An Wallasch: Ihrerseits besteht kein Anspruch auf eine Richtigstellung

Post vom Verfassungsschutz an Putins Propagandachef in Deutschland

von Alexander Wallasch (Kommentare: 3)

Die tatsächliche interne Agenda heißt einfach nur „abhören“.© Quelle: Pixabay

Ich hatte versprochen meine Leser auf dem Laufenden zu halten. Der Verfassungsschutz hatte Alexander-Wallasch.de und weitere Portale der neuen Medien zu so etwas wie unfreiwillige Propagandahelfershelfer Putins gegen den Westen und die Ukraine gemacht.

Bevor nun die ersten Ex-Corona-Blogwarte kommen und mich mit nacktem Arsch in Plastikfolie an den nächsten Laternenschandpfahl wickeln, habe ich Anwälte in Stellung gebracht.

Die Juristen baten mich zunächst darum, dem Bayerischen Verfassungsschutz zu schreiben, dass ich eine offizielle Richtigstellung und eine Entschuldigung für unumgänglich halte –zwischenzeitlich hatte der Bayerische Verfassungsschutz seine in einem Analysepapier veröffentlichten Angriffe gegen Alexander-Wallasch.de nebst einer kleinen Pressemeldung umgeschrieben. Geblieben sind unter anderem diverse Berichte der regierungs- und verfassungsschutznahen Medien und Diffamierungen etwa im Wikipedia.

Ich schrieb dem Bayerischen Verfassungsschutz nach Absprache mit den Anwälten unter anderem:

„Sehr geehrter Herr Präsident Körner, ich fordere Sie bzw. Ihre Behörde formell zu einer ausdrücklichen Richtigstellung auf“.

Anschließend beschrieb ich den Fall erneut und fand, dass auch eine Entschuldigung angemessen sei.

Die Antwort kam gestern. Der bayerische Verfassungsschutz schrieb:

„Sehr geehrter Herr Wallasch,

da es im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ,Interne Details zu russischer Desinformationskampagne 'Doppelgänger'' offensichtlich in Teilen der Öffentlichkeit zu einem inhaltlichen Missverständnis kam, hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz umgehend strukturelle Anpassungen des Berichts vorgenommen, diesen am 11. September 2024 in angepasster Form veröffentlicht und in einer Pressemitteilung auf seiner Webseite (www.verfasssungsschutz.bayern.de) auf die Neuveröffentlichung hingewiesen.

Aufgrund fehlender Rechtsgutverletzung besteht Ihrerseits kein Anspruch auf eine ,Richtigstellung', ebenso wenig auf eine Unterlassungserklärung.

Im Übrigen geben wir grundsätzlich keine Auskünfte zu verwaltungsinternen Prozessen.“

Absender war die „Stabsstelle Kommunikation und Medien“ des „Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz“ in München. Muss man an der Stelle schon dankbar sein, dass überhaupt eine Antwort kommt?

Alexander-Wallasch.de legte Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab das Schreiben des Bayerischen Verfassungsschutzes vor und bat um eine spontane Einschätzung. Prof. Martin Schwab:

„Die Rechtsgüter, die hier als verletzt in Betracht kommen, sind Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht aber auch Ihr Unternehmerpersönlichkeitsrecht. Sie sind ja Medienunternehmer.

Beide Rechtsgüter sind verletzt, wenn man Ihnen vorwirft, sie seien vom Kreml gesteuert. Ausgerechnet von der politischen Führung eines Landes, dass sich im Konflikt mit einem Verteidigungsbündnis befindet, dessen Mitglied Deutschland ist. Darüber, ob Deutschland bereits Kriegspartei ist, kann man an anderer Stelle diskutieren.

Das schlimmste Zeugnis, dass man einem Journalisten überhaupt ausstellen kann, ist, dass er politisch gesteuert wird. Und wenn man jetzt sagt, er wird auch noch von jemandem gesteuert, der in den Medien als Staatsfeind hochgeframt worden ist, dann haben wir es sowohl mit einer unzutreffenden Tatsachenbehauptung zu tun, denn Ihre Seite ist ja nicht gesteuert, als auch mit einem ehrenrührigen Werturteil nach dem Motto, Sie würden einseitig im fremden Auftrag in eine bestimmte Richtung berichten.

