Dringender Aufruf, jetzt die Verjährung zu verhindern

Klage von Julia Neigel könnte Entschädigung für Corona-Verdienstausfälle sichern

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Die Corona-Maßnahmen wurden durch Polizei und Ordnungsdienste durchgesetzt© Quelle: YouTube/ZDF heuteNachrichten, Screenshot

Die Sängerin Julia Neigel hat darauf aufmerksam gemacht, sich möglicherweise eine Entschädigung zu sichern für Verdienstausfälle im Zuge der Corona-Maßnahmen wie Verbot von Weihnachtsmärkten, eingeschränkte Öffnungszeiten, 2G oder 3G.

Geklagt hatte Julia Neigel selbst. Unterstützt wurde sie dabei von einem Juristenteam und der Gewerkschaft GGG. Wer Einzelheiten nachlesen will, kann das bei Frau Neigel auf der Webeseite machen.

Worum geht’s?

Unternehmer in Sachsen können Ansprüche auf Entschädigung sichern. Sächsische Unternehmer, die durch die Corona-Maßnahmen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 finanzielle Einbußen erlitten haben, können ihre Rechte auf Entschädigung sichern.

Eine Initiative des ZAAVV (Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen) ermöglicht es Betroffenen, ihre Ansprüche auch über den 31. Dezember 2024 hinaus geltend zu machen.

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Julia Neigel hatte vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen die Verordnung geklagt, die im Winter 2021 Maßnahmen wie das Verbot von Weihnachtsmärkten, eingeschränkte Öffnungszeiten, Kundenzugangsregelungen nach 2G oder 3G usw. vorsah.

Sollte das Gericht die Verordnung jetzt für rechtswidrig erklären, könnten Unternehmer, die durch diese Maßnahmen Einnahmeverluste erlitten haben, Anspruch auf Entschädigung erheben – vorausgesetzt, die Schäden wurden nicht bereits durch staatliche Hilfszahlungen abgedeckt.

Um die Verjährung möglicher Ansprüche zu verhindern, könnten Betroffene eine sogenannte „Einredeverzichtserklärung“ einholen. Das ZAAVV übernehme, heißt es, die Organisation decke dabei die anfallenden Kosten.

Und so soll laut ZAAVV die Sicherung der Ansprüche funktionieren:

Betroffene Unternehmer sollen das Formular ausfüllen und absenden. Die Einredeverzichtserklärung werde dann automatisch generiert und automatisch per Fax an die Staatskanzlei versendet.

Durch diese Erklärung werde sichergestellt, heißt es weiter, dass Ansprüche bis zur endgültigen juristischen Klärung nicht verjähren. Kosten entständen den Teilnehmern dafür nicht. Das ZAAVV übernehme die anfallenden Rechtsanwalts- und Entwicklungskosten. Erst wenn weitere kostenauslösende Schritte notwendig werden, werde man die Betroffene informieren und um ihr Einverständnis bitten.

Das Angebot werde, so der Verein, durch Spenden finanziert. Laut ZAAVV sollen Betroffene ermutigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, ohne finanzielle Risiken einzugehen.

Die Initiative richte sich insbesondere an kleinere Unternehmen, die durch die Maßnahmen besonders stark betroffen waren. Die Aktion stelle eine gute Möglichkeit für Betroffene dar, ihre wirtschaftlichen Verluste anzuzeigen und Ansprüche auf Entschädigung zu wahren, während die juristische Klärung der Maßnahmen andauert.

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