Thema heute: „Zwei Termine vor dem Landgericht Weiden“
Wir haben heute, den 4.3.2024 zwei Termine vor dem Landgericht Weiden in der Oberpfalz wahrgenommen. In beiden Terminen ging es um gesundheitliche Schäden von zwei jungen Männern, die sie jeweils im Anschluss an die Impfung mit Comirnaty von BioNTech erlitten. (FF0900 und ACB3738)
Beim ersten Verfahren bestand bei dem 27-jährigen jungen Mann eine Myokarditis mit anschließender Herzinsuffizienz, CFS nebst kognitiven Störungen. Das Versorgungsamt des Landes Bayern hatte bereits die gesundheitlichen Schäden als Impfschäden als solche anerkannt. Der Bescheid des Versorgungsamtes lag dem Gericht vor, wurde aber im Sachbericht der jungen Berichterstatterin nicht erwähnt, auch nicht deren Tatbestandswirkung.
Beide jungen Männer sind seit ihren jeweiligen Impfungen arbeitsunfähig. Der Jüngere mit 40 Prozent GdB (Grad der Behinderung). Beide jungen Männer waren zuvor kerngesund.
In dem zweiten Verfahren ging es um einen 30-Jährigen, der mehr oder weniger die gleichen gesundheitlichen Schäden aufwies. Alles analog, nur ohne Bescheid des Versorgungsamtes.
Der Vorsitzende führte im ersten Verfahren in den Sach-und Streitstand ein. Es handelt sich dabei um den Vizepräsidenten des Landgerichts . Er erläuterte, dass das Virus aus seiner Sicht extrem gefährlich gewesen sei und er den Impfstoff der Beklagten als wirksam und sicher erachte. Er erwähnte die Bilder von Bergamo.
Die Fragestellung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses sei abstrakt zu beurteilen und nicht anhand der beiden hier streitgegenständlichen Einzelfälle. Die behördliche Meinung sei maßgeblich.
Empathie war dieser Kammer fremd. Der 27-jährige Mandant saß in der ersten Verhandlung neben mir und war erschrocken über die Aussagen des Landgerichts Weiden.
Dann versuchte die Beklagtenseite noch der Klägerseite insoweit rechtliches Gehör abzuschneiden, als dass Schriftsätze, die vor dem Termin als Antwort auf die Schriftsätze der Gegenseite eingereicht worden waren, vom Gericht als verspätet zu ignorieren seien.
Die Kammer kam dem Ansinnen insoweit zuvor, als dass beiden Parteien jeweils drei Wochen Schriftsatzfrist in beiden Verfahren gewährt wurde.
Einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmte die Kammer in den jeweiligen Verfahren auf den 15.4.2024.
Persönliche Anmerkung:
Die Tatsache, dass Kruzifixe im Gerichtssaal hängen, hat ganz offenkundig keinerlei Bedeutung in Weiden. Ich bin für das Abhängen der Kruzifixe, da christliche Nächstenliebe jedenfalls beim Landgericht Weiden ausblieb. Wer in der Lage ist, schwerstgeschädigten jungen Männern das empathielos ins Gesicht zu sagen, kann kaltherziger nicht mehr sein. Vielleicht blieb aber der heutige Gesamteindruck nicht ohne Wirkung. Wir werden sehen.
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Kommentare
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Kommentar von Hans Berthold
Die Dummen und Gehirnschwaschnen dürfen keine Entschädigung erhalten.
Diese hätten sich ausreichend informieren können.
Die Impfgeschädigten können doch froh sein,viele haben die Impfung es gar nicht überlebt.
Statt dankbar zu sein wollen die noch für ihre eigne Dummheit Geld.
Es sind viele dabei die die damalige ungerechte und menschenunwürdige Ausgrenzung und Stigmatisierung an den Ungeimpften lautstark mit beteiligt waren.
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Kommentar von Carl Peter
Wer es wagt, christliche Nächstenliebe von Teufeln zurückzuweisen.
Erster Höllenkreis:
Ich bin als Ungeimpfter allen Richtern zu grossem Dank verpflichtet, wenn sie keinem Corona-Impfopfer eine Entschädigung zusprechen, die ich mitfinanzieren muss.
