Der folgende Artikel erschien zuerst beim Multipolar-Magazin:
RKI-Protokolle nachträglich geändert
Multipolar-Anwalt spricht von „arglistiger Täuschung“ / Wiedereröffnung der Verhandlung beantragt / Zeitpunkt von Textlöschungen unklar (mit Update)
Berlin. (multipolar)
Eine Analyse der Metadaten der RKI-Protokolle zeigt, dass mehr als die Hälfte der Protokolle des Zeitraums Januar 2020 bis April 2021 – die Multipolar freiklagte –, nachträglich vom Robert Koch-Institut (RKI) geändert wurden. Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer hatte am 5. Mai 2021 beim RKI einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Herausgabe der Protokolle gestellt. Die Mehrzahl der angefragten Protokolle wurden laut der nun untersuchten Metadaten jedoch unmittelbar darauf, am 6. und 10. Mai 2021, vom RKI geändert. Eine Nachfrage dazu blieb vom RKI zunächst unbeantwortet. (Ergänzung 12.8.: Unmittelbar nach Veröffentlichung dieses Textes bat das RKI um eine Zusendung der Analyse, äußerte sich aber noch nicht weitergehend.)
Rechtsanwalt Christoph Partsch, der Multipolar juristisch vertritt, hat beim Verwaltungsgericht Berlin am Montag (12. August) nun die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beantragt und spricht von „arglistiger Täuschung“. Die freigegebenen Protokolle seien „nicht die streitgegenständlichen, sondern größtenteils nach Antragstellung, teils nach Klageerhebung abgeänderte Dateien“, so Partsch in einem Schriftsatz an das Gericht. Nach dem öffentlichen Verhandlungstermin am 8. Juli, bei dem über eine weitere Entschwärzung der Protokolle beraten wurde, hatte das Gericht eine Verkündung des Urteils innerhalb von 14 Tagen angekündigt – ist dem bislang aber nicht nachgekommen. Das Urteil steht weiter aus. Befragt nach den Gründen für die Verzögerung verweigerte die Pressestelle des Gerichtes zuletzt eine Antwort. Zwischenzeitlich hatte am 23. Juli ein RKI-Whistleblower die vollständig entschwärzten Protokolle über ein Journalistenteam um Aya Velazquez an die Öffentlichkeit durchsickern lassen.
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Wie Multipolar am vergangenen Freitag (9. August) bereits berichtet hatte, war in diesem Leak auch ein Entwurf des Protokolls vom 25. März 2020 aufgefunden worden, der eine Passage enthält, die in der vom RKI freigegebenen Version fehlt. Wie die Metadaten zeigen, wurde diese freigegebene Version erst im Januar 2023, kurz vor Übermittlung an Multipolar, vom RKI geändert. In der fraglichen Passage dieses Protokolls aus der ersten Lockdownwoche hieß es ursprünglich: „Bevölkerungsbezogene Maßnahmen zeigen Effekt (…) Ute [Rexroth]: aber gewagt, Causalität herzustellen – Wir sind ja generell am Ende der Grippesaison – vorsichtig formulieren“. Im Protokoll, dass das RKI später im Rahmen des Gerichtsverfahrens freigab, ist hingegen lediglich vermerkt: „Strategien [gehen] in die richtige Richtung. Aber vorsichtig formulieren!“ Die erwähnte Ute Rexroth war Fachgruppenleiterin für infektionsepidemiologisches Krisenmanagement beim RKI. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat im Zusammenhang mit dieser Protokolländerung bereits Strafanzeige gestellt.
Ob Textpassagen erst nach IFG-Antragsstellung gelöscht wurden, oder ob solche Löschungen unmittelbar nach einer Sitzung im Rahmen der regulären Straffung von Protokollrohversionen erfolgten, ist unklar, da Zwischenversionen der Dateien bislang nicht öffentlich vorliegen. Die Analyse der Metadaten wurde vom Programmierer Tom Lausen im Auftrag von Multipolar erstellt.
Paul Schreyer kommentiert, dass „die Notwendigkeit einer parlamentarischen Aufarbeitung immer deutlicher“ werde. Der „Wust an Unregelmäßigkeiten und mutmaßlichen Täuschungsversuchen“ könne nicht allein von Gerichten „im Rahmen teurer Klageverfahren von Privatpersonen“ aufgeklärt werden. Es brauche nun den „politischen Willen der Abgeordneten zu einem Untersuchungsausschuss, der sauber aufklärt“, so Schreyer.
