Was die politisch-woke Justiz derzeit veranstaltet, ist die grobe Unverhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Bagatell-Straftaten bei angeblichen „Querdenkern“, „Rechten“, „Corona-Leugnern“ und anderen „Delegitimierern“ einerseits.
Und andererseits grobe Rechtsanwendungsungleichheit und „Auge zu“ bei Straftaten grüner, linker, ausländischer und klimaengagierter Täter. Auf dem linksgrünen Auge blind, heißt es inzwischen bei vielen älteren Juristen.
Das gilt selbst bei Mord: Der Somalier Suleiman A. hat 2018 einen Arzt in Offenburg in dessen Praxis mit mindestens 20 Messerstichen ermordet. Eine Arzthelferin wurde schwer verletzt, als sie dazwischen gehen wollte. Nur vier Jahre saß der Mann sicher in der geschlossenen Psychiatrie in Emmendingen. Jetzt hat er täglich Freigang. Natürlich vertraulich – wegen dessen möglicher Traumatisierung. Zufällig trafen Opfer des Angriffes auf den Täter beim Einkauf. Deutschland 2023.
Diese eklatante Rechtsungleichheit wird weniger spektakulär aber häufiger deutlich bei täglichen Äußerungsdelikten.
Jüngstes Beispiel ist der türkisch-deutsche Staatsanwalt Sinan Sengöz aus Köln. Empfindlich ist der Mann vorwiegend bei falschen Schreibweisen seines Namens. Und sein Glaubenssatz: „Es gibt in Deutschland keine politisch gefärbte Justiz, das verhindern Kontrollmechanismen."
Gegensätzlich sieht es in dessen Tagesgeschäft aus. So stellte das „Organ der Rechtspflege“ wegen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB und Volksverhetzung nach § 130 StGB die Strafverfolgung per umfangreich begründeter Einstellungsverfügung ein. Denn es ging in der Strafanzeige gegen linksextremistische Aktivitäten. Was war passiert?
Während eines „Montagsspazierganges“ von „Coronamaßnahmen-Kritikern“ (Anführungsstriche in der Verfügung durch Staatsanwalt Sengöz) in Köln spielten Gegner – als direkte Aufforderung an die anwesenden Antifa-Demonstranten zum „Aufwärmen“ – den Song der Gruppe Kafvka „Querdenker klatschen“.
Textauszug:
"Ich will, ich will, ich Querdenker klatschen, Querdenker klatschen
Immer noch besser als sie marschieren zu lassen
Fick dein sogenanntes Volk!
Fick dein „Wir sind das Volk!“-Geschrei!
Ich will, ich will, ich Querdenker klatschen, Querdenker klatschen"
Hierzu schreibt unser Staatsanwalt, dessen Plädoyers sonst nach allen Regeln der Kunst formuliert seien, seine Beweiswürdigung detailliert und akribisch voller freiheitlicher Inbrunst:
„Im Rahmen einer umfassenden und kontexualisierten (Red.: „kontextualisierten“)Gesamtwürdigung des tatgegenständlichen Liedtextes des Liedes „Querdenker klatschen“ ist der konkrete Aussageinhalt des Textes und somit auch das Abspielen des besagten Liedes … vollumfänglich von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt ...“
Das berühmte Zitat gilt zwischenzeitlich wohl auch für die Rechtspflege.
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Würde das auch für abgewandelte Liedtexte gelten, z.B. „Queer-Menschen klatschen“ oder „Türken klatschen“? Käme wohl auf einen Versuch an.
Damit nicht genug: Der fleißige Staatsanwalt belehrt uns als Verteidiger der Kunstfreiheit und als selbsternannter Experte der deutschen Sprache, dass „klatschen“ auch nur „das politische Obsiegen“ bedeuten könne. Das Wörterbuch meint zwar, „schallnachahmend für Geräusche, besonders beim … Aufprall eines (flachen, feuchten) Körpers …“ Aber das war nicht das kölnisch-türkische Wörterbuch. So beruhigt möchte man jetzt verärgert ohne rechtliche Sorgen singen: „Sengöz klatschen“ – oder mutiert der Austausch des Angegriffenen jetzt zu einer Straftat?
In der weiteren Begründung versteigt sich dieses Organ der Rechtspflege auf das dünne Brett der schriftlichen Behauptung, dass es sich beim „Querdenker klatschen“ um eine „sachliche Auseinandersetzung“ handelt.
Anders sah es z.B. aus bei der anonymen rechten Band „Zillertaler Türkenjäger“. Deren CD „12 doitsche Stimmungshits“ wurde wegen klarer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB bundesweit beschlagnahmt, mit Beschlüssen des Amtsgerichts Oldenburg vom 9. November 1997 (Az. 44 Gs 3280 / 97) und des Amtsgerichts Winsen vom 30. März 1998 (Az. 7 Gs 113 / 98), sowie bundesweit eingezogen mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 13. Januar 1998 (Az. 11 Ls 11 Js 10227 / 97). Die Verbreitung und Bewerbung des Tonträgers steht nach § 130 StGB unter Strafe und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Aber die hatten ja keinen so engagierten Staatsanwalt zur Verteidigung ihrer Kunstrechte an ihrer Seite. Da hatte niemand an Satire gedacht. Die Liste kann beliebig verlängert werden.
