Dringend tatverdächtig, so Schmitz, seien Frank Gräfe, Brigadegeneral, Ingo Gerhartz, Generalleutnant und Inspekteur der Luftwaffe sowie die Herren Offiziere Fenske und Frostädt, Mitarbeiter des deutschen „Weltraumkommandos“.
Der Generalbundesanwalt habe nunmehr die undankbare Aufgabe, sich zwischen Verteidigung der Bundesregierung und der Verfolgung des Rechts zu entscheiden.
Für den anzeigenden Anwalt gilt Folgendes als gesichert: Ranghohe deutsche Bundeswehroffiziere haben nach russischen Angaben an Überlegungen teilgenommen, wie die für Russland strategisch wichtige Kertsch-Brücke zwischen dem russischen Festland und der Halbinsel Krim mit Marschflugkörpern zerstört werden kann.
Dies, so der Anwalt weiter, schrieb die Chefredakteurin von RT, Margarita Simonjan, auf ihrem Telegram-Kanal. Inzwischen habe sie einen Teil der offenbar vom russischen Geheimdienst mitgeschnittenen Audioaufnahmen veröffentlicht, die ihr zugänglich gemacht worden seien. Sie machte laut Schmitz keine Angaben über den Zeitpunkt, zu dem das Gespräch stattgefunden haben soll. Demnach nahmen die oben Genannten an dem Gespräch teil, heißt es weiter.
Laut YouTube-Mitschnitt diskutierten die Beteiligten die heimliche deutsche Unterstützung beim Einsatz von Taurus-Raketen bei einem Angriff auf die Krim-Brücke. Die Transkription wurde in den sozialen Medien zwischenzeitlich gesperrt.
Die Vollversion ist noch unter https://www.youtube.com/watch?v=AC93hTdtTxA abrufbar.
Der Mitschnitt, so Schmitz, dokumentiere die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vorbereitungshandlung zu einem Angriffskrieg im Sinne der Vorschriften. Die Offiziere haben unter anderem erörtert, dass ein erfolgreicher Angriff auf russische Infrastruktur vorher zusätzlich weitere Daten und Satellitenaufklärung erfordere. Sie sprachen von mindestens einem Monat Vorbereitungszeit.
Einer der Offiziere habe zudem angemerkt, dass aufgrund der Länge der Brücke auch zwanzig Raketen nicht ausreichen würden, um nennenswerten Schaden anzurichten.
„Die Brücke im Osten ist halt schwer zu erreichen, und die Pfeiler sind relativ klein, und das kann halt der Taurus darstellen, und die „Mun-Depots“ – da kommen wir halt durch. Und wenn ich das jetzt berücksichtige und vergleiche, wie viele Storm Shadows und Himars abgeschossen wurden, da kann man ganz gut alle Einstellungsmerkmale halten. Da habe ich mir so drei Routen rausgesucht, wo ich sagen würde, geht’s da um die Brücke oder geht’s da um Mun-Depots?“
Die Offiziere diskutierten, wie eng die Bundeswehr in die Planung und Vorbereitung einbezogen werden kann, um nicht unmittelbar als Kriegspartei zu erscheinen. Mit diesem Argument, so Anwalt Schmitz, habe Bundeskanzler Olaf Scholz wiederholt die Lieferung deutscher Taurus-Raketen an die Ukraine abgelehnt.
Auch die Bundeswehroffiziere hätten argumentierten, dass man vorsichtig sein müsse und keine roten Linien überschreiten dürfe:
„Es wäre bedenklich, wenn sich eine direkte Verbindung von uns zu den ukrainischen Streitkräften nachweisen ließe», sagte der deutsche Luftwaffenchef Gerhartz laut Transkription. «Wenn wir dem Minister jetzt sagen – ich überspitze mal ein bisschen –, wir planen die Daten und fahren sie dann von Polen aus mit dem Auto rüber, damit es keiner mitkriegt, (dann) stell dir mal vor, das kommt an die Presse. Das sind, glaube ich, keine akzeptablen Lösungen.“
Die Offiziere erarbeiteten einen mehrstufigen Plan. Ziel sollten zunächst Angriffe auf russische Munitionsdepots sein. Später sollte der Angriff auf die Krim-Brücke erfolgen.
