„National Rape Day“ – Welche Eltern schicken ihr Kind morgen zur Schule?

Keine Übung: Berliner Schulsenatorin warnt alle Schulen vor Vergewaltigungstag

von Alexander Wallasch (Kommentare: 5)

Berlin wird zum Synonym für eine neue Endzeiterwartung.© Quelle: Screenshot Senatspost

Der folgende Brief ist keine Fälschung. Er ist ein Symbol des Staatsversagens und steht für eine wahnsinnig gewordene Republik: Berliner Senat fordert Schulen für den morgigen „Vergewaltigungstag“ auf, Vorkehrungen zu treffen, „um Sicherheit und Wohlergehen zu gewährleisten“.

Vorab ein Kommentar von Marcel Luthe, Ex-Abgeordneter und GGG-Gewerkschaftsführer:

"Statt derartige Taten wie bisher zu vertuschen, kleinzureden und die meldenden Schüler, Eltern oder Lehrer als Nestbeschmutzer zu beschimpfen, muss damit endlich Schluss sein. Schulen sind kein rechtsfreier Raum, keine Parallelgesellschaft und Pädagogen keine Richter. Jeder Täter muss zur Rechenschaft gezogen, jedes Opfer geschützt werden - das muss unseren Kindern in den Schulen vermittelt werden."

 

Hier der Originaltext des Anschreibens:

Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie
Die Senatorin


An alle Schulen des Landes Berlin


Sehr geehrte Schulleitungen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute wende ich mich an Sie, um Sie über einen verstörenden TikTok-Trend zu informieren, der als „National Rape Day“ bekannt ist und der insbesondere am morgigen 24. April auf das Miteinander in Schulen Auswirkungen haben könnte. Ich halte es für wichtig, dass Sie an Ihren Schulen Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Im April 2021 wurde erstmalig über ein TikTok-Video zum sogenannten „National Rape Day“ aufgerufen. In diesem mittlerweile gelöschten Video wurde dazu ermutigt, am 24. April junge Frauen und Mädchen ohne ihre Zustimmung anzufassen und zu belästigen. Zudem wurde und wird suggeriert, dass an diesem Tag auf diese Handlungen Straffreiheit vorliegt und keine Konsequenzen zu befürchten sind.

Diese Behauptung wurde zwar bereits damals schnell als Falschmeldung enttarnt, hält sich jedoch hartnäckig, auch weil sie von den sozialen Medien nicht als solche gekennzeichnet wird. Aktuell wird diese Falschmeldung erneut vermehrt von TikTok-Nutzern aufgegriffen und findet u.a. in Chats Verbreitung an Schulen.

Für Kinder und Jugendliche, die diese Falschmeldungen lesen, kann es schwierig sein, den Wahrheitsgehalt der Inhalte einzuschätzen. Sie können verunsichert und verängstigt reagieren. Es besteht zudem die Gefahr, diesen Aufforderungen nachzugehen und entsprechende Handlungen auszuführen.
Grundsätzlich ist es wichtig, im Kollegium ein Bewusstsein für diese Form von Fake News im Internet zu schaffen.

Sollte das Thema durch die Kinder und Jugendlichen in die Klassengemeinschaft oder an das Kollegium herangetragen werden, sollte das ernst genommen und in einem geeigneten Rahmen besprochen werden. Gehen Sie in einen sachlichen und informativen Austausch. Stellen Sie Sachverhalte richtig und binden Sie die Schulsozialarbeit mit ein.

In den an Ihren Schulen erarbeiteten Kinder- und Jugendschutzkonzepten steht die Gefährdung durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing im Fokus. Sensibilisieren Sie Ihr pädagogisches Personal für diese Form möglicher Aufrufe zu sexuellen Übergriffen sowie für eine aufmerksame und zugewandte Haltung gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Grundsätzlich ist zu empfehlen, das Thema „sexualisierte Gewalt/sexuelle Belästigung“ im Rahmen des schulischen Präventionsangebots regelmäßig zu behandeln. Unterstützung erhalten Sie hier bei Bedarf durch das für Ihre Schule zuständige SIBUZ.

Wesentlich ist die Handlungssicherheit Ihres Personals im Umgang mit jedwedem grenzverletzenden und übergriffigen Verhalten. Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten nach § 177 StGB, die unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen. Dies gilt auch für das Verbreiten von Inhalten, die zu rechtswidrigen Taten auffordern.
Sollten Sie Beratung und Unterstützung im Einzelfall benötigen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den schulpsychologischen Bereich für Notfälle und Krisen in dem für Sie zuständigen SIBUZ.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Günther-Wünsch
Senatorin für Bildung, Jugend und Familie

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