„Journalisten verlieren ihre verfassungsrechtliche Funktion und werden Anhängsel woker Weltanschauungspolitik“

RA Dirk Schmitz: Der Impfzwang-Verteidigungsminister ist Repräsentant eines neuen Prä-Faschismus

von Alexander Wallasch (Kommentare: 16)

Wir brauchen ein deutsches Gesetz zur Beseitigung des Corona-Unrechtes. Hallo AfD, aber auch: hallo CDU und FDP?© Quelle: Pixabay/ imageneserik

Der Plöner Freispruch für Sucharit Bhakdi schlägt Wellen noch über den eigentlichen Prozess hinaus.

Prof. Martin Schwab hatte noch am Abend des erfolgreichen Tages für Mandant und Verteidigerteam exklusiv gegenüber alexander-wallasch.de erklärt, dass Bhakdi während der gesamten Corona-Krise zu keinem Zeitpunkt eine faire Berichterstattung widerfahren sei.

Insbesondere nannte Schwab hier den T-Online Autor Lars Wienand, der für ihn ein „besonders übler Scharfmacher“ ist. Aber Schwab ordnete nicht nur ein, er forderte darüber hinaus Verfahren gegen solche Journalisten „möglicherweise (wegen) Beihilfe zur gefährlichen bzw. schweren Körperverletzung, (…) Beihilfe zum Totschlag oder sogar (…) Beihilfe zum Mord.“

Der bekannte Corona-Maßnahmen- und Impfkritiker Dr. Gunter Frank ordnet Schwabs Forderung für alexander-wallasch.de aus seiner Perspektive ein. Und der Arzt stellt unmissverständlich klar:

„Ich bin kein Jurist, aber ich kann feststellen, es sind Millionen geschädigt worden, und es sind Tausende, wahrscheinlich Zehntausende zu Tode gekommen, weil die Regierung sie in eine Impfung reingetrieben hat und in den Lockdown, der allen Verhältnismäßigkeiten widersprochen hat, und die Fakten waren vorher bekannt.“

Der renommierte Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat sich nun ebenfalls mit der Forderung von Prof. Martin Schwab befasst, Journalisten juristisch zu belangen. Hier die Einschätzung des Rechtsexperten:

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Prof. Martin Schwab aus dem Verteidigerteam von Sucharit Bhakdi hat gerade einen scharfen Angriff gegen Journalisten während des Corona-Regimes gefahren …

Moralisch sehr berechtigt für die Masse der Journalisten. Aber der Kollege Prof. Schwab versucht hier ein strafrechtlich relevantes Verhalten der beteiligten Medienvertreter zu konstruieren. Es mögen sicher auch bedingt vorsätzliche Falschinformierer dabei gewesen sein, aber die Masse waren Mitläufer, die dumm nachplapperten, was die Regierung und ihre Institute vorkauten. Die meisten Presseleute waren wie in der alten DDR davon überzeugt.

Woraus leiten Sie das ab?

Ich bin ja selbst in der Debatte dabei gewesen auf der kritischen Seite. Die Journalisten haben ihre Aufgabe verfehlt, sie haben Staatsmitteilungen multipliziert und Panik verbreitet – anstatt kritisch zu hinterfragen. Ohne jeden Lerneffekt. Die Masse der „Medienschaffenden“ machen das heute beim Ukrainekrieg wieder. Sie quatschen Selenskyj und NATO nach – ohne ernsthaft ihre Intelligenz zu bemühen, und man ist sich nicht mehr sicher, ob sie die noch haben, haben wollen. Die aktuelle Berichterstattung beweist, dass die Medien nahezu in summa ihre publizistische Funktion als „Vierte Gewalt“ ohne Not aufgegeben haben.

Journalisten haben eine besondere Aufgabe und auch aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz besondere Privilegien. Ist das nicht auch eine Verpflichtung? Oder ist das nur eine moralische Wertung?

Als Jurist antworte ich: Eine nicht einklagbare Verpflichtung. Denn die Verfassung fragt absichtlich nicht nach Inhalten und Qualität. Die Grenzen findet die Pressefreiheit nur in den allgemeinen Gesetzen. Ich halte daher die Schwab-Kritik in der Sache für eine moralische Wertung. Dass diese Journalisten am Ende ihre verfassungsrechtliche Funktion verlieren und zum reinen Anhängsel woker Weltanschauungspolitik mutieren, ist offensichtlich.

Das heißt demnach, wenn Journalismus bewusst zum Schaden anderer diffamiert über das Wissen hinaus, dass da möglicherweise eine Faktenlage ist, die man mit einbeziehen muss, hat das dennoch keine unmittelbare juristische Relevanz?

