In den 1980er Jahren waren Beratungsstellen zur Wehrdienstverweigerung Keimzelle einer linksideologischen Gegenkultur

Kriegsdienstverweigerung wegen Ukrainekrieg verfünffacht – Oder wegen Zwangsimpfungen?

von Alexander Wallasch (Kommentare: 4)

Die Verweigerer gaben vielfach an, nicht mit einer „kriegerischen Auseinandersetzung“ gerechnet zu haben. Aber was ist hier mit jenen, die ausscheiden wollen, weil sie die Zwangsimpfungen ablehnen?© Quelle: Pixabay / planet_fox / Matthias_koll_leverkusen I Montage Alexander Wallasch

Die Medien berichten von einer Verfünffachung der Anträge zur Kriegsdienstverweigerung in der Bundeswehr. Schnell ist ein Bezug zum Ukrainekrieg hergestellt. Worüber nicht geschrieben wird, ist die Frage, wie viele Soldaten den Kriegsdienst verweigern, weil sie sich der Zwangsimpfung entziehen wollen.


Vorab soll hier generell einmal eine Lanze für Wehr- und Kriegsdienstverweigerer und für Zivildienstleistende gebrochen werden. Jedenfalls für jene, die vor 2011, als es noch eine Wehrpflicht gab, den Dienst an der Waffe gegen viele Widerstände verweigert haben.

Artikel 4 Absatz 3 unseres Grundgesetzes besagt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Wie schwer die Wahrnehmung dieses garantierten Grundrechts aber tatsächlich vielen Kriegsdienstverweigerern gemacht wurde bis hin zu peinlichen Befragungen vor Gericht – mitunter durch mehrere Instanzen – können insbesondere jene Männer bestätigen, die diesen Weg in den 1970er und 1980er Jahren gegangen sind.

Nur Männer? Tatsächlich galt die Wehpflicht nur für Männer. Aus heutiger Sicht und unter dem Fokus der Gleichberechtigung ein mittelschwerer Skandal, dass Männern hier in ihren besten Jahren und ohne jeden Ausgleich Jahre ihrer beruflichen Karriere weggestrichen wurden, während es für Frauen dahingehend keine Verpflichtung gab.

Hauptargumentation war hier das Kinderkriegen. Eine Schwangerschaft zu verweigern, bedurfte allerdings auch damals keines Gangs vor ein Gericht.

Hinzu kommt noch die Tatsache, dass Männer statistisch eine deutlich geringere Lebenserwartung haben als Frauen, Nach den Ergebnissen der aktuellen Sterbetafel 2019/2021 liegen diese Werte bei 78,5 Jahren (Männer) beziehungsweise 83,4 Jahren (Frauen).

Aus dem Blickwinkel der vom Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 garantierten Gleichberechtigung von Mann und Frau könnte man das durchaus skandalös nennen. Müssten hier nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Distanz in der Lebenserwartung zu verringern bzw. diese Lücke zu schließen? Ist die Bundesregierung hier in der Pflicht, solche nicht hinnehmbaren Unterschiede endlich zu analysieren und zu bekämpfen? Leben ist das höchste Gut. Und die Behauptung, Männer seien selbst schuld an ihrer geringeren Lebenserwartung – etwa wegen ihres Lebenswandels – ist eine Zumutung für eine moderne Gesellschaft.

Männer leben weniger lange, zusätzlich wurden ihnen, als es noch die Wehrpflicht gab, Jahre ihres Lebens der Selbstbestimmung entzogen, während Frauen – auch in Folge des Pillenknicks – immer weniger Kinder bekamen und damit den demografischen Wandel mit ausgelöst haben, der wiederum in der etablierten Politik heute als Hauptargument für exzessive Zuwanderung gilt.

Der Zivildienst, so man sein Verfahren als Wehr- bzw. Kriegsdienstverweigerer gewonnen hatte, dauerte in der Regel immer ein paar Monate länger. In der Spitze Ende der 1980er Jahre mussten Zivildienstleistende/ Wehrersatzdienstleistende teilweise zwanzig Monate Dienst tun, während der Wehrdienst im gleichen Jahr nach 16 bzw. 18 Monaten absolviert war.

