RA Alexander Christ im Interview:
Alexander Wallasch: Gestern erfuhr Michael Ballweg aus einem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft, dass der Vorwurf der Geldwäsche gegen den seit nunmehr neun Monaten in Stuttgart-Stammheim Einsitzenden fallengelassen wurde. Heute wurde die Anklage zugestellt. Was ist übriggeblieben, was steht in der weit über einhundert Seiten langen Anklageschrift?
Alexander Christ: Zunächst einmal ist es so, dass wir jetzt eine Erzählung der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch haben, die sich ein bisschen wie eine zurechtgebastelte Geschichte liest. Man hat im Grunde alte Vorwürfe, die eigentlich bereits widerlegt sind, in diese über einhundert Seiten reingenommen. Dann hat man neue Punkte aufgetischt, die so neu sind, dass sie bisher noch nicht mal Michael Ballweg hatte.
Und er auch noch keine Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen. Das sage ich gleich ein bisschen sarkastisch, weil, wenn das gemacht wird, muss man sagen, dass ist rechtlich gar nicht zulässig: Der Betroffene muss vor Erhebung der Anklage Gelegenheit bekommen, sich zu diesen Punkten mindestens einmal zu äußern. Und wenn da ganz neue Vorwürfe drin sind, das werden wir in den nächsten Tagen noch einmal verifizieren, dann wären die schon einmal nicht in Ordnung. Wie schon gesagt: Es liest sich auf den ersten Blick wie eine Räuberpistole. Ich komme da nach erstem Lesen zu dem Schluss, die Staatsanwaltschaft hat sich ihre eigene Welt zusammengeschrieben. Davon wird wenig haltbar sein.
Alexander Wallasch: Der Fall geht vor die erste Wirtschaftskammer. Das sind Fachjuristen, die sich speziell mit solchen Dingen auskennen, weil sie viele solcher Fälle haben, weil sie speziell dafür ausgerichtet sind. Was viele vielleicht nicht wissen: Diese Anklageschrift bedeutet ja noch nicht, dass es überhaupt verhandelt wird, die Kammer muss zustimmen …
Alexander Christ: Das ist richtig, ich habe das auch immer in den Interviews, die ich gegeben habe, betont: Die Staatsanwaltschaft bringt einen Fall zur Anklage, muss dann aber das jeweilige Gericht entscheiden lassen, ob die Anklage zugelassen wird. Ein wichtiger Punkt, richtig. Aber man muss auch sagen, die meisten Anklagen werden zugelassen. Ich selbst habe in den letzten 27 Jahren nur drei Fälle erlebt, die nicht zugelassen worden sind.
Alexander Wallasch: Stimmt die Staatsanwaltschaft ihre Anklagen im Vorfeld mit dem Gericht ab?
Alexander Christ: Nein, das würde ich nicht unterstellen. Das ist nicht nötig und auch nicht zulässig. Die Richter schauen sich das genauso an, wie wir uns das jetzt ansehen. Das heißt, die Richter werden auch jetzt erst mal mit Lesen beschäftigt sein. Was ich nicht verstehe, ist, dass wir so lange haben warten müssen, bis wir die Anklage überhaupt bekommen haben. Von vier Anwälten haben es bisher nur drei zugeschickt gekriegt. Also, ich finde, das ist nicht in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft hätte die Anklage direkt mit dem Verschicken ans Landgericht auch informativ an die Anwälte verschicken können. Aus anderen Verfahren kenne ich das so. Für diese Hinhaltetaktik habe ich kein Verständnis.
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Alexander Wallasch: Haben denn diese Staatsanwaltschaften gar keine Verantwortung für das Wohlergehen des Angeklagten, der nun neun Monate lang im Knast sitzt, unter sicherlich nicht komfortablen Verhältnissen? Haben die denn keine Verantwortung, so einen Fall im Sinne des Angeklagten schnell zur Anklage zu bringen? Neun Monate bisher erscheint doch angesichts dessen, was da verhandelt wird, eigentlich grotesk.
