Bundeswirtschaftsministerium: „Israel muss sich an die Regeln des humanitären Völkerrechts halten“

Minister Habeck sieht keine Anzeichen für einen Völkermord im Gaza

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

MInister Robert Habeck in einer Videobotschaft© Quelle: X / Wirtschaftsministerium, Screenshot

Wir wollten von Wirtschaftsminister Habeck wissen, was es mit den Vorwürfen gegen ihn und Außenministerin Baerbock auf sich hat, die beiden seien die maßgeblichen Treiber in der Bundesregierung gewesen, Waffenlieferungen zu verweigern.

Wir fragten den Minister:

Laut Medienberichten und Reaktionen auf diese Medienberichte etwa seitens Friedrich Merz (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP) soll es Verzögerungen von Waffenlieferungen an Israel gegeben haben.

Trifft das zu?

Um welche Waffensysteme geht es? Verteidigungs- oder Angriffswaffen?

Trifft es zu, dass die Bundesregierung bzw. der Minister von Israel eine Garantie verlangt hat, das Völkerrecht einzuhalten, war von „Völkermord“ die Rede?

Gab es eine Verzögerung?

Wie beurteilt das Wirtschaftsministerium den Krieg in Gaza und mit Blick auf israelische Militäraktionen in den Anrainerstaaten hinsichtlich der Rolle Israels?

Was sagt das Wirtschaftsministerium zum Antisemitismus-Vorwurf etwa von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel gegen Minister Habeck und Baerbock? Wie verhalten Sie sich dazu?

Die Antwort kam heute am späten Nachmittag, eine Antwort der Bundesregierung und der Außenministerin steht nach aus, beide wurden ebenfalls befragt.

Hier zunächst die vollständige Antwort der Pressesprecherin des Wirtschaftsministeriums (zwei Sätze wurden als „unter 3“ nicht zur Veröffentlichung freigegeben, beinhalten aber auch keine überraschenden Mitteilungen, sondern haben eher grundsätzlichen Charakter).

Vorab noch eine für die Debatte nicht unerhebliche grundsätzliche Info:

Wenn über deutsche Waffenlieferungen an Israel gesprochen wird, dann muss man wissen, dass diese grundsätzlich nur einen sehr geringen Umfang haben. Israel ist traditionell kein großer Abnehmer von deutschen Rüstungsgütern, insb. Kriegswaffen (mit Ausnahme von U-Booten). In 2022 wurden etwa nur Kriegswaffen in Höhe von 780.000 Euro genehmigt. Die Zahlen finden sich im Rüstungsexportbericht 2022.

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Hier die zeitnahe Antwort des Ministeriums:

Sehr geehrter Herr Wallasch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Generell gilt: Es gab und gibt keinen Genehmigungsstopp für Rüstungsexporte nach Israel. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte, sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter, entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts.

Bei dieser Einzelfallbetrachtung wird immer die aktuelle Situation berücksichtigt, dazu gehören sowohl die Angriffe auf Israel durch Hamas und Hisbollah als auch der Verlauf des Einsatzes in Gaza. Die Bundesregierung hat ihre Position auch gegenüber dem Internationalen Gerichtshof dargelegt, insbesondere auch ihre Erwartung zur Wahrung des humanitären Völkerrechts durch Israel (https://icj-cij.org/index.php/case/193). Mit Israel verbindet uns eine fortgesetzte Sicherheitspartnerschaft. Die Bundesregierung nutzt alle Wege, um im Rahmen des geltenden humanitären Völkerrechts Israels Selbstverteidigung zu stärken.

Zu Entscheidungen und Abstimmungen des geheim tagenden Bundessicherheitsrats können wir grundsätzlich keine Auskünfte geben. Der Öffentlichkeit berichtet die Bundesregierung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig in transparenter Weise mit aggregierten Zahlen zu erteilten Ausfuhrgenehmigungen in ihren jährlichen und halbjährlichen Rüstungsexportberichten (abrufbar unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Slider/Aussenwirtschaft/publikationen-faq-ruestung.html), quartalsweise in Pressemitteilungen (abrufbar unter https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Themen/themen.html?cl2Categories_LeadKeyword=ruestungsexportkontrolle) sowie in Antworten auf Parlamentarische Fragen. Der Rüstungsexportbericht für das Jahr 2023 wurde noch nicht veröffentlicht.

Zahlen zu Rüstungsexportgenehmigungen (sonstige Rüstungsgüter und Kriegswaffen) nach Israel für das Jahr 2024 können Sie den letzten diesbezüglichen Antworten der Bundesregierung auf Frage 42 der Kleinen Anfrage vom BSW (BT-Drs. 20/12859, abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012859.pdf) und auf Frage 20 der Kleinen Anfrage vom BSW (BT-Drs. 20/11838, abrufbar unter https://dip.bundestag.de/vorgang/die-milit%C3%A4rische-unterst%C3%BCtzung-israels-durch-deutschland-vor-dem-hintergrund-des/311973?f.deskriptor=R%C3%BCstungsgut&rows=25&pos=1&ctx=a) entnehmen. Die Zahlen für das Jahr 2023 finden Sie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 12/531 unter folgendem Link: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2023/12/12-513.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

(Hier folgte ein kurzer Absatz unter 3)

Zu etwaigen Vorwürfen, Teile der Bundesregierung würden Israel Völkermord vorwerfen, lassen Sie uns noch mitteilen: Das ist falsch. Wir haben wiederholt gesagt, wir sehen keine Anzeichen für einen Völkermord. Aber natürlich muss Israel sich an die Regeln des humanitären Völkerrechts halten.

Für eine Stellungnahme zur Bewertung des Einsatzes in Gaza bitte ich Sie, sich an das Auswärtige Amt zu wenden.

Zu Ihrer Frage zu Antisemitismusvorwürfen gegen Minister Habeck bitte im um Verständnis, dass wir solche Äußerungen nicht kommentieren.

Mit freundlichen Grüßen
Pressesprecherin
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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