Für uns stellt das Vorgehen der Landesmedienanstalt einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG dar. Eine behördliche Überprüfung journalistischer Inhalte auf Grundlage unbestimmter Maßstäbe beamtiger journalistischer Sorgfaltspflichtmaßstäbe kommt einer staatlichen Zensur gleich und widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Hier das fristgerechte Antwortschreiben meines Anwalts an die Niedersächsische Landesmedienanstalt:
RA Dirk Schmitz, Schledderstrasse 12, 58644 Iserlohn
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Der Direktor
Seelhorststraße 18
30175 Hannover
Stellungnahme zu Ihrem „Hinweisschreiben“ vom 6. Februar 2025 an Alexander Wallasch (alexander-wallasch.de)
Sehr geehrtes Sanktionsteam,
ich bin vom Adressaten Ihres Schreibens beauftragt und bevollmächtigt.
Den Inhalt unserer Aktivitäten können Sie gerne nachverfolgen:
Für viele:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/wir-sollen-geloescht-werden-
staatsfinanzierte-ki-zensur-mit-vernichtungswillen
https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/landesmedienanstalt-wallasch-ist-ein-meinungsverbrecher
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/das-sagt-mein-anwalt-wir-treten-gegen-eine-flaechendeckende-zensurbehoerde-des-deep-state-an
https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/prof-martin-schwab-aggressiver-zensurangriff-auf-alexander-wallasch
https://www.freilich-magazin.com/politik/freier-journalist-wallasch-soll-3000-artikel-ueberpruefen-um-sie-zu-zensieren
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-2025-02-11
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/wallasch-anwalt-dirk-schmitz-medienaufsicht-ist-zensurbehoerde
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/meinungsfreiheit-gefesselt-mit-tausend-stricken/
https://www.publicomag.com/2025/03/publico-dossiermeinungsfreiheit-gefesselt-mit-tausend-stricken/
Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben nehme ich nun wie folgt Stellung:
1. Wofür steht NLM?
Viele Leser meines Mandanten meinten, dass NLM steht für:
· Neue Landeszensur-Meinung – Wenn "Meinungsfreiheit" doch nicht so frei ist.
· Nicht länger mündig – Wenn Bürgern vorgeschrieben wird, was zu glauben ist.
· Nötigung durch Landesmedienanstalt – Wenn Behörden versuchen, Medien mundtot zu machen?
Wir lassen das an dieser Stelle offen.
2. Unhöflichkeit durch fehlende persönliche Unterzeichnung
Es ist bedauerlich und unangemessen, dass Ihr Schreiben nicht namentlich unterzeichnet wurde. Ein offizielles Hinweisschreiben einer Behörde, das Eingriffe in journalistische Inhalte thematisiert, sollte mindestens von einer verantwortlichen Person namentlich gezeichnet sein. Die fehlende persönliche Unterzeichnung erweckt den Eindruck eines bürokratischen Standardverfahrens zur Einschüchterung von Medien, was der Tragweite Ihres Angriffes nicht gerecht wird.
3. Zensurhinweis
Ihr Vorgehen stellt einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG dar. Eine behördliche Überprüfung journalistischer Inhalte auf Grundlage unbestimmter Maßstäbe beamtiger journalistischen Sorgfaltspflichtmaßstäbe kommt einer staatlichen Zensur gleich und widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Haben Sie zu viel Zeit zum Lesen und zu viele personelle Ressourcen? Langeweile? Oder war das „KIVI“?
Wie definiert Ihre Behörde Sorgfaltspflichten?
Welche Sanktionen sehen Sie bei einem Verstoß?
Bitte beantworten Sie diese Fragen.
4. Keine inhaltliche Stellungnahme
Ich sehe daher keine Veranlassung, mich derzeit inhaltlich zu den von Ihnen beanstandeten Artikeln zu äußern. Die Bewertung journalistischer Inhalte obliegt allein der Öffentlichkeit und gerichtlichen Auseinandersetzung, nicht jedoch – verzeihen Sie mir die provokante Feststellung - einer Provinzbehörde mit unbestimmten Zensur-Auftrag.
5. Fehlende Zuständigkeit der NLM
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt ist für das Telemedienangebot alexander-wallasch.de nicht (mehr) zuständig.
Die ab sofort ladungsfähige Anschrift des verantwortlichen Diensteanbieters gemäß § 18 Abs. 2 MStV befindet sich nicht in Niedersachsen.
Als Zustellungsbevollmächtigter fungiert der unterzeichnende Rechtsanwalt.
Die medienrechtliche Aufsicht obliegt daher – wenn überhaupt - der zuständigen Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen, nicht der NLM Niedersachsen.
Ich fordere Sie daher auf, von weiteren Maßnahmen abzusehen. Jede darüber hinausgehende Handlung der NLM wird als rechtswidriger Eingriff in die Pressefreiheit betrachtet und juristisch angegriffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schmitz M.A.
