Zwei Gerichtstermine in der Oberpfalz

Rechtsanwalt Ulbrich: „Christliche Nächstenliebe blieb in Weiden aus"

von Alexander Wallasch (Kommentare: 7)

„Ich bin für das Abhängen der Kruzifixe im Gerichtssaal."© Quelle: Kanzlei Rogert & Ulbrich / Pixabay / Gordon Johnson, Montage B. Willison

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich berichtet auf X von zwei heutigen Gerichtsterminen impfgeschädigter junger Männer gegen Biontech.

Thema heute: „Zwei Termine vor dem Landgericht Weiden“

Wir haben heute, den 4.3.2024 zwei Termine vor dem Landgericht Weiden in der Oberpfalz wahrgenommen. In beiden Terminen ging es um gesundheitliche Schäden von zwei jungen Männern, die sie jeweils im Anschluss an die Impfung mit Comirnaty von BioNTech erlitten. (FF0900 und ACB3738)

Beim ersten Verfahren bestand bei dem 27-jährigen jungen Mann eine Myokarditis mit anschließender Herzinsuffizienz, CFS nebst kognitiven Störungen. Das Versorgungsamt des Landes Bayern hatte bereits die gesundheitlichen Schäden als Impfschäden als solche anerkannt. Der Bescheid des Versorgungsamtes lag dem Gericht vor, wurde aber im Sachbericht der jungen Berichterstatterin nicht erwähnt, auch nicht deren Tatbestandswirkung.

Beide jungen Männer sind seit ihren jeweiligen Impfungen arbeitsunfähig. Der Jüngere mit 40 Prozent GdB (Grad der Behinderung). Beide jungen Männer waren zuvor kerngesund.

In dem zweiten Verfahren ging es um einen 30-Jährigen, der mehr oder weniger die gleichen gesundheitlichen Schäden aufwies. Alles analog, nur ohne Bescheid des Versorgungsamtes.

Der Vorsitzende führte im ersten Verfahren in den Sach-und Streitstand ein. Es handelt sich dabei um den Vizepräsidenten des Landgerichts . Er erläuterte, dass das Virus aus seiner Sicht extrem gefährlich gewesen sei und er den Impfstoff der Beklagten als wirksam und sicher erachte. Er erwähnte die Bilder von Bergamo.

Die Fragestellung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses sei abstrakt zu beurteilen und nicht anhand der beiden hier streitgegenständlichen Einzelfälle. Die behördliche Meinung sei maßgeblich.

Empathie war dieser Kammer fremd. Der 27-jährige Mandant saß in der ersten Verhandlung neben mir und war erschrocken über die Aussagen des Landgerichts Weiden.

Dann versuchte die Beklagtenseite noch der Klägerseite insoweit rechtliches Gehör abzuschneiden, als dass Schriftsätze, die vor dem Termin als Antwort auf die Schriftsätze der Gegenseite eingereicht worden waren, vom Gericht als verspätet zu ignorieren seien.

Die Kammer kam dem Ansinnen insoweit zuvor, als dass beiden Parteien jeweils drei Wochen Schriftsatzfrist in beiden Verfahren gewährt wurde.

Einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmte die Kammer in den jeweiligen Verfahren auf den 15.4.2024.

Persönliche Anmerkung:
Die Tatsache, dass Kruzifixe im Gerichtssaal hängen, hat ganz offenkundig keinerlei Bedeutung in Weiden. Ich bin für das Abhängen der Kruzifixe, da christliche Nächstenliebe jedenfalls beim Landgericht Weiden ausblieb. Wer in der Lage ist, schwerstgeschädigten jungen Männern das empathielos ins Gesicht zu sagen, kann kaltherziger nicht mehr sein. Vielleicht blieb aber der heutige Gesamteindruck nicht ohne Wirkung. Wir werden sehen.

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf X

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare