RA Tobias Ulbrich
Thema heute: "Vorlagebeschluss des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück an das Bundesverfassungsgericht am 3.9.2024" (Az: VerwG Beschluss 3 A 224/22, Presseerklärung hier)
Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um ein für das nichtgeimpfte Plegepersonal ausgesprochene Betretungsverbot im November 2022. Aufgrund der nun veröffentlichten RKI-Files kam die Frage auf, ob dieses denn eine Neubewertung der Sachlage begründen würden. Ich war persönlich nicht vor Ort, sondern habe mir von Prozessbeobachtern berichten lassen, da ich heute einen Termin gegen Moderna vor dem Landgericht Mühlhausen in Thüringen zu verhandeln hatte.
Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück sei kein Geringerer als der aktuelle Präsident des RKI, Prof. Dr. Lars Schaade, als Zeuge angehört worden, der mit den Aussagen aus den RKI-Protokollen konfrontiert wurde.
Im Ergebnis habe der Zeuge bestätigt, dass die beabsichtige Reduktion der Infektiosität des Pflegepersonals mindestens genau so gut hätte durch die Testung vor Arbeitsbeginn erreicht werden können.
Insoweit habe ein milderes Mittel bestanden. Der Präsident des RKI stellte klar, dass die Risikoeinstufung der Managementebene oblag und politisch festgelegt wurde und nicht wissenschaftlichen Kriterien entsprungen sei. Auch die Richter des Verwaltungsgerichts hätten verstört gewirkt ob dieser Erkenntnis.
Prof. Dr. Neuhäuser habe als Präsident des Verwaltungsgerichts die Ansicht vertreten, dass solche schweren Grundrechtseinschränkungen engmaschig auf ihre Berechtigung und auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen seien. Was bei der Verhängung von schweren Grundrechtseingriffen schnell durch den Gesetzgeber/Verordnungsgeber möglich sei, müsse bei geänderter Sachlage auch ebenso schnell wieder aufgehoben werden.
Dies sei zumindest für November 2022 nicht erfolgt. Hintergrund ist, dass die Politik binnen Tagen schwere Grundrechtseinschränkungen beschließen konnte, so dass sie bei geänderter Sachlage ebenso schnell zu korrigieren gewesen seien.
Persönlicher Eindruck der Prozessbeobachter: Im Kern habe das RKI nicht nach wissenschaftlicher Datenlage entschieden, sondern nach politischen Motiven, was insofern auch die Grundlagen der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht tangiere.
Der Verkündungstermin ergab, dass das Verwaltungsgericht Osnabrück einen Vorlagebeschluss der Angelegenheit an das Bundesverfassungsgericht erließ, um dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zu eröffnen, bei geänderter Tatsachengrundlage durch die RKI-Files unter anderem zur Entscheidung vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) neu zu überdenken.
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Anmerkung von mir zur Entscheidung des BVerfG:
Heute steht gesichert fest, dass es keinen Übertragungsschutz und auch keinen Infektionsschutz gab. Also von "hochwirksamen Impstoffen" zu sprechen und von einem "reduzierten Übertragungsrisiko" in der Entscheidung auszugehen, war wohl einer der Bären, die man dem Bundesverfassungsgericht aufgebunden hat.
Unter normalen Umständen lässt sich kein deutsches Gericht und erst recht nicht das Bundesverfassungsgericht derart dreist von Zeugen einer Behörde vorführen.
Ich hoffe, dass mit der gebotenen Schärfe nicht nur die Rechtsprechung zur einrichtungsbezogenenen Nachweispflicht abgeändert wird, sondern auch das Bundesverfassungsgericht erstmals ein Strafverfahren wegen Irreführung der Justiz einleitet.
Unter der Maßnahme litten Tausende, aber auch deren Anstellungskörperschaften, die die Mitarbeiter in ohnehin schon großer Personalknappheit verloren. Viele ließen sich impfen und leiden nun an den Schäden.
Gleich wie man es dreht und wendet: Die Aufrechterhaltung der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht war ein Verbrechen, das jene zu verantworten hatten, die Druck auf das Bundesverfassungsgericht ausübten, um diesem weiß zu machen, dass es einen Übertragungsschutz gäbe und nur der Impfschutz ein Garant für den Übertragungsschutz sei, nicht aber das mildere Mittel einer Testung vor Dienstbeginn.
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Kommentar von .TS.
"Heute steht gesichert fest, dass es keinen Übertragungsschutz und auch keinen Infektionsschutz gab"?
Das konnte man schon von Anfang an erkennen, aus den öffenltich einsehbaren Dokumenten der Zulassungsstudie des Goldgrubenherstellers selbst. Da stand klipp und klar drin daß ein Schutz gegen Übertragung nicht bekannt war. Letztlich ist das Fehlen der Zusicherung einer derart maßgeblichen Produkteigenschaft ein Eingeständnis des Herstellers daß das Produkt nicht hält was die Werbung verspricht.
Man hat es also nicht Ende 2022 oder heute sondern schon Ende 2020 wissen können - bei einem Mindestmaß an zu erwartender Gründlichkeit und wenn man denn nur wollte, das ist der große und anch wie vor unzureichend thematisierte eigentliche Skandal!
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Kommentar von Perry Moppins
Der Spritzungs-Faschismus krepiert jetzt, und mit ihm der ganze geplante 'Great Reset' (Neuformung des Denkens der Menschen) und die NWO der Oligarchen und Strippenzieher-Kräfte, war er doch gefühlt schon zum Greifen nahe, so ein Pech aber auch! ha ha!
Und auch die BRDigung läuft...
Das Kartell der Meinungspriester und Gedankenkontrolleure platzt.
Sterben von diversen Diktatur-Agendas in seiner schönsten Form.
Das wird noch 'lustig' für all die vergifteten ZeitgenossInnen und BlockwartInnen, AbzockerInnen, hehe.
Ein Ende hats mit dem Geplärr der Plärroristenbanden und deren Minderheitsdiktatur.
Ich freu mich schon!
In den nächsten drei Monaten, in diesem Kino.
tick tack!
Satire!
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Kommentar von Michel Sonnemann
Die ersten Richter realisieren offenbar, dass sie in absehbarer Zeit womöglich auf der falschen Seite der Macht stehen könnten. Dann lieber noch schnell die Seiten wechseln, zurück zum Rechtsstaat. Bevor man womöglich selbst zusammen mit den Corona-Verbrechern auf der Anklagebank sitzt.
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Kommentar von "()!"&§ %$?(&/
- "Unter normalen Umständen lässt sich kein deutsches Gericht und erst recht nicht das
Bundesverfassungsgericht derart dreist von Zeugen einer Behörde vorführen."
Für mein Verständnis: Was sollen "normale Umstände" sein?
Das Gerichte ihren ureigensten Pflichten nachkommen und Sachverhaltsaufklärung betreiben?
Von den niedrigsten bis zu den höchsten Instanzen (also kurz vor der Himmelspforte) wurde konsequent den Aussagen "wissenschaftlicher Behörden" gefolgt - ohne JEDE Nachfrage - wie soll das benannt werden - Willfährigkeit?
- "...auch das Bundesverfassungsgericht erstmals ein Strafverfahren wegen Irreführung der Justiz einleitet."
Ernsthaft jetzt? Das soll den Glauben an den sogenannten "Rechtsstaat" sanieren?
Ich hör die Botschaft - allein es fehlt nicht nur der Glaube - sondern auch die Taten
Reine Vernebelung durch Ankündigung - wohin man schaut ...