Alexander Christ: Ja, absolut grotesk. Grundsätzlich muss eine Staatsanwaltschaft - das wissen viele nicht – nicht nur Belastendes, sondern auch Entlastendes zusammentragen. Ich habe gerade in diesen Tagen mit einer Journalistin gesprochen und die meinte: Na ja, die Staatsanwaltschaft, das wäre ja schon die Seite, die belastet, und die Anwälte jene Seite die entlastet.
Aber nein, die Staatsanwaltschaft muss beides machen, das ist ihre Aufgabe: Belastendes und Entlastendes. Und dann muss die Staatsanwaltschaft das auch in der gebotenen Beschleunigung, in der gebotenen Eile tun. Das war ja ihre Frage, ob die Staatsanwaltschaft keine Verantwortung hat, dass derjenige so schnell wie möglich seinen Fall dann vor Gericht verhandelt sieht. Doch, natürlich hat sie diese Verantwortung. Aber diese Staatsanwaltschaft macht es einfach nicht.
Alexander Wallasch: Aber wo bleibt da die Kontrollinstanz?
Alexander Christ: Es gibt tatsächlich keine wirkliche Kontrollinstanz. Es gibt die Möglichkeit zur Dienstaufsichtsbeschwerde. Es gibt die Möglichkeit, immer wieder Haftprüfung zu beantragen. Das haben wir auch alles gemacht. Wir haben ja alle Wege genutzt. Aber letzten Endes ist man da den Klauen des Staates ausgeliefert. Wenn sich ein Staat, eine Staatsanwaltschaft – die an dieser Stelle den Staat repräsentiert -–nicht an die Spielregeln hält, dann sind wir, dann ist Michael Ballweg da ein stückweit ausgeliefert.
Alexander Wallasch: Wenn sich Oberstaatsanwalt Ralf Knispel aus Berlin hinstellt und sagt, das ist ein katastrophaler Zustand – Ich kann es jetzt nicht wörtlich zitieren – was die Personaldecke angeht, dann kann man doch daraus schon ableiten, dass bestimmte Dinge länger brauchen, und das konkurriert doch direkt eigentlich mit der Verantwortung dem Angeklagten gegenüber. Also macht der Staat sich doch insofern schuldig, wenn dort nicht genug Personal vorgehalten wird.
Alexander Christ: Herbert Wehner hat mal auf eine Frage lediglich mit „Ja“ geantwortet. Also: Ja.
Alexander Wallasch: Dieses Geldwäsche-Ding hörte sich ja nach Mafia und Clans an. Das nächste Ding wäre der Betrug, der dann nur noch ein versuchter Betrug war. Die Steuerhinterziehung aber wäre ja eigentlich das Naheliegendste. Jedenfalls denken ja viele dabei an die Schicksale von Uli Hoeneß und Boris Becker. Warum ist Steuerhinterziehung bisher außen vor geblieben? Übrigens nicht nur staatsanwaltlich, sondern auch in der öffentlichen Debatte um Ballweg?
Alexander Christ: Wir müssen uns tatsächlich um alle drei Vorwürfe kümmern. Warum ist das außen vor geblieben? Weil bisher eigentlich niemand, und ich auch nach wie vor nicht, davon ausgehe, dass Schenkungen, die er persönlich von Menschen zugewendet bekommt, bei ihm zu einem Steuervergehen führen.
Ich kann mir das nicht vorstellen, dass das am Ende rauskommt. Aber ja, es wäre naheliegend gewesen, darüber schon früher mal zu sprechen. Das ist aber tatsächlich von der Staatsanwaltschaft erst später angebracht worden. Also, ich glaube, die Staatsanwaltschaft hat auch erst im Laufe des Verfahrens gemerkt, was man eigentlich ermitteln will, und das zeigt für mich nur, dass die Staatsanwaltschaft einfach gesucht hat und händeringend überlegt hat: Wie können wir Ballweg irgendwas ans Zeug flicken?
Und es gibt auch einen Steuerberater, der Ballweg hier umfassend beraten hat und genau diese Fragen mit ihm vorher schon diskutiert hat. Es ist ja nicht so, dass Michael Ballweg nun höchstpersönlich entschieden hätte, da etwas unter den Tisch fallen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft schreibt jetzt aber ihre eigene Geschichte, als ob Michael Ballweg irgendwas gemauschelt hätte, was ja überhaupt nicht der Fall ist.
