Ein Etappenerfolg im Kampf gegen das Corona-Regime

Rechtsanwalt Ulbrich: Covid-19-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten ist gefallen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

Das laufende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist damit noch nicht vorbei.© Quelle: www.bverwg.de, Screenshot

Rechtsanwalt Ulbrich kommentiert die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung, die gegenwärtige Covid-19-Impfpflicht durch eine Impfempfehlung zu ersetzen.

Thema heute: "Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten ist gefallen"

Nach jahrelangem Ringen vieler Anwälte und Professoren und Helfer ist nun die Impfpflicht in der Bundeswehr endlich vom Tisch.

Dies bedeutet leider nicht, dass auch die Einsicht bei der Bundeswehrführung bestünde, diese nicht wieder bei geänderter Pandemielage in den Pflichtenkatalog mit aufzunehmen. Dennoch erst einmal ein großartiger Etappenerfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht berichtete am 29.5.2024 in seiner Pressemitteilung 27/2024 wie folgt:

Bundeswehr signalisiert Ende der Covid-19-Impfpflicht

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute erneut über einen Antrag eines Soldaten gegen die Verpflichtung zur Duldung der Covid-19-Impfung verhandelt. Dabei hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Erklärung abgegeben, die einen grundsätzlichen Kurswechsel einläutet.

In dem wehrbeschwerderechtlichen Rechtsstreit geht es um die Dienstpflicht zur Duldung militärisch notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG.* Auf dieser Rechtsgrundlage sind seit langem für alle Soldatinnen und Soldaten Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Influenza, Hepatitis und FSME zwingend. Der Katalog verpflichtender Basisimpfungen in der Allgemeinen Regelung (AR) A1-840/8-4000 ist auf dem Höhepunkt der Covid-19-Pandemie im November 2021 um die Covid-19-Impfung erweitert worden. In einer Grundsatzentscheidung vom 7. Juli 2022 (1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138) hat das Bundesverwaltungsgericht diese Maßnahme als rechtmäßig eingestuft. Zugleich hat es dem Bundesministerium der Verteidigung aufgegeben, die Notwendigkeit der Covid-19-Impfung fortlaufend zu überwachen und bei veränderten Umständen eine erneute Ermessensentscheidung zu treffen.

Im vorliegenden Verfahren hat der Antragsteller die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr kritisiert und vorgetragen, die Beibehaltung dieser Impfpflicht sei unter den gegenwärtigen Bedingungen unverhältnismäßig. Im Hinblick auf die veränderte Situation hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Evaluation durchgeführt. Der Wehrmedizinische Beirat hat im Mai 2024 empfohlen, die gegenwärtige Impfpflicht durch eine Impfempfehlung zu ersetzen. Diesen Vorschlag hat sich der Bundesminister der Verteidigung zu eigen gemacht und eine entsprechende Beschlussvorlage den Personalvertretungsgremien zugeleitet. Im gerichtlichen Antragsverfahren hat das Bundesministerium der Verteidigung dem Antragsteller zugesichert, ihn über das Ende des Gerichtsverfahrens hinaus bis zur entsprechenden Änderung der Allgemeinen Regelung nicht durch Befehl zu einer Impfung gegen Covid-19 zu zwingen.

Der 1. Wehrdienstsenat hat mit den Beteiligten erörtert, ob dies zu einer Erledigung des Rechtsstreits führt und ob der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an einem Fortsetzungsfeststellungsantrag hat. Hierzu haben die Beteiligten Schriftsatz- und Erwiderungsfristen erhalten. Eine abschließende Entscheidung ist bislang nicht ergangen. Der Senat wird prüfen, ob eine weitere mündliche Verhandlung erforderlich ist oder ob im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann.

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Mein Kommentar:

Das laufende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dürfte damit aber noch nicht vorbei sein, da es zu viele Mißstände gibt, die im Sinne eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses dennoch aufzuklären wären. Das betrifft die Pharmakovigilanz, also die Erfassung aller Impfnebenwirkungen, schweren Verletzungen bis hin zum Tod sowie deren Auswertungsergebnisse. Die Erforderlichkeit der Vorlage dürfte weitherhin bestehen, da ja die Empfehlung zu diesen Impfungen weiterhin aufrechterhalten blieb.

Wir sind alle gespannt, wie es weitergeht. Viele Soldatinnen und Soldaten, die deshalb in der Bundeswehr mit Disziplinarmaßnahmen und Strafverfahren überzogen wurden, sollten sofort und auf der Stelle rehabilitiert und wiedereingegliedert werden.

Des Weiteren sollte die Bundeswehr im Rahmen der sie treffenden Fürsorgepflicht für eine ordentliche und fachgerechte ärztliche Betreuung sorgen sowie für eine vollständige finanzielle Kompensation. Diese hätten die Soldaten auch erhalten, wenn sie im Einsatz schwer verletzt worden wären. Nichts anderes gilt, wenn in Ausübung des Dienstes bei der Bundeswehr entsprechende gesundheitliche Schäden durch die Exekutierung des Impfbefehls eingetreten sind.

Mein ausdrücklicher Dank geht an beide Offiziere der Luftwaffe, die bereits 2021 und 2022 gegen den erbitterten Widerstand der Öffentlichkeit und den ungeheuerlichen Druck innerhalb der Bundeswehr standhaft geblieben sind und seinerzeit den ersten Prozess durchzogen und damit Wegbereiter für das heutige Ergebnis wurden. Der Dank gilt auch Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, sowie Prof. Dr. Martin Schwab.  Die Liste der Anwälte, die daran mitwirkten und Beiträge leisteten, ist lang, u.a. Dr. Brigitte Röhrig, Beate Bahner und sehr viele mehr. Es kommen dann die vielen Hochschulprofessoren, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, die gutachtlich tätig waren, Fragen stellten, die Anwälte inhaltich brieften, Beweisfragen ausarbeiteten. Es kommen dann die statistischen Aufbereiter wie Prof. Dr. Reitzner, Prof. Dr. Kuhbandner und Tom Lausen hinzu. Nicht zu vergessen Prof. Dr. Matysek, der sich noch anschließend über Monate über die Berliner Zeitung weiter mit dem Paul Ehrlich Institut öffentlich stritt. Sicher habe ich Hunderte vergessen. Es zeigt aber, wie ungeheuerlich wichtig es es ist, gemeinsam die Kräfte zu bündeln, um der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen. Ich habe mich darüber gefreut, auch daran als Anwalt mitwirken zu dürfen.

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