Die Menschenverachtung die mir solidarisch von allen Corona-Geimpften entgegengebracht wurde und noch immer wird, darf nicht dazu führen, dass ich gezwungen werde, diese Menschenverachtung auch noch anzuerkennen - und mir dazu noch von den Corona-Geimpften ein zweites Mal ein kaltes Herz umhängen zu lassen.
Zweiter Höllenkreis:
Die Corona-Impfopfer müssen zuerst eine Entschädigung unter sich einfordern. Die vielberufene Solidarität der Corona-Geimpften muss endlich greifen und zu einer umfassenden Aufklärung aller mit der Corona-Impfung zusammenhängenden Tatbestände führen.
Diese Forderung muss vorallem von den Corona-Geimpften selbst gestellt werden.
Erst dann können die Ungeimpften in einen Entschädigungsprozess mit eingebunden werden.
Eine Entschuldigung für die Menschenverachtung gegenüber den Ungeimpften, können sich die Corona-Geimpften sparen - eine Entschuldigung für Menschenverachtung gibt es nicht.
Und ich kann den Corona-Impfopfern versprechen, wir Ungeimpfte werden mit großer Empathie und Tatkraft dabei helfen - wie wir es jetzt schon versuchen, aber jede unserer Hilfen von der Masse der Corona-Geimpften zurückgewiesen wird.
Inzwischen ist es ratsam, immer wieder einen Blick in das Buch “Ich habe mitgemacht” zu werfen, wenn man daraus keine Widerstandskraft schöpft, ist man schon in der Hölle angekommen.
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Kommentar von .TS.
@Niemandsland: Der so maximal Vollimmunisierte wird dann sicherlich bald an den Folgen der vielen Bratwürste versterben. Woran dann natürlich nur das viele böse tierische Cholesterin schuld ist, Arterienverstopfung und so.
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Kommentar von Tobias Ulbrich
Es geht beim Kruzifix um den Leitgedanken, dass das christliche Menschenbild auch die Wertefragen im Gerichtssaal prägen sollte. Es ist deshalb nicht allein Symbol des christlichen Glaubens, sondern Ausdruck einer Grundhaltung. Das Landgericht Weiden kann und soll entscheiden wie es will. Es berührt den Stil der Verhandlungsführung und die Tatsache, dass ein Schwerstgeschädigter und nachweislich von der Impfung für sein Leben gezeichneter junger Mensch mit 40 GdB im Sitzungssaal sitzt. Wenn man nur einmal 5 min darüber nachgedacht hätte, wie man sich verhalten hätte, wenn es um das eigene Kind ginge, dann ist der Ausdruck des Mitgefühls mal das Mindestmaß dessen, was man von einem Vorsitzenden einer Kammer erwarten darf.
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Kommentar von Niemandsland
Um 9.00 Uhr als Nachricht in Ostseewelle....ein über 100mal (genaue Anzahl leider nicht verstanden) gegen Covid geimpfter Mann hat laut Uni Erlangen keinen Schaden davongetragen. Im Gegenteil sein Immunsystems ist top, vorallem gegen die Virusvarianten, aufgestellt.
(Wiedergabe Gedächtnisprotokoll)
Holla die Waldfee....das sind die Nachrichten die wir brauchen...
Nun kann sich jeder ausmalen, wie in Zukunft Urteile aussehen werden.
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Kommentar von hans
… werter RA Ulbrich, Respekt für Empathie und Ihr Engagement für die Kläger, nur warum ein Sinnbild für das Opfer Jesu Christi, hier aus einem Gerichtssaal, 'abgehängt' werden soll, kann ich nicht erkennen.
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Kommentar von .TS.
Von Richtern die sehendem Auges jungen Klägern gegenübersitzen deren restliches Leben dauerhaft schwer geschädigt wurde und diesen kalt lächelnd ins Gesicht sagen daß ihre Leiden Humbug sind kann man weder Gerechtigkeit noch Rechtsstaatlichkeit erwarten.
Auch wenn die Rechtssprechung stark formalisiert ist so sollten immer noch Menschen und nicht Maschinen dort tätig sein, zumal wenn sich diese mit der medizinischen Beurteilung eines Stoffes weit von ihrer fachlichen Entscheidungskompetenz entfernt haben und seriöse Mediziner selbst bei den sichersten Substanzen eine mögliche Schadwechselwirkung nie ganz ausschließen würden.