig und deshalb sei es notwendig sich auf die Angaben und bloßen Behauptungen der Industrie zu verlassen, aber eventuelle Billionenschäden werden pauschal abgewiesen oder sozialisiert? Na ein solches Gebahren hätten andere Industriezweige aber auch gerne, das kann ich versichern! Das ist derartiges Orwell, insbesondere von Seiten einer Industrie, die schon in der Vergangenheit nicht unbedingt Vertrauenserweckend agierte! Warum ausgerechnet bei diesem Industriezweig ein solches Verhalten von Medien und Politik, die ja oft genug nur allzu sehr auch mit diesen Industrien verwoben sind, gedeckt, relativiert und beschönigt wird, darf scih jeder dazu vorstellen. Indivdualschutz nach dem Grundgesetz vor Staat und Wirtschaft gilt hier offensichtlich gar nicht mehr.
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Kommentar von Johannes Schumann
Ich möchte nicht kleinkariert erscheinen, aber bei einem Verhältnis geht's doch nicht darum, ob negativ oder positiv.
(-1)/2 ist genauso wie 1/(-2) negativ.
Bei Verhältnissen ist doch das Kriterium, ob größer 1 oder kleiner.
Wenn der Nutzen durch beispielsweise durch eine Zahl wie die 7 ausdrückt wird, und die Investition durch 2, dann ist 7/2 > 1 und damit gut. Ist hingegen die der Nutzen nur 4, aber die Investition 5, dann sehen wir schon: 4/5 < 1.
Diesen Richtern und Staatsanwälten müsste man das mal an den Latz knallen, wie blöd sie doch sind.
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Kommentar von Gert Friederichs
Zitat: "... für die Genehmigungsbehörde ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorgelegen habe."
Solange diese Lüge nicht höchstrichterlich in den Staaten des "Wertewestens" als solche anerkannt worden ist, bleibt jede Klage aussichtslos. Bis auf wenige Fälle in Randstaaten, wo ein einzelner subordinierter Richter mal wagt, das Unmögliche sagbar zu machen.