Vorab ein Kommentar von Marcel Luthe, Ex-Abgeordneter und GGG-Gewerkschaftsführer:
"Statt derartige Taten wie bisher zu vertuschen, kleinzureden und die meldenden Schüler, Eltern oder Lehrer als Nestbeschmutzer zu beschimpfen, muss damit endlich Schluss sein. Schulen sind kein rechtsfreier Raum, keine Parallelgesellschaft und Pädagogen keine Richter. Jeder Täter muss zur Rechenschaft gezogen, jedes Opfer geschützt werden - das muss unseren Kindern in den Schulen vermittelt werden."
Hier der Originaltext des Anschreibens:
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie
Die Senatorin
An alle Schulen des Landes Berlin
Sehr geehrte Schulleitungen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute wende ich mich an Sie, um Sie über einen verstörenden TikTok-Trend zu informieren, der als „National Rape Day“ bekannt ist und der insbesondere am morgigen 24. April auf das Miteinander in Schulen Auswirkungen haben könnte. Ich halte es für wichtig, dass Sie an Ihren Schulen Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Im April 2021 wurde erstmalig über ein TikTok-Video zum sogenannten „National Rape Day“ aufgerufen. In diesem mittlerweile gelöschten Video wurde dazu ermutigt, am 24. April junge Frauen und Mädchen ohne ihre Zustimmung anzufassen und zu belästigen. Zudem wurde und wird suggeriert, dass an diesem Tag auf diese Handlungen Straffreiheit vorliegt und keine Konsequenzen zu befürchten sind.
Diese Behauptung wurde zwar bereits damals schnell als Falschmeldung enttarnt, hält sich jedoch hartnäckig, auch weil sie von den sozialen Medien nicht als solche gekennzeichnet wird. Aktuell wird diese Falschmeldung erneut vermehrt von TikTok-Nutzern aufgegriffen und findet u.a. in Chats Verbreitung an Schulen.
Für Kinder und Jugendliche, die diese Falschmeldungen lesen, kann es schwierig sein, den Wahrheitsgehalt der Inhalte einzuschätzen. Sie können verunsichert und verängstigt reagieren. Es besteht zudem die Gefahr, diesen Aufforderungen nachzugehen und entsprechende Handlungen auszuführen.
Grundsätzlich ist es wichtig, im Kollegium ein Bewusstsein für diese Form von Fake News im Internet zu schaffen.
Sollte das Thema durch die Kinder und Jugendlichen in die Klassengemeinschaft oder an das Kollegium herangetragen werden, sollte das ernst genommen und in einem geeigneten Rahmen besprochen werden. Gehen Sie in einen sachlichen und informativen Austausch. Stellen Sie Sachverhalte richtig und binden Sie die Schulsozialarbeit mit ein.
In den an Ihren Schulen erarbeiteten Kinder- und Jugendschutzkonzepten steht die Gefährdung durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing im Fokus. Sensibilisieren Sie Ihr pädagogisches Personal für diese Form möglicher Aufrufe zu sexuellen Übergriffen sowie für eine aufmerksame und zugewandte Haltung gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Grundsätzlich ist zu empfehlen, das Thema „sexualisierte Gewalt/sexuelle Belästigung“ im Rahmen des schulischen Präventionsangebots regelmäßig zu behandeln. Unterstützung erhalten Sie hier bei Bedarf durch das für Ihre Schule zuständige SIBUZ.
Wesentlich ist die Handlungssicherheit Ihres Personals im Umgang mit jedwedem grenzverletzenden und übergriffigen Verhalten. Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten nach § 177 StGB, die unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen. Dies gilt auch für das Verbreiten von Inhalten, die zu rechtswidrigen Taten auffordern.
Sollten Sie Beratung und Unterstützung im Einzelfall benötigen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den schulpsychologischen Bereich für Notfälle und Krisen in dem für Sie zuständigen SIBUZ.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Günther-Wünsch
Senatorin für Bildung, Jugend und Familie
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Kommentar von Judith Panther
Bildungssenatorium Berlin?
Von denen hätte ich eher erwartet, daß sie Lindner für das geplante TikTok-Rape-Event um Kohle für mehr Kondomautomaten angehen.
Ist ja nur noch ein winziger Schritt bis sie dort endgültig des Wahnsinns fette Beute geworden sind.
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Kommentar von Perry Moppins
Würde mich interessieren, was Anabel Schunke dazu auf der Pfanne hat.
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Kommentar von Carl Peter
“Die Angst vor der Dummheit, ist die Angst, die sie den Dummen macht” - das stand vor Jahrzehnten an einer Hauswand geschrieben, und ist seitdem auch meine Kampfparole.
Dummheit kennt keinen Standesdünkel, damit regiert sie die Mehrheit der Bevölkerung - quasi mit der Angst vor sich selbst und dem Glauben Dummheit schlüge Dummheit.
Selbst Dummheit kann überfordert werden und so sind die konfessionslosen oder christlichen deutschen Eltern mit ihren Kindern in oft muslimisch geprägten Schulklassen heillos überfordert - nicht wenige Kinder flüchten vor dem Islam in den Islam.
Dass es einen “straflosen Vergewaltigungstag” zu Lasten muslimischer Mädchen und Jungen Frauen geben könnte, ist undenkbar - woraus soll sich dieses “Freiwild” also rekrutieren?
Man fragt sich, was eigentlich die deutsche Regierung überhaupt noch im Griff hat - nur die eigene Bevölkerung?
Dass es eine Vorstellung eines solchen Aufrufs geben kann, und die Regierung nur noch eine Warnung davor herausgibt, zeigt doch in welch desolatem Zustand die Regierung agiert.
Da kann ich korangläubige Eltern verstehen, wenn sie das nichtmuslimische Gesellschaftsbild ablehnen, oder sogar verachten.
Wenn die deutsche Bevölkerung es nicht mal negativ bemerkt, wie ihre Städte, Strassen und Plätze veröden, aus eigener Dummheit, plädiere ich inzwischen dafür, diese Orte muslimischen Gesellschaftsstrukturen zu überantworten, damit wieder Leben herrscht.
Man geht doch zum Beispiel so gerne auf Basare im Urlaub.
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Kommentar von F. Lo
Das macht nur noch komplett sprachlos. Ich nehme an, Nancy Faeser & Co. sind jetzt „besorgt“ und sehr „alarmiert“, und es wird in allen größeren Städten am Wochenende speziell getragen von links-grünen Kreisen „Demos gegen Gewalt“ geben. Vielleicht haben sich Staat und Gesellschaft doch zu einseitig mit dem sog. „Kampf gegen rechts“ beschäftigt.
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Kommentar von Bernhard Rossi
„Sexueller Missbrauch kann nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch in Deutschland mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden“ – was fehlt ist der Zusatz: es sei denn, du bist ein Neuankömmling, dann gibt es Bewährung!