Einer der Gesprächsteilnehmer meinte:
„Man muss ganz klar sagen: Je länger ihr wartet mit einer Entscheidung, umso länger dauert es hinterher, es richtig umzusetzen. Und diese Abstufung, erst mal was Einfaches, später mal was Größeres oder eine Frage an die Briten: Könnt ihr uns am Anfang unterstützen.“
Im Anschluss wurde über unterschiedliche Konzepte der Ausbildung gesprochen. Mit einer schnellen, wenige Wochen dauernden Ausbildung sollte die Grundlage für Angriffe auf russische Munitionsdepots geschaffen werden. Eine längere, umfassendere Ausbildung sollte den Angriff auf die Krim-Brücke vorbereiten.
„Entweder wir müssen die Ausbildung aufteilen, dass wir sagen: Wir machen einen fast track und einen long track. Und der long track – dann sind die da halt für vier Monate und lernen es komplett richtig, mit ‹Wie mach’ ich’s mit ’ner Brücke?› Und in den fast track geht es erst mal um den schnellen Einsatz, nach zwei Wochen, dass ich weiß, was ich mit einem Munitionsdepot mache.“
Zur Erläuterung:
Im Sinne des Art. 26 Absatz 1 GG bedeutet „Angriffshandlung“ die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat.
Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:
die Bombardierung oder Beschießung des Hoheitsgebiets eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;
Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;
ein Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates;
das Handeln eines Staates, wodurch er erlaubt, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;
das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die mit Waffengewalt gegen einen anderen Staat Handlungen von solcher Schwere ausführen, dass sie den oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder seine wesentliche Beteiligung daran.
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Ausweislich der Gesetzesbegründung wird der Begriff des „Angriffskrieges“ als Prototyp einer „Angriffshandlung“ verstanden. Dazu heißt es in der Anzeige:
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stelle keinen Tatbestandsausschluss für Angriffshandlungen durch Deutschland oder ein Rechtsfertigungsgrund dar.
Rechtfertigungsgründe können nur der Angriff eines Drittstaates auf Deutschland sein oder der Eintritt des NATO-Bündnisfalles. Der bloße Unterstützungswille für die Ukraine erlaube auch bei Einordnung des Angriffes auf die Ukraine als völkerrechtswidrig nicht Angriffshandlungen oder konkrete Vorbereitungen eines Angriffskrieges durch die Bundesrepublik außerhalb eines formellen Kriegszustandes mit Russland. Denn der Begriff des Angriffskrieges ist jeweils für das Verhältnis der jeweils Beteiligten zu definieren.
Für Deutschland liege nur dann kein deutscher „Angriffskrieg“ gegen Russland vor, führt RA Dirk Schmitz weiter aus, wenn zuvor Deutschland oder die NATO (dann auch nur im rechtlich definierten Bündnisfall – also nur bei einem Angriff auf die NATO oder NATO-Mitgliedsstaaten durch Russland) durch Russland angegriffen wurden. Es bestehe auch kein Bündnisfall, wenn ein NATO-Mitglied ohne von Russland direkt angegriffen zu werden Russland angreife.
Insoweit sei für den Begriff des Angriffskrieges alleine darauf abzuheben, so Schmitz in seiner Strafanzeige, ob die hier stattgefundene konkrete Tathandlung eine „Vorbereitung“ eines Angriffs auf russische Bürger oder Soldaten oder Infrastruktur durch Deutschland darstelle.