Passt aber: Der Slogan „Nazis töten“ bleibt seit 2021 straffrei. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der „Aufforderung zu Straftaten“ eingestellt.
Demgegenüber gilt das bloße Posten eines U-Boot-GIF unter einen Facebook-Beitrag über ein von der Kirche finanziertes Flüchtlingsschiff mit Antifa-Fahne nach Sicht der Staatsanwaltschaft Freiburg im Frühjahr 2023 als „Billigung einer zukünftigen Straftat, hier: Mord“. Gegen einen Freispruch des Amtsgerichts Emmendingen legte die überwiegend politisch bewegte Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Über 800 (!) Seiten hat die Gesamtakte. Der Staatsschutz ermittelte – und fand im Netz ein Bild des Straftäters mit Uniform und Waffe. „Verdacht auf Reichsbürger“, meinte der als Zeuge benannte Staatsschutz-Depp. Falls das eine Beleidigung ist, nehme ich das zurück. Dumm nur, dass der Reichsbürger ein dekorierter Soldat und Afghanistan-Held war – und die Waffe auf dem Bild zu Recht trug. Ein Dankeschön statt einer Anklage hätte auch gereicht. Praktische Rechtsanwendung heute.
Aber merken Sie sich: Es gibt keine politische Justiz in diesem Lande.
„Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.“
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Kommentar von .TS.
„Es gibt in Deutschland keine politisch gefärbte Justiz, das verhindern Kontrollmechanismen."
§1: Das Regime und seine Vertreter haben immer recht
§2: Hat es ausnahmsweise nicht recht tritt automatisch §1 in Kraft
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Kommentar von akimo
Wow!
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Kommentar von Gulbuddin Speckmagyar
Frage mich, wie der Herr Sengöz zu dem 90er Jahre Slogan "Türken klatschen" stünde...
Achne, frag ich mich doch nicht...
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Kommentar von Tom Hake
Sehr geehrter Herr Wallasch,
ich bin in den vergangenen 3 Jahren mit sehr viel verstörendem "kulturellen" Material in Berührung gekommen, von Bosetti bis Böhmenmann war ja da für jeden was dabei.
Oben angegführtes Video von "Kavfka" ist jedoch ein ausgesprochenes Schmankerl, besteht es doch von der ersten bis zur letzten Sekunde aus Gewaltaufrufen gegen Andersdenkende.
Ich meldetete es also bei YouTube, und bekam keine 2(!) Minuten später folgende Antwort:
Hallo,
Die Referenznummer für Ihre Beschwerde lautet 0yuuMLAxUMDTl794jWST0ugErQHCAAlUXyf7hjVVLqI.
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und konnten keinen Anlass für eine Einschränkung der von Ihnen gemeldeten URL(s) gemäß Netzwerkdurchsetzungsgesetz feststellen.
Wir empfehlen Ihnen, Probleme dieser Art immer direkt mit dem Creator zu klären, der die betreffenden Inhalte erstellt hat. Einige Nutzer geben auf ihrem Kanal an, wie sie kontaktiert werden können. Informationen dazu, wie Sie andere Nutzer kontaktieren können, finden Sie hier.
Falls Sie rechtliche Schritte gegen den verantwortlichen Creator einleiten, sind wir unter Umständen dazu bereit, einer Anordnung des zuständigen Gerichts bezüglich der betreffenden Inhalte zu entsprechen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die von Ihnen gemeldeten Inhalte mindestens einen der im Netzwerkdurchsetzungsgesetz genannten Straftatbestände erfüllt, können Sie bei der Polizei auch Strafanzeige gegen den Uploader stellen. Hier finden Sie Unterstützung für Opfer von Straftaten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Entscheidung ungerechtfertigt ist, können Sie uns dies innerhalb von 14 Tagen über dieses Formular mitteilen. Feedback über dieses Formular wird unter Umständen zur Stellungnahme an den Uploader der betreffenden Inhalte gesendet. Pro URL kann das Formular nur einmal gesendet werden.
Zusätzlich wurden die Inhalte auf potenzielle Verstöße gegen die Community-Richtlinien von YouTube geprüft. Das Ergebnis können Sie über den Videolink einsehen:
https://www.youtube.com/watch?v=4MBj2Hjj0zs
Viele Grüße
Das YouTube-Supportteam für Rechtsfragen
Soweit Die Videoplattform Youtube, deren Community-Richtlinien an solch gewaltverherrlichenden Exzessen nichts anstößiges findet,
was die Frage aufwirft, um welche Community es sich hier dann im Genaueren handelt.
Gruß und danke für Ihre wertvolle Arbeit,
Tom Hake, Musik-Kabarettist (München)
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Kommentar von Antonius Baßendowski
Was soll man von einem Land erwarten, im die Staatsanwaltschaft den Weisungen des Justizministers folgen muss oder in dem der oberste Verfassungsrichter von einer Kanzlerin eingesetzt wird, die sich mit Verfassungsrichtern zum monatlichen Kaffeekränzchen trifft.