Ihr wesentliches Wort ist hier „bewusst“. Um es provokant zu formulieren: Ich bin der Ansicht, dass die meisten, die da ohne Sinn und Verstand „nachschreiben“, keine funktionalen Journalisten mehr sind, sondern pardon: mediale Prostituierte. Zu „bewusst“ gehört Vorsatz. Zu Vorsatz gehört Intelligenz und Wissen, und beides ist immer dünner gesät. Ein guter Student geht heute nicht mehr zu Zeitung oder Fernsehen.

Die Funktion der Medien bei uns ist immer mehr wie in der DDR: Der Bevölkerung durch Agitation und Propaganda den richtigen Klassenstandpunkt vermitteln. Das heißt heute Haltung. Ich sehe einen größeren Skandal. Gerade nicht an diesem Urteil. Sondern bei Richtern und Staatsanwälten, in Urteilen, wo Leute heute (!) strafrechtlich verurteilt werden, zum Beispiel ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, der sich nicht impfen ließ, wegen Befehlsverweigerung.

Ist er damit vorbestraft?

Grundsätzlich ja. Aber schlimmer: Der Schutz des eigenen Körpers gilt in einem pervertierten deutschen Rechtssystem als Straftat.

Jetzt hat Verteidigungsminister Boris Pistorius die Impfung weiter zur Pflicht erklärt für die Bundeswehr ...

Und da würde ich jetzt sagen: Das ist ein neuer Prä-Faschismus. Und hier muss ich noch einen ganz anderen Satz reinbringen, das ist der sogenannte „furchtbare Jurist“, von dem damals Rolf Hochhuth im Zusammenhang mit der Filbinger-Affäre geredet hat.

Hans Filbinger war in den 1970er Jahren noch Ministerpräsident in Baden-Württemberg und stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender. Er hat die CDU in Baden-Württemberg über fünfzig Prozent gebracht. Und dieser Herr war NS-Marinerichter. Und zwar noch Monate nach Kriegsende in Norwegen. Und er hat Ende April 1945 (!) noch Todesurteile gefällt – gegen deutsche Soldaten wegen Fahnenflucht. Und weitere Unrechtsurteile nach der Kapitulation unter englischer Oberherrschaft wegen „Insubordination“ gegen Hitler. Und sogar wegen Eidesbruch gegen Hitler – obwohl die Greueltaten in den KZs bekannt waren. Warum erwähne ich das jetzt?

Die bisherige Aufdeckung des Corona-Unrechtes an Menschen, die Erklärungen des Gesundheitsministers, zeigen einen Rechtsskandal unerhörten Ausmaßes. Während in Deutschland immer noch Strafverfahren wegen Impfverweigerung, Maskenverstößen und angeblich und tatsächlich gefälschten Impfausweisen, ja selbst Verfahren wegen nicht rechtzeitigen Meldungen Ungeimpfter aufgrund abgeschaffter Gesetze laufen, kehren andere Länder in die Rechtstaatlichkeit zurück.

So zahlt Sloweniens Regierung alle Corona-Strafgelder an ihre Bürger zurück. Man wolle das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen, sagt Sloweniens Regierung. Deshalb werden alle Bußgelder zurückgezahlt, die in der Pandemie wegen Verletzung von Covid-Regeln gezahlt werden mussten. Das Verfassungsgericht hatte zuvor sämtliche Corona-Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Diese Meldung finden Sie nicht in unseren „Qualitätsmedien“. Dafür sollen aber Rauschgifttäter in Deutschland mit dem Legalisierungsgesetz eine umfassende Amnestie erhalten.

Diese Unrechtsjuristen verurteilen als Strafrichter einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten wegen Impfverweigerung, dort Ärzte wegen angeblich unrechtmäßiger Maskenatteste. Das sind furchtbare Juristen im hochhuthschen Sinne. Das sind die Filbingers unseres Jahrhunderts.

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Dr. Frank sagte im Interview mit Alexander-wallasch.de, die Journalisten hätten es schon 2020 oder 2021 wissen müssen in der damaligen Gemengelage. Ich sage: Es sind Journalisten, die ohne kritische Prüfung Unsinn erzählt haben. Und damals gab es durchaus viele sonst renommierte Institute die sagten, die Impfung sei notwendig. Das ist rechtlich nicht wirklich greifbar.

Aber Stand heute, nachdem die ganzen Corona-Fake-News von Regierungsseite und eine unrichtige Tatsachenbasis der damaligen Gesetze offensichtlich sind, der Bundesgesundheitsminister erzählt, wir hätten uns in großen Teilen geirrt, werden heute Leute strafrechtlich verurteilt, weil sie sich z.B. nicht haben impfen lassen. Das ist ein Skandal. Der Mann sollte einen Ordnen wegen Zivilcourage bekommen.

Wir brauchen ein deutsches Gesetz zur Beseitigung des Corona-Unrechtes. Hallo AfD, aber auch: hallo CDU und FDP?