Alexander Wallasch: Jetzt stehen 500.000 Euro Steuerhinterziehung und .9450 Mal versuchter Betrug in der Anklageschrift. Das sind 9.450 Spender, die man namentlich festgestellt hat. Jetzt muss ich mal fragen, wie sind die festgemacht worden? Diese 9.450? Wo kommen überhaupt diese Listen her?
Alexander Christ: Das ist ganz einfach und das haben wir schon relativ früh beantwortet, da gab es Kontoauszüge, aus denen sich diejenigen ergeben, die etwas zugewendet haben. Das sind einfach Kontoauszüge. Ein Großteil der Akten, in die wir Einsicht bekommen, besteht ja aus Kontoauszügen. Das steht inhaltlich ja nichts Belastendes drin, außer, wer hat was an wen überwiesen.
Alexander Wallasch: Jetzt ist ja der Geldwäsche-Vorwurf weggefallen …
Alexander Christ: Da muss ich kurz "Stop" sagen. Das ist so berichtet worden, dass die Geldwäsche komplett vom Tisch sei. Aber heute Morgen, als ich mit dem SWR telefoniert habe, erfahre ich von einer gerade veröffentlichten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, die wiederum besagt, sie hätten den Geldwäschevorwurf nicht komplett vom Tisch genommen, sondern von acht Fällen hätte man auf vier reduziert. Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt also weder bestätigen noch verneinen. Ich muß erst alles lesen.
Alexander Wallasch: Wie ist denn jetzt Ihre allgemeine Einschätzung? Muss man schon die Champagnerflaschen öffnen?
Alexander Christ: Nein. Aber es ist definitiv so, dass wir über die Anklageschrift auch nichts Beunruhigendes erfahren haben, außer dass die Staatsanwaltschaft halt eine eigene Story schreibt, die weitgehend zusammengeflickt und erfunden scheint. Das zeigt uns, dass sie eigentlich nichts Neues gefunden haben. Und das bisschen, was sie vorher hatten, ist noch weiter reduziert worden. Wir sind bei dem Vorwurf unterm Strich bei einem so minimalen Betrag, dafür sitzt man nicht und keinesfalls so lange in U-Haft.
Alexander Wallasch: Danke für das Gespräch!
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Kommentar von SuperlogenRegierenDieWelt
Otto-Normalbürger kennt nur die Sonntagsreden - 'Heile Welt' von Steinmeier & Co - oder anders gesagt:
85 Prozent glauben an den Rechtsstaat - 15 Prozent haben ihn kennengelernt.
Staatsanwälte sind zudem politisch weisungsgebunden - ein Unding in einem Rechtsstaat mit angeblicher Gewaltenteilung.
Michael Ballweg war offenbar allzu erfolgreich gewesen.
Es fällt auf, dass man zahlreichen reichweitenstarken Corona-Maßnahmen-Kritiker irgendwas ans Zeug flicken wollte - so auch dem inzwischen in die Schweiz ausgewanderten Prof. Hockertz (martialische Hausdurchsuchung und Beschlagnahme), Boris Reitschuster (zur Fahndung ausgeschrieben) oder Oliver Janich (über 5 Monate Abschiebehaft auf den Philippinen). Die stets völlig unverhälnismäßige Art und Weise des Vorgehens zeigt, dass es ganz klar um Schikane, Einschüchterung und Ausschalten des unbequemen Kritikers geht.
In anderen Fällen wird auch schon einmal die Unzurechnungsfähigkeit per Gerichtsgutachten erklärt - so im Fall Gustl Mollath, der in die forensische Psychiatrie gesteckt wurde oder die hessische Finanzverwaltung, welche (offenbar allzu) erfolgreiche Steuerfahnder mit falschen psychiatrischen Gutachten für verrückt erklären ließ.