Rechtsanwalt
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Aktuell arbeiten wir an einem umfassenden Fragenkatalog an die Landesmedienanstalt, den wir hier ebenfalls transparent machen werden. Wir fragen auch nach "KIVI", einer Künstlichen Intelligenz (KI) – einer Spy-Sofware gegen die Meinungsfreiheit?
Ohne meine Leser, Freunde und Unterstützer könnte ich diese Auseinandersetzung nicht führen, bitte unterstützen Sie mich weiter.
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Kommentar von .TS.
Nu ja. Viele polemisch formulierten Vorwürfe, die juristisch sachrelevanten Argumente sind hingegen überschaubar. Dafür brauchts keinen Anwalt.
Sehr schön ist allerdings der Kniff mit der aktuellen Anschrift und somit der Zuständigkeit - so trifft man das Filzregime mit seinen eigenen Waffen!
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Kommentar von Marie F.
"· Nötigung durch Landesmedienanstalt – Wenn Behörden versuchen, Medien mundtot zu machen?"
So ist es !!
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Kommentar von Marcus Thiemann
ich halte das für Nötigung. Der feige Nichtunterzeichner sollt sich deshalb verantworten müssen.
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Kommentar von HP
LOL - die richtige Antwort an m.E. selbstherrliche bis größenwahnsinnige und zudem per 'Rundfunkbeitrag' zwangsfinanzierte Apparatschiks, die meinen, sich anmaßend mal eben über das Grundgesetz stellen zu können. Die zunehmend totalitäre Geisteshaltung zeigt sich auch an dem ganz neuen Denunziantenportal der Wahrheitsministerinnen Faeser & Paul der Resteampel:
"Beratungskompass Verschwörungsdenken"
https://beratungskompass-verschwoerungsdenken.de
Gerne auch anonym und ohne Registrierung ...
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Kommentar von F. Lo
„Wie definiert Ihre Behörde Sorgfaltspflichten?“
Dazu gibt es ein Merkblatt aller Landesmedienanstalten. (Von 2021)
https://www.die-medienanstalten.de/service/merkblaetter-und-leitfaeden/merkblatt-journalistische-sorgfalt-in-online-medien/ Es bezieht sich auf den Pressekodex des Presserats, der aber natürlich auch interpretationsbedürftige Formulierungen enthält.
Genannt werden im Merkblatt: keine Verletzung der Menschenwürde, Religiöse, weltanschauliche und sittliche Anschauungen anderer sind zu respektieren. Persönlichkeitsrechte müssen geachtet werden. Insbesondere die Identität der Opfer von Straftaten ist zu schützen. Keine Verletzung der Pflicht zur Recherche. „Es besteht zwar keine grundsätzliche Verpflichtung, eine Information in allen Details wiederzugeben, doch das Weglassen von Informationen darf kein verzerrtes Bild entstehen lassen. Die Berichterstattung muss nicht neutral sein. Anders als im Rundfunk kommen der Presse und auch den Telemedien die Freiheit zu, eine politische Einstellung zu vermitteln (sogenannter ‚Tendenzschutz‘).“ „Bei ihrer Prüfung schauen die Landesmedienanstalten nicht darauf, ob die Angebote inhaltlich richtig oder falsch sind. Es kommt auch nicht darauf an, wer das Angebot betreibt oder ob eine Information aus ihrer Sicht stimmt oder gar gefällt. Vielmehr geht es um die Frage, ob sich derjenige, der ein Information verbreitet, sorgfältig darum gekümmert hat, ihren Inhalt, ihre Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Außerdem schauen sich die Landesmedienanstalten Angebote grundsätzlich erst nach Veröffentlichung an, niemals vorher, da dies gegen das Zensurverbot verstoßen würde.“
Diese Beschreibung lässt schon erahnen, wie komplex es ist, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zweifelsfrei zu überprüfen. Wenn man wortwörtlich nicht als Messlatte hat, – Zitat – „ob die Angebote inhaltlich richtig oder falsch sind“, ob „eine Information … stimmt [!?] oder gar gefällt“, inwieweit sie unter Tendenzschutz fällt, dürften an die juristische Beanstandung von Informationen durch die Medienanstalten, die natürlich grundsätzlich legitim ist, hohe Ansprüche zu stellen sein. Zumal die Anforderung, dass das Weglassen von Informationen kein „verzerrtes Bild“ entstehen lassen darf, würde bei sehr vielen Online-Überschriften und -Berichten wohl zur Prüfung führen müssen. Journalistische Produkte, überhaupt politische Statements, sind selten umfassend in dem Sinne, dass alle widersprüchlichen Aspekte inklusive Gegenargumente FAIR aufgegriffen werden. Man konzentriert sich auf pointierte Teilaspekte, die dann aber selbstverständlich hinreichend plausibel – „objektiv“ geht ja selten – belegt sein müssen, nicht aus der Luft gegriffen sein dürfen, klar. Mehr geht nicht.