Da der Bayerische Verfassungsschutz die unwahre Tatsachenbehauptung offensichtlich wider besseres Wissen in die Welt gesetzt hat, erfüllt sein Verhalten den Straftatbestand der Verleumdung.

Sie haben Anspruch auf Widerruf dieser ehrenrührigen Tatsachenbehauptung. Das bedeutet: Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Bayerische Verfassungsschutz seine Falschbehauptungen öffentlich richtigstellt. Und Sie haben auch einen Anspruch darauf, dass sich der Bayerische Verfassungsschutz bemüht, die Berichterstattung in den Medien und in Wikipedia wieder einzufangen, will sagen: die berichtenden Medien individuell über die öffentliche Richtigstellung zu informieren.

Der Bayerische Verfassungsschutz kann dann freilich nicht erzwingen, dass jene Medien ihre jeweilige Berichterstattung ihrerseits korrigieren. Sie haben ferner einen Anspruch darauf, dass der Bayerische Verfassungsschutz die unwahre und ehrenrührige Tatsachenbehauptung, Sie und Ihre journalistischen Inhalte seien vom Kreml gesteuert, in Zukunft zu unterlassen hat.

Solange der Bayerische Verfassungsschutz keine Unterlassungserklärung unterschreibt, besteht die Gefahr, dass er zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dieser Behauptung an die Öffentlichkeit tritt. Juristen sprechen hier von der sog. Wiederholungsgefahr. Indem der Bayerische Verfassungsschutz sich also weigert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, behält er sich vor, es wieder zu tun."

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Auch Dirk Schmitz kommentiert das Schreiben des Verfassungsschutzes. Der Rechtsanwalt befindet, dass es sich beim Bayerischen Verfassungsschutz um eine politisch unfähige Behörde handelt, die noch nicht einmal die Größe habe, sich bei offensichtlichen Fehlern zu entschuldigen. „Die Behörde ist der Ansicht, ihre Fehler seien nicht justiziabel, auch wenn sie dabei Rufmord begeht“, so Schmitz weiter.

Als Anwalt empfiehlt Dirk Schmitz, das einmal juristisch klären zu lassen: „Wir haben bislang gemerkt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht nur politisch, sondern auch rechtlich unfähig ist.“ Schmitz wundert sich nicht darüber, dass der Verfassungsschutz „grundsätzlich keine Auskünfte zu verwaltungsinternen Prozessen“ geben möchte: „Wer möchte schon erklären, wer der Unfähigste in den eigenen Reihen ist?“

Alexander-Wallasch.de spricht mit Anwalt Schmitz auch über einen Disclaimer, den der Verfassungsschutz an seine E-Mail angehängt hat. Der Anhang wirbt – kein Scherz – für einen Podcast des Bayerischen Verfassungsschutzes mit dem Podcast-Titel „Abgehört“. Für Schmitz bedeutet das, dass deren tatsächliche interne Agenda einfach nur „abhören“ heißt. Und im Übrigen sei das Bundesskriminalamt ja auch nicht auf die Idee gekommen, seinen Podcast „abgeknallt“ zu nennen.

Rechtsanwalt Schmitz: „Denken ist nicht Teil des Prozesses. Und insoweit ähnelt das Landesamt für Verfassungsschutz schon dem ehemaligen debilen Herrn Mielke und dessen Staatssicherheit. Es gab mal einen berühmten Film über die Staatssicherheit, ,Das Leben der Anderen'. Damit ist eigentlich alles gesagt.“

Diskutiert wird noch, inwiefern der Bayerische Verfassungsschutz hier verbotene Feindeslisten veröffentlicht und sich damit ebenfalls strafbar gemacht hat.

Eine erste Antwort an den Verfassungsschutz ist raus und soll sich zunächst an die emotionale Gehirnhäfte zwischen den übergroßen Ohren richten:

„Schade, geht das wirklich nicht netter? Ich war sehr traurig über Ihre Veröffentlichung. Fehlerkultur können Sie nicht besser?“

Jetzt sind die Anwälte gefragt.

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