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Kommentar von Lilly
@chris: "Ich habe meiner volljährigen Enkelin einen Betrag von 33.000,00 Euro geschenkt, den ich auf ihr Konto überwiesen habe. Gemäß meinen Informationen unterliegt dieser Betrag nicht der Schenkungsteuer."
Damit liegst du, chris, vollkommen richtig.
.. nur Wichser wollen sowas anders sehen und denen sei hiermit offiziell ausgerichtet: es hat sich ausgewichst.
Sogar die letzte Spritze ging voll daneben, Spritzschuldner.
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Kommentar von chris
Dr. Max Braeuer ist Rechtsanwalt, Notar bei RAUE PartmbB und Experte für Familien- und Erbrecht. Hier beantwortet er Leserfragen.
Leserfrage: Ich habe meiner volljährigen Enkelin einen Betrag von 33.000,00 Euro geschenkt, den ich auf ihr Konto überwiesen habe. Gemäß meinen Informationen unterliegt dieser Betrag nicht der Schenkungsteuer. Muss ich oder die Geldempfängerin ihn aber trotzdem dem Finanzamt gegenüber deklarieren? Wenn ja, bei welchem Finanzamt hat das zu geschehen? Muss ich das bei dem für mich zuständigen Finanzamt anzeigen oder die Enkeltochter bei dem Finanzamt an ihrem Wohnsitz in Baden-Württemberg?
Dr. Max Braeuer: Wenn Sie etwas verschenken, dann unterliegt dieses Geschenk grundsätzlich der Steuerpflicht. Schenkungen und Erbschaften sind in demselben Steuergesetz geregelt, dem Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz.
Bei der Schenkungsteuer ist es egal, wer Empfänger des Geschenkes ist. Das kann, wie in Ihrem Fall, die Enkelin sein. Ebenso sind Geschenke an die Kinder und sogar an die eigene Ehefrau steuerpflichtig. Es kommt auch nicht darauf an, was Sie verschenken, also ob es sich um Geld handelt, das Sie an den Beschenkten überweisen, oder um ein Grundstück oder ein Auto oder um andere Gegenstände. Deshalb fragen Sie zu Recht, ob eigentlich ein Geschenk beim Finanzamt angezeigt werden muss.
Alle Geschenke sind steuerpflichtig, aber nicht in jedem Fall muss tatsächlich auch Steuer gezahlt werden. Das ist Folge der Steuerfreibeträge, die nach dem Schenkungsteuergesetz für Angehörige des Schenkers gewährt werden. Solange ein Geschenk den Freibetrag nicht überschreitet, muss darauf Steuer nicht gezahlt werden. Die Freibeträge sind unterschiedlich hoch, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Jede Person hat einen Schenkungsteuerfreibetrag von mindestens 20.000 Euro. Geschenke in diesem Wert sind also für jeden von der Steuer befreit. Bei Enkelkindern beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 200.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Ehegatten 500.000 Euro.
Freibeträge dürfen nicht beliebig oft ausgenutzt werden
Wenn die Geschenke innerhalb des Freibetrages steuerfrei sind, würde es eigentlich keinen Sinn machen, sie dem Finanzamt trotzdem anzuzeigen. Die Anzeige ist dennoch notwendig, weil die Freibeträge nicht beliebig oft ausgenutzt werden dürfen. Wenn Sie Ihrer Enkelin etwa im nächsten Jahr erneut einen Geldbetrag schenken, dann werden beide Geschenke zusammen gezählt und gemeinsam auf den Freibetrag angerechnet. Das gilt für einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren. Alles, was Sie innerhalb dieses Zeitraumes einer Person schenken, wird auf den Freibetrag angerechnet, und der übersteigende Betrag unterliegt dann der Steuer.
Die Höhe der Steuer, also der Steuersatz, hängt wiederum von der Verwandtschaftsnähe ab. Je enger man verwandt ist, desto niedriger ist der Satz. Fremde Personen müssen nach dem höchsten Steuersatz zahlen. Grundlage der Steuerberechnung ist außerdem der Wert des Geschenks. Bei Geldschenkungen ist es einfach. Da geht es nach dem verschenkten Betrag. Bei Gegenständen muss der Wert geschätzt werden. Das ist mitunter schwierig.