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Nachtrag: Der im Text von Multipolar-Magazin.de erwähnte Anwalt Friedemann Däblitz kommentierte seine Anzeige gegen das RKI wie folgt:
"Ich habe soeben Strafanzeige gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des @rki_de erstattet. Laut Recherchen von @SHomburg und @paul_schreyer hat diese ein Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 an 639 Stellen inhaltlich verändert, als es bereits Gegenstand der Informationsfreiheitsklage des Herrn Schreyer war. Sollte das zutreffen, hätte sich Frau Bettina Hanke m.E. gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar gemacht. #RKIProtokolle #RKILeaks #Aufarbeitung"
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Kommentar von Eddy Nova
Also , habe ich das richtig verstanden : erst macht sich das RKI zum Büttel der Politik ...die am Ende 694 Bearbeitungen , Fälschung der Protokolle haben sie dann aber wieder in Eigenregie ohne Wissen der Politik durchgezogen ...
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Nichts anderes bedeutet doch das was die RKI Freaks da absondern ...Und selbst das -694 - sind nur die Fälle wo sie ertappt wurden ..50 % ...Ha ,Ha ,Ha ...stimmt jetzt der Rest oder wurden sie da nur noch nicht überführt ...
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Kommentar von .TS.
Im Grunde ist es Erbsenzählen was hier genau verändert wurde, warum und wie, denn im Endergebnis bleibt als Fazit das was schon spätestens Mitte 2021 mehr als deutlich erkennbar war:
Das RKI ist nicht neutral, folgte politischen Vorgaben statt wissenschaftlichen Leitlinien, hat diese Vereinnahmung mitgetragen und vertuscht und ist somit letztlich schlicht und ergreifend nicht vertrauenswürdig.
Insbesondere fällt das RKI damit, samt seinen Abteilungen, Veröffentlichungen und darauf Bezug nehmenden, als glaubwürdige Informationsquelle und Beratungsstelle in Gesundheitsfragen schlicht und ergreifend nachhaltig dauerhaft aus. Punkt.
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Kommentar von Bernhard Rossi
"Alle Kinder sind klug, solange sie klein sind, aber bei der Mehrzahl bleibt es beim Kinderverstand."
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Kommentar von Perry Moppins
Grundkurs Philosophie:
Adorno: "Es gibt kein richtiges Leben im falschen."
Was sagt uns das über die hypermoralischste, beste dämokratische BRD aller Zaitän?
Hamlet könnte ohne Pause, mit Sätzen auftreten die 50 Seiten lang sind wie bei Joyce.
(Unvergeßbar: Barbara Nüsses freie Rezitation des Molly-Bloom Monologs.)
Also, ist etwas faul im Staate...? Nein! Doch! Oooh!
Satire!
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Kommentar von Palmström
Es kommt wie es zu erwarten war. Lug und Trug. Und das hoch 3 und vor Gericht. Danke an Ed oder Lisbeth (Wiseldings ist zu sperrig) für die Datensätze. Sehr gut auch die Strafanzeige. Nun mal sehen Staatsanwaltschaft und Gericht sich winden werden. Eigentlich hätte das Gericht schon tätig werden müssen. Aber hat vielleicht Urlaub. Im Normalfall reagiert ja ein Gericht giftig wenn falsch Zeugnis abgelegt wird.
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Kommentar von Manfred Sonntag
Hallo Herr A. Kerner,
wenn Schriftstücke als "Dokumente" festgelegt werden, dann haben die Verfasser (Firma, Behörde) dafür zu sorgen das eine nachträgliche Änderung unmöglich ist. In jeder Firma ist dies so festgelegt und es gibt heute technologische bzw. technische Verfahren um dies zu gewährleisten. Das Protokoll zu Messergebnissen gehört genauso dazu wie die RKI-Protokolle. In Privatunternehmen sind sie ihren Job los, wenn sie auch nur eine Manipulation vorgenommen hätten. Das RKI und das PEI sind aber verseucht mit Inkompetenz und Unvermögen vorgeschrieben Handlungen sach- und termingemäß durchzuführen. Ich bin erschüttert von diesen Ausmaßen und kann mir eigentlich nur vorstellen, dass dies von "OBEN", also vom Ministerium oder anderen, darüberliegenden Schalthebeln der Macht (EU, Pfizer) angeordnet wurde. Die sollten alle als Touristenführer arbeiten, da können sie die Menschen ungestraft hinter die Fichte führen.
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Kommentar von Alfonso Kerner
Kann man wirklich so naiv sein und glauben, dass jemand, wenn er gezwungen wird Protokolle herauszugeben, diese nicht vorher noch modifiziert, soweit und sofern das möglich ist?