Es komme aus deutscher Strafrechtssicht nicht darauf an, ob der Angriff Russlands auf die Ukraine seinerseits (völker-)rechtsrechtswidrig ist. Nur die Ukraine habe ein umfassendes militärisches Verteidigungsrecht – auch mit Angriffen auf russisches Gebiet oder besetztes Gebiet – Deutschland habe dieses Recht nicht.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sah dies übrigens schon 2020 vor dem Ukraine-Konflikt sehr weitsichtig. Zum Begriff des Angriffskrieges - WD 2 – 3000 – 083/20 - erklärte er in einem Gutachten wörtlich:
„Staaten versuchen daher stets, Verstöße gegen das Gewaltverbot zu rechtfertigen, zu legitimieren oder zumindest die „friedensstörende Absicht“ zu „relativieren“. Sie berufen sich bei militärischen Interventionen auf Ausnahmetatbestände wie z.B. auf die „präventive“ Selbstverteidigung, auf den Schutz von eigenen Staatsangehörigen im Ausland oder auf die Rechtsfigur der sog. „humanitären Intervention“. All diese „Ausnahmetatbestände“ sind völkerrechtlich nicht nur ausgesprochen umstritten, sondern bergen auch die Gefahr einer gewohnheitsrechtlichen Weiterentwicklung. Vor allem das Rechtfertigungsargument der „Verteidigung“ führt, wenn es „überdehnt“ wird, tendenziell zu einer Erosion des völkerrechtlichen Gewaltverbots und damit des Kerns der Völkerrechtsordnung.“
RA Schmitz kommentiert: Genau an dieser Stelle bewege sich derzeit die deutsche Politik, die von Helm-Lieferungen zu konkreten Angriffsplanungen der Bundeswehr gegen Russland geschritten ist – ohne dass sich der rechtliche (Straf-)Rahmen verändert habe.
Dann mag man sich aber – so der Rechtsanwalt bewusst zugespitzt - konsequent zu einer offiziellen Kriegserklärung gegenüber Russland schreiten. Dazu sei aber wohl - noch? – niemand bereit.
Dabei sehe das Strafrecht keinen Unterschied, ob eine deutsche Taurus-Rakete auf russische Truppen oder Material auf ukrainischem Gebiet oder russischem Gebiet einschlägt. Denn jede deutsche Handlung greife direkt russische Infrastruktur an.
Das sei eine Angriffshandlung im Sinne der Vorschrift. Wenn ein russisches Kriegsschiff in Gewässern des Jemen durch ein deutsches Kriegsschiff versenkt werde – wenn das russische Schiff nicht vorher das deutsche Schiff beschossen hätte – sei das ein völkerrechtswidriger Angriff mit möglicher Kriegsfolge. Ob dieser Angriff „in Echtzeit“ von einem Bunker in Bayern gesteuert wird und die ukrainische oder russische Grenze von deutschen „Experten“ nicht überschritten wird, spiele dabei keine Rolle, so Schmitz.
Und weiter: Russland hätte in einem solchen Falle das Recht diesen Bunker auch in Bayern direkt auszulöschen. Hier würde der deutsche Heckenschütze in Uniform ggf. den Dritten Weltkrieg auslösen.
Reichen eine Vorbereitungshandlung oder „Sandkastenspiele“?
Schmitz verweist auf die bisher vom Generalbundesanwaltschaft vertretene Rechtsansicht zum „Rollator-Putsch“ und der von der Behörde vertretenen Rechtsansicht, dass die dort Angeklagten auch wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) beschuldigt werden.
Hier habe die Generalbundesanwaltschaft schon sehr wenig Vorbereitung zur Anklageerhebung ausreichen lassen.
Dann mag der Generalbundesanwalt gegenüber Bundeswehr-Tätern genau konsequent vorgehen, meint Schmitz.Schließlich spiele es für die Strafbarkeit wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden avisierten Gewalttat keine Rolle, welchem konkreten Gedankengut der Täter verhaftet ist. Die Vorschrift erfasst nicht nur eine Tätergruppe mit einer bestimmten Motivation; sie stellt vielmehr Vorbereitungshandlungen aller Motivationen unter Strafe. Diese ist hier mit der konkreten Tatbesprechung der Sprengung der Krim-Brücke mit konkreter deutscher Unterstützung vollzogen.
Das voluntative Element ist nicht im Sinne einer Absicht zu verstehen ist, sondern dahingehend, dass der Täter die zur Eignung führenden Gesichtspunkte kennt und billigt. Die geplante Tat müsse nur so weit konkretisiert ist, dass überprüft werden kann, ob sie die Voraussetzungen eines Angriffskrieges erfüllt. Hieraus folgt, dass es Feststellungen bedarf, die ausreichen, um daraus entnehmen zu können, dass die ins Auge gefasste Tat die Voraussetzungen der Norm erfüllt.