Manche Männer gingen einen noch einfacheren Weg, wie beispielweise der grüne Politiker Anton Hofreiter, der vom Bundeswehrarzt ausgemustert wurde. Sicherlich wird der Arzt bei Hofreiter gewichtige Gründe gehabt haben. Fakt bleibt aber auch, dass damals viele Ideen unter Wehrdienstverweigerern kursierten, wie man bei dieser Entscheidung nachhelfen kann bis hin zu Seife essen oder im entscheidenden Moment psychische Probleme vortäuschen, ein Katz-und-Maus-Spiel. Nein, als Zivildienstleistender hatte man es nicht leicht.

Erkannte man die Wehrdienstleistenden mitunter noch an ihren Uniformen in den Zügen durch Deutschland, fuhren die Zivildienstleistenden in Zivilkleidung zu ihren Standorten. Hunderttausende junge Männer, die noch ein paar Monate länger für die Gemeinschaft zwangstätig waren als ihre Schulkameraden bei der Bundeswehr.

Männer, die sich mit Behinderten und Alten in der Pflege beschäftigten und die sich in Krankenhäusern, Sozialämtern und beispielsweise in der Landschaftspflege betätigten. Oft waren das Beschäftigungen, die dem Wehrersatzdienstleistenden alles abverlangten. Eine ruhige Kugel in der Etappe war das definitiv nicht.

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Angesichts des aktuellen Personalnotstands in den Pflegeberufen muss man sich bald wundern, dass eine Wiedereinführung der Wehrpflicht nicht schon deshalb politisch diskutiert wird, um hunderttausende junge Männer zurück in diese Lücke zu pressen. Hier gab es immer mal wieder Ansätze, etwa ein soziales Pflichtjahr einzuführen.

Im Angesicht des Ukrainekrieges und der Berichterstattung darüber, soll sich die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in der Berufsarmee – auch dort gilt nach wie vor Artikel 4 des Grundgesetzes – jetzt verfünffacht haben. Ein Sprecher des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND):

„Im Jahr 2021 sind im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 201 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen, im Jahr 2022 waren es insgesamt 951 Anträge.“

Die Anträge der Bundeswehrsoldaten sind bei einem Bundesamt des Familienministeriums eingegangen? Tatsächlich entscheidet dieses Amt über die Anträge, wie man der Webseite der Behörde entnehmen kann.

Weniger überraschend sind hier die von der Pressstelle angeführten Beweggründe: Die Verweigerer gaben vielfach an, nicht mit einer „kriegerischen Auseinandersetzung“ gerechnet zu haben. Aber was ist hier mit jenen, die ausscheiden wollen, weil sie die Zwangsimpfungen ablehnen?

Wer in Deutschland vor der Abschaffung der Wehrpflicht den Wehr- bzw. Kriegsdienst – schon damals ein politischer Kampf um Begrifflichkeiten – verweigerte, der musste eine umfangreiche Begründung schreiben, hatte sich über viele DIN A4-Seiten hinweg zu erklären. Wurde diese Begründung abgelehnt, und kam es zu einem Verfahren, stand der Verweigerer einer intensiven Befragung mit mitunter trickreichen Fragestellungen gegenüber.

Ein Klassiker damals – jedenfalls wurde diese knifflige Frage unter Betroffenen immer wieder erzählt – die Geschichte der Vergewaltigung der Freundin durch einen imaginären Feind und der Frage, was der Verweigerer in dem Falle tun würde, hätte er ein Gewehr zur Hand.
Die tatsächlich als „richtig“ angesehene Antwort für den Verweigerer soll damals gewesen sein: „Ich würde schießen, aber ich hätte anschließend schwerste Gewissenbisse und wäre meines Lebens nicht mehr froh, einen Menschen erschossen zu haben.“ Jedenfalls geisterten solche Fragen durch die Erzählungen jener, die sich so einer peinlichen Befragung unterziehen mussten.

