… vollumfänglich von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt

Kölner Staatsanwalt Sengöz erlaubt „Querdenker klatschen, Querdenker klatschen“

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 14)

Der fleißige Staatsanwalt belehrt uns als Verteidiger der Kunstfreiheit und als selbsternannter Experte der deutschen Sprache, dass „klatschen“ auch nur „das politische Obsiegen“ bedeuten könne.© Quelle: Pixabay / hpgruesen

Was das deutsche Rechtssystem derzeit in Richtung greifbares Unrecht abdriften lässt, sind keine Reichsermächtigungsgesetze oder Konzentrationslager.

Was die politisch-woke Justiz derzeit veranstaltet, ist die grobe Unverhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Bagatell-Straftaten bei angeblichen „Querdenkern“, „Rechten“, „Corona-Leugnern“ und anderen „Delegitimierern“ einerseits.

Und andererseits grobe Rechtsanwendungsungleichheit und „Auge zu“ bei Straftaten grüner, linker, ausländischer und klimaengagierter Täter. Auf dem linksgrünen Auge blind, heißt es inzwischen bei vielen älteren Juristen.

Das gilt selbst bei Mord: Der Somalier Suleiman A. hat 2018 einen Arzt in Offenburg in dessen Praxis mit mindestens 20 Messerstichen ermordet. Eine Arzthelferin wurde schwer verletzt, als sie dazwischen gehen wollte. Nur vier Jahre saß der Mann sicher in der geschlossenen Psychiatrie in Emmendingen. Jetzt hat er täglich Freigang. Natürlich vertraulich – wegen dessen möglicher Traumatisierung. Zufällig trafen Opfer des Angriffes auf den Täter beim Einkauf. Deutschland 2023.

Diese eklatante Rechtsungleichheit wird weniger spektakulär aber häufiger deutlich bei täglichen Äußerungsdelikten.

Jüngstes Beispiel ist der türkisch-deutsche Staatsanwalt Sinan Sengöz aus Köln. Empfindlich ist der Mann vorwiegend bei falschen Schreibweisen seines Namens. Und sein Glaubenssatz: „Es gibt in Deutschland keine politisch gefärbte Justiz, das verhindern Kontrollmechanismen."

Gegensätzlich sieht es in dessen Tagesgeschäft aus. So stellte das „Organ der Rechtspflege“ wegen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB und Volksverhetzung nach § 130 StGB die Strafverfolgung per umfangreich begründeter Einstellungsverfügung ein. Denn es ging in der Strafanzeige gegen linksextremistische Aktivitäten. Was war passiert?

Während eines „Montagsspazierganges“ von „Coronamaßnahmen-Kritikern“ (Anführungsstriche in der Verfügung durch Staatsanwalt Sengöz) in Köln spielten Gegner – als direkte Aufforderung an die anwesenden Antifa-Demonstranten zum „Aufwärmen“ – den Song der Gruppe Kafvka „Querdenker klatschen“.

Textauszug:

"Ich will, ich will, ich Querdenker klatschen, Querdenker klatschen
Immer noch besser als sie marschieren zu lassen
Fick dein sogenanntes Volk!
Fick dein „Wir sind das Volk!“-Geschrei!
Ich will, ich will, ich Querdenker klatschen, Querdenker klatschen"

Hierzu schreibt unser Staatsanwalt, dessen Plädoyers sonst nach allen Regeln der Kunst formuliert seien, seine Beweiswürdigung detailliert und akribisch voller freiheitlicher Inbrunst:

„Im Rahmen einer umfassenden und kontexualisierten (Red.: „kontextualisierten“)Gesamtwürdigung des tatgegenständlichen Liedtextes des Liedes „Querdenker klatschen“ ist der konkrete Aussageinhalt des Textes und somit auch das Abspielen des besagten Liedes … vollumfänglich von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt ...“

Das berühmte Zitat gilt zwischenzeitlich wohl auch für die Rechtspflege.

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Würde das auch für abgewandelte Liedtexte gelten, z.B. „Queer-Menschen klatschen“ oder „Türken klatschen“? Käme wohl auf einen Versuch an.

Damit nicht genug: Der fleißige Staatsanwalt belehrt uns als Verteidiger der Kunstfreiheit und als selbsternannter Experte der deutschen Sprache, dass „klatschen“ auch nur „das politische Obsiegen“ bedeuten könne. Das Wörterbuch meint zwar, „schallnachahmend für Geräusche, besonders beim … Aufprall eines (flachen, feuchten) Körpers …“ Aber das war nicht das kölnisch-türkische Wörterbuch. So beruhigt möchte man jetzt verärgert ohne rechtliche Sorgen singen: „Sengöz klatschen“ – oder mutiert der Austausch des Angegriffenen jetzt zu einer Straftat?

In der weiteren Begründung versteigt sich dieses Organ der Rechtspflege auf das dünne Brett der schriftlichen Behauptung, dass es sich beim „Querdenker klatschen“ um eine „sachliche Auseinandersetzung“ handelt.

Anders sah es z.B. aus bei der anonymen rechten Band „Zillertaler Türkenjäger“. Deren CD „12 doitsche Stimmungshits“ wurde wegen klarer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB bundesweit beschlagnahmt, mit Beschlüssen des Amtsgerichts Oldenburg vom 9. November 1997 (Az. 44 Gs 3280 / 97) und des Amtsgerichts Winsen vom 30. März 1998 (Az. 7 Gs 113 / 98), sowie bundesweit eingezogen mit Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 13. Januar 1998 (Az. 11 Ls 11 Js 10227 / 97). Die Verbreitung und Bewerbung des Tonträgers steht nach § 130 StGB unter Strafe und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Aber die hatten ja keinen so engagierten Staatsanwalt zur Verteidigung ihrer Kunstrechte an ihrer Seite. Da hatte niemand an Satire gedacht. Die Liste kann beliebig verlängert werden.

Passt aber: Der Slogan „Nazis töten“ bleibt seit 2021 straffrei. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der „Aufforderung zu Straftaten“ eingestellt.

Demgegenüber gilt das bloße Posten eines U-Boot-GIF unter einen Facebook-Beitrag über ein von der Kirche finanziertes Flüchtlingsschiff mit Antifa-Fahne nach Sicht der Staatsanwaltschaft Freiburg im Frühjahr 2023 als „Billigung einer zukünftigen Straftat, hier: Mord“. Gegen einen Freispruch des Amtsgerichts Emmendingen legte die überwiegend politisch bewegte Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Über 800 (!) Seiten hat die Gesamtakte. Der Staatsschutz ermittelte – und fand im Netz ein Bild des Straftäters mit Uniform und Waffe. „Verdacht auf Reichsbürger“, meinte der als Zeuge benannte Staatsschutz-Depp. Falls das eine Beleidigung ist, nehme ich das zurück. Dumm nur, dass der Reichsbürger ein dekorierter Soldat und Afghanistan-Held war – und die Waffe auf dem Bild zu Recht trug. Ein Dankeschön statt einer Anklage hätte auch gereicht. Praktische Rechtsanwendung heute.

Aber merken Sie sich: Es gibt keine politische Justiz in diesem Lande.

„Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.“

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