Jetzt hat ja Heinrich Böll in „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ über die Rolle des furchtbaren Journalismus Schulliteratur geschrieben aus einem linken Blickwinkel. Die Linke selbst scheint das mahnende Buch vergessen zu haben …

Na klar, das ist heute linksgrüner Journalismus, der als Haltungs-Heilsreligion alles ausblendet, was kritischer Journalismus eigentlich sein sollte.
Aber das ist strafrechtlich nicht relevant. Die Leute sind zwischenzeitlich so beschränkt und ungebildet, dass man „fahrlässigen Schwachsinn“ vorwerfen kann, auch dolus eventualis, aber nicht im Sinne einer strafrechtlichen Anklage gegen Journalisten.

Jetzt ist Dr. Frank ja in die Richtung gegangen, dass er gesagt hat, man müsse Politiker und Behördenleiter verklagen …

Auf was? Interessante Frage: Gab es damals in der Corona-Debatte eine Art kollektiv sicheres anderslautendes Wissen? Wahrscheinlich war es nicht so.

Ich habe aktuell noch mehrere Anklagen laufen, die ich als Rechtsanwalt vertrete, auch gegen couragierte Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt haben. Da habe ich noch größere prominente Verfahren. Zum Teil im September dieses Jahres erst terminiert.

Da geht es am Ende um die Approbationsentziehung. Diese Menschen sind rückblickend Helden gewesen. Und diese Helden werden heute angeklagt, weil sie Corona-Unrecht verhindert haben. Demgegenüber haben Regierungen und Lehrer mindestens moralische Körperverletzung begangen, die gerade Kindern Masken aufgezwungen haben.

Hatte nicht während der Pandemie ganz zu Anfang Christian Drosten erklärt, dass damit zu rechnen ist, dass wir uns in vielen Punkten irren werden? Die Sache wäre etwas ganz Neues und wir hätten überhaupt keine Erfahrung haben. Die haben sich ja vorher selbst so eine Art Blankoschein ausgestellt …

Genau. Nach dem Motto: Wahrscheinlich ist es so, aber vielleicht auch nicht. Aber trotzdem ist es erst einmal verboten. Wer heute strafrechtlich Leute in diesen Sachen verfolgt, muss sich schämen. Es gilt den Irrtum einzuräumen.

Denn ein Staatsanwalt oder Richter weiß heute bei normaler Internet-Recherche positiv, dass diese ganze Masken- und Impfgesetzgebung in erheblichem Umfang eine Tatsachenlüge zugrunde lag.

Jetzt verweist Herr Professor Schwab auf die Arbeitsverträge der Journalisten. Haben die Verlage eine gewisse Verantwortung? Oder bleibt das alles folgenlos?

Wenn damals ein Journalist erzählt hätte: Also, ich glaube, es gibt eine Impflüge. Wie lange wäre denn noch Redakteur bei der „Zeit“ oder beim „Spiegel“ geblieben? Der hat mit seiner unverantwortlichen Berichterstattung im Sinne und Auftrag seiner Verleger gehandelt. Also kein arbeitsvertraglicher Verstoß. Eigentlich müsste man die Verleger verklagen, wenn man diesen Weg geht, die Medieneigentümer. Denn gerade die Verleger unterstützten das Corona-Regime willfährig.

Nun sind viele nach wie vor noch im Job und gar nicht in der Lage, in Richtung Verleger eine Ansage zu machen. Diese Arbeitsverhältnisse bestehen in den meisten Fällen noch. Da ist es doch ganz, ganz schwierig, dem Verleger nachzuweisen, dass er an irgendeiner Stelle eine Dienstanweisung gegeben hat, oder?

Wahrscheinlich waren beide Seiten Täter im Sinne kollusiven Zusammenwirkens. Die Kernaussage ist viel schlimmer: Gerade die „Qualitätsmedien“ haben ihre Funktion als Beobachter und vierte Gewalt schon lange verloren. Die sind teilweise zu Hetzer-Organisationen verkommen. Es sind immer weniger Publikationen mit immer weniger Eigentümern, inhaltlich verbunden mit einen gleichklingenden öffentlich-rechtlichen Staatsfunk, um die Bevölkerung im politisch und moralisch „guten“ Sinne systematisch zu täuschen. Und Corona heißt heute Ukraine.

Sie meinen, dass man aus der Corona-Ära nichts gelernt hat und das nahtlos fortsetzt zum Thema Ukrainekrieg? Ich würde sogar noch weiter zurückgehen und sagen, das fing ja schon spätestens 2015 an mit der Massenzuwanderung …

Genau, das fing noch früher an. Aber falsches Schreiben ist keine Straftat. Es bleibt das Bonmot, dass der Unterschied zwischen der Wahrheit und einer Verschwörungstheorie maximal 12 Monate sind.

Danke für das Gespräch!

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