Dieses Deutschland, in dem Legislative, Exekutive und Judikative und die vierte Gewalt, die mediale Kontrolle, gleichgeschaltet sind, erinnert an finsterste Zeiten.
Staatsanwalt Sinan Sengöz vertritt wohl die bereichernde Volksgruppe in diesem Land, die die indigene Bevölkerung eines Tages ablösen soll.
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Kommentar von Johannes Schumann
https://www.ksta.de/region/rhein-berg/bergisch-gladbach/pfefferspray-attacke-bergisch-gladbacher-angeklagter-bricht-im-gericht-zusammen-125757:
"Sengöz hatte eine Verurteilung des 26-Jährigen wegen Totschlags – so lautete der Anklagevorwurf – verworfen. Der 26-Jährige habe den Tod des 30-Jährigen nicht geplant und gewollt, aber zumindest billigend in Kauf genommen. Zunächst habe der Angeklagte den Geschädigten provoziert. Dieser habe den Angeklagten zur Rede gestellt und mit der Faust geschlagen.
Daraufhin habe der Angeklagte einen ersten Schuss mit der Pfefferpistole abgefeuert, woraufhin der 30-Jährige den Rückzug angetreten sei. Doch der Angeklagte habe es nicht dabei bewenden lassen und sei dem Nachbarn nachgesetzt. "
Interessant. Womit hat der Angeklagte den Geschädigten provozierte, dass der Geschädigte zuerst gewaltätig wurde? Diese Sinan Sönguz scheint ein Erdogan-U-Boot zu sein, um die deutsche Justiz auszuhöhlen.
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Kommentar von EddyGavon
Okay ,nettes Urteil ...das System der Merkel/Scholz Bande tut scheinbar alles dafür um Hass unter uns Deutschen Landeseigentümern zu säen - bei mir reicht da schon die Kombination vom Türkennamen "SS "und der Bezug zur Systemjustiz ...
Da vote ich schon für die "Zillertaler"...
Im Umgang mit dem Somalier im Artikel würde ich so ziemlich alles "billigen"...
Irgendwo ist es auch Unsinn wenn wir "richtigen Deutschen" besser ein wollen als unsere Feinde die uns Landeseigentümer von allen Seiten bedrohen ...
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Kommentar von A. Pichler
Solange die Deutschen überzeugt sind, auf dem richtigen Weg zu sein, wird sich nichts ändern. Täglich mit Hurrageschrei und fliegenden Fahnen in den Untergang des Landes und der schon länger hier Lebenden! Wir benötigen dringend ein treffsicherers, abschreckendes, aufrüttelndes Wort diesen Wahn! Obwohl, Worte sind ja nur Schall und Rauch. Bei dem Ausmaß stattgefundener Gehirwäsche, denke ich, dass eine neue, realtitätsdrehende Waschmaschine mittlerweile auch nichts mehr ändern würde, denn die Wäsche (Gehirne) sind zu ausgewaschen, verfärbt und vergilbt und auch im Faden sehr brüchig.
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Kommentar von Niemandsland
@Divide and conquer....Danke, mehr kann man dazu nicht sagen!
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Kommentar von Politikus
Nicht vergessen, der Finanzfaschismus ist auch noch in der Pipeline.
Dagegen kann nur noch die Eroberung der Staatsmachr helfen, um sofort eine freie Verfassung in Kraft zu setzen, die ohne Bundeskanzler und Bundespräsidenten auskommt.
Die wären sofort in Lebensgefahr, wegen der Doktrin des $-Imperiums.
Meine Frage an den Rechtsanwalt:
Was kommt bei der Konstituierung einer Demokratie zuerst, das souveräne Volk, das sich eine Verfassung gibt oder der souveräne Staat, der sein Staatsgebiet gegen Angriffe von außen verteidigen darf?
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Kommentar von Bernhard Rossi
Kenntnis genommen!
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Kommentar von Divide and conquer
... funktioniert doch super. Damit können und müssen "wir"uns dann beschäftigen, da bleibt dann keine Zeit, mal die wirklichen Hintermänner der ganzen Misere zu erforschen, zu benennen und juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Es ist ein Trauerspiel, wie hier alles den Bach runtergeht und im Chaos versinkt, wie geschickt die fantastische, "Große Transformation" eingefädelt ist, dieses Vorhaben einer kleinen, durchgeknallten und selbsternannten Macht-Elite, über die niemand irgend etwas genaueres weiß.- Nennt sich übrigens "Social engeenering", hat aber nicht viel mit der irreführenden "Wikipedia"-Erklärung zu tun.
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Kommentar von Ulf Küch
Deutschland:
"Ein Wintermärchen"
Heinrich Heine, so aktuell, wie nie.
"Preußen" muss hier nur durch die links-grünen Versuche der Einvernahme einiger Teile deutscher Justiz zu ersetzt werden.
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Kommentar von S. L.
Der Mann ist als Staatsanwalt ein Komplettfehlbesetzung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.