Polizeisprecherin: „Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Merkel“

Polizei muss Schusswaffe gegen mit einem Messer bewaffneten Syrer einsetzen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 9)

Diese Messerübergriffe von Syrern und Afghanen sind keine Einzelfälle mehr. Jedenfalls dann nicht, wenn man eine Regelmäßigkeit der Meldungen solcher Vorfälle bestätigen muss.© Quelle: Twitter / Screenshot

Ein mit einem Messer bewaffneter Syrer bedroht in Rostock Anwohner und wird von der Polizei mit Schüssen ins Bein und in den Bauch davon abgehalten.

In Rostock-Evershagen in der Henrik-Ibsen-Straße lässt es sich gut leben. Jedenfalls kostet eine Dreiraumwohnung mit 65 Quadratmeter hier im bundesdeutschen Vergleich ziemlich unschlagbare 305 Euro, wie eine aktuelle Online-Annonce erzählt.

Es kann hier nicht viel darüber gesagt werden, wieviel Bewerber-Andrang herrscht. Was man aber sagen kann: Die Henrik-Ibsen-Straße ist seit gestern noch weniger ein Anwärter für den schönsten Flecken Deutschlands. Denn um 12 Uhr am späten Vormittag musste die Polizei einen mit einem Messer bewaffneten Syrer mit zwei Schüssen – einer ins Bein, ein weiterer in den Oberkörper – davon abhalten, andere Menschen zu verletzten.

Solche Messerübergriffe von Syrern und Afghanen sind in Deutschland längst keine Einzelfälle mehr. Jedenfalls dann nicht, wenn man eine Regelmäßigkeit der Meldungen solcher Vorfälle bestätigen muss. Seltener ist hier der Schusswaffeneinsatz der Polizei. Seltener ist auch, dass am Ende niemand vom Messer verletzt wurde. Möglicherweise hängt das eine mit dem anderen zusammen.

Alexander-wallasch.de fragt bei der zuständigen Polizeidienststelle nach, wie es den Beamten geht, wie sie die Situation verarbeiten, so ein Schusswaffengebrauch gehört hier sicher nicht zur Arbeitsroutine.

Eine Sprecherin der Polizei teilt mit, dass es auch für solche Fälle soziale Ansprechpartner (SAPler) in der Polizei gibt, die hierfür speziell geschult sind und dann zum Einsatz kommen. Situationsabhängig könnten diese SAPler von den Beamten selbst, aber auch von einem Dienstvorgesetzten angefordert werden. Diese Hilfemöglichkeit sei auch medial Gesprächsthema, die SAPler waren zuletzt im Interview in der Ostsee-Zeitung, erwähnt die Pressesprecherin.

Irritation am Rande: Für weitere Auskünfte zum Vorfall rund um den syrischen Mann mit dem Messer sollen wir uns aber an Frau Merkel wenden, sagt die Polizeisprecherin. Soviel darf man als Journalist kaum erwarten. Aber die Sache ist schnell aufgeklärt und wieder auf ein Normalmaß heruntergebrochen: Zufällig trägt die zuständige Staatsanwältin den selben Nachnamen wie jene Bundeskanzlerin, die ab 2015 diese Zuwanderung zu verantworten hat. Hier in Rostock war es auch, wo Angela Merkel 2015 vor Kameras mit einem weinenden Flüchtlingsmädchen keine sehr empathiebegabte Figur machte.

Der Polizeieinsatz gegen den Messerstecher wurde von einem Anwohner von der gegenüberliegenden Straßenseite aus gefilmt .

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Die zuständige Pressestelle der Polizei schrieb gestern folgende „Blaulicht“-Meldung:

„Am Dienstag (30.05.2023) kam es in der Henrik-Ibsen-Straße zu einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch. Ein 57-Jähriger soll dort mit einem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen sein. Die Beamten konnten den Mann mit Schüssen in Bein und in den Oberkörper stoppen.

Das war nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen geschehen: Gegen 12.00 Uhr wurde die Polizei alarmiert, weil der aus Syrien stammende Mann in einem Mehrfamilienhaus zunächst Anwohner und dann Polizeibeamte mit einem Messer bedroht hatte. Nach ersten Erkenntnissen soll sich der Mann daraufhin in seine Wohnung zurückgezogen haben. Da nicht auszuschließen war, dass sich der 57-Jährige in einer psychischen Ausnahmesituation befand, wurde bereits zu diesem Zeitpunkt der Sozialpsychiatrische Dienst der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Einsatzbewältigung einbezogen.

Kurze Zeit später ist der Mann erneut auf die Beamten zugelaufen und bedrohte diese aggressiv. Auf Ansprachen reagierte der Tatverdächtige nicht. Die Polizisten forderten den Mann auf, das Messer abzulegen. Dieser Aufforderung sei der 57-Jährige jedoch nicht nachgekommen, woraufhin die Beamten letztlich von der Schusswaffe Gebrauch machten und dem Mann in Bein und Oberkörper schossen. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte wurde der Verletzte von den Polizeibeamten erstversorgt und anschließend mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Die weiteren Hintergründe zu dem Vorfall sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, die die Kriminalpolizei bereits übernommen hat. Die Fertigung dieser Pressemitteilung erfolgte auf Basis der um 15:45 Uhr vorliegenden Erkenntnisse.“

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