Weitergehende, über das dargelegte Maß hinausgehende Anforderungen an die Konkretisierung der künftigen Tat - etwa mit Blick auf Tatort, Tatzeit und Tatopfer - ergeben sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch nach dem Gesetzeszweck.
Die Täter planten nicht nur allgemein ein Tötungsdelikt im Sinne von § 211 oder § 212 StGB; vielmehr war ihr Tun und ihre Planung darauf gerichtet, eine Sprengvorrichtung (Taurus) auf nichtdeutschem Gebiet zur Explosion zu bringen, um eine unbestimmte Anzahl von Personen zu töten und erheblichen Sachschaden anzurichten.
Damit standen Tatwerkzeug, Art der Tatausführung und die groben Umrisse der Tatumstände sowie die Tatmotivation eines Angriffes auf Russland fest.
Ohne Bedeutung ist demgegenüber, dass weder die genaue Tatzeit und - der genaue Tatort schon - bestimmt noch die möglichen Opfer individualisiert oder exakten Sachschäden waren; insbesondere der letztgenannte Umstand ist bei einem Angriffskrieg auf willkürlich ausgewählte Ziele für diese Vorbereitungstat gerade nicht von Belang.
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Kommentar von Angie Ulonska
Wenigstens einer, der noch Cojones hat. Der Rest der deutschen Juristen Sippe schläft wohl noch oder träumt von der Beamtenpension, die es bald nicht nicht mehr gibt, wegen Zahlungsausfall.
Das perfide, ist ja, dass die Herren der bunten Wehr von der Verdeckung der Teilnahme von Deutschland am Angriffskrieg schwadronieren.
Olaf will also den Schröder machen. Offizielles Nein zum Irakkrieg, hintenrum aber alles liefern und bereitstellen für die Nato oder den völkerechtswidrigen Angriff auf Sarajewo.
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Kommentar von Palmström
Besten Dank an Herrn Schmitz.
Der BM für !Verteidigung! Versteht sich als Kriegsminister. Hier müssten Parlamentarier etwas tun.
Finder sich noch jemand der gegen den KIKA vorgeht?
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Kommentar von Hans Berthold
Eine Handvoll militärische Vollidioten planen einen Angriffskrieg,mit einer Bundeswehr deren, Munitionbestände im Kriegsfall für magere zwei Tage aus reicht und ohne eignen Atomwaffen,gegen ein Land das als größte Atommacht zählt.
Deren Raketen auf Grund der zahnlosen amerikanischen Militärbasen,auf Deutschland im Kriegsfall zuerst einschlagen.
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Kommentar von Eddy Nova
Das ist schon harter Tobak - das verlinkte 37 Minuten Gespräch belegt in jedem Fall eines : die Männer wissen zu 100 % das sie einen verbrecherischen Plan schmieden. Der Fakt das sie immer noch im "Amt" sind belegt das sie "Deckung von oben" haben.
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Das ist der "Rolator Putsch" hoch 100 und wirklich gemeingefährlich. Rechtlich wird den Männern nicht beizukommen sein , was michein wenig überraschte ist diese Selbstverständlichkeit mit den ein Verbrechen von vereidigten Soldaten geplant wird. Das hörte sich ziemlich routiniert an - wahrscheinlich nur der letzte Teil einer Kette deren Beginn Pjetr Bystron Mittwoch abend on COMPACT TV auf den völkerrechtswidrigen NATO Überfall auf Serbia verortete.
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Positiv ander Klage des RA werte ich das die Nummer nicht mehr so leicht vertuscht werden kann.
Querdenkend Bezug nehmens auf Bystron COMPACT TV hat die DUMA bereits seit langem einen Beschlussgefasst das die "atomare Rote Linie" für RUSSIA ein Angriff mit ausländischer Beteiligung auf die Krimbrücke wäre - als mildere vorherige Strafaktion sind Angriffe auf 4 grössere deutsche Brücken - u.a. die nähig Schrobenhausen geplant , darüber soll am 11.3. die Duma beraten ...
