Keiner in der Bundeswehr spricht das Offenkundige aus

Rechtsanwalt Ulbrich: Berufssoldatin klagt gegen Moderna

von Alexander Wallasch (Kommentare: 3)

Unteroffizierin schied „dauerhaft wehruntauglich“ aus dem Dienst aus© Quelle: Pixabay / figureofjustice

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich berichtet auf X von einem am Landgericht Konstanz verhandelten Impfschadensfall.

Thema heute: „Erster Termin einer Bundeswehrsoldatin gegen Moderna vor dem LG Konstanz verhandelt“

Wir haben heute einen Termin vor dem Landgericht Konstanz wahrgenommen.

Die Berufssoldatin im Sanitätsdienst wurde 2 x mit Moderna geimpft. Grund: Übertragungsschutz und Infektionsschutz für die zu behandelnden Kameraden. Die erste Impfung mit dem Aufdruck G26761A.

Danach seien nach Angaben der Swissmedic / Bundesamt der Gesundheit in der Schweiz Verunreinigungen vor dem 19.3.2021 entdeckt worden. Die Klägerin erhielt die erste Charge damit 2 Monate nach Veröffentlichung der Warnung der Schweizer Behörden (Anlage).

Nach der zweiten Impfung ging es so richtig los. Im Gewebe der Haut hat Dr. Mörz aus Dresden Spikeprotein im entzündlichen Gewebe nachgewiesen. Ferner wurde Spikeprotein im Blut zwei Jahre nach Verabreichung nachgewiesen. Würde ich die Liste der schweren gesundheitlichen Schäden auflisten, würde der Post kaum reichen.

Die Unteroffizierin schied nun vorzeitig als attestiert „dauerhaft wehruntauglich“ aus dem Dienst aus.

Die Fürsorgepflicht der Bundeswehr wird grob verletzt, da keinem der gut 150 von unserer Kanzlei vertretenen Mandanten aus der Bundeswehr durch die Bundeswehrärzte Hilfe zuteil wurde. Sie scheinen die klare Anweisung zu haben, jeden Zusammenhang zur Impfung ablehnen zu sollen. Da ich das von allen von uns vertretenen Geschädigten aus der Bundeswehr höre, muss geschlussfolgert werden, dass die Ignoranz von Impfschäden angewiesen wurde.

Keiner in der Bundeswehr spricht das Offenkundige aus, was ich für eine außerordentliche Führungsschwäche der medizinischen Abteilungen der Bundeswehr halte, was personelle Konsequenzen nach sich ziehen sollte.

Wer junge kerngesunde wehrtaugliche Menschen ohne jedwede Evidenz (vgl. Ioannidis WHO Gutachten) für ein Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken, mit einem Gentechnikprodukt im Experimentalstadium impft und dann bereits weiß, dass es gar keinen Übertragungsschutz und signifikanten Infektionsschutz gibt (Paper Expertenrat und RKI,), der hat natürlich wegen zwingend einzuleitendender Strafverfolgung nach den Wehrstrafnormen das größte Interesse an der Vertuschung und Verdunklung des Anschlags auf die Bundeswehr.

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Hier ging es heute nur um zivilrechtlich um Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Die Kammer hatte die Klägerin nicht geladen, weil alles umfänglich ausgeschrieben sei.

Ich fand es gut und klasse, dass die Klägerin dennoch vor Ort war und der Kammer zeigte, wie es ihr ging. Zwei der Kammermitglieder zeigten sich auch emphatisch.

Inhaltlich ließ sich die Kammer nicht in die Karten blicken.

Sie teilten mit, dass am 4.7.2024 eine Entscheidung ergehe. Dies könne ein Hinweis- oder Beweisbeschluss oder Urteil sein. Sie hätten sich nicht festgelegt.

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