Zehn Tage dauerte es, bis die Braunschweiger Polizei etwas über den Täter veröffentlichte

Phantombild des Vergewaltigers einer Zehnjährigen veröffentlicht

von Alexander Wallasch (Kommentare: 3)

Am 5. Dezember zwischen 18:30 und 19:00 Uhr wurde eine Zehnjährige in der Braunschweiger Innenstadt auf dem Mittelweg von einem Migranten angesprochen, der sie um Hilfe bat© Quelle: Polizeiliches Phantombild

Das missbrauchte zehnjährige Mädchen konnte mutmaßlich ein paar Details des Täters nennen, welche zehn Tage nach der Tat zur Veröffentlichung einer Phantomzeichnung führte.

Ein Sprecher der Braunschweiger Polizei erzählte nach der Tat, dass man aus ermittlungstaktischen Gründen noch keine Hinweise auf den Täter geben will, aber durchaus schon welche hätte.

Aber darf so ein Phantombild 2022 überhaupt noch veröffentlicht werden? Im deutschen Pressekodex heißt es in Richtlinie 12.1:

„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Erklärend heißt es weiter (Hervorhebungen übernommen):

„Ziffer 12 und die zugehörige Richtlinie 12.1 enthalten kein Verbot, die Zugehörigkeit von Straftätern und Verdächtigen zu Minderheiten zu erwähnen. Sie verpflichten die Redaktion jedoch, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt.“

Ein begründetes öffentliches Interesse ist zunächst einmal die Aufklärung von Verbrechen, insbesondere so abscheulicher wie in diesem Fall.

Zum Tathergang: Am 5. Dezember zwischen 18:30 und 19:00 Uhr wurde eine Zehnjährige in der Braunschweiger Innenstadt auf dem Mittelweg von einem Mann angesprochen, der um Hilfe bat. Ihm seien Sachen heruntergefallen, die er nicht alleine aufheben könne.

Als das Mädchen hilfsbereit war, griff es der Täter an der Hand und zerrte das Mädchen auf eine Baustelle, um sich sexuell an ihr zu vergehen. Anschließend bedrohe er die Zehnjährige mit dem Tod, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch nach der Tat bekannt gab.

Der Täter hatte dem Mädchen unter Drohungen aufgetragen, am nächsten Tag wieder zur Baustelle zu kommen. Die Polizei erwartete ihn dann allerdings vergebens.

Zur Umgebung: Am Mittelweg wurden mehrere Gebäude abgerissen, unter anderem ältere große Gebäudekomplexe der Braunschweiger Zeitung. In der Nähe sind Asylanten in Wohncontainern untergebracht, die Universität samt großer Mensa ist in Fußnähe, eine Moschee lädt in einer Seitenstraße Gläubige zum Gebet ein, auch die Braunschweiger Energieversorgung ist hier ansässig zwischen einer ganzen Reihe mehrstöckiger Wohnhäuser älterer Bauart mit preiswerteren Mieteinheiten.

Der Täter wurde – mutmaßlich von dem missbrauchten Mädchen – so beschrieben:

„zwischen 30 und 45 Jahre alt, mindestens 1,70 Meter groß, unsportliche Figur, Bauchansatz, grauer Kapuzenpullover, beigefarbene Jacke, beige-grün karierte Hose mit kleinen Kästchen und schwarze Handschuhe mit freien Fingern.“

Ein zehnjähriges Mädchen ist durchaus in der Lage, seinen Heimweg ohne Begleitung über eine gewisse Strecke zu absolvieren. Müssen Eltern ihren Kindern solche Wege zukünftig untersagen? Noch mehr, wenn es um 18:30 Uhr im Dezember längst dunkel ist?

Sollten Eltern ihre Kinder zudem besonders vor bestimmten Personengruppen noch einmal expliziter warnen? Entscheidende Frage hier: Hätte diese Tat so verhindert werden können?

Ein Gedanke ist im Zusammenhang mit der Hilfsbereitschaft des Mädchens verstörend: Kann es sein, dass Erzieher und Schulen auf eine Weise kritiklos über Zuwanderer berichten, die solche Straftaten begünstigen?

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Wenn die Risiken einer ungebremsten Zuwanderung nicht ausreichend thematisiert werden, aber jedwede Welcome-Refugees-Zuwendung bis hin zur Kindersendung explizit herausgestellt wird: Kann das dazu führen, dass ein zehnjähriges Mädchen eine solche Hilfsbereitschaft an den Tag legt, wo es ansonsten zögerlicher reagiert hätte?

Fragen, die während eines Prozesses noch genauer zu erörtern wären.

Schaut man sich jetzt das Phantombild genauer an, dann fragt man sich schon, wie man hier eine Unterscheidung treffen soll zu jenen jungen Männern, die mittlerweile zu Tausenden die deutschen Innenstädte bevölkern. Als Westeuropäer müsste man gefühlt im Minutentakt bei der Braunschweiger Polizei anrufen, weil man meint, den Täter gerade erkannt zu haben. Die Zeichnung erscheint wenig hilfreich, allenfalls die Details der Bekleidung.

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