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Das hört sich nach Wahnsinn an , die TV Ansprache des russischen former Präsident M. zwischen Putin 1 & 2 war ziemlich hasserfüllt gegenüber Deutschland. "Tötet alle Deutschen" hiess wohl ein Rote Armee Lied aus WK 2 ...das im Anschluss an die Ansprache vom former Präsident M. angestimmt gesungen wurde.
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Das könnte ein böses Ende nehmen was Flak-Zimmermann ,Kiesewetter , Pistorius und Co grade abziehen. Das Deutsche Volkmuss sich endlich distanzieren ...
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Kommentar von Alwin Ettl
Die Anzeige wird im Sande verlaufen.
Die Militärs sind unschuldig. Deren berufliche Aufgabe ist nun mal das Kriegshandwerk. Sie machen alles richtig.
In der Demokratie hat die gewählte Regierung das Sagen. Und das ist das Entscheidende. Der Bundeskanzler hat richtigerweise "Nein" gesagt zur Lieferung der Taurus-Mittelstreckenraketen.
Was Briten und Amis in der Ukraine treiben, macht sie zur Kriegspartei laut Völkerrecht. Wenn die Russen diese Kriegsbeteiligung dieser NATO-Staaten nicht bewußt ignorieren würden, müssten sie der NATO den Ktieg erklären.
Die NATO ist kein Verteidigungsbündnis, sondern ein von den USA dominiertes Angriffsbündnis, ein imperiales Eroberungsbündnis.
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Kommentar von Ilona Wegner
Von der Zeitschrift Compact wurde ebenfalls eine Anzeige eingereicht und auf openpetition gib es eine Petition:
“Die Vorbereitung eines Angriffskrieges durch deutsche Bundeswehroffiziere sofort beenden!” Bei aller Skepsis, was unsere Justiz und Politiker betrifft; schweigen geht auch nicht. Und auch wenn es "nur" Planspiele sind, so sind Gedanken und Worte auch Kräfte. Und es geht ja nicht um Verteidigungsszenarien, die da entworfen werden. Steht nicht im 2 + 4-Vertrag, daß von Deutschland nur Frieden ausgehen darf? In Rußland gibt es nicht ohne Grund Stimmen, die dazu aufrufen, den Vertrag aufzukündigen, wweil wir uns nicht daran halten.
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Kommentar von Tobias Ulbrich
Sehr ordentlich - Herr Kollege. Danke. Diese Strafanzeigen müssen aus der Anwaltschaft gefertigt werden, da einmal mehr dadurch deutlich wird, dass der jeweilig Justizminister aufgrund seines Weisungsrechts bestimmen wird, ob ermittelt wird oder nicht. Der Generalbundesanwalt wurde ganz bewusst als politisch gelenkte Figur, die jederzeit abrufbar ist, installiert. Ich erwarte daher lediglich einen Zweizeiler als Antwort: "Ein Anfangsverdacht ist nicht ersichtlich".
Planungsszenarien verschiedenster Art seien immer Gegenstand einer umfassenden Verteidigungsstrategie. Dazu gehöre dann mutmaßlich auch im Falle eines Angriffs selbst agieren zu können. Jede Armee weltweit müsse verschiedenste Sczenarien planen. Wenn das nicht mehr möglich sei, dann könne kein Verteidigungsfall vernunftbegabt durchgeplant werden. So oder so ähnlich wird man mutmaßlich antworten. Die Juristen, wie der Kollege Schmitz, wissen jedoch genau, dass es reine Schutzbehauptungen sind, die mit der völlig zutreffenden Sach- und Rechtslage, die der Kollege Schmitz beschrieb, nichts zu tun haben. Aber einmal auf den Zahn zu fühlen war die Arbeit wert. Deshalb herzlichen Dank.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Sauber! Hier wurden Grenzen überschritten. Und die Grenzüberschreitung wird jetzt bei der Bundesanwaltschaft aufgearbeitet. So ist es rechtens!
