RA Tobias Ulbrich
Thema heute: "Pausenfrage beim Landgericht Regensburg: 'Warum macht die Richterin den Job für die Anwältin der Beklagten?'"
Am 26.06.2024 haben wir den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg wahrgenommen.
Geklagt hatte eine Frau mittleren Alters, bei der alle gesundheitlichen Schäden, die sie heute rügt, nach der Booster-Impfung mit Moderna eingetreten sind.
Der Rechtsstreit auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wurde daher gegen Moderna geführt.
Die Beklagte war durch zwei Anwälte der Kanzlei Hogan Lovells vertreten, die letzlich der Steuerzahler zahlt, und die Klägerin und Geschädigte durch einen Anwalt, nämlich durch mich.
Die Kammer bestand aus drei Richterinnen, die ich bereits aus einem Verfahren gegen BioNTech kannte, in der sie einen glasklaren Impfschadensfall der schwersten Art einfach niederbügelten. Die Frau Vorsitzende machte einen eiskalten Eindruck, was mir ja egal wäre, wenn sie denn das Gesetz auch anwenden würde, unbeschadet ihrer persönlichen Befindlichkeiten, die sie haben mag. Die linke Beisitzerin schien an der Sache selbst interessiert und der rechten jungen Beisitzerin war es beteiligungslos gleichgültig.
Die Klägerin wurde persönlich angehört, was ihr sichtlich schwer fiel. Als ich sie antraf, hatte sie noch in beiden Händen einen Tremor, der sich aber wieder abstellte. In äußerst ausgiebiger Art und Weise bohrte die Frau Vorsitzende nur zu Gunsten der Beklagten in der Vorgeschichte, so dass die Beklagtenvertreter überhaupt nichts zu tun hatten. So entstand der Eindruck für eine Vielzahl an anwesenden Zuschauern, dass die Frau Vorsitzende bemüht war, die Arbeit der Anwälte von Moderna zu übernehmen. Folglich mussten sie so gut wie nichts sagen oder ergänzen.
In der Pause sprachen mich dann einige Zuschauer darauf an, ob das üblich sei, dass ein Richter die Arbeit der Beklagten übernehme, um irgendeinen Grund in der Vergangenheit zu finden, um Zweifel an der gesetzlichen Beweisvermutung zu säen? Ich erwiderte, dass es ganz und gar nicht üblich ist, aber besonders die abweisewilligen Gerichte gerne eigenständig nach weiteren Abweisungsgründen suchen.
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Die Rechtsausführungen, dass wir vorliegend nicht von der Anwendbarkeit des Arzneimittelgesetzes ausgehen mit ausführlicher Begründungung, interessierte die Frau Vorsitzende nicht. Sie wollte aber auch nicht sagen, warum sie die Systematik der Anhörung der Klägerin an der Gefährdungshaftung des Arzneimittelgesetzes ausrichtete. Auch der Vortrag zur Beweislastverteilung schien zwar akustisch wahrgenommen worden zu sein, fand jedoch in den weiteren Ausführungen auch in der Art der informatorischen Anhörung dann keinen Widerhall.
Fazit: Auch bei Moderna war das Landgericht Regensburg sichtlich bemüht, der Beklagten auf Pferd zu helfen, um die Geschädigte dann im Regen stehen zu lassen. Die Kammer wollte sich das zwar noch überlegen. Mehr als ein Lippenbekenntnis dürfte das aber nicht gewesen sein. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde in den August 2024 gelegt.
Beobachtung: Ein Außenportal des Landgerichts schmückt die Medusa (Anhang Bild). Sie war eine Gorgone.
Der Sage nach war sie einst einmal eine wunderschöne Jungfrau. Ihre Schönheit erregte die Aufmerksamkeit von Poseidon, der sie begehrte und sie in Athenes Heiligtum vergewaltigte. Als Athene entdeckte, dass der Meeresgott Medusa in ihrem Schrein missbraucht hatte, wollte sie sich rächen, indem sie Medusas Haare in Schlangen verwandelte, so dass jeder, der sie direkt ansah, in Stein verwandelt wurde.
Was will uns das Portal des Landgerichts Regensburg damit sagen? Die Jurisprudenz war einst schön und wurde von den Machthabenden vergewaltigt, wobei auch die Weisheit entweiht wurde? Nun befinden sich Schlangen darin und alle Urteile sollen in Stein gemeißelt stehen für jeden, der das Landgericht anruft? Was dachten sich die Erbauer dabei? Schreiben Sie es gerne in die Kommentare.
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Kommentar von Hans Buschmann
Genau dasselbe haben wir bei einem Prozess in Oldenburg erlebt. Der Richter verhielt sich wie ein Anwalt der Beklagten. Die Verhandlung führte er so, dass die Anwältin des Beklagten sich nicht mehr äußern musste. Als er dann das "Urteil im Namen des Volkes" sprach, hatte er schon zweimal gelogen.