Schenkungssteuer: Der Beschenkte muss das Geschenk anzeigen
Damit diese Steuerberechnung unter Berücksichtigung der Freibeträge zuverlässig und richtig stattfinden kann, besteht die Verpflichtung, von Anfang an jedes Geschenk beim Finanzamt anzuzeigen. Das gilt jedenfalls bei privaten Schenkungen, wie etwa in Ihrem Falle des Geldgeschenkes durch eine Geldüberweisung. Große Geschenke werden häufig in einem notariellen Vertrag verabredet. Bei solchen notariell beurkundeten Schenkungen ist schon der Notar gesetzlich verpflichtet, das Finanzamt zu informieren. Die unmittelbaren Beteiligten müssen das nicht erneut tun. Bei allen privaten Geschenken besteht diese Verpflichtung aber.
Diese Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt trifft jedoch nicht Sie als schenkenden Großvater. Die Schenkungsteuer müsste letztlich der Beschenkte, hier also Ihre Enkelin an das Finanzamt bezahlen. Genauso ist sie auch verpflichtet, die Schenkung, die sie von Ihnen erhalten hat, bei dem für sie persönlich zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das ist das Finanzamt am Wohnort der Enkelin in Baden-Württemberg Für die Anzeige kann Ihre Enkelin bei diesem Finanzamt ein spezielles Formblatt bekommen, das einfach auszufüllen ist. Sie selbst als Schenker sind gegenüber dem Finanzamt zu nichts verpflichtet und können weiterhin unbeschwert Ihr Vermögen an die nächsten Generationen weitergeben.
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Kommentar von akimo
Stuttgart….das neue Pyöngyang
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Kommentar von Frohmund Wiedmann
@ alfonso kerner. schenkungen an fremde sind bis 20.000 € schenkungssteuerfrei. darauf hat querdenken stuttgart immer hingewiesen. nun können wir uns ausmalen, dass das gros der schenkungen mit größter sicherheit unter 20.000 € lag und damit schenkungssteuerfrei war !!! und wenn je spender mehr als 20.000 € in ganz wenigen fällen eingegangen sein sollte, dann wurde klugerweise pronto das 20.000 € übersteigende mehr zurücküberwiesen oder eben mit 30-50% schenkungssteuer versteuert.
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Kommentar von Lilly
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat sich hier also eine Anklage zusammengeschwurbelt und niemand hat sie dabei aufgehalten, während ein Mensch monatelang in U-Haft sitzt.
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Kommentar von Arnold Melkers
@Sven-Uwe Urban
Ein immer mehr in sich zusammen fallendes staatliches Gebilde muß immer aggressiver und intoleranter werden. Das ist eine Zwangsläufigkeit. Schon seit langer Zeit verteidigen sich die staatlichen Organismen nur noch selber, da sie spüren, daß dieses System kollabiert. Ich beobachte seit über einem Jahrzehnt aus dem Ausland die zunehmende Venezolanisierung Deutschlands. Dieser Prozeß scheint mir leider unumkehrbar geworden zu sein und ich denke es hilft nur noch ein Ende mit Schrecken, um Schrecken ohne Ende zu vermeiden.
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Kommentar von Roland Fritz
Beachten Sie bitte meine "Meldung" zum Kommentar von Alfonso Kerner: Freibetrag bei Schenkungen.
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Kommentar von Claudia Hohn
Zitat A. Christ: "Aber letzten Endes ist man da den Klauen des Staates ausgeliefert."
Eine Aussage, die einen erschauern läßt, aber leider immer größere Gewißheit erlangt.
Die Anwendung der "Gesetze" gleicht immer mehr einem unaufgeräumten Selbstbedienungsladen, wo man findet was keiner gebrauchen kann.
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Kommentar von Reiner Doderer
Es ist doch mehr als offensichtlich was hier von den staatlichen Stellen abgezogen wird. Ganz nach dem Motto: bestrafe einen und erziehe damit Tausende!