Ob die Öffentlich-Richtigen darüber berichten werden oder in Sondersendungen auch nur ansatzweise beleuchten werden, wage ich zu bezweifeln!
Die strikte Trennung Exekutive - Legislative - Judikative seit 1949 gilt auch 2024!
Die sogenannte und selbsternannte "Vierte Gewalt", Presse, Großverlage, Radio- und TV-Anstalten habe ich persönlich schon lange abgeschrieben. Sie sind zu Büttel - hier Wächter der Ordnung - verkommen, die zu niedrigen Dienstleistungen wie Meinungsmache und Regierungskonformität missbraucht werden und sich auch jederzeit missbrauchen lassen! Es gehören immer diese zwei Seiten dazu!
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Kommentar von Niemandsland
Es wird so lange mit dem Feuer gespielt bis die Hütte brennt!
Wo liegt das Problem?...."Lassen wir gemeinsam Europa verenden"und auch "Das schaffen wir!" doch ganz bestimmt, denn mit ARD und ZDF sitzen wir sogar in der 1.Reihe. Nun kann ich nur noch hoffen, daß beim 1. Wumms mein Wohnort im Epizentrum liegt und ich beim Doppel-Wumms schon mit Flügeln versehen den Rest aus einer anderen Perspektive beobachten darf.
Satire off!
Beten hilft ja nicht, vielleicht ja schwarzer Humor
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Kommentar von .TS.
Zu anderen Zeiten war es gängige Praxis in Übungen und Planspielen völlig fiktive Ziele anzuvisieren - auch wenn anhand der Eigenheiten und Beschreibung dieser fiktiven Ziele völlig offensichtlich war wer und was gemeint war.
Also, was ist mit dieser mehr als offensichtlich beabsichtigten Provokation wirklich beabsichtigt?
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Kommentar von Ego Cogito
Tija was soll man dazu sagen. Ein Schnellschuss, ohne Grundlage. Das Elend liegt bei uns auf der Straße, in Fußgängerzonen, Schulen, in Bussen, in der Bahn und in Parkanlagen. Und bei den gemesserten Gewaltopfern durch allimentierte Verbrecher aus aller Welt! Hier Herr Anwalt liegt ein weites Feld sinnvoller Beschäftigung mit der Realität ihrer oft hilflosen Mitbürger.
Militärische Planspiele, nicht mehr und nicht weniger. Kommt allenthalben überall bei Konflikten vor. Unentschuldbar ist nur der Dillentantismus bei der Absicherung durch potentielle "gegnerische Dienste", hier nur im übertragenen Sinne. In diesem Land gibt es niemand außer Verbalakrobaten die Krieg gegen Rußland führen wollen.
Der Herr Rechtsanwalt hätte ein ergiebiges Betätigungsfeld bei unseren Machtschmarotzer Parteien, die das eigene Land zum Schafott führen! Ja hier gibt es einen Krieg gegen das eigene Volk.
Wer hier als Anwalt kein Betätigungsfeld findet, wenn die Existenz des eigenen Landes von Demokratie-Simulanten zerstört wird, deren Ziel es ist eine umfassende kollektiv, kommunistische Meinungsdiktatur zu errichten und unter dem Klimawahn eine prosperierende Ökonomie an die Wand zu fahren, ja der braucht nicht von einem neuen deutschen Angriff auf Moskau zu halluzinieren. Es gibt genug zu tun von Berlin bis Karlsruhe, oder VS in Köln. Berlin-Mitte wäre ein Anfang!
Die Rettung Moskaus ist überflüssig, die machen das schon selbst.
Putin ist kein Ehrenmann und die grünen Männchen, die auf der Krim ihren Einstand gegeben haben auch keine Heilsarmee.
Im übrigen wurden wir von Merkel und der SPD entwaffnet! Schon realisiert?
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Kommentar von Berliner Maxe
Hmmm,.... schön & gut und nachvollziehbar!
Guter Mann!
Ick empfehle trotzdem das letzte Drittel dieses Videos als eine weitere Grundlage für die eigene Meinungsfindung zu nehmen und gegebenenfalls die eigene schnell gewonnene Position zu überdenken:
https://youtu.be/jxS_VY3xrPs