Was man an der Stelle nicht vergessen darf: Wer als deutscher Mann damals in der DDR gelebt hat, für den gab es kaum eine Gelegenheit, den Kriegsdienst zu verweigern, allenfalls gab es denn wenig geachteten Ersatzdienst in einer Art Bautrupp der Nationalen Volksarmee. Im geringen Maße sollen auch religiöse Gründe relevant gewesen sein.

Die organisierte Wehrdienstverweigerung in der Bundesrepublik ist auch Teil der Geburtsstunde der Nichtregierungsorganisationen (NGO) und ihres wachsenden gesamtgesellschaftlichen Einflusses. Insbesondere die evangelischen Kirchen waren sehr aktiv in ihren KDV-Beratungstätigkeiten, die meistens in den Gemeindehäusern stattfanden.

Hier wurde bereits eine Opposition gegen den Staat regelrecht trainiert und professionalisiert immer mit Betonung auf die Ungerechtigkeit der KDV-Verfahren und der mutmaßlichen Unvereinbarkeit der Verfahren mit dem Grundgesetz.

Die jetzt bekannt gewordene Verfünffachung der Verweigerungen ist tatsächlich eine reine Kriegsdienstverweigerung, denn die Verweigerer sind ja freiwillig im Wehrdienst. Sie verweigern nach offizieller Lesart unter den Eindrücken des Ukrainekrieges die Anwendung ihres Kriegshandwerks für einen Einsatz in einem bewaffneten Konflikt.

Aber wie viele davon haben verweigert, weil sie sich nicht zwangsimpfen lassen wollten? Im Gespräch mit einem Angehörigen der Bundeswehr wird gegenüber alexander-wallasch.de bestätigt, dass es Fälle von Soldaten gibt, die einen KDV-Antrag (Kriegsdienstverweigerung) gestellt haben, um dem Thema Zwangsimpfung in der Bundeswehr auf diese Weise aus dem Weg zu gehen.

Der Soldat erzählt uns, dass so ein KDV-Antrag im Prinzip ein normaler Verwaltungsakt ist. Ihm selbst sind keine Fälle bekannt, wo dem Soldaten nicht entsprochen wurde, der keine Waffe mehr zu führen bereit ist.

Die Angelegenheit ginge seinen Gang, der Soldat würde „ausgeschleust“, er müsse dann noch ein paar Untersuchungen machen, seine Klamotten abgeben und Abrechnungen machen.

Allerdings kann es zu empfindlichen finanziellen Nachforderungen kommen. Und das läge daran, dass die Bundeswehr in Ausbildung oder Studium des Soldaten investiert hätte. Wer direkt nach dem Studium verfrüht ausscheidet und seinen Pflichtjahren nicht nachkomme, müsse für seine Ausbildung eventuell rückwirkend bezahlen, die entstanden Kosten könnten von der Bundeswehr eingeklagt werden.

Eine Nachfrage von alexander-wallasch.de beim Pressekontakt der Bundeswehr ergibt zunächst einmal Unklarheiten bei der Zuständigkeit. Hier gäbe es noch die Alternative, bei der Pressestelle des Verteidigungsministeriums nachzufragen.

Alexander-wallasch.de fragt bei der Pressestelle der Bundeswehr nach, inwieweit und wie viele der sich verfünffachten KDV-Anträge auf eine Verweigerung der Impfpflicht zurückzuführen sind. Dazu liegen keine Daten vor.

Wir fragen auch schriftlich beim Verteidigungsministerium und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben nach. Sollten hier noch Antworten kommen, werden diese hier nachgereicht.

Im Gespräch mit dem Bundesamt erfahren wir, dass über 75 Prozent der über neunhundert Anträge (Verfünffachung) auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt wurden. Was den Inhalt betrifft, wird auf Datenschutz verwiesen, man dürfe schlicht nicht sagen, was im Einzelnen die Beweggründe waren. Es könne der Ukrainekrieg sein. Ob es auch die Impfung sein könnte, dazu will sich der Sprecher nicht äußern, aber er verspricht, noch auf unsere schriftliche Anfrage dahingehend zu antworten.

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