Thema heute: „Erster Termin einer Bundeswehrsoldatin gegen Moderna vor dem LG Konstanz verhandelt“
Wir haben heute einen Termin vor dem Landgericht Konstanz wahrgenommen.
Die Berufssoldatin im Sanitätsdienst wurde 2 x mit Moderna geimpft. Grund: Übertragungsschutz und Infektionsschutz für die zu behandelnden Kameraden. Die erste Impfung mit dem Aufdruck G26761A.
Danach seien nach Angaben der Swissmedic / Bundesamt der Gesundheit in der Schweiz Verunreinigungen vor dem 19.3.2021 entdeckt worden. Die Klägerin erhielt die erste Charge damit 2 Monate nach Veröffentlichung der Warnung der Schweizer Behörden (Anlage).
Nach der zweiten Impfung ging es so richtig los. Im Gewebe der Haut hat Dr. Mörz aus Dresden Spikeprotein im entzündlichen Gewebe nachgewiesen. Ferner wurde Spikeprotein im Blut zwei Jahre nach Verabreichung nachgewiesen. Würde ich die Liste der schweren gesundheitlichen Schäden auflisten, würde der Post kaum reichen.
Die Unteroffizierin schied nun vorzeitig als attestiert „dauerhaft wehruntauglich“ aus dem Dienst aus.
Die Fürsorgepflicht der Bundeswehr wird grob verletzt, da keinem der gut 150 von unserer Kanzlei vertretenen Mandanten aus der Bundeswehr durch die Bundeswehrärzte Hilfe zuteil wurde. Sie scheinen die klare Anweisung zu haben, jeden Zusammenhang zur Impfung ablehnen zu sollen. Da ich das von allen von uns vertretenen Geschädigten aus der Bundeswehr höre, muss geschlussfolgert werden, dass die Ignoranz von Impfschäden angewiesen wurde.
Keiner in der Bundeswehr spricht das Offenkundige aus, was ich für eine außerordentliche Führungsschwäche der medizinischen Abteilungen der Bundeswehr halte, was personelle Konsequenzen nach sich ziehen sollte.
Wer junge kerngesunde wehrtaugliche Menschen ohne jedwede Evidenz (vgl. Ioannidis WHO Gutachten) für ein Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken, mit einem Gentechnikprodukt im Experimentalstadium impft und dann bereits weiß, dass es gar keinen Übertragungsschutz und signifikanten Infektionsschutz gibt (Paper Expertenrat und RKI,), der hat natürlich wegen zwingend einzuleitendender Strafverfolgung nach den Wehrstrafnormen das größte Interesse an der Vertuschung und Verdunklung des Anschlags auf die Bundeswehr.
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Hier ging es heute nur um zivilrechtlich um Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Kammer hatte die Klägerin nicht geladen, weil alles umfänglich ausgeschrieben sei.
Ich fand es gut und klasse, dass die Klägerin dennoch vor Ort war und der Kammer zeigte, wie es ihr ging. Zwei der Kammermitglieder zeigten sich auch emphatisch.
Inhaltlich ließ sich die Kammer nicht in die Karten blicken.
Sie teilten mit, dass am 4.7.2024 eine Entscheidung ergehe. Dies könne ein Hinweis- oder Beweisbeschluss oder Urteil sein. Sie hätten sich nicht festgelegt.
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Kommentar von Enthor Grundbacken
Mein Junior wollte unbedingt zur Bundeswehr. Ich habe es ihm nachhaltig ausgeredet. Ein Arbeitgeber, der aus meiner Sicht, seine ureigene Aufgabe der Kameradschaft, Wehr-erhaltung /-ertüchtigung und der Fürsorgepflicht so offensichtlich missachtet, kann meines Erachtens kein Ort für einen gesunden und intelligenten jungen Menschen sein! Ich sage: Niemals!
Ich selbst war früher ‚beim Bund‘. Und das war ich aus voller Überzeugung, weil ich für die Bundesrepublik Deutschland meinen Beitrag zur Verteidigung des Landes leisten wollte. Das waren natürlich andere Zeiten.
Heute sehe ich viele Dinge sehr viel differenzierter.
Dennoch: Impfpflicht mit einer Medikation, die für junge und gesunde Menschen vermutlich nur Schäden anstatt Nutzen bringt? Nein! Was für ein fundamentaler Unsinn!
Wie kann man so etwas nur erwägen, geschweige denn befehlen?
Mir fehlen die Worte!
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Kommentar von Palmström
Aus der Kohorte der BW lässt sich hochrechnen wieviele Schäden es insgesamt geben muss. Ich warte schon länger darauf, so blöd das für die Betroffenen ist. Also 150 bei dieser Kanzlei auf dem Klageweg. Da wird es ja noch einige mehr geben. Die sollten ein Selbsthilfe Verein gründen.
Für mich ist dieser Zwang eine Gefährdung der Einsatzbereitschaft gewesen und das von Anfang an.
Parlamentarier sollten tätig werden.
Das die BW Ausgeschiedene schäbig behandelt ist schon von über Verletzte von Auslandseinsätzen bekannt.
Auch deswegen eine Ablehnung der Wehrpflicht. Man stelle sich vor wieviele dann noch zusätzlich Betroffen wären.
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Kommentar von Marcus Thiemann
Ich frage mich ob es Briefings bezüglich des Anwalts Ulbrich and die Gerichte gibt und ob diese via Informationsfreiheitsgesetz für diesen zu bekommen sind? Im übrigen wünsch ich Klägerin und Anwalt viel Erfolg.