Allerdings zeigt dieser Vorgang auch, dass es "Verdachtsfälle" gibt die bewusst, verschleppt und überbewertet werden und Menschenleben offenbar weniger hoch bewertet werden, als die "pünktliche Abgabe" einer Steuererklärung. So verwundert es auch nicht, dass ausgerechnet nachweisliche Straftäter, von denen eine permanente Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, offenbar schneller aus der U-Haft kommen, als jene, welche im Verdacht stehen dem Staat einige Tausend vorenthalten zu haben.
"Die Justiz" beweist im Fall Ballweg jedenfalls, dass sie bereit ist, wie vor 90 Jahren schon, der Handlanger politischer Interessen zu sein und es weniger um Recht und Gesetz geht, sondern politische Pluspünktchen zu generieren.
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Kommentar von Alfonso Kerner
Dass der Anwalt hier den Eindruck erweckt, Schenkungen, die Ballweg persönlich von Menschen zugewendet bekommt, nicht zu einem Steuervergehen führen, ist ein bisschen merkwürdig.
Geschenke sind grundsätzlich steuerpflichtig und führen nur dann nicht zu einem Steuervergehen, wenn der Beschenkte diese korrekt versteuert hat. Dass das der Fall ist, hat der Anwalt hier nicht bestätigt.
Ich vermute, hier hat Ballweg leider schlechte Karten.
Das hat die Staatsanwaltschaft sich clever ausgedacht, denn wenn es ums nicht korrekte Versteuern von Einnahmen geht, damit kriegt man fast jeden an die Angel.
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Kommentar von Bernhard Kleinermann
Der Punkt ist m.E., dass Staatsanwaltschaften in Deutschland weisungsgebunden sind. D.h. Es wird von Politikern ein derartiger Druck aufgebaut, dass die Staatsanwälte u.U. sogar wider besseren Wissens Märchenstories verfassen müssen, um das gewünschte Narrativ aufrechtzuerhalten. In BW gibt es da Leute in Positionen, die schon früher durch rechtswidrige Handlungen aufgefallen sind. Die Aufdeckung solcher „Befehlsstrukturen“ wäre m.E. von höchster Wichtigkeit.
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Kommentar von BKBrackel
Mir scheint, dass die Anwaltschaft / Strafverteidiger und Professoren, eine gewaltige Aufgaben darin hätten, die Willkür aus dem Verfahren herauszubekommen. Haftprüfungstermine scheinen nicht zu genügen. Auch die Richter müßten gesetzlich gezwungen sein, U-Haft u.U. zu verkürzen.
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Kommentar von Sven-Uwe Urban
Egal wie man es dreht und wendet, es geht ja nicht um Herrn Ballweg.
Das Ziel Kritiker und Protestler einzuschüchtern wurde erreicht.
Dafür ist es auch völlig uneheblich, ob er (in zwei Jahren) freigesprochen wird oder nicht.
Ich frage mich nur, ob ich sowas vor 10 Jahren nur nicht gesehen habe, oder ob es wirklich besser war ?
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Kommentar von peter struwwel
Wenn die Staatsanwälte, wie Herr Christ ausführt, zusammenflicken und erfinden,
dann muß man sich doch eigentlich fragen, ob die beiden Seiten nicht "Bäumchen
wechsel dich" spielen, also die Bänke tauschen müßten. Eine andere Denkfigur wäre,
daß sich beide gemeinsam auf der Anklagebank den Platz zu teilen hätten. Der letzte
Fall wäre dann sogar der "optimalste", einfach deshalb, weil er auf einfachste Weise
das Verfahren beendet. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt zumindest
der Volksmund. Und der ist doch in unserer freiheitlichen und rechtsstaatlichen
grauen Theorie ein mit hohem Respekt ausgestatteter Souverän. Gut, das war jetzt
Satire, sollte es wenigstens sein. Wenn sie vielleicht auch keine gelungene geworden
ist, aber bestimmt ist sie allemal besser, als das aktuelle Ver(zer-)fahren selbst.
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Kommentar von Frohmund Wiedmann
Wenn wundert das Ganze? Was sich an deutschen Staatsanwaltschaften teils als geistige Tiefflieger und Märchenerzähler zusammengefunden hat, ist in seiner Totalität kaum noch ertragbar.