Thema heute: „Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen“
Wir haben heute, den 21. Februar 2024, den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen wahrgenommen. Vorliegend ging es um eine Frau mittleren Alters, die im Anschluss an die zweite Impfung mit Comirnaty CHB 1F023A Hirnblutungen erlitt, kardiologische, neurologische und immunologische Schäden u.a. kamen dazu. Gangschwierigkeiten führten zur Nutzung eines Rollators.
Geltend gemacht wird Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Hersteller BioNTech.
Die Kammer stand einseitig nach dem Termin der mündlichen Verhandlung auf der Seite des Herstellers. Die Kammer teilte mit, dass der Impfstoff doch 2,6 Milliarden mal verimpft worden sei. Auch seien die Erklärungen zum bivalenten Impfstoff durch die CHMP von Relevanz. Desweiteren käme es auch nicht darauf an, dass kein Übertragungs- und kein ausreichender Infektionsschutz vorhanden sei. Es genüge auch, wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass, wie der Vorsitzende Richter annimmt, schwere Krankheitsverläufe gemindert worden seien. Das reiche als Nutzen einer Schutzimpfung. Die Tatsache, dass es sich um einen streitigen Vortrag handelt, kommentierte der Vorsitzende so, dass doch die medizinische Wissenschaft in diesem Punkt gegen sie, und er wurde persönlich, Herr Ulbrich, spreche. Dies gelte auch im Übrigen für die vorgetragenen Risiken.
Der Vorsitzende war sich dann auch ganz sicher, dass die Art der gesundheitlichen Schädigung der Klägerin nichts mit der Impfung zu tun habe. Er erklärte, dass dies typisch sei für das Alter und Frauen in diesem Alter. Das könne schon einmal vorkommen, dass so etwas passiert. Es sei so ähnlich wie bei einem Verkehrsunfall. Das passiere eben. Der Klägerin liefen nach dem Termin die Tränen.
Der Vorsitzende meint, dass der Stoff nicht mit einer Tollwutimpfung zu vergleichen sei, sondern eher mit der saisonalen Grippeimpfung, von der doch auch jeder wisse, dass diese in der Regel nicht gegen die Infektion schütze.
Auch die Tatsache, dass die 95 % Wirksamkeit, die zu diesem Impfstoff angepriesen worden seien, letztendlich nicht gehalten hätte, sei kein Umstand, der eine irreführende Information dargestellt habe, ebenso wenig der nicht vorhandene Übertragungsschutz. Das müsse man differenzierter sehen.
Die Kammer zog die Behandlungsunterlagen des Hausarztes bei, was wir insoweit begrüßen. Auf die Äußerungen der Kammer insbesondere zur Frage der Kausalität und zu den ärztlichen Unterlagen wurde uns eine Schriftsatzfrist bis zum 15. März 2024 eingeräumt. BioNTech wird dann darauf bis 5. April erwidern. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 3. Mai 2024.
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Kommentar von Dr. Klaus Rocholl
"Der Vorsitzende war sich dann auch ganz sicher, dass die Art der gesundheitlichen Schädigung der Klägerin nichts mit der Impfung zu tun habe."
Sorry - jetzt werde ich mal persönlich:
Hoffentlich krepiert er dran - schön langsam!
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Kommentar von BesserWisser
Eine Aufarbeitung soll verhindert werden. Zu viele haben mitgemacht und bereits profitiert oder erhoffen sich Profite, Ansehen, Posten und Karriere in der Zukunft . Mein Mitgefühl gilt den Opfern.
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Kommentar von Carl Peter
Ist es nicht mit dem Ukrainekrieg ganz ähnlich - wenns dann schief geht, später den Staat verantwortlich machen?
Was soll denn dabei herauskommen, ein Abstraktum, das man selbst geschaffen hat, zu verklagen, wenns einem nicht mehr gefällt.
Wenn in dieser gespielten Demokratie die gespielte Mehrheit keinen Anlass sieht, ein Verbrechen erkennen zu wollen, selbst wenn es direkt vor der eigenen Nase passiert, dann waren und sind alle Opfer wehrlos und sinnlos.
Wo sind sie denn, die Demonstrationen für die Impfopfer in den eigenen Reihen?
Wurde da nicht von Solidarität phantasiert?
Dem Impfen ist Liebe kann nun Krieg ist Liebe folgen - es passiert in blindem Gehorsam und der Ablehnung eigener Verantwortlichkeit.
An alle diese Impfopfer: Wir hätten euch gebraucht, eure Kraft, euren Mut, um mit uns zusammen gegen einen übergriffigen Staat zu kämpfen.
Wir versuchen euch zu helfen, obwohl ihr uns vielleicht verachtet und beschimpft habt - ABER OHNE UNTERSTÜTZUNG AUS EUREN EIGENEN REIHEN WIRD DAS NICHTS!
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Kommentar von Frohmund Wiedmann
von Frohmund Wiedmann, Tübingen an Alexander Wallasch.
Lieber Alexander Wallasch,
so sehr ich Ihre Arbeit schon seit längerem schätze, so verärgert bis hin entsetzt bin ich
darüber, dass Sie die Nachricht von Rechtsanwalt Ulbrich nicht um die Namen der
hauptamtlichen und ehrenamtlichen Richter ergänzen, die am Ende des Verfahrens im
Namen des Volkes verkünden werden.
In den Handbüchern der Justiz können und sollten immer ergänzende Angaben zu den
Richtern herausgesucht werden, damit jeder Leser sehen kann, seit wann und wo ein
Richter und in welcher Funktion er oder sie gearbeitet haben.
Der oft wilde Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft, Ministerium und Gerichten muss
immer transparent sein! Und dafür muss die Anonymität der Justiz in allen vorkommenden
Fällen journalistisch durchbrochen werden, damit uns jederzeit die institutionelle und
personelle Klarheit vor Augen geführt ist.
Wir benötigen eine gläserne Justiz!
Wir sind das Volk!
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Kommentar von Johannes Schumann
Warum ahnte ich nur, dass man diese Menschen später im Stich lassen würde? Mir war das von Anfang klar.
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Kommentar von Ben Diekmann
Vertraut
Geimpft
Geschädigt
Im Stich gelassen
Mein Vertrauen in diesen Staat - unbeschreiblich!